Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg
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Teilergebnisplan Produkt 5070 Leistungen für Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtli Limburg - Weilburg Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Bezeichnung Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Bestandsveränderungen und andere akt. Eigenleistg. Steuern steuerähnl. Ertr.einschl.Ertr.aus ges.Uml. Erträge aus Transferleistungen Ertr.a.Zuweisgn.u.Zusch.f.lfd.Zwecke u.allg.Uml. Ertr.a.Aufl.v.Sonderp.a.Inv.zuw.-zusch.u.- Beitr. Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 - 9) Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufw.f. Zuweisungen und Zuschüsse s.bes.Finanzaufw Steueraufw.einschl.Aufw.a.ges.Uml.verpfl. Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. - 18) Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Ps. 19) Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis (Pos. 21 - Pos. 22) Ordentliches Ergebnis (Pos. 20 + Pos. 23) Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Pos. 25 ./. Pos. 26) Erläuterungen Jahresergebnis vor intern.Leistungsbez. Erträge der internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen der internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen Seite E 452 Ergebnis 2008 Ansatz 2009 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 667.000,00 0,00 0,00 2.430,00 712.430,00 315.640,00 90.045,00 448.643,00 0,00 0,00 0,00 1.447.000,00 745,00 2.302.073,00 -1.589.643,00 0,00 0,00 0,00 -1.589.643,00 80.000,00 0,00 80.000,00 -1.509.643,00 0,00 69.632,00 -1.579.275,00 Ansatz 2010 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 567.000,00 0,00 0,00 2.181,00 612.181,00 263.127,00 62.049,00 448.643,00 0,00 0,00 0,00 1.617.000,00 745,00 2.391.564,00 -1.779.383,00 0,00 0,00 0,00 -1.779.383,00 25.000,00 0,00 25.000,00 -1.754.383,00 0,00 78.146,00 -1.832.529,00 Ansatz 2011 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 667.000,00 0,00 0,00 2.202,00 712.202,00 265.813,00 62.675,00 448.643,00 0,00 0,00 0,00 1.617.000,00 745,00 2.394.876,00 -1.682.674,00 0,00 0,00 0,00 -1.682.674,00 25.000,00 0,00 25.000,00 -1.657.674,00 0,00 80.024,00 -1.737.698,00 Plan 2012 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 667.000,00 0,00 0,00 2.224,00 712.224,00 268.528,00 63.307,00 448.643,00 0,00 0,00 0,00 1.617.000,00 745,00 2.398.223,00 -1.685.999,00 0,00 0,00 0,00 -1.685.999,00 25.000,00 0,00 25.000,00 -1.660.999,00 0,00 81.368,00 -1.742.367,00 Plan 2013 0,00 43.000,00 0,00 0,00 0,00 667.000,00 0,00 0,00 2.246,00 712.246,00 271.271,00 63.945,00 448.643,00 0,00 0,00 0,00 1.617.000,00 745,00 2.401.604,00 -1.689.358,00 0,00 0,00 0,00 -1.689.358,00 25.000,00 0,00 25.000,00 -1.664.358,00 0,00 82.644,00 -1.747.002,00 Aufgrund der erfolgten Änderung des Zuwanderungsgesetzes kann ein beachtlicher Personenkreis einen geänderten Aufenthaltsstatus nachweisen. Dies hat zur Folge, dass sich viele Fälle zum Leistungsbereich des SGB II sowie des SGB XII hin verlagern. Der Landkreis Limburg-Weilburg erhält vom Land Hessen pauschale Erstattungen zu den durch die Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge anfallenden laufenden
Teilergebnisplan Produkt 5070 Leistungen für Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtli Limburg - Weilburg Aufwendungen. Die Erstattungszahlungen des Landes für die im Kreisgebiet untergebrachten Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge betragen nach wie vor 407 Euro je Person und Monat und stehen damit in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis zu der Anzahl der zugewiesenen Personen. Da die Zuweisungszahlen rückläufig waren, wurden die für den Haushalt 2008 gemeldeten Zahlen mit dem Nachtrag 2008 deutlich vermindert. Nunmehr wurden diese Zahlen bei den Kontingentflüchtlingen für die Haushaltsjahre 2009-2013 nochmals leicht verringert und bei den Asylbewerbern wieder leicht angehoben. In Anwendung der Vorschriften des § 2 AsylbLG erhält der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Personenkreis nach einer Wartezeit von 4 Jahren nicht mehr die gekürzten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, sondern höhere Leistungen, sofern ihrer freiwilligen Ausreise oder ihrer Abschiebung rechtliche, persönliche oder humanitäre Interessen oder Hindernisse entgegenstehen, welche sie nicht zu vertreten haben. In diesen Gruppen von Hilfe- empfängern sind auch diejenigen Fälle vertreten, die aufgrund Ablaufs der 2-Jahres-Frist nicht mehr mit dem Land Hessen abgerechnet werden können. Auf den Sachkontenstellen 7252001 (Laufende Leistungen an Asylbewerber gem. § 2 AsylbLG analog den Bestimmungen des SGB XII) und 7252002 (Laufende Leistungen an Asylbewerber gem. § 3 AsylbLG) bleiben die Ansätze für die kommenden Hauhaltsjahre gleich. zu Nr. 02 Dies sind Erträge aus der Erstattung von Unterkunftsgebühren in Übergangswohnheimen durch Spätaussiedler oder in Gemeinschaftsunterkünften durch Asylbewer- ber oder Spätaussiedler sofern diese über eigenes Einkommen verfügen. In solchen Fällen haben diese die Kosten für die Unterbringung zu entrichten. Während die Ansätze für die Erstattung aus der Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften durch Asylbewerber (€ 40.000) und Spätaussiedler (€ 2.000) in gleicher Höhe fortbesteht wurde der Ansatz des Ertrages für die Nutzung von Übergangswohnheimen von bisher € 40.000 aus 2008 nunmehr deutlich auf € 1.000 für die Haushaltsjahre 2009-2013 reduziert. Hieraus errechnet sich der Gesamtansatz in Höhe von € 43.000. zu Nr. 06 Hierin inbegriffen sind die Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern (Leistungen Dritter), die Erstattung von Sozialleistungen für den Bereich der Kontingentflüchtlinge, Asylbewerber und Spätaussiedler vom Land inklusive der Erstattung von Krankenhilfekosten von Asylbewerbern. Größter Posten dieses Ansatzes ist die Erstattung von Sozialleistungen für den Bereich der Asylbewerber mit € 600.000. zu Nr. 09 Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen. zu Nr. 13 Neben den diversen verschiedenen Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Telefonkosten sowie Reise-, Fort- und Weiterbildungskosten fallen hierunter als größere Posten die Kosten für die Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber mit € 400.000 und für die Anmietung von Übergangswohnheimen für Spätaussiedler mit € 20.000 an. zu Nr. 17 Es handelt sich hierbei um die Summe der Aufwendungen an natürliche Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im einzelnen sind dies Laufende und Einmalige Leistungen, Kosten für freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen, Krankenversorgung und die Vergütung für die geleisteten gemeinnützigen Tätigkeiten. Die drei betraglich größten Posten sind laufende Leistungen an Asylbewerber in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt und Unterkunftskosten die Leistungen analog SGB XII erhalten mit € 550.000, die gleichen Leistungen an Asylbewerber die Leistungen nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz erhalten mit € 450.000 sowie die Leistungen der Krankenversorgung und des Pflegegeldes für Asylbewerber mit € 500.000. zu Nr. 25 Diese Erträge stellen Rückforderungen aus Leistungsfällen des SGB dar. Betroffen sind hierbei alle Forderungen außer den Darlehen gemäß § 91 SGB XII. Die Bezeichnung des Sachkontos lautet: Periodenfremde Erträge aus Rückforderungen nach SGB außerhalb von Einrichtungen). zu Nr. 30 Seite E 453 Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch- nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV- Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.
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<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />
Aufwendungen. Die Erstattungszahlungen des Landes für die im Kreisgebiet untergebrachten Asylbewerber und Kontingentflüchtlinge betragen nach wie vor 407<br />
Euro je Person und Monat und stehen damit in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis zu der Anzahl der zugewiesenen Personen. Da die Zuweisungszahlen<br />
rückläufig waren, wurden die für den Haushalt 2008 gemeldeten Zahlen mit dem Nachtrag 2008 deutlich vermindert. Nunmehr wurden diese Zahlen bei den<br />
Kontingentflüchtlingen für die Haushaltsjahre 2009-2013 nochmals leicht verringert und bei den Asylbewerbern wieder leicht angehoben.<br />
In Anwendung der Vorschriften des § 2 AsylbLG erhält der nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leistungsberechtigte Personenkreis nach einer Wartezeit von 4<br />
Jahren nicht mehr die gekürzten Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, sondern höhere Leistungen, sofern ihrer freiwilligen Ausreise oder ihrer Abschiebung<br />
rechtliche, persönliche oder humanitäre Interessen oder Hindernisse entgegenstehen, welche sie nicht zu vertreten haben. In diesen Gruppen von Hilfe-<br />
empfängern sind auch diejenigen Fälle vertreten, die aufgrund Ablaufs der 2-Jahres-Frist nicht mehr mit dem Land Hessen abgerechnet werden können. Auf den<br />
Sachkontenstellen 7252001 (Laufende Leistungen an Asylbewerber gem. § 2 AsylbLG analog den Bestimmungen des SGB XII) und 7252002 (Laufende Leistungen<br />
an Asylbewerber gem. § 3 AsylbLG) bleiben die Ansätze für die kommenden Hauhaltsjahre gleich.<br />
zu Nr. 02<br />
Dies sind Erträge aus der Erstattung von Unterkunftsgebühren in Übergangswohnheimen durch Spätaussiedler oder in Gemeinschaftsunterkünften durch Asylbewer-<br />
ber oder Spätaussiedler sofern diese über eigenes Einkommen verfügen. In solchen Fällen haben diese die Kosten für die Unterbringung zu entrichten.<br />
Während die Ansätze für die Erstattung aus der Nutzung von Gemeinschaftsunterkünften durch Asylbewerber (€ 40.000) und Spätaussiedler (€ 2.000) in gleicher<br />
Höhe fortbesteht wurde der Ansatz des Ertrages für die Nutzung von Übergangswohnheimen von bisher € 40.000 aus 2008 nunmehr deutlich auf € 1.000 für die<br />
Haushaltsjahre 2009-2013 reduziert. Hieraus errechnet sich der Gesamtansatz in Höhe von € 43.000.<br />
zu Nr. 06<br />
Hierin inbegriffen sind die Erstattungen von anderen Sozialleistungsträgern (Leistungen Dritter), die Erstattung von Sozialleistungen für den Bereich der<br />
Kontingentflüchtlinge, Asylbewerber und Spätaussiedler vom Land inklusive der Erstattung von Krankenhilfekosten von Asylbewerbern. Größter Posten dieses<br />
Ansatzes ist die Erstattung von Sozialleistungen für den Bereich der Asylbewerber mit € 600.000.<br />
zu Nr. 09<br />
Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />
Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />
und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />
zu Nr. 13<br />
Neben den diversen verschiedenen Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Telefonkosten sowie<br />
Reise-, Fort- und Weiterbildungskosten fallen hierunter als größere Posten die Kosten für die Anmietung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber mit<br />
€ 400.000 und für die Anmietung von Übergangswohnheimen für Spätaussiedler mit € 20.000 an.<br />
zu Nr. 17<br />
Es handelt sich hierbei um die Summe der Aufwendungen an natürliche Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im einzelnen sind dies Laufende und<br />
Einmalige Leistungen, Kosten für freiwillige Rückkehr oder Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen, Krankenversorgung und die Vergütung für die<br />
geleisteten gemeinnützigen Tätigkeiten. Die drei betraglich größten Posten sind laufende Leistungen an Asylbewerber in Form der Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
und Unterkunftskosten die Leistungen analog SGB XII erhalten mit € 550.000, die gleichen Leistungen an Asylbewerber die Leistungen nach dem Asylbewerber-<br />
leistungsgesetz erhalten mit € 450.000 sowie die Leistungen der Krankenversorgung und des Pflegegeldes für Asylbewerber mit € 500.000.<br />
zu Nr. 25<br />
Diese Erträge stellen Rückforderungen aus Leistungsfällen des SGB dar. Betroffen sind hierbei alle Forderungen außer den Darlehen gemäß § 91 SGB XII. Die<br />
Bezeichnung des Sachkontos lautet: Periodenfremde Erträge aus Rückforderungen nach SGB außerhalb von Einrichtungen).<br />
zu Nr. 30<br />
Seite E 453<br />
Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in<br />
Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />
nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />
die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-<br />
Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.