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02.02.2013 Aufrufe

Befundprüfung TR K 19neu (Auszüge, Energieprüfung) 1 2.2.2.2.1 Wärmezähler (Entwurf, zur Vorlage auf der VV 2005) Bei vollständigen Wärmezählern und Kompaktwärmezählern ist zunächst an dem Wärmezähler eine messtechnische Funktionskontrolle bei Qt bzw. 0,1 q p und bei der größtmöglichen Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauffühler durchzuführen. Wärmezähler bzw. Durchflusssensoren sind bei den Durchflüssen Qt, Qmin und Qn bzw. 0,1 q p , q i , und q p in der genannten Reihenfolge zu prüfen. Statische Wärmezähler sind bei den Durchflüssen gemäß ihrer Zulassungen in aufsteigender Reihenfolge bis zu dem auf dem Typenschild angegeben max. Durchfluss zu prüfen. Falls nicht in einfacher Weise feststellbar ist, ob bei der vorausgegangenen Eichung mit Warmoder Kaltwasser geprüft wurde, ist die Befundprüfung mit Warmwasser (55 ± 5°C bzw. 50 ± 5°C) durchzuführen. Bei Kompaktwärmezählern mit nicht gepaarten Temperaturfühlern muss das Rechenwerk mit dem Temperaturfühlerpaar als Einheit bei den vorgeschriebenen Temperaturdifferenzen geprüft werden. Die Messabweichungen des Temperaturfühlerpaares und des Rechenwerkes müssen bei den gleichen Temperaturdifferenzen unter Berücksichtigung der gleichen Vor- und Rücklauftemperaturen bestimmt werden [z.B. ∆t min = 3 K (TVL = 53 °C, TRL = 50 °C); ∆t = 10 K; ∆t = 20 K; ∆t = 100 K].

Befundprüfung TR K 19neu (Energieprüfung, statist. Tests) 2 Falls nicht in einfacher Weise feststellbar ist, ob bei der vorausgegangenen Eichung die Temperaturfühler überflutet im Flüssigkeitsbad geprüft wurden, ist die Befundprüfung der Temperaturfühler nicht überflutet durchzuführen. (STANDARD Eintauchtiefe wird noch definiert) ... 2.3 Bewertung der Einzelergebnisse der messtechnischen Prüfungen Erfolgt die messtechnische Prüfung des Wärmezählers nicht als Energieprüfung, sind die Ergebnisse der Teilgeräte zunächst wie bei der Eichung einzeln zu bewerten. Werden von einzelnen Teilgeräten eines Wärmezähler die Verkehrsfehlergrenzen geringfügig überschritten, so ist eine rechnerische Bewertung der Energieanzeige nach Nr. 2.4 [vorz. beh. Summenfehler] durchzuführen. ... 2.5.1 Verkehrsfehlergrenzen werden eingehalten Werden von den einzelnen Teilgeräten des Wärmezählers die Verkehrsfehlergrenzen eingehalten oder liegen alle berechneten Messabweichungen für den kompletten Wärmezähler innerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, ist die Energieanzeige des Wärmezählers richtig. ... Liegt für den vollständigen Wärmezähler ein Wert der berechneten Messabweichungen außerhalb der Verkehrsfehlergrenzen, ist die Energieanzeige des Wärmezählers falsch. sowie: Statistische Tests zur Untersuchung von Funktionsmerkmalen für - Kaltwasser-Vollprüfungen von Warmwasserzählern ISO 3951 - Konformitätsprüfungen bei statistischen Tests gemäß MID, Modul F (Fundort s. Art.13)

Befundprüfung TR K 19neu (Auszüge, Energieprüfung) 1<br />

2.2.2.2.1 Wärmezähler (Entwurf, zur Vorlage auf <strong>der</strong> VV 2005)<br />

Bei vollständigen Wärmezählern und Kompaktwärmezählern ist zunächst an dem Wärmezähler<br />

eine messtechnische Funktionskontrolle bei Qt bzw. 0,1 q p und bei <strong>der</strong> größtmöglichen<br />

Temperaturdifferenz zwischen Vor- und Rücklauffühler durchzuführen.<br />

Wärmezähler bzw. Durchflusssensoren sind bei den Durchflüssen Qt, Qmin und Qn bzw. 0,1<br />

q p , q i , und q p in <strong>der</strong> genannten Reihenfolge zu prüfen. Statische Wärmezähler sind bei den<br />

Durchflüssen gemäß ihrer Zulassungen in aufsteigen<strong>der</strong> Reihenfolge bis zu dem auf dem<br />

Typenschild angegeben max. Durchfluss zu prüfen.<br />

Falls nicht in einfacher Weise feststellbar ist, ob bei <strong>der</strong> vorausgegangenen Eichung mit Warmo<strong>der</strong><br />

Kaltwasser geprüft wurde, ist die Befundprüfung mit Warmwasser (55 ± 5°C bzw. 50 ±<br />

5°C) durchzuführen.<br />

Bei Kompaktwärmezählern mit nicht gepaarten Temperaturfühlern muss das Rechenwerk mit<br />

dem Temperaturfühlerpaar als Einheit bei den vorgeschriebenen Temperaturdifferenzen geprüft<br />

werden.<br />

Die Messabweichungen des Temperaturfühlerpaares und des Rechenwerkes müssen bei den<br />

gleichen Temperaturdifferenzen unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gleichen Vor- und<br />

Rücklauftemperaturen bestimmt werden [z.B. ∆t min = 3 K (TVL = 53 °C, TRL = 50 °C);<br />

∆t = 10 K; ∆t = 20 K; ∆t = 100 K].

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