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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 4030 Wasser-, Boden- und Immissionsschutz<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

auf die Genehmigung zum Umbau und zur Erweiterung von Kläranlagen. Da die Kläranlagen mittlerweile alle saniert sind, musste der seitherige Ansatz von 75.000<br />

EUR auf nunmehr 50.000 EUR reduziert werden. Für die Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden<br />

voraussichtlich Gebühren in Höhe von 600 EUR erhoben.<br />

zu Nr. 03<br />

Die frühere Hauptabteilung Allgemeine Landesverwaltung, zu der auch die "Wasserbehörde" gehörte, wurde zum 01.04.2005 kommunalisiert. Das Land Hessen<br />

erstattet seitdem für die am 31.12.2004 besetzten Stellen die Personalkosten nach den Dezemberbezügen 2004 sowie eine Beihilfepauschale von 1.700 EUR<br />

für die übernommenen Beamtinnen und Beamten (463.713 EUR).<br />

Der Abfallwirtschaftsbetrieb <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> (AWB) erstattet dem Kreis die anteiligen Personal- und Sachkosten für Leistungen, die vom Fachdienst "Wasser-,<br />

Boden- und Immissionsschutz" für den AWB erbracht werden (25.506 EUR und 480 EUR).<br />

Die zur Durchsetzung von wasserrechtlichen Maßnahmen dem Kreis entstehenden Kosten für Ersatzvornahmen sind von den Pflichtigen zu erstatten. Hierfür wird<br />

ein Ansatz von 10.000 EUR gebildet (siehe auch Nr. 13).<br />

zu Nr. 07<br />

Zuschuss des Landes Hessen zu den Kosten für die Überwachung und Sicherung der Altablagerungen auf der früheren Deponie Ahausen (siehe auch Nr. 13).<br />

zu Nr. 09<br />

Wenn Mitarbeiter der Kreisverwaltung (Beamte wie auch Beschäftigte) von der Möglichkeit der Altersteilzeitregelung Gebrauch machen, werden während der<br />

Arbeitszeitphase der bzw. des Bediensteten entsprechende Rückstellungen gebildet, welche wiederum in der anschließenden Freizeitphase aufgelöst werden<br />

und in den jeweiligen Teilergebnisplan eines Produktes als sonstige ordentliche Erträge einfließen.<br />

zu Nr. 13<br />

Aufwendungen des Fachdienstes für Büromaterial, Drucksachen, Lehr- und Unterrichtsmittel (für Öffentlichkeitsarbeit der Umweltberatung, Unterricht in Schulen<br />

und Kindergärten, sonstige Veranstaltungen), Treibstoff, Material, Instandhaltung Kfz., Leasingraten, sonstige Kfz.-Kosten und Kfz.-Versicherung für die Dienst-<br />

fahrzeuge des Fachbereiches (Anteil von 30% für FD Wasser-, Boden- und Immissionsschutz), Zeitungen/Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten,<br />

Telefonkosten, Reisekosten, Fort- und Weiterbildung sowie Gästebewirtung (Lenkungsgruppe Regionalentwicklung, Regionales Agrarumweltforum, Initiative<br />

Geopark, Besprechungen mit Planungsbüros und Betreuungsunternehmen, Aufteilung 25% FD Landwirtschaft, 50% FD Landentwicklung, 25% FD Wasser-, Boden-<br />

und Immissionsschutz). Weitere Aufwendungen sind:<br />

- 10.000 EUR Ersatzvornahmen bei wasserrechtlichen Maßnahmen (Fremdleistungen)<br />

- 2.500 EUR Kosten für Analysen, Messungen, Gutachten nach §§ 4, 26 und 52 Bundesimmissionsschutzgesetz (Fremdleistungen)<br />

- 50.000 EUR Kosten für die Überwachung und Sicherung der Altablagerungen auf den ehemaligen Deponien Ahausen und Niedertiefenbach (Fremdleistungen)<br />

- 2.000 EUR Instandhaltung (Material, Wartung etc.) des Immissionsprüfgerätes und des elektronischen Meßgerätes zur Überprüfung der Wasserqualität<br />

zu Nr. 14<br />

Veranschlagung der Abschreibung für die im Jahr 2010 geplante Anschaffung der Software "wgs21" zur Überwachung wassergefährdender Stoffe.<br />

zu Nr. 17<br />

Gemäß Beschluss des Kreistages vom 15.09.2006 verleiht der Kreis alljährlich einen Umweltpreis. Das Preisgeld beläuft sich auf 2.000 EUR.<br />

zu Nr. 18<br />

Kfz.-Steuer für die Dienstfahrzeuge des Fachbereiches IVa (Anteil von 30% für FD Wasser-, Boden- und Immissionsschutz).<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 140<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in Anspruch<br />

genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruchnahme von<br />

zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung<br />

von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-Dienst-<br />

leistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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