Download - Hegau Jugendwerk
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Die Konzeption der<br />
Wilhelm-Bläsig-Schule<br />
Die Wilhelm-Bläsig-Schule des <strong>Hegau</strong>-<strong>Jugendwerk</strong>s ist eine staatlich anerkannte Privatschule<br />
mit Grund- und Hauptschulzweig sowie einer Abteilung für Schwermehrfachbehinderte.<br />
Angegliedert ist ein Schulkindergarten für Körperbehinderte. Grundsätzlich<br />
werden nur Rehabilitanden in stationärer oder teilstationärer Behandlung beschult.<br />
Die Wilhelm-Bläsig-Schule ist eine Ganztagesschule, d.h. Unterricht findet über den<br />
ganzen Tag statt und auch eine Ganzjahresschule, d.h. nur die Lehrkräfte haben zu<br />
verschiedenen Zeiten Ferien, die Schule selbst ist nie geschlossen. Lehrkräfte aller<br />
Schularten und ErzieherInnen unterrichten die Rehabilitanden an 5 Tagen der Woche.<br />
Bei Patienten in der Frührehabilitation und der Frühmobilisation sowie im Kindergartenalter<br />
steht eine basale Förderung im Vordergrund, da die Vorbereitung auf schulische<br />
oder berufliche Eingliederung in dieser Phase (noch) nicht möglich ist. Die Arbeit in<br />
diesen Bereichen sowie in dem der Wilhelm-Bläsig-Schule angegliederten Schulkindergarten<br />
wird in speziellen Artikeln beschrieben.<br />
Schule sowie berufliche Ausbildung stellt bei den Rehabilitanden den Schwerpunkt der<br />
Lebensperspektive dar. Allein daraus ergibt sich die Wichtigkeit einer gezielten, individuellen<br />
und möglichst effektiven schulischen Rehabilitation bei einer Hirnschädigung.<br />
Die Rehabilitanden müssen auf die (teilweise geänderten und neuen) Ausbildungs- und<br />
Lernmöglichkeiten vorbereitet werden.<br />
Die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen Lernprozesse nach Hirnverletzungen<br />
wieder in Gang gesetzt, stabilisiert und gefördert werden können, sind äußerst<br />
vielfältig und vor allem individuell sehr verschieden. So unterscheiden sich die Rehabilitanden<br />
in Vorbildung, individuellen Lernvoraussetzungen, Schullaufbahn, angestrebten<br />
Ziele, Lernerfahrungen, Einstellungen zu Schule, Besuch unterschiedlicher Schularten<br />
und soziokulturellen Voraussetzungen.<br />
Jeder Patient oder Rehabilitand hat ein Anrecht auf eine seinem Leistungsvermögen<br />
adäquate schulische Förderung im Rahmen der gesamten neurologischen Rehabilitation,<br />
egal ob er z.B. noch schulpflichtig ist oder nicht oder in der WfbM arbeitet oder<br />
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