(Microsoft PowerPoint - \334berblick zum Stand der nationalen ...
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Die PTB als Dienstleister und Technische Oberbehörde, aus einem Fragenkatalog ...<br />
1. Ist die PTB bereits Benannte Stelle für die Messgeräterichtlinie 2004/22/EG zur<br />
Bewertung <strong>der</strong> Konformität nach den Modulen B,D und H1 bzw. wann ist damit zu rechnen?<br />
Die PTB hat Antrag auf Benennung beim BMWA eingereicht, das Notifizierungsverfahren ist jedoch<br />
bislang noch nicht abgeschlossen. (fest steht: Aufgaben <strong>der</strong> PTB, MEG Sechster Abschnitt §22)<br />
2. Liegen schon Prozeduren vor, welche den Ablauf und die Durchführung <strong>der</strong> Konformitätsbewertungsverfahren<br />
<strong>der</strong> PTB beschreiben?<br />
Die Abläufe für die Konformitätsbewertungsverfahren sind bereits weitgehend festgelegt. Entsprechende<br />
Informationsblätter sind noch in Vorbereitung. Die Baumusterprüfung (Mod. B) erfolgt in ähnlicher Weise<br />
wie die bisherigen PTB-Bauartzulassungen. Ansprechpartner hierfür sind die Ihnen bereits bekannten<br />
Zulassungssachbearbeiter <strong>der</strong> PTB-Fachabteilungen (... für Wärmezähler Herr Dr. Rose 030/3481-7250,<br />
juergen.rose@ptb.de). Die Anerkennung des QM-Systems (Mod. D bzw. Mod. H1) basiert auf von uns<br />
durchzuführenden Herstelleraudits. Ansprechpartner hierfür ist die Zertifizierungsstelle Messgeräte<br />
(PTB AG Q.32, Tel. 0531/5 92-8320, harry.stolz@ptb.de).<br />
→ ab sofort: Prüfergebnisse und Technische Dokumentation in elektronischer Form, Deutsch/Englisch<br />
3. Zu welchem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit Anträge zur Baumusterprüfung nach Modul B<br />
zu stellen?<br />
Anträge auf Baumusterprüfung können Sie bereits jetzt stellen. Die offizielle Bearbeitung können wir<br />
Ihnen jedoch erst bestätigen, wenn die Benennung durch das BMWA erfolgt ist. Die Baumusterprüfbescheinigungen<br />
können wir offiziell frühestens <strong>zum</strong> 30.10.2006 ausstellen, denn dies ist <strong>der</strong> in <strong>der</strong> MID<br />
festgelegte Zeitpunkt <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie. Die technische Bearbeitung ist jedoch schon<br />
vorher möglich. Einzelheiten stimmen Sie bitte mit dem jeweiligen Zulassungssachbearbeiter ab.