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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 2030 Kasse und Vollstreckung<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

zu Nr. 03<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> (AWB) erstattet dem Kreis die Personal- und Sachkosten des Fachdienstes "Kasse und Vollstreckung" für die<br />

zwangsweise Beitreibung und Vollstreckung von Forderungen aus dem Bereich der Abfallwirtschaft (Abfallgebührenveranlagung).<br />

zu Nr. 13<br />

Hierunter fallen Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Leasing/Miete Hard- und Software, Softwarepflege, Sachverständige, Rechtsanwälte, Gerichts-<br />

kosten und Schufa-Auskünfte, Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Telefonkosten, Reise-, Fort- und Weiterbildungskosten bei allen vier<br />

genannten Kostenstellen.<br />

zu Nr. 14<br />

Durch die Ablösung und die damit verbundene Übernahme verschiedener Module des Programmes "NewSystem" (Haushalts- und Finanzwesen, Finanzbuchhaltung,<br />

Kasse, Vollstreckung, Liegenschaften) in das Vermögen des Kreises sind dafür entsprechende Abschreibungen zu veranschlagen. Vorher waren diese<br />

Anwendungen geleast.<br />

zu Nr. 15<br />

Von den zu bearbeitenden Vollstreckungsfällen des <strong>Landkreis</strong>es entfällt mittlerweile rund 1/3 alleine auf Forderungen des Abfallwirtschaftschaftsbetriebes<br />

(AWB). Da der AWB dem Kreis die Personal- und Sachkosten erstattet, werden die veranschlagten Vollstreckungsgebühren von 45.000 EUR (entspricht rd.<br />

einem Drittel des Gesamtaufkommens) als Aufwand damit verrechnet, was bedeutet, dass sich der vom AWB zu erstattende Betrag in entsprechender Höhe<br />

reduziert.<br />

zu Nr. 21<br />

Zu den Finanzerträgen gehören die Einnahmen aus Mahngebühren bei eigenen Forderungen, aus Vollstreckungsgebühren bei eigenen und externen Forde-<br />

rungen sowie die Gebühreneinnahmen für die Durchführung von Vollstreckungsaufträgen der Städte und Gemeinden und sonstigen Ersuchen.<br />

- 20.000 EUR Mahngebühren (ausschließlich interne Forderungen)<br />

- 25.000 EUR Vollstreckungsgebühren intern<br />

- 45.000 EUR Vollstreckungsgebühren extern AWB<br />

- 40.000 EUR Vollstreckungsgebühren extern Städte u. Gemeinden<br />

- 30.000 EUR Vollstreckungsgebühren extern sonstige Ersuchen<br />

- 15.000 EUR Gebühreneinnahmen für Vollstreckungsaufträge Städte u. Gemeinden<br />

- 15.000 EUR Gebühreneinnahmen für Vollstreckungsaufträge sonstige Ersuchen<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 77<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in<br />

Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />

nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />

die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für<br />

EDV-Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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