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Geschäftsbericht 2007 - bei der Hamborner REIT AG

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An unsere Aktionäre:<br />

Bericht des Aufsichtsrats<br />

Feststellung des Jahres- und Konzernabschlusses<br />

Unter Auswertung des rechtzeitig vor <strong>der</strong> Sitzung zur Verfügung gestellten Jahresab-<br />

schlusses, des Konzernabschlusses, des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie<br />

<strong>der</strong> Prüfungsberichte <strong>der</strong> BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Hamburg,<br />

Zweignie<strong>der</strong>lassung Essen, behandelte <strong>der</strong> Aufsichtsrat in <strong>der</strong> Bilanzsitzung am 27. März<br />

<strong>2007</strong> unter Teilnahme <strong>der</strong> Abschlussprüfer den Jahres- und den Konzernabschluss für das<br />

Geschäftsjahr 2006.<br />

Am 7. März 2008 wurde unter Teilnahme <strong>der</strong> Wirtschaftsprüfer zunächst im Prüfungsaus-<br />

schuss und anschließend in <strong>der</strong> Aufsichtsratssitzung <strong>der</strong> Jahresabschluss <strong>2007</strong> ausführlich<br />

behandelt. Zur Vorbereitung wurden frühzeitig Vorab-Exemplare <strong>der</strong> Prüfungsberichte an alle<br />

Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> versandt. Die den Jahresabschluss testierenden Wirtschaftsprüfer<br />

haben zu den Prüfungsergebnissen berichtet und dem Aufsichtsrat zur Beantwortung von<br />

Fragen zur Verfügung gestanden. Den Jahres- und Konzernabschluss <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong><br />

und die jeweiligen Lageberichte sowie den Gewinnverwendungsvorschlag hat <strong>der</strong> Auf-<br />

sichtsrat eingehend geprüft. Anlass zu Einwendungen hat nicht bestanden, so dass <strong>der</strong><br />

Aufsichtsrat den Jahres- und den Konzernabschluss <strong>2007</strong> in seiner Sitzung am 7. März 2008<br />

gebilligt hat. Damit ist <strong>der</strong> vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss <strong>2007</strong> festgestellt.<br />

Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns hat sich <strong>der</strong> Aufsichtsrat<br />

angeschlossen.<br />

Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Der vom Vorstand nach Regeln des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufge-<br />

stellte Jahresabschluss <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong> zum 31. Dezember <strong>2007</strong> sowie <strong>der</strong> gemäß § 315<br />

Abs. 3 HGB zusammengefasste Lagebericht <strong>der</strong> <strong>AG</strong> und des Konzerns wurden von <strong>der</strong> BDO<br />

Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweignie<strong>der</strong>-<br />

lassung Essen, geprüft. Den Prüfauftrag hatte <strong>der</strong> Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss<br />

<strong>der</strong> Hauptversammlung vom 5. Juni <strong>2007</strong> vergeben. Der Abschlussprüfer erteilte einen unein-<br />

geschränkten Bestätigungsvermerk.<br />

Der Konzernabschluss wurde nach Maßgabe <strong>der</strong> International Financial Reporting Standards<br />

(IFRS) erstellt. Gemäß § 315 a (1) HGB wurde wie<strong>der</strong>um auf die zusätzliche Erstellung eines<br />

Konzernabschlusses nach HGB verzichtet. Der Abschlussprüfer erteilte auch dem vorge-<br />

legten Konzernabschluss und dem zusammengefassten Bericht über die Lage <strong>der</strong> Gesell-<br />

schaft und des Konzerns einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Zum vorhandenen<br />

Risikomanagementsystem stellte <strong>der</strong> Abschlussprüfer fest, dass <strong>der</strong> Vorstand die nach § 91<br />

Abs. 2 AktG gefor<strong>der</strong>ten Maßnahmen zur Einrichtung eines Überwachungssystems getroffen<br />

hat, und dass das Überwachungssystem geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand <strong>der</strong><br />

Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.<br />

Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen<br />

Der vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufzustellende Bericht über die Beziehungen <strong>der</strong><br />

Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen ist vom Abschlussprüfer geprüft worden und mit<br />

folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden:

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