Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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02.02.2013 Aufrufe

Teilergebnisplan Produkt 5030 Erziehungshilfe und andere Aufgaben der Jugendhilfe Limburg - Weilburg der abzurechnenden Fälle sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Zahlungspflichtigen kaum kalkulierbar. Grundsätzlich bleibt festzustellen, dass sich eine verlässliche Haushaltsplanung im Bereich der Erziehungshilfen äußerst problematisch gestaltet, da die Notwendigkeit stationärer, teilstationärer und ambulanter Hilfen nur sehr eingeschränkt bis gar nicht prognostizierbar ist. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die dem Kreis zugewiesen wurden und in Heimerziehung oder im betreuten Wohnen gemäß § 34 SGB VIII untergebracht worden sind, erhält der Landkreis Limburg-Weilburg vom Land Hessen bzw. von überörtlichen Jugendhilfeträgern Erstattungszahlungen. Wie in der Jugendhilfe allgemein lassen sich die Ansätze kaum vorherbestimmen, da diese von mannigfaltigen Faktoren wie beispielsweise der Anzahl der Fälle und dem Alter der Jugendlichen abhängig sind. Analog den sinkenden Asylbewerberzahlen sind derzeit auch im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge geringere Zuweisungsraten zu verzeichnen. Die Hilfe zur Erziehung in einer Tagesgruppe gemäß § 32 SGB VIII soll die Entwicklung des Kindes/Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen und dadurch den Verbleib des Kindes/Jugendlichen in der Familie sicherstellen. Die Vorschriften des § 27 SGB VIII beschreiben den Anspruch von Personensorgeberechtigten auf Hilfe zur Erziehung. Diese wird insbesondere nach Maßgabe der §§ 28 bis 35 SGB VIII gewährt. Bei den veranschlagten Beträgen handelt es sich u.a. um Mittel für Formen der Erziehungshilfe, die von den üblichen Hilfeformen nicht abgedeckt werden (insbesondere Jugendhelfer- und Familienbetreuungsmaßnahmen). Die hierdurch entstehenden präventiven Kosten vermeiden z.B. Kosten der Vollzeitpflege oder Heimerziehung, die ohne Prävention folgen könnten bzw. würden. Die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII ist eine der zentralen Hilfen zur Erziehung und gehört zu den Pflichtleistungen des Jugendamtes. Die daraus resultierende Betreuung von Pflegekindern/-eltern und die Arbeit mit den Herkunftsfamilien -mit dem Ziel der Rückführung von Kindern in den Haushalt ihrer Eltern oder Elternteile- ist integraler Bestandteil einer fachlich fundierten erzieherischen Hilfe. Die Unterbringungsmaßnahmen im Rahmen der Vollzeitpflege sollen entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder Jugendlichen eine in einer anderen Familie zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform bieten. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche: Nach § 35a SGB VIII haben Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist, Anspruch auf Eingliederungshilfe, deren Ausgestaltungsmöglichkeiten sich inhaltlich im Wesentlichen an den Bestimmungen des SGB XII orientieren. Es kann sich dabei um ambulante, teilstationäre und auch um vollstationäre Maßnahmen sowie die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geeigneten Pflegefamilien handeln. Hilfe für Volljährige: Hierbei handelt es sich um sämtliche Aufwendungen für ambulante, teilstationäre und stationäre Einzelhilfen junger Volljähriger. Zu diesen Aufwendungen gehören auch Hilfen bei der Verselbstständigung. Die vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII beinhalten die vorläufige Unterbringung von Kindern und Jugendlichen bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder sonstigen betreuten Wohnform, z. B. bei einer dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen. Um dem gesetzlichen Schutzauftrag nachkommen und ihn gewährleisten zu können, sind Minderjährige in Notfällen unverzüglich unterzubringen und zu versorgen. zu Nr.02 Es handelt sich um Einnahmen anlässlich der Durchführung internationaler Adoptionsvermittlungsverfahren (AVV) für die nach der entsprechenden Verordnung Gebühren erhoben werden. Ob und in welchem Umfang hier Einnahmen entstehen ist ungewiss, da es sich hierbei um absolute Ausnahmefälle handelt. zu Nr. 03 Es handelt sich um Kostenerstattungen vom Land für Personalkosten. zu Nr. 07 Hierbei handelt es sich um die Allgemeinen Finanzzuweisungen des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG). Der Gesamtansatz wurde über eine Vorkostenstelle auf diverse Kostenträger im Fachbereich Vb aufgeteilt. zu Nr. 09 Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen. zu Nr. 30 Siehe hierzu die Erläuterungen bei Produkt 5020. Seite E 420

Teilfinanzplan Produkt 5030 Erziehungshilfe und andere Aufgaben der Jugendhilfe Limburg - Weilburg Nr. 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Bezeichnung 20 Einz.a.Invest.Zuw. u. -zuschüsse sowie Invest.Beiträge 21 Einz.a.Abg.v.Gegenst.des Sachanl.Verm.u.d.immat.Anl.Verm. 22 Einz.a.Abg.v.Gegenst.d.Finanz.Anl.Verm. (davon: Einz. aus der Tilgung von gewährten Krediten) (davon: Einz. aufgr.v.Finanzmittelanl.i.Rahmen d.kurzfr.Finanzdis 23 Summe Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 20 - 22) 24 Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen Budget: 01_INVEST Investitionen Produktbereich 01 26 Ausz.f.Investitionen in das sonst.Sachanl.Verm.u.imm.Anl.Verm. (davon: Auszahl.f.akt.Invest.Zuw .u. - zuschüsse) 27 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (davon: Auszahlung aus der Gewährung von Krediten) (davon: Erläuterungen zu Nr. 28 Ausz.aufgr.v.Finanzmittelanl.i.Rahmen d.kurzfr.Fin 28 Summe Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 24 - 27) Ergebnis 2008 Ansatz 2009 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 Ansatz 2010 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 9.400,00 Ansatz 2011 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 Plan 2012 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.500,00 Dieser Betrag resultiert aus einer Mittelanmeldung des Kostenträgers 503021. Die Bezeichnung des jeweiligen Sachkontos lautet: Zugang geringwertiger Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung (GWG). Mit dem Ansatz wird die Beschaffung von technischem Gerät und anderen geeigneten Hilfsmitteln für Präsentationen, Dokumentationen etc. finanziert. Zusätzlich zur genannten Mittelanmeldung des Kostenträgers 503021 werden hier in den Jahren 2010 und 2013 über die Vorkostenstelle des Fachbereiches Vb die Ausgaben für die Ablösesumme des Grundmodules "PROSOZ 14 plus" veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2010 endet der Leasingvertrag dieses Grundmodules. Der Fachdienst EDV plant über eine Ablösesumme in Höhe von ca. 13.000 EUR dieses Grundmodul einzukaufen. Für das Haushaltsjahr 2013 wird geplant, das Modul "Sozialer Dienst" über eine Ablösesumme in Höhe von ca. 12.000 EUR abzulösen. Beide Veranschlagungen werden in den Haushaltsjahren 2010 und 2013 auf die drei Produkte 5030, 5040 und 5050 anteilig umgelegt. Seite E 421 Plan 2013 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 8.800,00

Teilfinanzplan Produkt 5030 Erziehungshilfe und andere Aufgaben der Jugendhilfe<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

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Bezeichnung<br />

20 Einz.a.Invest.Zuw. u. -zuschüsse sowie<br />

Invest.Beiträge<br />

21 Einz.a.Abg.v.Gegenst.des<br />

Sachanl.Verm.u.d.immat.Anl.Verm.<br />

22 Einz.a.Abg.v.Gegenst.d.Finanz.Anl.Verm.<br />

(davon: Einz. aus der Tilgung von<br />

gewährten Krediten)<br />

(davon: Einz.<br />

aufgr.v.Finanzmittelanl.i.Rahmen d.kurzfr.Finanzdis<br />

23 Summe Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit (Pos. 20 - 22)<br />

24 Auszahlungen für den Erwerb von<br />

Grundstücken und Gebäuden<br />

25 Auszahlungen für Baumaßnahmen<br />

Budget: 01_INVEST Investitionen<br />

Produktbereich 01<br />

26 Ausz.f.Investitionen in das<br />

sonst.Sachanl.Verm.u.imm.Anl.Verm.<br />

(davon: Auszahl.f.akt.Invest.Zuw .u. -<br />

zuschüsse)<br />

27 Auszahlungen für Investitionen in das<br />

Finanzanlagevermögen<br />

(davon: Auszahlung aus der Gewährung<br />

von Krediten)<br />

(davon:<br />

Erläuterungen<br />

zu Nr. 28<br />

Ausz.aufgr.v.Finanzmittelanl.i.Rahmen d.kurzfr.Fin<br />

28 Summe Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit (Pos. 24 - 27)<br />

<strong>Ergebnis</strong> 2008<br />

Ansatz<br />

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Dieser Betrag resultiert aus einer Mittelanmeldung des Kostenträgers 503021. Die Bezeichnung des jeweiligen Sachkontos lautet: Zugang geringwertiger<br />

Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung (GWG). Mit dem Ansatz wird die Beschaffung von technischem Gerät und anderen geeigneten<br />

Hilfsmitteln für Präsentationen, Dokumentationen etc. finanziert.<br />

Zusätzlich zur genannten Mittelanmeldung des Kostenträgers 503021 werden hier in den Jahren 2010 und 2013 über die Vorkostenstelle des Fachbereiches Vb<br />

die Ausgaben für die Ablösesumme des Grundmodules "PROSOZ 14 plus" veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2010 endet der Leasingvertrag dieses Grundmodules.<br />

Der Fachdienst EDV plant über eine Ablösesumme in Höhe von ca. 13.000 EUR dieses Grundmodul einzukaufen. Für das Haushaltsjahr 2013 wird geplant, das<br />

Modul "Sozialer Dienst" über eine Ablösesumme in Höhe von ca. 12.000 EUR abzulösen. Beide Veranschlagungen werden in den Haushaltsjahren 2010 und<br />

2013 auf die drei Produkte 5030, 5040 und 5050 anteilig umgelegt.<br />

Seite E 421<br />

Plan<br />

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