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§ 11 SGB 5 Leistungsarten<br />

(2). " Zu den Leistungen (...) gehören auch medizinische und ergänzende Leistungen<br />

zur Rehabilitation, die notwendig sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen,<br />

eine Behinderung zu beseitigen, zu bessern oder eine Verschlimmerung<br />

zu verhüten oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern. "<br />

Unter " ergänzende Leistungen zur Rehabilitation " zählen sehr viele sächliche Hilfen<br />

und Hilfsmittel, auf jeden Fall aber Rollstühle, wobei bei fast allen Rollstuhlversorgungen<br />

zumindest Teilaspekte der angeführten Indikationen zutreffen. Selbstverständlich<br />

besteht kein Anspruch auf Leistungen der Primärkassen, wenn die<br />

Zuständigkeit bei der gesetzlichen Unfallversicherung liegt (vgl. Absatz 4).<br />

Darüber hinaus gibt es eine weitergehende Präzisierung bzgl. Hilfsmitteln :<br />

§ 33 SGB 5 Hilfsmittel<br />

(1). " Versicherte haben Anspruch auf Versorgung mit (...) Hilfsmitteln, die im Einzelfall<br />

erforderlich sind, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, oder eine<br />

Behinderung auszugleichen (...). Der Anspruch umfasst auch die notwendige<br />

Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln sowie die Ausbildung<br />

in ihrem Gebrauch."<br />

Ein wichtiges Ziel der Rollstuhlversorgung ist es immer zumindest zu versuchen<br />

"eine Behinderung", in diesem Fall die Gehbehinderung "auszugleichen". Gerade<br />

bei heranwachsenden Kindern und Jugendlichen sind häufig Änderungen und<br />

auch Ersatzbeschaffungen notwendig, allein schon aufgrund der sich verändernden<br />

Körpermaße, oft aber auch aufgrund der sich verändernden motorischen Möglichkeiten.<br />

Hierbei wird deutlich, dass eine Rollstuhlversorgung in diesem Sinne nie<br />

als abgeschlossen zu betrachten ist, sondern immer einen prozesshaften Ablauf<br />

darstellt.<br />

(5). " Die Krankenkasse kann dem Versicherten die erforderlichen Hilfsmittel auch<br />

leihweise überlassen. Sie kann die Bewilligung von Hilfsmitteln auch davon abhän-<br />

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