Geschäftsbericht 2007 - bei der Hamborner REIT AG
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Konzernabschluss:<br />
Konzern-Anhang<br />
Vergütungsbericht<br />
Corporate Governance und transparente Unternehmens-<br />
führung heißt für uns als börsennotierte Gesellschaft<br />
auch, umfassend über die Bezüge des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats zu berichten. Der Vergütungsbericht fasst die<br />
Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung <strong>der</strong> Vergü-<br />
tung des Vorstands <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong> Anwendung<br />
finden, und erläutert Höhe und Struktur <strong>der</strong> Vorstands-<br />
einkommen. Weiterhin werden Grundsätze und Höhe <strong>der</strong><br />
Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben.<br />
Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen<br />
des Deutschen Corporate Governance Kodex und <strong>bei</strong>nhaltet<br />
Angaben, die nach den Erfor<strong>der</strong>nissen des deutschen Han-<br />
delsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung<br />
<strong>der</strong> Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des<br />
Anhangs nach § 285 HGB und des Konzernanhangs nach<br />
§ 314 HGB bzw. des Lageberichts nach § 289 HGB und des<br />
Konzernlageberichts nach § 315 HGB sind.<br />
Vergütung des Vorstands<br />
Für die Festlegung <strong>der</strong> Vorstandsvergütung ist bis zu <strong>der</strong> mit<br />
Wirkung zum 8.03.<strong>2007</strong> erfolgten Einrichtung eines Präsi-<br />
dialausschusses <strong>der</strong> Personalausschuss des Aufsichtsrats<br />
zuständig gewesen. Die zuvor dem Personalausschuss<br />
obliegenden Aufgaben sind mit Wirkung vom 8.03.<strong>2007</strong><br />
durch entsprechenden Aufsichtsratsbeschluss dem neu<br />
gegründeten Präsidialausschuss zugewiesen worden, <strong>der</strong><br />
somit seither für die Festlegung <strong>der</strong> Vorstandsvergütung<br />
zuständig ist.<br />
Die Höhe <strong>der</strong> Vorstandsvergütung <strong>bei</strong> <strong>der</strong> HAMBORNER <strong>AG</strong><br />
orientiert sich an <strong>der</strong> Größe des Unternehmens, seiner<br />
wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie am Erfolg <strong>der</strong><br />
Gesellschaft. Die Vergütung des Vorstands ist leistungs-<br />
orientiert und berücksichtigt die Aufgaben und den Beitrag<br />
des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Die Vergütung für die<br />
Vorstandsmitglie<strong>der</strong> setzt sich aus erfolgsunabhängigen und<br />
erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsun-<br />
abhängigen Teile bestehen aus Fixum und Nebenleistungen<br />
(z.B. Dienstwagen) sowie Pensionszusagen für den im<br />
Berichtsjahr ausgeschiedenen Vorstand. Das Fixum wird als<br />
Grundvergütung monatlich als Gehalt ausgezahlt.<br />
Zusätzlich zu diesem Fixum erhält jedes Vorstandsmitglied<br />
einen jährlichen Erfolgsbonus, <strong>der</strong> sich nach den jeweiligen<br />
persönlichen Leistungen und dem Erfolg <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
richtet. Von einer zusätzlichen langfristig ausgerichteten<br />
variablen Vergütungskomponente – etwa im Rahmen eines<br />
Aktienoptionsprogramms – wurde auch weiterhin abgesehen.<br />
Im Zuge <strong>der</strong> mit dem Wechsel des Hauptaktionärs voll-<br />
zogenen Neubesetzung <strong>der</strong> Geschäftsführung wurde den<br />
unterjährig neu bestellten Vorstandsmitglie<strong>der</strong>n neben <strong>der</strong><br />
festen laufenden Vergütung mit Eintritt in das Unternehmen<br />
eine einmalig zeitanteilige Prämienzahlung für das Jahr<br />
<strong>2007</strong> garantiert. Für die folgenden Jahre <strong>der</strong> Bestellung<br />
beschränken sich die vertraglichen Gehaltsregelungen<br />
auf das als Grundvergütung vereinbarte und monatlich als<br />
Gehalt ausgezahlte Fixum, die Nebenleistungen sowie die<br />
allein erfolgsabhängigen Bonuszahlungen. Für eine durch<br />
Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Bestellung bedingte vorzeitige Beendigung<br />
des Anstellungsvertrages erhält das jeweils betroffene<br />
Vorstandsmitglied als Entschädigung für die vorzeitige Ver-<br />
tragsbeendigung den Barwert des Bruttojahresfestgehaltes,<br />
das bis zur regulären Beendigung des Bestellungszeitraums<br />
ausgestanden hätte. Darüber hinaus erhält das jeweilige<br />
Vorstandsmitglied, sofern die Abberufung nicht mit <strong>der</strong><br />
Beendigung des Geschäftsjahres zusammenfällt, bis zum<br />
Zeitpunkt <strong>der</strong> Abberufung einen zeitanteiligen Erfolgsbonus.<br />
Die Struktur <strong>der</strong> Vorstandsvergütung unterliegt einer regel-<br />
mäßigen Überprüfung durch den Aufsichtsrat.<br />
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats hat die Struktur des Ver-<br />
gütungssystems in <strong>der</strong> Hauptversammlung <strong>2007</strong> erläutert.<br />
Die Erläuterungen bezogen sich sowohl auf die im März und<br />
Mai neu bestellten Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, Herrn Dr. Rüdiger<br />
Mrotzek und Herrn Roland J. Stauber, sowie auch auf die<br />
Regelungen für die durch Amtsnie<strong>der</strong>legung ausgeschie-<br />
denen ehemaligen Vorstandsmitglie<strong>der</strong>, Herrn Krull und<br />
Herrn Heite.<br />
Der Vergütungsbericht enthält die auf die entsprechenden<br />
Tätigkeitszeiträume bezogenen Angaben. Zu berücksichti-<br />
gen ist da<strong>bei</strong>, dass im Zuge <strong>der</strong> Neubesetzung des Vor-<br />
stands <strong>der</strong> Gesellschaft die zurückliegend dem Sprecher<br />
des Vorstands, Herrn Krull, gewährte Pensionszusage für<br />
die neu bestellten Vorstandsmitglie<strong>der</strong> nicht gewährt wurde.