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Geschäftsbericht 2007 - bei der Hamborner REIT AG

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zeitig eine Neueinteilung des Grundkapitals von bis dahin gegebener Einteilung in 7.590.000<br />

auf den Inhaber lauten<strong>der</strong> Stückaktien in dann 22.770.000 auf den Inhaber lauten<strong>der</strong> Stück-<br />

aktien vorzunehmen. Die entsprechende Neueinteilung ist im August <strong>2007</strong> erfolgt.<br />

Zum 31. Dezember <strong>2007</strong> belief sich das gezeichnete Kapital <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong> auf<br />

22.770.000 €. Das Grundkapital ist eingeteilt in 22.770.000 nennwertlose Stückaktien, auf die<br />

ein anteiliger Betrag von 1 € je Aktie entfällt. Die Aktien sind voll eingezahlt. Der Anspruch<br />

<strong>der</strong> Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist nach § 3 Abs. 4 Satz 2 <strong>der</strong> Satzung aus-<br />

geschlossen. Die Gesellschaft ist berechtigt, das gesamte Grundkapital in einer o<strong>der</strong> in<br />

mehreren Globalurkunden zu verbriefen. Sämtliche Aktien <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong> sind in einer<br />

permanenten Globalurkunde verbrieft. Jede Stückaktie gewährt in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

eine Stimme, wo<strong>bei</strong> Rechte aus Aktien, die einem Meldepflichtigen gehören o<strong>der</strong> aus denen<br />

ihm Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 o<strong>der</strong> 2 zugerechnet werden, nicht für die Zeit<br />

bestehen, für welche die Mitteilungspflichten nach § 21 Abs. 1 o<strong>der</strong> 1a WpHG nicht erfüllt<br />

werden. Ausgenommen sind nach § 28 WpHG Satz 2 Ansprüche nach § 58 Abs. 4 AktG und<br />

§ 271 AktG, wenn die Mitteilung nicht vorsätzlich unterlassen wurde und nachgeholt worden<br />

ist. Für die Rechte und Pflichten <strong>der</strong> Aktionäre wird auf das Aktiengesetz, hier insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf das Recht zur Teilnahme an <strong>der</strong> Hauptversammlung, § 118 Abs. 1 AktG, das Auskunfts-<br />

recht nach § 131 AktG, das Stimmrecht gemäß §§ 133 ff. sowie den Anspruch auf Beteiligung<br />

am Bilanzgewinn, § 58 Abs. 4 AktG, verwiesen.<br />

Stimmrechtsbeschränkungen o<strong>der</strong> Aktienübertragungsbeschränkungen<br />

Die von <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong> ausgegebenen Aktien unterliegen in dieser Hinsicht keinerlei<br />

Beschränkungen.<br />

Beteiligungen am Kapital, die 10% <strong>der</strong> Stimmrechte überschreiten<br />

Nach § 21 WpHG hat je<strong>der</strong> Anleger, <strong>der</strong> durch Erwerb, Veräußerung o<strong>der</strong> auf sonstige Weise<br />

3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% o<strong>der</strong> 75% <strong>der</strong> Stimmrechte an einem Emittenten<br />

erreicht, überschreitet o<strong>der</strong> unterschreitet, dies unverzüglich dem Emittenten und gleichzeitig<br />

<strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht fristgerecht mitzuteilen. Direkte o<strong>der</strong><br />

indirekte Beteiligungen am Kapital <strong>der</strong> Gesellschaft, die 10 % <strong>der</strong> Stimmrechte erreichen o<strong>der</strong><br />

überschreiten, bestehen wie folgt:<br />

Die HSH Nordbank <strong>AG</strong>, Hamburg, hält mittelbar über die ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />

WpHG zuzurechnenden Beteiligungen ihrer Konzerngesellschaften HSH Real Estate <strong>AG</strong> und<br />

HSH-RE Beteiligungs GmbH& Co. KG (ehemals Mustaphar 5. Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

bis 15.02.2008) 51,48% <strong>der</strong> Stimmrechte und damit eine Beteiligung die 10% <strong>der</strong> Stimmrechte<br />

überschreitet. Die HSH Real Estate <strong>AG</strong> hält mittelbar 50,32% über die ihr nach § 22 Abs. 1 Satz<br />

1 Nr. 1 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte <strong>der</strong> HSH-RE Beteiligungs GmbH & Co. KG.<br />

Unmittelbar überschreitet insoweit die HSH-RE Beteiligungs GmbH & Co. KG mit ihrem<br />

Stimmrechtsanteil von 50,32% die Beteiligung von 10% <strong>der</strong> Stimmrechte am Kapital <strong>der</strong><br />

HAMBORNER <strong>AG</strong>.<br />

Die de Haen Carstanjen & Söhne GmbH, Meerbusch, hält direkt 10,09% am stimmberech-<br />

tigten Kapital <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong>.<br />

Lagebericht:<br />

Bericht über die Chancen und Risiken<br />

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