Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg
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Teilergebnisplan Produkt 5062 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII) Limburg - Weilburg zu Nr. 06 Der Betrag ergibt sich aus der Summe von Kostenbeiträgen und Aufwendungsersatz, Kostenersatz sowie Leistungen von Sozialleistungsträgern (Leistungen Dritter). Die Beträge ergeben sich bei der Eingliederungshilfe aus den vorrangigen Leistungen von Sozialleistungsträgern nach § 12 SGB I inklusive der übergeleiteten Ansprüche auf Kindergeld für Leistungsberechtigte sowie dem Ansatz für die eigenen Zahlungen der Hilfeempfänger in Einrichtungen selbst bzw. der in § 19 SGB XII beschriebenen Personen, die zur Zahlung von Kostenbeiträgen bzw. Aufwendungsersatz verpflichtet sind. zu Nr. 07 Dieser Ansatz besteht aus den Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes nach dem FAG. Die Allgemeinen Finanzzuweisungen werden an den Kreis als örtlichen Sozialhilfeträger für dessen Ausgaben der örtl. Sozialhilfe im Rahmen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII getätigt. Der und wird über eine Vorkostenstelle für den Fachbereich Vc auf die Kostenträger 506001 (Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII), 506002 (Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII), 506101 (Leistungen nach dem 5.Kapitel SGB XII), 506102 (Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII), 506200 (Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII) und 506300 (Sonstige Leistungen nach dem SGB XII) aufgeteilt. Der vorliegende Ansatz besteht nur aus dem Betrag von 292.300 EUR (jeweils 2010 und 2011). zu Nr. 09 Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen. zu Nr. 13 Dahinter stehen diverse Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Telefonkosten sowie Reise-, Fort- und Weiterbildungs- kosten. zu Nr. 17 Hierin zusammengefasst sind die Ansätze für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII im Rahmen der Eingliederungshilfe. Hauptkostenfaktoren sind die Hilfen für Integrationsmassnahmen in Kindertagesstätten und Regelkindergärten mit € 2.400.000, Heilpädadgogische Massnahmen für noch nicht schulpflichtige Kinder mit € 850.000 sowie Hilfen zur angemessenen Schulausbildung Behinderter mit € 420.000. zu Nr. 25 Diese Erträge stellen Rückforderungen aus Leistungsfällen des SGB XII dar. Betroffen sind hierbei alle Forderungen außer den Darlehen gemäß § 91 SGB XII. Die Bezeichnung des Sachkontos lautet: Periodenfremde Erträge aus Rückforderungen nach SGB außerhalb von Einrichtungen). zu Nr. 30 Seite E 444 Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch- nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV- Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.
Produktbeschreibung Produkt 5063 Sonstige Leistungen nach dem SGB XII Limburg - Weilburg Fachbereich 53 FB Vc - Soziales Fachdienst 506 Leistungsgewährung Produkt 5063 Sonstige Leistungen nach dem SGB XII Produktinformation verantw. Person(en) Edgar Preußer (Fachbereichsleiter) Roland Feiler (Fachdienstleiter) Pflichtaufgaben: X Freiwillige Aufgaben: Rechtsbindungsgrad: Beschreibung Allgemeine Ziele Zielgruppe muss X soll kann freiwillig Die Leistungsberechtigten werden beraten und, soweit erforderlich, unterstützt. Dies betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zu Überwindung der Notlage. Die Leistung umfasst die die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und die Hilfe in an Lebenslagen. Leistungen können einmalig oder laufend, als verlorener Zuschuss oder als Darlehen erbracht werden. Statistische Zuordnung zum Produktrahmen: - Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes (31153) - Altenhilfe (31154) - Bestattungskosten (31155) Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. - Menschen, die aufgrund ihres Alters, Krankheit oder Behinderung Hilfe Dritter bedürfen. - Bedürftige Personen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht zur Tragung der Kosten ver- pflichtet sind. Seite E 445
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<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />
zu Nr. 06<br />
Der Betrag ergibt sich aus der Summe von Kostenbeiträgen und Aufwendungsersatz, Kostenersatz sowie Leistungen von Sozialleistungsträgern (Leistungen<br />
Dritter).<br />
Die Beträge ergeben sich bei der Eingliederungshilfe aus den vorrangigen Leistungen von Sozialleistungsträgern nach § 12 SGB I inklusive der übergeleiteten<br />
Ansprüche auf Kindergeld für Leistungsberechtigte sowie dem Ansatz für die eigenen Zahlungen der Hilfeempfänger in Einrichtungen selbst bzw. der in § 19 SGB<br />
XII beschriebenen Personen, die zur Zahlung von Kostenbeiträgen bzw. Aufwendungsersatz verpflichtet sind.<br />
zu Nr. 07<br />
Dieser Ansatz besteht aus den Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes nach dem FAG. Die Allgemeinen Finanzzuweisungen werden an den Kreis als örtlichen<br />
Sozialhilfeträger für dessen Ausgaben der örtl. Sozialhilfe im Rahmen des Dritten und Vierten Kapitels des SGB XII getätigt. Der und wird über eine<br />
Vorkostenstelle für den Fachbereich Vc auf die Kostenträger 506001 (Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII), 506002 (Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB<br />
XII), 506101 (Leistungen nach dem 5.Kapitel SGB XII), 506102 (Leistungen nach dem 7. Kapitel SGB XII), 506200 (Leistungen nach dem 6. Kapitel SGB XII) und<br />
506300 (Sonstige Leistungen nach dem SGB XII) aufgeteilt. Der vorliegende Ansatz besteht nur aus dem Betrag von 292.300 EUR (jeweils 2010 und 2011).<br />
zu Nr. 09<br />
Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />
Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />
und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />
zu Nr. 13<br />
Dahinter stehen diverse Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Telefonkosten sowie Reise-, Fort- und Weiterbildungs-<br />
kosten.<br />
zu Nr. 17<br />
Hierin zusammengefasst sind die Ansätze für Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII im Rahmen der Eingliederungshilfe. Hauptkostenfaktoren sind die Hilfen<br />
für Integrationsmassnahmen in Kindertagesstätten und Regelkindergärten mit € 2.400.000, Heilpädadgogische Massnahmen für noch nicht schulpflichtige Kinder<br />
mit € 850.000 sowie Hilfen zur angemessenen Schulausbildung Behinderter mit € 420.000.<br />
zu Nr. 25<br />
Diese Erträge stellen Rückforderungen aus Leistungsfällen des SGB XII dar. Betroffen sind hierbei alle Forderungen außer den Darlehen gemäß § 91 SGB XII.<br />
Die Bezeichnung des Sachkontos lautet: Periodenfremde Erträge aus Rückforderungen nach SGB außerhalb von Einrichtungen).<br />
zu Nr. 30<br />
Seite E 444<br />
Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in<br />
Anspruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />
nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />
die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-<br />
Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.