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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 5063 Sonstige Leistungen nach dem SGB XII<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

zu Nr. 07<br />

Dieser Ansatz besteht aus den anteiligen Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes nach dem FAG für dieses Produkt. Die Allgemeinen Finanzzuweisungen<br />

werden an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger für dessen Ausgaben der örtl. Sozialhilfe im Rahmen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII<br />

getätigt und wird über eine Vorkostenstelle für den Fachbereich Vc auf die Kostenträger 506001 (Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII), 506002 (Leistungen<br />

nach dem 4. Kapitel SGB XII), 506101 (Leistungen nach dem 5.Kapitel SGB XII), 506102 (Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII), 506200 (Leistungen nach dem<br />

6. Kapitel SGB XII) und 506300 (Sonstige Leistungen nach dem SGB XII) aufgeteilt. Der vorliegende Ansatz besteht nur aus dem Betrag von 23.000 EUR<br />

(jeweils in den Hj. 2010 und 2011).<br />

zu Nr. 09<br />

Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />

Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />

und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />

zu Nr. 13<br />

Dahinter stehen diversen Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Telefonkosten sowie Reise-, Fort- und<br />

Weiterbildungskosten.<br />

zu Nr. 17<br />

Dieser Ansatz besteht aus den Beträgen für Bestattungskosten mit € 150.000, Leistungen zur Weiterführung des Haushaltes mit € 50.000, Leistungen für Essen<br />

auf Rädern mit € 34.000 und andere Aufwendungen für sonstige Leistungen an Dritte (z.B. Zuwendungen und Ehrengaben für Altentage) mit € 5.000,-.<br />

zu Nr. 25<br />

Diese Erträge stellen Rückforderungen aus Leistungsfällen des SGB XII dar. Betroffen sind hierbei alle Forderungen außer den Darlehen gemäß § 91 SGB XII.<br />

Die Bezeichnung des Sachkontos lautet: Periodenfremde Erträge aus Rückforderungen nach SGB außerhalb von Einrichtungen).<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 447<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in<br />

Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />

nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />

die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-<br />

Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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