Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg
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Produktbeschreibung Produkt 5060 Grundversorgung nach dem SGB XII (3. und 4. Kapitel) Limburg - Weilburg Fachbereich 53 FB Vc - Soziales Fachdienst 506 Leistungsgewährung Produkt 5060 Grundversorgung nach dem SGB XII (3. und 4. Kapitel) Produktinformation verantw. Person(en) Edgar Preußer (Fachbereichsleiter) Roland Feiler (Fachdienstleiter) Pflichtaufgaben: X Freiwillige Aufgaben: Rechtsbindungsgrad: Beschreibung Allgemeine Ziele Zielgruppe muss X soll kann freiwillig Die Leistungsberechtigten werden beraten und, soweit erforderlich, unterstützt. Dies betrifft die persönliche Situation, den Bedarf sowie die eigenen Kräfte und Mittel sowie die mögliche Stärkung der Selbsthilfe zur aktiven Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Überwindung der Notlage. Die Leistungen umfassen die Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwer minderung. Leistungen können einmalig oder laufend, als verlorener Zuschuss oder als Darlehen erbracht werden. Statistische Zuordnung der Kostenstellen zum Produktrahmen: - 01 laufende Leistungen nach dem 3. Kapitel (31111) Einmalige Leistungen an Empfänger laufender Leistungen (31112) Einmalige Leistungen an sonstige Leistungsberechtigte (31113) - 02 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel (31159) Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben. - Hilfe zum Lebensunterhalt ist Personen zu gewähren, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II sind. - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist nach besonderen Voraussetzungen Personen zu leisten, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Seite E 436
Teilergebnisplan Produkt 5060 Grundversorgung nach dem SGB XII (3. und 4. Kapitel) Limburg - Weilburg Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Bezeichnung Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Bestandsveränderungen und andere akt. Eigenleistg. Steuern steuerähnl. Ertr.einschl.Ertr.aus ges.Uml. Erträge aus Transferleistungen Ertr.a.Zuweisgn.u.Zusch.f.lfd.Zwecke u.allg.Uml. Ertr.a.Aufl.v.Sonderp.a.Inv.zuw.-zusch.u.- Beitr. Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 - 9) Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufw.f. Zuweisungen und Zuschüsse s.bes.Finanzaufw Steueraufw.einschl.Aufw.a.ges.Uml.verpfl. Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. - 18) Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Ps. 19) Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis (Pos. 21 - Pos. 22) Ordentliches Ergebnis (Pos. 20 + Pos. 23) Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Pos. 25 ./. Pos. 26) Erläuterungen Jahresergebnis vor intern.Leistungsbez. Erträge der internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen der internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen Ergebnis 2008 Ansatz 2009 0,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 193.500,00 1.655.557,00 0,00 55.875,00 1.907.932,00 908.825,00 415.615,00 62.839,00 0,00 0,00 0,00 8.396.339,00 0,00 9.783.618,00 -7.875.686,00 0,00 0,00 0,00 -7.875.686,00 23.000,00 0,00 23.000,00 -7.852.686,00 0,00 263.648,00 -8.116.334,00 Ansatz 2010 0,00 2.500,00 0,00 0,00 0,00 161.500,00 1.702.357,00 0,00 33.756,00 1.900.113,00 1.040.833,00 458.560,00 62.667,00 0,00 0,00 0,00 8.771.339,00 0,00 10.333.399,00 -8.433.286,00 0,00 0,00 0,00 -8.433.286,00 29.000,00 0,00 29.000,00 -8.404.286,00 0,00 295.098,00 -8.699.384,00 Ansatz 2011 0,00 2.500,00 0,00 0,00 0,00 161.500,00 1.702.357,00 0,00 34.094,00 1.900.451,00 1.051.577,00 463.207,00 62.667,00 0,00 0,00 0,00 9.321.339,00 0,00 10.898.790,00 -8.998.339,00 0,00 0,00 0,00 -8.998.339,00 29.000,00 0,00 29.000,00 -8.969.339,00 0,00 302.211,00 -9.271.550,00 Plan 2012 0,00 2.500,00 0,00 0,00 0,00 161.500,00 1.617.457,00 0,00 34.435,00 1.815.892,00 1.062.434,00 467.901,00 62.667,00 0,00 0,00 0,00 9.321.339,00 0,00 10.914.341,00 -9.098.449,00 0,00 0,00 0,00 -9.098.449,00 29.000,00 0,00 29.000,00 -9.069.449,00 0,00 307.297,00 -9.376.746,00 Plan 2013 0,00 2.500,00 0,00 0,00 0,00 121.500,00 848.500,00 0,00 34.779,00 1.007.279,00 1.073.407,00 472.642,00 62.667,00 0,00 0,00 0,00 9.321.339,00 0,00 10.930.055,00 -9.922.776,00 0,00 0,00 0,00 -9.922.776,00 29.000,00 0,00 29.000,00 -9.893.776,00 0,00 312.135,00 -10.205.911,00 Zum Ende das Jahres 2008 wurde dem Landeswohlfahrtsverband (LWV) als überörtlicher Träger der Sozialhilfe weitestgehend die Zuständigkeit für Menschen im betreuten Wohnen übertragen. Das hatte zur Folge, dass Ertragsausfälle in der Kostenerstattung im dritten und vierten Kapitel SGB XII, sowie im Bereich SGB II, zu verzeichnen sind. Seite E 437
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Allgemeine Ziele<br />
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kann<br />
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minderung. Leistungen können einmalig oder laufend, als verlorener Zuschuss oder als Darlehen erbracht werden.<br />
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Einmalige Leistungen an sonstige Leistungsberechtigte (31113)<br />
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Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen<br />
entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben.<br />
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ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können und nicht leistungsberechtigt nach dem SGB II<br />
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erwerbsgemindert sind.<br />
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