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peuten, die den jeweiligen Patienten von seinen motorischen Fähigkeiten her am<br />

besten kennen, gefragt.<br />

Danach wird das Rezept zusammen mit einem Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus<br />

bei der jeweiligen Kasse eingereicht. Diese hat die eingehenden Anträge auf<br />

Kostenübernahme zu prüfen und ggf. die Kostenzusage hierfür zu erteilen. Erst<br />

dann kann vom Sanitätshaus das gewünschte Hilfsmittel tatsächlich beim Hersteller<br />

bestellt und nach Auslieferung dem Patienten übergeben und angepasst werden.<br />

Dieser Vorgang birgt einige Nachteile in sich. Vor allem ist er zu zeitaufwendig und<br />

damit für den Patienten nicht "kundenfreundlich".<br />

Bestrebungen, hier eine Optimierung im Sinne einer verbesserten Wirtschaftlichkeit<br />

für die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu erreichen, aber auch mit dem Ziel<br />

des Anhebens der Qualität der Hilfsmittelversorgung zu erzielen, sind daher grundsätzlich<br />

zu begrüßen.<br />

In den letzten Jahren haben sich zunehmend mehr GKVs entschieden, die Versorgung<br />

ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln wie Gehhilfen, Rollstühlen, Badeliftern aber<br />

auch mit Wechseldruckmatratzen nicht mehr aus eigenen Beständen zu erbringen.<br />

Statt dessen kaufen die Kostenträger bei verschiedenen Leistungserbringern (LE)<br />

die Dienstleistung z.B. für einen Leichtgewicht-Rollstuhl zu einem Pauschalpreis<br />

sowie zu einem definierten Maximalzeitraum ein.<br />

Dabei stellt der LE dem Versicherten der GKV aus seinem eigenen Hilfsmittelpool<br />

ein passend ausgestattetes Hilfsmittel zur Verfügung. In diesem Zusammenhang<br />

unterzeichnet der Empfänger des Hilfsmittels eine kombinierte Empfangsbestätigung<br />

/ Eigentumsvorbehaltserklärung laut folgendem Muster:<br />

Muster :<br />

Empfangsbestätigung und Eigentumsvorbehaltserklärung<br />

1. Der / Die Versicherte ..... erhält heute folgendes Hilfsmittel : ......................<br />

für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit.<br />

2. Eigentümer und Auslieferer ist das Sanitätshaus XY.<br />

3. Das Hilfsmittel ist pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit,<br />

Vorsatz oder missbräuchliche Benutzung entstehen, hat der Versicherte<br />

unverzüglich auf eigene Kosten beseitigen zu lassen.<br />

42<br />

Ort und Datum .<br />

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