Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg
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Teilergebnisplan Produkt 5012 Volksbildung Limburg - Weilburg Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Bezeichnung Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Bestandsveränderungen und andere akt. Eigenleistg. Steuern steuerähnl. Ertr.einschl.Ertr.aus ges.Uml. Erträge aus Transferleistungen Ertr.a.Zuweisgn.u.Zusch.f.lfd.Zwecke u.allg.Uml. Ertr.a.Aufl.v.Sonderp.a.Inv.zuw.-zusch.u.- Beitr. Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 - 9) Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufw.f. Zuweisungen und Zuschüsse s.bes.Finanzaufw Steueraufw.einschl.Aufw.a.ges.Uml.verpfl. Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. - 18) Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Ps. 19) Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis (Pos. 21 - Pos. 22) Ordentliches Ergebnis (Pos. 20 + Pos. 23) Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Pos. 25 ./. Pos. 26) Erläuterungen zu Nr. 03 Jahresergebnis vor intern.Leistungsbez. Erträge der internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen der internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen Seite E 404 Ergebnis 2008 Ansatz 2009 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 2.800,00 0,00 378.950,00 0,00 0,00 0,00 381.750,00 -364.315,00 0,00 0,00 0,00 -364.315,00 0,00 0,00 0,00 -364.315,00 0,00 0,00 -364.315,00 Ansatz 2010 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 2.800,00 0,00 333.950,00 0,00 0,00 0,00 336.750,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 -319.315,00 Ansatz 2011 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 2.800,00 0,00 333.950,00 0,00 0,00 0,00 336.750,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 -319.315,00 Plan 2012 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 2.800,00 0,00 333.950,00 0,00 0,00 0,00 336.750,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 -319.315,00 Für die Inanspruchnahme von Personal- und Einrichtungsgegenständen der Kreisverwaltung - insbesondere im Bereich der Hausdruckerei - durch die Kreis- volkshochschule ist ein Jahreserstattungsbetrag in Höhe von 17.435 EUR anzusetzen, welcher im doppischen Haushalt unter den Kostenersatzleistungen Plan 2013 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 17.435,00 0,00 0,00 2.800,00 0,00 333.950,00 0,00 0,00 0,00 336.750,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 0,00 -319.315,00 0,00 0,00 -319.315,00
Teilergebnisplan Produkt 5012 Volksbildung Limburg - Weilburg und - erstattungen zu veranschlagen ist. zu Nr. 13 Unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind die Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung wie auch die Reisekosten der Mitarbeiter sowie der Mitgliedsbeitrag des Landkreises Limburg-Weilburg an den Hessischen Kreisvolkshochschulverband zusammengefasst. zu Nr. 15 Nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz ist der Landkreis Limburg-Weilburg verpflichtet, eine Volkshochschule zu unterhalten, welche in unserem Kreis in Vereinsform geführt wird. Der Landkreis leistet diesbezüglich zu den Aufwendungen, welche der Kreisvolkshochschule (KVHS) entstehen, einen Zuschuss in Höhe von 137.589 EUR und stellt des Weiteren zum Ausgleich für den Personalaufwand zur Verwaltung der beiden Musikschulen auch im Jahr 2010 einen Betrag in Höhe von 61.061 EUR zur Verfügung. Diese Beträge wurden mit dem Nachtrag für das Haushaltsjahr 2009 um den Betrag von insgesamt 7.500 EUR erhöht. Dieser erhöhte Betrag wurde auch für das Haushaltsjahr 2010 und die Folgejahre angesetzt. Darüber hinaus gewährt der Kreis zugleich auch der KVHS noch einen Zuschuss zu den Personalkosten für die Bediensteten der Kreisvolkshochschule in Höhe von 114.000 EUR. Ferner erstattet der Landkreis Limburg-Weilburg den beiden Musikschulen in Limburg und Weilburg den Gebührenausfall, welcher den Musikschulen entsteht, weil diese sich auf Veranlassung des Kreises zu Sozialermäßigungen im Gebührenbereich bereit erklärt haben. Der Ansatz hierzu beläuft sich gleich- bleibend auf 13.800 EUR. Seite E 405 Zur Deckung von Umbaukosten leistete der Kreis in den Jahren 2007 bis einschließlich 2009 einen jährlichen Zuschuss von 40.000 EUR an die Musikschule Limburg und 5.000 EUR an die Musikschule Weilburg. Ab dem Haushaltsjahr 2010 entfällt diese Aufwendung.
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Teilergebnisplan Produkt 5012 Volksbildung<br />
<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />
und - erstattungen zu veranschlagen ist.<br />
zu Nr. 13<br />
Unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind die Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung wie auch die Reisekosten der Mitarbeiter<br />
sowie der Mitgliedsbeitrag des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> an den Hessischen Kreisvolkshochschulverband zusammengefasst.<br />
zu Nr. 15<br />
Nach dem Hessischen Weiterbildungsgesetz ist der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> verpflichtet, eine Volkshochschule zu unterhalten, welche in unserem Kreis<br />
in Vereinsform geführt wird. Der <strong>Landkreis</strong> leistet diesbezüglich zu den Aufwendungen, welche der Kreisvolkshochschule (KVHS) entstehen, einen Zuschuss<br />
in Höhe von 137.589 EUR und stellt des Weiteren zum Ausgleich für den Personalaufwand zur Verwaltung der beiden Musikschulen auch im Jahr 2010 einen<br />
Betrag in Höhe von 61.061 EUR zur Verfügung. Diese Beträge wurden mit dem Nachtrag für das Haushaltsjahr 2009 um den Betrag von insgesamt 7.500<br />
EUR erhöht. Dieser erhöhte Betrag wurde auch für das Haushaltsjahr 2010 und die Folgejahre angesetzt. Darüber hinaus gewährt der Kreis zugleich auch<br />
der KVHS noch einen Zuschuss zu den Personalkosten für die Bediensteten der Kreisvolkshochschule in Höhe von 114.000 EUR.<br />
Ferner erstattet der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> den beiden Musikschulen in <strong>Limburg</strong> und <strong>Weilburg</strong> den Gebührenausfall, welcher den Musikschulen entsteht,<br />
weil diese sich auf Veranlassung des Kreises zu Sozialermäßigungen im Gebührenbereich bereit erklärt haben. Der Ansatz hierzu beläuft sich gleich-<br />
bleibend auf 13.800 EUR.<br />
Seite E 405<br />
Zur Deckung von Umbaukosten leistete der Kreis in den Jahren 2007 bis einschließlich 2009 einen jährlichen Zuschuss von 40.000 EUR an die Musikschule<br />
<strong>Limburg</strong> und 5.000 EUR an die Musikschule <strong>Weilburg</strong>. Ab dem Haushaltsjahr 2010 entfällt diese Aufwendung.