Die Katholische Soziallehre und die Reform des Sozialstaates - BKU
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"Sozialstaat" - in der Organisation der wirtschaftlichen<br />
Daseinssicherung insoweit, als er dadurch jedem Bürger das für ein<br />
Leben in Würde nötige Existenzminimum gewährleistet, soweit <strong>die</strong>s mit<br />
staatlichen Maßnahmen bewirkt werden kann. Mit <strong>die</strong>sen drei<br />
Aufgaben <strong>des</strong> Staates ist der bereits erwähnte Min<strong>des</strong>tinhalt <strong>des</strong><br />
Gemeinwohls umschrieben. Um <strong>die</strong>ses Gemeinwohls willen bedarf <strong>die</strong><br />
Gesellschaft einer staatlichen Ordnung.<br />
10<br />
(Natur <strong>und</strong> Endzweck der politischen Gemeinschaft).<br />
<strong>Die</strong> einzelnen, <strong>die</strong> Familien <strong>und</strong> <strong>die</strong> verschiedenen<br />
Gruppen, aus denen sich <strong>die</strong> politische Gemeinschaft<br />
zusammensetzt, wissen, dass sie allein nicht imstande<br />
sind, alles das zu leisten, was zu einem in jeder Richtung<br />
menschlichen Leben gehört. Sie erfassen <strong>die</strong> Notwen-digkeit<br />
einer umfassenderen Gesellschaft, in der alle täglich<br />
ihre Kräfte zusammen zur ständig besseren Verwirklichung<br />
<strong>des</strong> Gemeinwohls einsetzen. So begründen sie<br />
dann <strong>die</strong> politische Gemeinschaft in ihren verschiedenen<br />
Formen. <strong>Die</strong> politische Gemeinschaft besteht also um <strong>die</strong>ses<br />
Gemeinwohls willen; in ihm hat sie ihre jetztgültige<br />
Rechtfertigung <strong>und</strong> ihren Sinn, aus ihm leistet sie ihr<br />
ursprüngliches Eigenrecht ab. Das Gemeinwohl aber<br />
begreift in sich <strong>die</strong> Summe aller jener Bedingungen<br />
gesellschaftlichen Lebens, <strong>die</strong> den einzelnen, den<br />
Familien <strong>und</strong> gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene<br />
Vervollkommnung voller <strong>und</strong> ungehinderter zu erreichen<br />
gestatten.<br />
(Gaudium et spes 74,1).