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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Fachbereich 50 Schulen<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

sowie Porto und Frachtkosten), der Erwerb von bewegl. Sachen des Anlagevermögens (die Schulen erhalten durch die vom Kreistag beschlossene Budgetierung<br />

ab 1996 je Schüler/in 9,20 EUR), Pauschale für Dienstreisen (seit 2005 für jede Schule) sowie als Einnahme der Ersatz von Post- und Fernsprechgebühren, die<br />

Erstattung des Schulgeldes vom Land (für Schüler aus anderen Bundesländern, die eine Schule im Kreis besuchen) und erhaltene Gastschulbeiträge von anderen<br />

<strong>Landkreis</strong>en (für Schüler mit Wohnsitz im Gebiet anderer hessischer Schulträger, die eine Schule im Kreis besuchen). Die Ansätze der Aufwendungen für Lehr-<br />

und Unterrichtsmittel sowie diejenigen der Dienstreisekosten wurden im Verhältnis 1:1 übergeleitet. Die früheren vermögenswirksamen Anschaffungen gehen be-<br />

tragsabhängig teilweise in die Sachkonten 0840010 (Zugänge sonstige Betriebsausstattung) sofern der Betrag größer als 178,50 EUR brutto liegt und 0890010<br />

(Zugänge geringwertiger Vermögensgegenstände GWG) sofern der Betrag zwischen 178,50 EUR und 1.190 EUR brutto liegt.<br />

Aufgrund der Errichtung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> (EGW) und des hiermit einhergegangenen Überganges der bisher<br />

kreiseigenen Liegenschaften an den EGW werden mit dem doppischen Haushalt die Aufwendungen für Miete, Pachten und Erbbauzinsen für die Schulen vom<br />

Kreis an den EGW zu zahlen sein. Hierfür besteht ein separates Sachkonto, welches jedoch betraglich in dem ausgewiesenen Ansatz zu Nummer 13 (Aufwen-<br />

dungen für Sach- und Dienstleistungen) bereits enthalten ist und mithin nicht separat ausgewiesen wird.<br />

Hinzu kommt bei Gymnasien und Gesamtschulen die Zuweisung des Nassauischen Zentralstudienfonds.<br />

Die Kosten für Anschaffung und Unterhaltung von Gebrauchsgegenständen wurden bisher kameral unter der Gruppierungsnummer 5210 veranschlagt. Dieser An-<br />

satz wird im doppischen Haushalt in die folgenden zwei Sachkonten aufgeteilt: Sonstiger Materialaufwand für Reparatur und Instandhaltung sowie Instandhaltung<br />

von Einrichtungen und Ausstattung. Daneben wird ein Teilbetrag bei dem Sachkonto 0890010 (Zugang geringwertiger Vermögensgegenstände GWG) veranschlagt.<br />

Es handelt sich hierbei um den Anteil der früher nicht vermögenswirksamen Anschaffungen, deren Anschaffungswert größer als 178,50 EUR und kleiner als<br />

410 EUR ist. Geschäftsausgaben wurden bisher kameral unter der Gruppierungsnummer 6501 veranschlagt. Im doppischen Haushalt wird dieser Ansatz in sechs<br />

Sachkonten aufgeteilt. Diese sind Aufwendungen für Büromaterial und Drucksachen, sonstige bezogene Leistungen, Zeitungen und Fachliteratur, Porto und Ver-<br />

sandkosten, Datenübertragungskosten und Telefonkosten.<br />

Aus dem Bereich der Gebäudeorganisation Schulen werden die Kosten der 3 Kostenstellen Gebäudeservice,Grünflächenservice und Catering auf die einzelnen<br />

Schulen bzw. die Heinz-Wolf-Halle umgelegt. Es handelt sich hierbei um anteilige Personal- und Sachkosten einschließlich interner Leistungsverrechnungen des<br />

hiermit betrauten Verwaltungspersonals sowie beim Grünflächenservice die Personal- und Sachkosten der Kreisgärtner sowie beauftragter Fremdfirmen. Die<br />

Kosten Gebäudeservice werden nach den Reinigungsflächen der einzelnen Objekte umgelegt, beim Grünflächenservice werden zunächst bis auf die Grundschule<br />

Ellar alle Schulen mit einem Pauschbetrag belastet, anschließend wird ein Betrag für die Gehölzpflege auf diese Schulen entsprechend der Größe der Außen-<br />

anlage umgelegt. Der weitaus höchste Betrag wird entsprechend der Größe der Außenanlage auf die Schulen umgelegt, bei denen der Grünschnitt durch die<br />

Kreisgärtner oder beauftragte Fremdfirmen erfolgt. Beim Catering erfolgt zunächst ebenfalls eine Belastung aller Schulen mit einem Pauschbetrag. Die Schulen,<br />

an denen bereits Mittagsverpflegung angeboten wird, werden zunächst mit einem höheren Pauschbetrag und anschließend mit einem Betrag pro Schüler be-<br />

lastet. Der Bereich IuK-Management Schulen belastet zunächst ebenfalls alle Schulen mit einem Pauschbetrag und legt seine verbleibenden Kosten auf die<br />

einzelnen Schulen entsprechend den vorhandenen PC´s der Schulen um.<br />

Seite E 147

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