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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 5040 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertage<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

übergreifenden Gruppen in Tageseinrichtungen sowie eine Förderung von Krippen- und Hortplätzen mit festgelegten Fördersätzen. Das Förderprogramm des<br />

<strong>Landkreis</strong>es ist zunächst auf 5 Jahre ausgelegt und endet mit Ablauf des Jahres 2010.<br />

Weiterhin fallen unter dieser Kostenstelle Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten, Krippen, Horten und sonstigen Einrichtungen an,<br />

die tagsüber bzw. vor oder nach der Schulzeit ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden.<br />

Förderung von Kindern in Kindertagespflege:<br />

Im Rahmen der Offensive für Kinderbetreuung erhält der <strong>Landkreis</strong> für die Schaffung einer Stelle im Fachdienst Jugendförderung sowie für die Durchführung von<br />

Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Mittel des Landes (Anteilsfinanzierung der Personal-, Arbeitsplatz und Sachkosten). Erfasst werden diese Beträge aus<br />

dem Sachkonto 5478100. Des Weiteren fallen hier Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Tagespflegestellen an, welche die Betreuung der Kinder<br />

während eines Teils des Tages oder ganztags sicherstellen. Nach dem Hessichen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch gehört die Fortbildung und Fachberatung<br />

der pädagogischen Kräfte von erlaubnispflichtigen Einrichtungen zu den Aufgaben der örtl. Jugendhilfeträger. Der FB Vb bietet hierzu eigene Maßnahmen an.<br />

zu Nr. 03<br />

Dieser Ansatz besteht hauptsächlich aus der Summe der Sachkonten 5481001 Kostenerstattungen vom Land (Personalkosten) bei den Kostenträgern 504010,<br />

504011 und 504012.<br />

zu Nr. 06<br />

Der Kreis erhält für die Schaffung einer Stelle im Fachdienst Jugendförderung sowie für die Durchführung von Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen Mittel<br />

des Landes. Diese stellen den größten Betrag des Ansatzes dar. Ferner werden Eltern im Rahmen des Kostenersatzes zu den Kosten der Kindertagespflege heran-<br />

gezogen.<br />

zu Nr. 09<br />

Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />

Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />

und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />

zu Nr. 15<br />

Unter dieser Position werden Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden (Förderung v.altersübergreifenden Gruppen in Tageseinrichtungen)und Zuschüsse<br />

für lfd. Zwecke an übrige Bereiche (Förderung von Krippen- und Hortplätzen sowie Unterstützung selbstorganisierter Förderung von Kinderbetreuungsangeboten<br />

und -einrichtungen) zusammengefasst.<br />

zu Nr. 17<br />

Der Betrag setzt sich zusammen aus den Jugendhilfeleistungen an natürl. Personen außerhalb von Einrichtungen (Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern<br />

in Tagespflegestellen), sonstigen sozialen Erstattungen an übrige Bereiche (Maßnahmekosten für die Fortbildung von Tagespflegepersonen) sowie als<br />

Hauptbestandteil den Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen (Aufwendungen für die Unterbringung von Kindern in Kindergärten,<br />

Krippen, Horten und sonstigen Einrichtungen, die ganztägig oder zeitweise tagsüber betreut werden).<br />

zu Nr. 30<br />

Siehe hierzu die Erläuterungen bei Produkt 5020.<br />

Seite E 424

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