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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilfinanzplan Produkt 2013 Kreisstraßen<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

punkt B 417/K 474 kann ohnehin erst nach der Erneuerung der Ortsdurchfahrt im Zuge der B 417 in Linter gebaut werden, was voraussichtlich erst gegen Ende<br />

des Jahres 2010 der Fall sein wird. Evtl. kann stattdessen in 2010 mit der Grunderneuerung der K 494 in der OD Ellar begonnen werden, was aber, wie<br />

bereits erwähnt, von einer Förderzusage seitens des Landes abhängig ist. Bei der Veranschlagung der zu erwartenden Fördermittel wurde ein Fördersatz von<br />

70 % unterstellt. Die Fördersätze der einzelnen Kommunen werden jedoch jedes Jahr neu vom Land Hessen festgesetzt. Aus den v.g. Gründen wurden in 2010<br />

deshalb auch nur für die Maßnahmen K 459 OD Hadamar, K 468 Aumenau-Münster, Kreisel B 417/K 474 bei <strong>Limburg</strong> und K 494 OD Ellar entsprechende<br />

Verpflichtungsermächtigungen gebildet.<br />

Die Ansätze bei den Planungsmaßnahmen beinhalten die Kostenerstattungen, die der Kreis an das ASV Dillenburg für Planungsleistungen zu zahlen hat. Die<br />

bauliche Umsetzung ist in den künftigen Jahren vorgesehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Verschiebungen von Maßnahmen aus planungs- und bau-<br />

rechtlichen Gründen nicht auszuschließen sind. Natürlich spielt auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Kreises und die Förderung durch das Land<br />

Hessen eine Rolle. Folgende Planungsmaßnahmen, die zum Teil schon im Haushalt 2009 enthalten waren, sind für 2010 und 2011 vorgesehen:<br />

Grundhafte Erneuerung K 450 OD Obershausen, Grundhafte Erneuerung K 459 OD Oberweyer (Teilstrecke), Sanierung/Neubau der Lahnbrücke K 470 bei <strong>Limburg</strong>-<br />

Staffel, Sanierung Elbbachbrücke K 477 in Elz, Grundhafte Erneuerung der K 492 OD Lahr, Grundhafte Erneuerung K 502 OD Mensfelden, Grundhafte Erneuerung<br />

K 502 OD Nauheim (2. BA), Ausbau K 503 Heringen - B 417 sowie die Erneuerung der Emsbachbrücke im Zuge der K 507 in Niederselters einschl. einer über-<br />

sichtlicheren Neugestaltung des Knotenpunktes K 507/K 512/K 513.<br />

Insbesondere bei der Lahnbrücke K 470 bei Staffel besteht dringender Handlungsbedarf, da das Bauwerk seit Mitte 2009 aufgrund starker Schäden an tragenden<br />

Bauwerksteilen für Fahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 3,5 to gesperrt ist. Vorher war die Brücke schon auf eine Tragfähigkeit von<br />

18 to beschränkt. Die im Juni 2009 erfolgte Hauptprüfung nach der DIN 1076 ergab eine Zustandsnote von 3,5 (Skala geht bis 4,0). Die Sperrung bedeutet<br />

eine erhebliche Einschränkung für den ÖPNV-Verkehr, für schwerere Fahrzeuge und die Landwirtschaft, während der normale Pkw-Verkehr die Brücke weiterhin<br />

nutzen kann. Durch die hohe verkehrswichtige Bedeutung dieser Brücke im Verkehrsraum <strong>Limburg</strong>, wozu auch das benachbarte Rheinland-Pfalz zu zählen ist,<br />

wird eine zügige Wiederherstellung einer uneingeschränkten Überquerung der Lahn angestrebt, deren bauliche Umsetzung allerdings voraussichtlich erst im<br />

Jahre 2011 möglich sein wird. Für Prüfungen, Untersuchungen und die Planung sind nämlich entsprechende Vorlaufzeiten zu beachten und einzuhalten, zumal<br />

die Brücke auch noch unter Denkmalschutz steht. Als weiteres verkehrswichtiges Bauwerk hat die Elbbachbrücke im Zuge der K 477 in Elz bei der letzten<br />

Hauptprüfung im Juni/Juli 2009 die Zustandsnote 3,2 erhalten. Das bedeutet, dass auch hier eine Sanierung ansteht, die allerdings nicht so dringend wie<br />

bei der Lahnbrücke in Staffel ist.<br />

Im Jahr 2011 sind für die Maßnahmen K 450 OD Obershausen, Sanierung/Neubau Lahnbrücke K 470 Staffel, K 492 OD Lahr, K 502 OD Mensfelden und Erneuerun<br />

Emsbachbrücke K 507 mit Knotenumbau K 512/K 512 Niederselters Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Mit den Maßnahmen kann jedoch erst dann tatsächli<br />

begonnen werden, wenn bis dahin die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind und Förderzusagen seitens des Landes Hessen vorliegen.<br />

Vorgesehen im Haushaltsjahr 2011 ist evtl. noch der Bau eines Rad- und Gehweges entlang eines Teilabschnitts der K 498 zwischen Ahlbach und der K 459 bei Faul<br />

als Lückenschluss im dort vorhandenen Radwegenetz. Es handelt sich hierbei um eine vergleichsweise "kleine" Maßnahme, die gemeinsam vom Kreis und den Städt<br />

<strong>Limburg</strong> und Hadamar verwirklicht werden soll. Das Baurecht in Form der Befreiung von der Planfeststellung liegt bereits seit geraumer Zeit vor.<br />

Das sog. "Allgemeine Ausbauprogramm" enthält einen Ansatz für kleinere Baumaßnahmen, die nicht förderfähig sind, sowie für evtl. Kanalkostenzuschüsse<br />

nach § 20 Abs. 5 HStrG, die der Kreis bei der Erneuerung einer gemeindlichen Abwasseranlage, die auch der Straßenentwässerung dient, zu leisten hat<br />

Die Sanierung von alten und maroden Abwasserkanälen in Kreisstraßen, aber auch in Bundes- und Landesstraßen, in den Gemeinden hat in den letzten Jahren<br />

aufgrund der Eigenkontrollverordnung stark zugenommen.<br />

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