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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 1050 Schülerbeförderung<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

kosten zusammengefasst.<br />

Des Weiteren beinhalten die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen noch die Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung wie auch die Reise-<br />

kosten der Mitarbeiter.<br />

Den betragsmäßig herausragenden Einzelposten stellen jedoch die Beförderungsentgelte an Unternehmer dar. Gemäß § 161 des Hessischen Schulgesetzes<br />

trägt der Kreis die Kosten für die Schülerbeförderung. Während in den Jahren bis 2008 die Ansätze für die Beförderungsentgelte an die Beförde-<br />

rungsunternehmer partiell noch in erheblichem Maße angehoben werden mussten, fällt die Steigerung im Haushaltsjahr 2010 nochmals deutlich moderater<br />

aus. Die vom RMV zum Fahrplanwechsel im Dezember 2009 beschlossene Fahrpreiserhöhung von 2,8 % sowie die Steigerung im Energiesektor (Kraftstoffe)<br />

erfordert jedoch eine entsprechende Anpassung des Ansatzes. Die verbesserte Versorgung der Schulen mit Lehrpersonal sowie geplante oder bereits einge-<br />

führte Ganztagsangebote führen dazu, dass an verschiedenen Schulen mehr als 30 Wochenstunden - bis in den Nachmittag hinein - unterrichtet werden<br />

können. Auch das Angebot im Bereich der "Pädagogischen Nachmittagsbetreuung" ist zwischenzeitlich erheblich ausgebaut worden. Hierdurch entsteht wiederum<br />

die Notwendigkeit, auch entsprechende Beförderungsmöglichkeiten - besonders in den Nachmittagsstunden - anzubieten bzw. zusätzlich einzurichten, und<br />

zwar sowohl im freigestellten Schülerverkehr als auch im Linienverkehr. Vor allem im Bereich der Förderschulen (Sonderschulen) ist nach wie vor ein<br />

erheblicher Bedarf, insbesondere durch die Notwendigkeit der Einzelbeförderung von Schülerinnen und Schülern aufgrund einer besonderen Behinderung, zu<br />

verzeichnen. In dieser Schulform wird zudem - durch die Umstellung der Beförderung auf kleine Beförderungseinheiten und die dadurch verbundene Verkürzung<br />

der Beförderungszeiten für die behinderten Schülerinnen und Schüler - eine Anpassung der bestehenden Beförderungsabläufe notwendig, was mit Steigerungen<br />

der Beförderungskosten einhergeht. Da die Entwicklung im öffentlichen Verkehrsbereich nicht vorhersehbar ist, bleibt der Ansatz für die Beförderungs-<br />

entgelte auch im Haushalt 2011 zunächst einmal gleich.<br />

zu Nr. 15<br />

Die Erstattung von Fahrtkosten an Schüler ist aufgrund der doppischen Haushaltsvorgaben unter den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse er-<br />

fasst. Aufgrund der bereits unter Nr. 13 erwähnten Fahrpreiserhöhung durch den RMV sowie des Kostenanstiegs im Energiesektor und hierbei explizit im<br />

Kraftstoffbereich, muss auch der Ansatz für die Fahrtkostenerstattung an Schüler angehoben werden. Zudem wurde im Bereich der Schüler an beruflichen<br />

Schulen eine Umstellung auf eine reine Kostenerstattung vorgenommen. Die Zahl der Erstattungsanträge ist nochmals gestiegen, was eine erneute -aber<br />

auch hier moderate -Anpassung des Ansatzes notwendig macht. Wie bei den Beförderungsentgelten, bleibt auch hier der Ansatz im Haushalt 2011 gegenüber<br />

2010 zunächst unverändert.<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 44<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in An-<br />

spruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />

nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />

die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für<br />

EDV-Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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