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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 6010 Gutachten und Stellungnahmen<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

Gebühren entfällt gut die Hälfte auf das Produkt 6010, der Rest auf die Produkte 6013 mit ca. 14 % und 6014 mit ca. 32 %.<br />

Ausgaben entstehen für Praxis- und Laborbedarf, Arzneimittel und den übrigen sonstigen Materialaufwand, wie z.B. die Wartung von medizinischem Gerät,<br />

welches für die übertragenen Aufgaben vorgehalten werden muss, aber auch Mittel für die Anschaffung und die Reparatur von geringwertigen Vermögens-<br />

gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung (GWG).<br />

Aufwendungen bilden die Vergütung und die Auslagen für die Sozialpsychiatrischen Dienste. Durch die Tätigkeit der Jugendzahnärztin als Patenschafts-<br />

ärztin in Kindergärten entstehen jedoch auch Erstattungen, ferner auch durch Entgelte für die Geschäftsführung des Arbeitskreises Jugendzahnpflege oder<br />

Zuweisungen für die sportärztliche Beratungsstelle.<br />

zu Nr. 02<br />

Das Gesamtaufkommen der öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgebühren in Höhe von rund 255.000 EUR verteilt sich auf die Kostenstellen 6010100<br />

(Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen), 6010130 (Sozialmedizinische Stellungnahmen), 6010140 (Zahnärztliche Stellungnahmen),<br />

6013000 (Seuchenwesen, Gesundheitsaufsicht, Umwelthygiene), 6014100 (Betriebsärztliche Versorgung) und 6014110 (Sicherheitstechnische Versorgung)<br />

zu Nr. 03<br />

Wie bereits im dritten Absatz der vorangestellten allgemeinen Erläuterung handelt es sich hierbei um Einnahmen im Bereich des Kostenträgers 601014,<br />

Gutachten und Stellungnahmen, Zahnärztliche Stellungnahmen. Die Tätigkeit der Jugendzahnärztin als Patenschaftsärztin in Kindergärten wird durch die<br />

Krankenkassen bzw. im Verteilungsverfahren durch die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen vergütet (€ 1.604), ferner wird durch eine Pauschalregelung<br />

das Entgelt für die Geschäftsführung des Arbeitskreises Jugendzahnpflege (€ 5.113) vereinnahmt. Beide Ansätze ergeben die Summe in Höhe von € 6.717.<br />

zu Nr. 07<br />

Dieser Ansatz ist dem Kostenträger 601015 Gutachten und Stellungnahmen, Sportmedizinische Untersuchungen zuzuordnen. Hierdurch sind die Erstattungen<br />

bzw. Zuweisungen für die sportärztliche Beratungsstelle abgebildet. Pro Untersuchung werden rund € 25,- erstattet. Kalkuliert wurde mit 40 Untersuchun-<br />

gen für das Jahr 2010. Der Ansatz bleibt bis zum Haushaltsjahr 2013 betraglich unverändert.<br />

zu Nr. 09<br />

Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />

Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />

und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />

zu Nr. 13<br />

Neben den diversen üblichen Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Telefon-, Reise-, Fort- und Weiterbildungskosten<br />

und der fachspezifisch durch die Vorhaltung von medizinischem Gerät bedingten Instandhaltungs- und Wartungskosten nebst des Materialaufwandes fallen<br />

hierunter als größere Posten die Kosten für Praxis- und Laborbedarf sowie Arzneimittel bei den Kostenträgern 601010 (Amtsärztliche Gutachten und Stellung-<br />

nahmen), 601013 (Sozialmedizinische Stellungnahmen), 601014 (Zahnärztliche Stellungnahmen), 601015 (Sportmedizinsiche Untersuchungen) und für Andere<br />

sonstige Aufwendungen für bezogene Leistungen (Vergütungen und Auslagen für Sozialpsychiatrische Dienste) beim Kostenträger 601011 an.<br />

zu Nr. 14<br />

Es handelt sich hierbei um den Ansatz der Abschreibung auf Betriebsausstattung. Durch den Fachbereich (FB) VI wurden im Zeitraum 2006-2009 u.a. medi-<br />

zinische Geräte (Perimetermessstation, Hörtestgerät, Personenwaage, Spirometer und Ergometer) im Gesamtwert von rund € 26.200 angeschafft. Deren Ab-<br />

schreibung wird auf einen Zeitraum von 8 Jahren umgelegt. Diese Abschreibung wiederum wird nach einem Schlüssel des FB VI auf die Kostenstellen<br />

6010100 (Amtsärztliche Gutachten und Stellungnahmen), 6010130 (Sozialmedizinische Stellungnahmen), 6010140 (Zahnärztliche Stellungnahmen), 6013000<br />

(Seuchenwesen, Gesundheitsaufsicht, Umwelthygiene), 6014100 (Betriebsärztliche Versorgung) und 6014110 (Sicherheitstechnische Versorgung) verteilt.<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 462<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in<br />

Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />

nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />

die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-<br />

Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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