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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 9010 Steuern, Allgemeine Zuweisungen, Allgemeine Umlagen<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> erhebt seit dem 01.01.1992 basierend auf den Vorschriften der Gaststättenerlaubnissteuersatzung vom 24.01.1992 in Ver-<br />

bindung mit der in § 8 Abs. 2 KAG geregelten gesetzlichen Ermächtigung eine Gaststättenerlaubnissteuer. Im Haushaltsjahr 2010 wird die endgültige Veran-<br />

lagung der Steuerfälle aus 2008 erfolgen, wobei die für die Steuerbemessung relevanten Umsätze derzeit noch nicht bekannt sind. Weiterhin werden voraus-<br />

sichtlich rd. 90 Neufälle zur vorläufigen Steuer von 255,65 EUR veranlagt werden. Im Ansatz sind die im Gastronomiebereich rückläufigen Umsatzzahlen so-<br />

wie die Tatsache berücksichtigt, dass einige Gaststätten ihren Betrieb nach kurzer Zeit wieder eingestellt haben. Im Haushaltsjahr 2011 wird die end-<br />

gültige Veranlagung der Steuerfälle aus 2009 erfolgen. Der Ansatz an sich bleibt betraglich unverändert, desgleichen auch die geschätzten Fallzahlen der<br />

rund 90 Neuveranlagungen.<br />

Ebenso erhebt der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> seit dem 01.01.1992 basierend auf den Vorschriften der Jagdsteuersatzung vom 24.01.1992 in Verbindung mit<br />

der in § 8 Abs. 1 KAG geregelten gesetzlichen Ermächtigung eine Jagdsteuer. Gegenüber den Vorjahren ergaben sich Veränderungen, die zu einer Reduzierung<br />

des Ansatzes in 2009 führten. Die aus den bestehenden Preisgleitklauseln in den Pachtverträgen resultierenden jährl. Steigerungen werden durch ein allgem.<br />

absinkendes Pachtpreisniveau ausgeglichen. Belastend kommt die Tatsache hinzu, dass sich aufgrund der Verringerung der bejagbaren Flächen durch Straßen-<br />

und Wohnungsbau die hiermit im Zusammenhang stehende Pacht und mithin auch die erhebbare Jagdsteuer verringern. Aus diesem Grund wurde der Haushalts-<br />

ansatz ab dem Haushaltsjahr 2009 auch geringfügig um 5.000 EUR verringert. Dies wird auch in den Haushaltsjahren 2010 bis 2013 beibehalten.<br />

Gemäß der vorläufigen Festsetzung des Hessischen Finanzministeriums vom 04.01.2010 belaufen sich die vorläufigen Kreisumlagegrundlagen für das Haushalts-<br />

jahr 2010 auf 147.681.785 EUR. Nach den mit Erlass vom 02.10.2009 bekanntgegebenen Orientierungsdaten für die Finanzplanung der hessischen Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände wird eine Veränderung der Umlagegrundlagen wie folgt erwartet:<br />

Haushaltsjahr 2011 minus 9,00 %<br />

Haushaltsjahr 2012 plus 2,00 %<br />

Haushaltsjahr 2013 plus 6,00 %<br />

Unter Zugrundelegung des vom Kreistag am 19.02.2010 beschlossenen Hebesatzes von 38,00 v. H. ergibt die Berechnung der Kreisumlage für 2010 eine Ertrags<br />

höhe von 56.119.078 EUR. Für das Haushaltsjahr 2011 wurde der Hebesatz auf 38,50 v. H. erhöht, was jedoch aufgrund der niedrigeren Umlagegrundlagen zu<br />

einem Rückgang der Kreisumlage auf 51.740.313 EUR führen wird.<br />

zu Nr. 07<br />

Gemäß der vorläufigen Festsetzung des Hessischen Finanzministeriums vom 04.01.2010 belaufen sich die vorläufigen Kreisschlüsselzuweisungen für das Haus-<br />

haltsjahr 2010 auf 19.765.787 EUR. Nach den mit Erlass vom 23.07.2008 bekanntgegebenen Orientierungsdaten für die Finanzplanung der hessischen Gemeinden<br />

und Gemeindeverbände ändert sich die Steuerverbundmasse wie folgt:<br />

Haushaltsjahr 2011 minus 10,50 %<br />

Haushaltsjahr 2012 plus 8,50 %<br />

Haushaltsjahr 2013 plus 5,50 %<br />

Daraus errechnet sich für das Haushaltsjahr 2011 eine Kreisschlüsselzuweisung von voraussichtlich nur noch 17.690.379 EUR. Gegenüber dem Jahr 2009 würde<br />

dies ein Rückgang von fast 6,5 Mio. EUR bedeuten.<br />

Bei der Zuweisung des Landes an Grunderwerbsteuer war schon im Haushaltsjahr 2009 ein steigender Trend auszumachen, obgleich die Orientierungsdaten<br />

eigentlich einen Rückgang des Aufkommens prognostiziert hatten. Nach den aktuellen Orientierungsdaten für die Planungsphase 2009 bis 2013 entwickelt sich<br />

das Aufkommen an Grunderwerbsteuer wie folgt:<br />

Haushaltsjahr 2010 minus 7,00 %,<br />

Haushaltsjahr 2011 plus 15,50 %,<br />

Haushaltsjahr 2012 unverändert und<br />

Haushaltsjahr 2013 minus 1,0 %. Für das Jahr 2010 wird mit einem Aufkommen in Höhe von 2.190.000 EUR und für das Haushaltsjahr 2011 mit einem Aufkommen<br />

2.450.000 EUR gerechnet.<br />

zu Nr. 16<br />

Die Verbands- und Krankenhausumlagegrundlagen als Ermittlungsgröße der Krankenhausumlage belaufen sich gemäß der vorläufigen Festsetzung des Hessischen<br />

Finanzministeriums vom 04.01.2010 auf 167.447.572 EUR. Nach den mit Erlass vom 02.10.2009 bekanntgegebenen Orientierungsdaten für die Finanzplanung der<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände wird eine Veränderung der Umalgegrundlagen wie folgt erwartet:<br />

2011 = minus 9 Prozent,<br />

2012 = plus 3 Prozent und<br />

2013 = plus 3 Prozent.<br />

Seite E 536<br />

Gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 19.01.2010 beträgt der Hebesatz für das Haushaltsjahr 2010 1,680 v. H., was zu einer vom Kreis zu zahlenden Kranken-<br />

hausumlage von 2.813.119 EUR führt. Im Jahr 2011 beläuft sich der ermittelte Ansatz der Krankenhausumlage bei einer Umlagegrundlage von voraussichtlich<br />

152.377.291 EUR und einem Hebesatz von 1,852 % auf voraussichtlich 2.822.027 EUR. Das Volumen der Krankenhausumlage bleibt unverändert.<br />

Selbige Verbandsumlagegrundlagen sind auch hinsichtlich der Berechnung der Umlage an den Landeswohlfahrtsverband als Bezugsgröße dienlich, so dass sich<br />

als Folge für das Haushaltsjahr 2010 eine zu veranschlagende LWV-Umlage in Höhe von 23.539.780 EUR errechnet. Gemäß vorläufigem Bescheid vom 06.01.2010<br />

ein Hebesatz von 14,058 % festgesetzt. Entsprechend den nach den Orientierungsdaten verminderten Umlagegrundlagen, einem um 1 % erhöhtem Umlagebedarf d<br />

und einem sich hieraus ergebenden Hebesatzes für das Haushaltsjahr 2011 von 15,499 % beträgt die voraussichtliche LWV-Umlage für das Haushaltsjahr 2011

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