Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg
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Teilergebnisplan Produkt 1020 Rechtsangelegenheiten Limburg - Weilburg enthalten, in denen dem Kreis aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dessen Auslagen erstattet werden. Bei den beiden erstgenannten Erstattungsleistungen handelt es sich um Personal- und Sachkostenerstattungen für Leistungen, welche durch den Fach- dienst Recht für den Abfallwirtschaftsbetrieb wie auch den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft erbracht werden. Laut Hochrechnungen des Fachdienstes Personal und Organisation sind durch den AWB anteilige Personalkosten in Höhe von 11.520 EUR (2010) und 11.640 EUR (2011) und Sachkosten in Höhe von 1.970 EUR (2010) und 1.900 EUR (2011) sowie vom EGW anteilige Personalkosten in Höhe von 5.190 EUR (2010) und 5.240 EUR (2011) sowie Sachkosten in Höhe von 860 EUR (2010) und 830 EUR (2011) zu erstatten. Die Kostenerstattung von übrigen Bereichen ist allein abhängig von einem aus Sicht des Kreises positiven Ausgang anhängiger und im laufenden Haus- haltsjahr ausgeurteilter gerichtlicher Streitverfahren und wird mit einem Betrag in Höhe von jeweils 153 EUR in Ansatz gebracht. zu Nr. 09 Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen. zu Nr. 13 Unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist ein mannigfaltiges Spektrum von Einzelpositionen wie beispielsweise Aufwendungen für Büro- material und Drucksachen der Verwaltung sowie für Zeitungen und Fachliteratur der Verwaltung, die Porto- und Versandkosten wie auch die Telefon- kosten zusammengefasst. Des Weiteren beinhalten die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen noch die Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichts- kosten mit 60.000 EUR pro Haushaltsjahr sowie die Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung wie auch die Reisekosten der Mitarbeiter. zu Nr. 30 Seite E 34 Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in An- spruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch- nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.
Produktbeschreibung Produkt 1030 Personal- und Organisationsmanagement Limburg - Weilburg Fachbereich 10 FB I - Zentrale Dienstleistungen Fachdienst 103 Personal- und Organisation Produkt 1030 Personal- und Organisationsmanagement Produktinformation verantw. Person(en) Wolf-Dirk Räbiger (Fachbereichsleiter) Daniela Holz (Fachdienstleiterin) Pflichtaufgaben: Freiwilli ge Aufgaben: Rechtsbindungsgrad: Beschreibung Allgemeine Ziele Zielgruppe muss X soll kann freiwillig - Personalbedarfsdeckung (Personalgewinnung und Personaleinsatz, interne und externe Stellenbesetzungsverfahren, Umsetzungen) - Personalbetreuung (Beratung der Büros/Fachbereiche und der Mitarbeiter/innen in arbeits-, dienst- und personalvertretungs- rechlichen Fragen, Personalführung, Konfliktmanagment) Personalrechtliche Angelegenheiten (arbeits- und disziplinarrechtliche Maßnahmen) Personalsachbearbeitung Beschäftigte (vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zum Ausscheiden: Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitszeit, Nebentätigkeit, Arbeitsbefreiung, Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung, Arbeitszeugnisse, Höhergruppierungen) Personalsachbearbeitung Beamte (von der Ernennung bis zum Ruhestand und darüber hinaus: Urlaub, Dienstunfähigkeit, Arbeits- zeit, Nebentätigkeit, Dienstbefreiung, Mutterschutz, Elternzeit, Beurlaubung, Bezügeberechnung, Beihilfe, Beförderungen) Familienkasse (Kindergeld) Eingruppierung und Stellenbewertung (Beratung im Erstellen von Stellenbeschreibungen, Grundsatzfragen zum Eingruppierungs- recht, Bearbeitung von Anträgen auf Eingruppierung, Administration und Vorbewertung für die Stellenplan- und Bewertungskommission) Ausbildung (Planung, Steuerung und Organisation der Ausbildung von Nachwuchskräften in verschiedenen Ausbildungsberufen, Beratung und Betreuung der Auszubildenden, Vergabe von Praktikumsplätzen) Personalentwicklung (Organisations- und fachübergreifende Qualifizierungsmaßnahmen, Gesundheitsvorsorge, Jährliches Mit- arbeitergespräch) Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Arbeitsunfälle, Veranlassung von Betriebsmedizinischen Untersuchungen, Arbeitsplatz- begehungen, Einleitung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes) Haushalt (Aufstellen und Überwachen des Personalkostenbudgets, Aufstellen des Stellenplanes) Sicherstellung der für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlichen qualitativen und quantitativen Personalkapazität unter Beachtung der Rahmenvorgaben. Seite E 35 Sicherstellen einer einheitlichen, umfassenden und ordnungsgemäßen Rechtsanwendung bei der Gestaltung der Dienst- und Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter/innen. Umfassende Beratung der Mitarbeiter/innen in arbeits- und dienstrechtlichen Fragen Arbeitsplatzzufriedenheit durch entsprechende Arbeitszeitgestaltung und Personalentwicklung Kreisausschuss, Landrat, Erster Kreisbeigeordneter, Fachbereiche/Fachdienste, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />
enthalten, in denen dem Kreis aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung dessen Auslagen erstattet werden.<br />
Bei den beiden erstgenannten Erstattungsleistungen handelt es sich um Personal- und Sachkostenerstattungen für Leistungen, welche durch den Fach-<br />
dienst Recht für den Abfallwirtschaftsbetrieb wie auch den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft erbracht werden. Laut Hochrechnungen des Fachdienstes<br />
Personal und Organisation sind durch den AWB anteilige Personalkosten in Höhe von 11.520 EUR (2010) und 11.640 EUR (2011) und Sachkosten in Höhe von<br />
1.970 EUR (2010) und 1.900 EUR (2011) sowie vom EGW anteilige Personalkosten in Höhe von 5.190 EUR (2010) und 5.240 EUR (2011) sowie Sachkosten in<br />
Höhe von 860 EUR (2010) und 830 EUR (2011) zu erstatten.<br />
Die Kostenerstattung von übrigen Bereichen ist allein abhängig von einem aus Sicht des Kreises positiven Ausgang anhängiger und im laufenden Haus-<br />
haltsjahr ausgeurteilter gerichtlicher Streitverfahren und wird mit einem Betrag in Höhe von jeweils 153 EUR in Ansatz gebracht.<br />
zu Nr. 09<br />
Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während<br />
der Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst<br />
werden und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />
zu Nr. 13<br />
Unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist ein mannigfaltiges Spektrum von Einzelpositionen wie beispielsweise Aufwendungen für Büro-<br />
material und Drucksachen der Verwaltung sowie für Zeitungen und Fachliteratur der Verwaltung, die Porto- und Versandkosten wie auch die Telefon-<br />
kosten zusammengefasst.<br />
Des Weiteren beinhalten die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen noch die Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwälte und Gerichts-<br />
kosten mit 60.000 EUR pro Haushaltsjahr sowie die Aufwendungen für die Fort- und Weiterbildung wie auch die Reisekosten der Mitarbeiter.<br />
zu Nr. 30<br />
Seite E 34<br />
Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in An-<br />
spruch genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruch-<br />
nahme von zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung,<br />
die Nutzung von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für<br />
EDV-Dienstleistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.