Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 2013 Kreisstraßen Limburg - Weilburg zuweisung an die Stadt zu zahlen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Kreis die Leistung einer sog. Abstandszahlung für Instandsetzungen, da die Kreisstraßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben sind (siehe Nr. 15). Aufwand für Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen (jeweils 2010 und 2011): - 5.000 EUR Stromkosten (Signalanlagen) - 70.000 EUR Straßenausstattung (Leitpfosten, Schutzplanken, Rep. Signalanlagen, Markierung, Beschilderung, Stationszeichen) - 400.000 EUR Erhaltungsmaßnahmen (Instandsetzungen und Beteiligungen an der Straßenwiederherstellung bei Kanalsanierungen) - 100.000 EUR Bauwerksinstandsetzungen (Brücken, Geländer, Stützwände) - 115.000 EUR sonstige Instandhaltung (Grün-/Gehölzpflege, Bankette, Gräben, Entwässerung) - 10.000 EUR Wartungskosten (Signalanlagen) - 157.300 EUR Zuweisung an das Land - 25.000 EUR Zuweisung an die Stadt Limburg - 634.000 EUR Zuweisung an private Unternehmen zu Nr. 14 Zur Ermittlung des Abschreibungsansatzes der Kreisstraßen im Haushaltsjahr 2010 und 2011 wurden wie in 2009 die ermittelten Abschreibungen von 20 der insgesamt 94 Kreisstraßen zugrunde gelegt und über die Straßenlänge hochgerechnet. Für diese 20 Kreisstraßen liegt bereits eine Vermögenserfassung vor, die aufgrund der Vermögensbewertung der Kreisstraßen durch das Land Hessen von der Verwaltung vorgenommen wurde. Die Bewertung einschl. der Abschreibun für alle 94 Kreisstraßen wird weiter fortgeführt und liegt bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Laufe des Jahres 2010 vor, so dass dann im Nachtrag 2010 und 2011 eine Anpassung bzw. Korrektur vorgenommen werden kann. Es wurde die Abschreibung pro km Kreisstraße errechnet und mit der voraussichtlichen Gesamtkreisstraßenlänge von ca. 235 km multipliziert. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Stadt Limburg seit 01.01.2009 selbst Träger der Ortsdurch- fahrten der Kreisstraßen in Limburg einschl. Stadtteile (ca. 11,9 km) ist. zu Nr. 15 Zum 01.01.2009 ging gemäß § 41 Abs. 3 Hessisches Straßengesetz (HStrG) die Baulast der Kreisstraßen in den Ortsdurchfahrten von Limburg und seiner Stadt- teile auf die Stadt Limburg über. Nach § 11 Abs. 5 HStrG hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger dafür einzustehen, dass er die Straßen in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten hat. Zur Feststellung des ordnungsgemäßen Unterhaltungszustandes und des Umfanges der noch vom Kreis zuleistenden Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen fanden gemeinsame Begehungen mit der Stadt, dem ASV Dillenb und dem Kreis statt, bei denen die betreffenden Kreisstraßen und Bauwerke näher besichtigt und die Schäden in Protokollen aufgenommen wurden. Das ASV hat die Schadensaufnahmen fachlich ausgewertet und den finanziellen Aufwand für die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ermittelt. Der ermittelte Betrag von 375.000 EUR soll der Stadt Limburg vom Kreis als sog. Abstandszahlung über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung gestellt werden (jeweils 150.000 EUR in den Jahren 2009 und 2010, 75.000 EUR im Jahr 2011). Nachdem im Auftrag der Stadt Limburg der Zustand der übernommenen Straßen und Bauw durch ein Ing.-Büro im Jahr 2009 überprüft wurde, sehen die städtischen Gremien nach einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses im November 2009 noch weiteren Beratungsbedarf, insbesondere bezüglich der Alten Lahnbrücke im Zuge der K 470 in Limburg. Das bedeutet, dass eine abschließende Entscheidung über den Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, deren Entwurf der Stadt bereits seit Dezember 2008 vorliegt, voraus- sichtlich erst im Laufe des Jahres 2010 möglich ist. In den Vereinbarungsentwurf wurde im November 2009 noch ein sog. Vorlandbogen zwischen dem Brücken- turm der Alten Lahnbrücke und dem Schleusenkanal aufgenommen, an dem im Jahr 2009 bisher nicht bekannte und erfasste Schäden festgestellt wurden. Soweit es den Bereich unter der Fahrbahn betrifft, muss sich der Kreis als vorheriger Straßenbaulastträger in einem noch später mit der Stadt zu vereinbarenden Umfang an den Sanierungskosten beteiligen. zu Nr. 30 Seite E 68 Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch- nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

Teilfinanzplan Produkt 2013 Kreisstraßen Limburg - Weilburg Nr. 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Bezeichnung 20 Einz.a.Invest.Zuw. u. -zuschüsse sowie Invest.Beiträge 21 Einz.a.Abg.v.Gegenst.des Sachanl.Verm.u.d.immat.Anl.Verm. 22 Einz.a.Abg.v.Gegenst.d.Finanz.Anl.Verm. (davon: Einz. aus der Tilgung von gewährten Krediten) (davon: Einz. aufgr.v.Finanzmittelanl.i.Rahmen d.kurzfr.Finanzdis 23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 20 - 22) 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Budget: 01_INVEST Investitionen Produktbereich 01 26 Ausz.f.Investitionen in das sonst.Sachanl.Verm.u.imm.Anl.Verm. (davon: Auszahl.f.akt.Invest.Zuw .u. - zuschüsse) 27 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (davon: Auszahlung aus der Gewährung von Krediten) (davon: Ausz.aufgr.v.Finanzmittelanl.i.Rahmen d.kurzfr.Fin 28 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 24 - 27) Erläuterungen Investitionen Kreisstraßen Seite E 69 Ergebnis 2008 Ansatz 2009 562.500,00 114.284,00 0,00 0,00 0,00 676.784,00 0,00 895.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 895.000,00 Ansatz 2010 1.448.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.448.500,00 0,00 2.162.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.162.000,00 Ansatz 2011 1.924.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.924.500,00 0,00 2.988.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.988.000,00 Plan 2012 1.583.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.583.000,00 0,00 2.490.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.490.000,00 Plan 2013 890.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 890.000,00 0,00 1.515.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.515.000,00 Von den überwiegend aus dem Jahr 2008 verschobenen und im Haushalt 2009 neu eingestellten und auch zur Förderung vorgesehenen Baumaßnahmen konnte nach dem Vorliegen der planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen im September 2009 mit dem Ausbau des Wirtschaftsweges zwischen der L 3063 und der K 478 zur neuen K 521 bei Dehrn und mit dem Neubau des Kreisels auf der östlichen Seite des Knotenpunktes B 49/K 473 bei Offheim begonnen werden. Beide Projekte sollen voraussichtlich bis Ende 2009 fertig gestellt sein. Im Jahr 2010 soll der Kreisel auf der westlichen Seite des Knotenpunktes gebaut werden. An beiden Kreiseln hat sich der Kreis nach § 12 Fernstraßengesetz (FStrG) mit einem Kostenanteil zu beteiligen, der jedoch förderfähig ist. Der Bau bzw. die Verlegung der K 448 zur Westumgehung von Merenberg sowie der Ausbau der K 478 in der Ortsdurchfahrt von Niederhadamar sollen ebenfalls noch im Dezember 2009 starten. Die Hauptbauzeit dieser Maßnahmen wird sich jedoch auf das Jahr 2010 erstrecken, wobei allein für die West- umgehung Merenberg eine Bauzeit von rd. sechs Monaten vorgesehen ist. Der Verkehr kann dann voraussichtlich ab Sommer 2010 auf der neuen Umgehung fahren und so die Ortsdurchfahrt von Merenberg entlasten. Im Gegenzug wird die jetzige K 448 zwischen Merenberg und Allendorf zu einer Gemeindestraße abgestuft. Nach langer Verfahrenszeit und einigen Planungsänderungen wurde Anfang Oktober 2009 endlich der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der K 478 in der Ortsdurchfahrt Niederhadamar vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung erlassen. Seitens des Kreises und des von ihm beaufragten Amtes für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Dillenburg ist vorgesehen, die Bauarbeiten noch im Dezember 2009 zu vergeben. Erfreulicherweise hat sich der Fördersatz von 65% auf 70% für die im Jahr 2009 bewilligten Projekte erhöht, so dass der vom Kreis zu erbringende Eigen- anteil, der nur über Kredite zu finanzieren ist, niedriger wird. Ohne Fördermittel kann und darf der Kreis Investitionen im Kreisstraßenbau nicht tätigen, da seine finanzielle Situation dies nicht zulässt. Für das Jahr 2010 und später wurden die Maßnahmen "Sanierung einer Teilstrecke der K 468 zwischen Aumenau und Münster", "Grunderneuerung einer Teilstrecke der K 459 in der OD Hadamar", "Kostenanteil des Kreises am Kreisel B 417/K 474 zwischen Limburg und Linter einschl. Grunderneuerung der Anschlussstrecke der K 474", "Grunderneuerung der K 494 in der OD Waldbrunn-Ellar", "Grunderneuerung der K 450 in der OD Löhnberg-Obershausen" und "Grunderneuerung der K 502 in der OD Hünfelden-Mensfelden" zur Förderung angemeldet. Dabei muss allerdings berück- sichtigt werden, dass das Land aufgrund der zur Verfügung stehenden Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz-Kompensationsbetrag gemäß § 5 Abs. 3 des sog. Entflechtungsgesetzes (GVFG-Komp.) und des landesweiten Bedarfs auch in Zukunft voraussichtlich maximal zwei bis drei Kreisstraßen- maßnahmen pro Jahr fördern kann. Aufgrund des extrem schlechten Straßenzustandes der K 468 zwischen Aumenau und Münster und der schadhaften K 459 in Hadamar, die zudem eine hohe Verkehrsbedeutung und -belastung aufweist, stehen diese beiden Maßnahmen in der Priorität ganz oben. Der Kreisel am Knoten-

Teilergebnisplan Produkt 2013 Kreisstraßen<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

zuweisung an die Stadt zu zahlen. In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Kreis die Leistung einer sog. Abstandszahlung für Instandsetzungen, da die<br />

Kreisstraßen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben sind (siehe Nr. 15).<br />

Aufwand für Unterhaltung und Instandsetzung der Kreisstraßen (jeweils 2010 und 2011):<br />

- 5.000 EUR Stromkosten (Signalanlagen)<br />

- 70.000 EUR Straßenausstattung (Leitpfosten, Schutzplanken, Rep. Signalanlagen, Markierung, Beschilderung, Stationszeichen)<br />

- 400.000 EUR Erhaltungsmaßnahmen (Instandsetzungen und Beteiligungen an der Straßenwiederherstellung bei Kanalsanierungen)<br />

- 100.000 EUR Bauwerksinstandsetzungen (Brücken, Geländer, Stützwände)<br />

- 115.000 EUR sonstige Instandhaltung (Grün-/Gehölzpflege, Bankette, Gräben, Entwässerung)<br />

- 10.000 EUR Wartungskosten (Signalanlagen)<br />

- 157.300 EUR Zuweisung an das Land<br />

- 25.000 EUR Zuweisung an die Stadt <strong>Limburg</strong><br />

- 634.000 EUR Zuweisung an private Unternehmen<br />

zu Nr. 14<br />

Zur Ermittlung des Abschreibungsansatzes der Kreisstraßen im Haushaltsjahr 2010 und 2011 wurden wie in 2009 die ermittelten Abschreibungen von 20 der<br />

insgesamt 94 Kreisstraßen zugrunde gelegt und über die Straßenlänge hochgerechnet. Für diese 20 Kreisstraßen liegt bereits eine Vermögenserfassung vor,<br />

die aufgrund der Vermögensbewertung der Kreisstraßen durch das Land Hessen von der Verwaltung vorgenommen wurde. Die Bewertung einschl. der Abschreibun<br />

für alle 94 Kreisstraßen wird weiter fortgeführt und liegt bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Laufe des Jahres 2010 vor, so dass dann im Nachtrag<br />

2010 und 2011 eine Anpassung bzw. Korrektur vorgenommen werden kann. Es wurde die Abschreibung pro km Kreisstraße errechnet und mit der voraussichtlichen<br />

Gesamtkreisstraßenlänge von ca. 235 km multipliziert. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Stadt <strong>Limburg</strong> seit 01.01.2009 selbst Träger der Ortsdurch-<br />

fahrten der Kreisstraßen in <strong>Limburg</strong> einschl. Stadtteile (ca. 11,9 km) ist.<br />

zu Nr. 15<br />

Zum 01.01.2009 ging gemäß § 41 Abs. 3 Hessisches Straßengesetz (HStrG) die Baulast der Kreisstraßen in den Ortsdurchfahrten von <strong>Limburg</strong> und seiner Stadt-<br />

teile auf die Stadt <strong>Limburg</strong> über. Nach § 11 Abs. 5 HStrG hat der bisherige Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger dafür einzustehen, dass er die<br />

Straßen in dem durch die Verkehrsbedeutung gebotenen Umfang ordnungsgemäß unterhalten hat. Zur Feststellung des ordnungsgemäßen Unterhaltungszustandes<br />

und des Umfanges der noch vom Kreis zuleistenden Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen fanden gemeinsame Begehungen mit der Stadt, dem ASV Dillenb<br />

und dem Kreis statt, bei denen die betreffenden Kreisstraßen und Bauwerke näher besichtigt und die Schäden in Protokollen aufgenommen wurden. Das ASV<br />

hat die Schadensaufnahmen fachlich ausgewertet und den finanziellen Aufwand für die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen ermittelt. Der ermittelte Betrag<br />

von 375.000 EUR soll der Stadt <strong>Limburg</strong> vom Kreis als sog. Abstandszahlung über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung gestellt werden (jeweils<br />

150.000 EUR in den Jahren 2009 und 2010, 75.000 EUR im Jahr 2011). Nachdem im Auftrag der Stadt <strong>Limburg</strong> der Zustand der übernommenen Straßen und Bauw<br />

durch ein Ing.-Büro im Jahr 2009 überprüft wurde, sehen die städtischen Gremien nach einem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses im November 2009<br />

noch weiteren Beratungsbedarf, insbesondere bezüglich der Alten Lahnbrücke im Zuge der K 470 in <strong>Limburg</strong>. Das bedeutet, dass eine abschließende<br />

Entscheidung über den Abschluss einer entsprechenden Verwaltungsvereinbarung, deren Entwurf der Stadt bereits seit Dezember 2008 vorliegt, voraus-<br />

sichtlich erst im Laufe des Jahres 2010 möglich ist. In den Vereinbarungsentwurf wurde im November 2009 noch ein sog. Vorlandbogen zwischen dem Brücken-<br />

turm der Alten Lahnbrücke und dem Schleusenkanal aufgenommen, an dem im Jahr 2009 bisher nicht bekannte und erfasste Schäden festgestellt wurden. Soweit<br />

es den Bereich unter der Fahrbahn betrifft, muss sich der Kreis als vorheriger Straßenbaulastträger in einem noch später mit der Stadt zu vereinbarenden<br />

Umfang an den Sanierungskosten beteiligen.<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 68<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in<br />

Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />

nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />

die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für<br />

EDV-Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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