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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 5020 Jugendförderung<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

Stadtjugendpfleger(in) beschäftigen, eine Personalkostenförderung. Die Anteilfinanzierung des Personalkostenzuschusses zielt primär darauf ab,<br />

weiteren Anstellungsträgern den Einstieg in die Jugendarbeit zu erleichtern und ist daher zeitlich begrenzt. Inzwischen sind jugendpflegerische<br />

Fachkräfte in allen Städten und Gemeinden im Einsatz bzw. deren Stellen ausgeschrieben.<br />

Der Deutsche Bundestag hat mit Wirkung ab dem 01.01.2005 das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) in Kraft gesetzt, welches seine Auswirkungen auch auf<br />

den Finanzbedarf der örtlichen Jugendhilfeträger entfaltet. So sind diese verpflichtet, jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten<br />

Kinderbetreuungsangebotes zu beschließen. Der Kreistag hat diese gesetzliche Forderung mit Beschluss vom 15.09.2006 umgesetzt,<br />

wonach ab dem 01.01.2006 eine Förderung von altersübergreifenden Gruppen mit jährlich bis zu 6.000 Euro pro Gruppe erfolgt. Des Weiteren erfolgte seit<br />

01.01.2006 eine monatliche Förderung in Höhe von 75 Euro je Krippen- und Hortplatz.<br />

zu Nr. 03<br />

Es handelt sich um die Erstattung von Personalkosten durch das Land Hessen für unterschiedliche Aufgaben aus dem Bereich der Jugendförderung.<br />

zu Nr. 06<br />

Es handelt sich hierbei um Kostenbeiträge und Aufwendungsersatz bzw. Kostenersatz, die Erstattung von sozialen Leistungen vom Land oder Bund<br />

sowie um Leistungen von Sozialleistungsträgern (Leistungen Dritter).<br />

zu Nr. 09<br />

Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />

Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />

und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />

Ebenfalls unter Nr. 9 nachgewiesen werden die Erträge aus der Auflösung der Sonderrücklage Schule (Barwertvorteil aus der 2. Tranche Sale-and-leaseback)<br />

für die Schulsozialarbeit. Der Betrag 2010 setzt sich zusammen aus den Aufwendungen für die Jahre 2008 bis 2010, für die Folgejahre wurde ein Ertragsan-<br />

satz in Höhe der Aufwendungen gebildet. Im Jahr 2013 wurde dann der Restbetrag angesetzt.<br />

zu Nr. 15<br />

Hierbei handelt es sich u. a. um den Personal- und Sachkostenzuschuss an das Kommunale Jugendbildungswerk. Ferner sind Zuschüsse, entsprechend der<br />

Kreisrichtlinie, für Kinder- und Jugenderholungsmassnahmen, für Internationale Jugendarbeit, für die Fortbildung von Mitarbeitern/innen der freien<br />

Jugendhilfe und für die Anschaffung von Jugendgruppenmaterial enthalten. Des Weiteren sind Bundesmittel an freie Jugendhilfeträger für<br />

präventiv-pädagogische Massnahmen berücksichtigt ("Jugend für Vielfalt").<br />

zu Nr. 17<br />

Es handelt sich um "Jugendhilfeleistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen", "Sonstige soziale Erstattungen an Gemeinden (GV)" und<br />

"Andere Aufwendungen für sonstige Leistungen an Dritte". Die Beträge resultieren aus den Bereichen "Kinder- und Jugenderholung", "Sonstige Jugendarbeit"<br />

"Jugendsozialarbeit" sowie dem "Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz".<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 415<br />

Es handelt sich um sog. "Querschnittsleistungen" (Personal- und Sachleistungen), die zentral für die gesamte Verwaltung erbracht und bei dem<br />

jeweiligen Produkt als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt werden. Hierzu gehören u. a. die Inanspruchnahme von<br />

zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z. B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />

die Nutzung der Verwaltungsgebäude (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes "IuK-Management" für EDV-<br />

Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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