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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 6030 Veterinärwesen und Verbraucherschutz<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

Aufgrund einer Organisationsänderung wird das Produkt nicht mehr im Teilhaushalt 61 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz sondern im Teilhaushalt 40 -<br />

Ländlicher Raum, Veterinärwesen und Verbraucherschutz nachgewiesen.<br />

zu Nr. 02<br />

Hierzu gehören vor allem die Fleischbeschaugebühren beim Kostenträger Fleischhygiene/Fleischbeschau mit einem Ansatz von 100.000 €. Die restlichen Ansätze<br />

(38.250 EUR) entfallen auf Erträge aus Bußgeldern und Verwarnungen, Verwaltungsgebühren sowie Amtstierärztliche Gebühren bei den Kostenträgern Tierschutz,<br />

Tierseuchenbekämpfung und Lebensmittelüberwachung.<br />

zu Nr. 03<br />

Das frühere Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz wurde zum 01.04.2005 kommunalisiert. Hierfür erhält der Kreis eine Kostenerstattung vom Land für die<br />

im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeiten anfallenden Personalkosten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Kostenerstattungen vom Land für die<br />

Personalkosten in den Bereichen Tierschutz, Tierseuchenbekämpfung, Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene/Fleischbeschau.<br />

zu Nr. 09<br />

Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />

Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />

und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />

zu Nr. 13<br />

Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Porto- und Versandkosten, Treibstoffe, Materialaufwand und Instandhaltung für/von<br />

Fahrzeugen, Einrichtungen und Ausstattung, Leasing, Reisekosten, Fort- und Weiterbildung, Kfz.-Versicherung. Ferner sind hierin die Aufwendungen für Berufs-<br />

bekleidung, Arbeitsschutzmittel und ähnliche Kosten inbegriffen.<br />

zu Nr. 14<br />

Abschreibung des neuen Seuchenfahrzeuges (Anschaffung in 2008, Anschaffungskosten ca. 17.000 EUR, Abschreibung auf 5 Jahre = 3.400 EUR/Jahr)<br />

zu Nr. 15<br />

Aufgrund gesetzlicher Regelung werden die Kosten der Beseitigung gefallener und verendeter Tiere seit dem Jahr 2001 zu je einem Drittel vom Land Hessen, den<br />

<strong>Landkreis</strong>en bzw. kreisfreien Städten und der Hessischen Tierseuchenkasse getragen. Die Kostenerstattung der einzelnen <strong>Landkreis</strong>e und kreisfreien Städte richtet<br />

sich nach den in ihrem Gebiet angefallenen Tierkörpern. Die Auszahlung an die Tierseuchenkasse erfolgt vierteljährlich, wobei vier Quartale pro Haushaltsjahr<br />

kassenwirksam werden. Da nicht genau vorhersehbar ist, wieviele Tierkörper im Laufe eines Jahres anfallen werden, wird für das Haushaltsjahr 2010 und 2011<br />

mit 50.000 EUR in etwa der gleiche Betrag wie in den Vorjahren veranschlagt.<br />

zu Nr. 18<br />

Kfz.-Steuer für die Dienstfahrzeuge des Fachbereiches.<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 144<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in Anspruch<br />

genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruchnahme von<br />

zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung<br />

von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-Dienst-<br />

leistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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