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Geschäftsbericht 2007 - bei der Hamborner REIT AG

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Immobilienportfolios <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong>. Die insoweit seitens Aufsichtsrat und Vorstand<br />

erwarteten verbesserten Marktchancen für die HAMBORNER <strong>AG</strong> sehen wir angesichts <strong>der</strong><br />

im zurückliegenden Geschäftsjahr getätigten Neuinvestitionen in Höhe von rd. 114 Mio. €<br />

bestätigt.<br />

Konstituierung des neuen Aufsichtsrats<br />

In <strong>der</strong> weiteren außerordentlichen, gleichzeitig auch nach zunächst gerichtlicher Bestellung<br />

konstituierenden Sitzung am 8. März <strong>2007</strong> bestätigte <strong>der</strong> Aufsichtsrat Herrn Dr. Weinstock als<br />

Stellvertreter und mich als Vorsitzenden des Aufsichtrats.<br />

Im unmittelbaren Anschluss zur Wahl <strong>der</strong> Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong> durch die Hauptversamm-<br />

lung vom 5. Juni <strong>2007</strong> fand noch am selben Tag die konstituierende Sitzung des Aufsichtsrats<br />

statt. In dieser Sitzung wurden Herr Dr. Weinstock als Stellvertreter und ich selbst als<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Aufsichtsrats bestätigt.<br />

Ausschüsse und Wahl <strong>der</strong> jeweiligen Mitglie<strong>der</strong><br />

Unverän<strong>der</strong>t in <strong>der</strong> jeweiligen Besetzung blieben da<strong>bei</strong> die bereits am 8. März <strong>2007</strong> errichte-<br />

ten Ausschüsse des Aufsichtsrats.<br />

Präsidialausschuss<br />

Die zuvor auf Personal- und Präsidialauschuss verteilten Zuständigkeiten wurden am<br />

8. März <strong>2007</strong> in einem Präsidialausschuss gebündelt. Diesem wurden die Aufgaben des zuvor<br />

zusätzlich bestehenden Personalausschusses zugewiesen. Zu Mitglie<strong>der</strong>n des Präsidial-<br />

auschusses wurden die Herren Dr. Weinstock, Lütgen und Schmidt sowie ich selbst als<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> gewählt.<br />

Dem Präsidialausschuss obliegt die Entscheidung über Personalangelegenheiten, insbe-<br />

son<strong>der</strong>e die Entscheidung über die mit einzelnen Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n abzuschließenden<br />

Anstellungsverträge, <strong>der</strong>en Än<strong>der</strong>ung und Beendigung. Gleichzeitig bereitet <strong>der</strong> Ausschuss<br />

die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über die Wahl und Berufung von Vorstandsmit-<br />

glie<strong>der</strong>n vor. Darüber hinaus kann <strong>der</strong> Präsidialausschuss in Eilfällen o<strong>der</strong> wenn es aus<br />

sonstigen Gründen tunlich erscheint, an Stelle des Aufsichtsrats <strong>der</strong> Vornahme von Erwerbs-<br />

und Veräußerungsgeschäften sowie ähnlichen Geschäften zustimmen, sofern im Einzelfall<br />

<strong>der</strong> Gegenstandswert 10 Mio. € nicht übersteigt. Alle Entscheidungen des Aufsichtsrats in<br />

Personalangelegenheiten kann, soweit dies gemäß § 107 Abs. 3 AktG zulässig ist, an Stelle<br />

des Aufsichtsrats <strong>der</strong> Präsidialausschuss treffen.<br />

Im Berichtsjahr trat <strong>der</strong> Präsidialausschuss dreimal zusammen und behandelte im Wesent-<br />

lichen Vertragsangelegenheiten zu Neueinstellungen von Führungskräften, zur Neufest-<br />

setzung von Gehältern und Tantiemezahlungen an Leistungsträger des Unternehmens sowie<br />

die Erteilung von Prokuren.<br />

An unsere Aktionäre:<br />

Bericht des Aufsichtsrats<br />

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