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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 2013 Kreisstraßen<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

sowie im Teilfinanzplan die entsprechenden Ein- und Auszahlungen für vermögenswirksame Investionen veranschlagt.<br />

zu Nr. 02<br />

Erträge aufgrund von Vereinbarungen über Sonder- und Nebennutzungen, Pachten von Nebenflächen an Kreisstraßen, evtl. Bearbeitungsgebühren für sonstige<br />

Inanspruchnahmen und Benutzungen von/an Kreisstraßen.<br />

zu Nr. 07<br />

Jährliche Zuweisung des Landes Hessen gem. § 27 Abs. 2 FAG für die laufende Unterhaltung der Kreisstraßen, die sich nach der Straßenlänge und der Ein-<br />

wohnerzahl richtet.<br />

zu Nr. 08<br />

Auflösungen von Zuweisungen des Bundes und des Landes Hessen aus der Verkehrsinfrastrukturförderung, die der <strong>Landkreis</strong> für geförderte Aus- und Umbau-<br />

maßnahmen sowie Grunderneuerungen im Zuge von Kreisstraßen erhalten hat bzw. erhält. Die Veranschlagung erfolgte aufgrund des Wechsels vom kameralen<br />

auf das doppische Rechnungswesen im Haushalt 2009 erstmalig, wobei zunächst ein pauschaler Ansatz in Höhe von 30% der ermittelten Abschreibungen der<br />

Kreisstraßen gebildet wurde, da es sich um Anteilfinanzierungen handelt und zudem mindernd zu berücksichtigen ist, dass nur bei einem Teil der Kreis-<br />

straßen Investitionsmaßnahmen bezuschusst wurden bzw. werden. Die Bewertung einschl. der Abschreibung für alle 94 Kreisstraßen ist noch nicht<br />

abgeschlossen, liegt jedoch bis zur Erstellung der Eröffnungsbilanz im Laufe des Jahres 2010 vor, so dass dann im Nachtrag 2010 und 2011 eine Anpassung<br />

bzw. Korrektur vorgenommen werden kann.<br />

zu Nr. 09<br />

Voraussichtlich zu erwartende Einnahmen aus Schadensersatzleistungen nach § 823 BGB und § 7 Straßenverkehrsgesetz wegen der Beschädigung von Kreis-<br />

straßeneigentum (Verkehrszeichen, Schutzplanken, Leitpfosten, Lichtsignalanlagen etc.).<br />

zu Nr. 13<br />

Neben den allgemeinen Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Telefonkosten sowie Reise-,<br />

Fort- und Weiterbildungskosten sind es vor allem die Aufwendungen für die Kreisstraßen, welche den größten Anteil umfassen.<br />

Aufwendungen für die Unterhaltung, Wartung und Stromkosten von Signalanlagen, Grünpflege/Gehölzpflege, Markierungen, Schutzplanken, Verkehrszeichen,<br />

Banketteregulierung, Bauwerkssanierungen, Straßeninstandsetzungen sowie Erhaltungsmaßnahmen gemäß der vom KA beschlossenen Prioritätenliste aufgrund<br />

der Straßenzustandserfassung, die von Fremdfirmen ausgeführt bzw. geliefert werden. Die v.g. Leistungen werden überwiegend vom ASV Dillenburg und teil-<br />

weise den Straßenmeistereien Brechen und <strong>Weilburg</strong> in Abstimmung mit dem Kreis vergeben, überwacht und abgerechnet.<br />

Dieser sog. Direktaufwand ist nicht in der pauschalen Abgeltung enthalten, den die Fa. Schütz und die Stadt <strong>Limburg</strong> für die Unterhaltung (einschl.<br />

kleinerer Reparaturen)der Kreisstraßen erhalten. In Abstimmung mit dem ASV Dillenburg sind für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 jeweils 700.000 € not-<br />

wendig, wovon alleine für die Erhaltungsmaßnahmen jeweils 400.000 € vorgesehen sind. Hierunter sind vor allem Deckschichterneuerungen, Rissesanierungen<br />

und sonstige substanzerhaltende und substanzverbessernde Maßnahmen sowie Beteiligungen an der Straßenwiederherstellung bei Kanalbaumaßnahmen von<br />

Gemeinden zu nennen. Bei der bisherigen Abwicklung der Maßnahmen hat sich bei konkreter Betrachtung und Überprüfung der betreffenden Straßen durch das<br />

ASV Dillenburg und des Hess. Amtes für Baustoff- und Bodenprüfung Wetzlar gezeigt, dass die in der Liste aufgeführten Maßnahmen und Kosten in der Regel<br />

nicht 1 zu 1 übernommen werden können. Vielmehr ist es so, dass aus fachlicher Sicht der Umfang der notwendigen Arbeiten steigt und damit auch die<br />

Kosten zum Teil erheblich höher zu veranschlagen sind, so dass eben nur ein Teil der ursprünglich vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ausgeführt werden<br />

kann. In vielen Fällen reichen einfachere Arbeiten wie z. B. Risseverschluss nicht aus, sondern es müssen umfangreichere Instandsetzungsarbeiten wie die<br />

Erneuerung der Deckschicht, ggf. auch der Binderschicht, Tragschicht und zum Teil auch der Frostschutzschicht und der Bankette durchgeführt werden. In<br />

einigen Fällen sind sogar grundhafte Erneuerungen notwendig. Zum Teil müssen auch dringend erforderliche Maßnahmen an anderen Kreisstraßen (z. B. Frost-<br />

schäden) vorgezogen werden, die sich aufgrund von Feststellungen im Rahmen der Streckenkontrolle ergeben. Durch die Eigenkontrollverordnung (EKVO) ist<br />

in vielen Gemeinden seit einigen Jahren eine Steigerung der notwendigen Kanalsanierungen festzustellen. In den meisten Fällen ist es dabei absolut sinn-<br />

voll, wenn sich der Kreis an der Wiederherstellung der Straßenoberfläche (Deckschicht und teilweise auch darunter liegende Asphaltschichten) beteiligt.<br />

Grundsätzlich wäre nach der Straßenzustandserfassung ein jährlicher Kostenaufwand von rd. 1,6 Mio. EUR erforderlich, um das gesamte Kreisstraßennetz<br />

einschl. der Bauwerke in einem ordentlichen Zustand zu erhalten.<br />

Seite E 67<br />

Der Haushaltsansatz für die Zuweisung an private Unternehmen berücksichtigt die neue vertragliche Regelung mit der Fa. Schütz, die seit dem 01.01.2005<br />

gilt. Danach steigt die pauschale Vergütung seit dem 01.01.2007 um 1,5 % pro Jahr.<br />

Für die Durchführung von Verwaltungs- und Betriebsaufgaben an den Kreisstraßen hat der Kreis eine jährliche Kostenpauschale an das Land zu zahlen, die<br />

sich nach der Länge der Kreisstraßen richtet. Das Land kann seit 2004 die Pauschale um 3% pro Jahr anheben, wovon es seit dem Jahr 2006 auch Gebrauch<br />

macht. Die Pauschale wird sich daher im Jahr 2010 auf 660,79 EUR und im Jahr 2011 auf 680,61 EUR pro km erhöhen, zzgl. einer Pauschale von 1.925 € im<br />

Jahr für die Sicherung und Pflege von Aufbaudaten der Kreisstraßen (zentrales Maßnahmenerfassungssystem MERC). Aufgrund der gesetzlich normierten Über-<br />

nahme (§ 41 Abs. 3 HStrG) der Ortsdurchfahrten im Zuge der Kreisstraßen durch die Stadt <strong>Limburg</strong> zum 01.01.2009 und der bereits erfolgten bzw. noch zu<br />

erwartenden Verlegung von OD-Grenzen nach außen braucht der Kreis ab dem Jahr 2010 nur noch für rd. 10 km Kreisstraßen die jährliche Unterhaltungs-

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