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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 4010 Landwirtschaft<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

Das Land Hessen erstattet seitdem für die am 31.12.2004 besetzten Stellen die Personalkosten nach den Dezemberbezügen 2004 sowie eine Beihilfepauschale<br />

von 1.700 EUR für die übernommenen Beamtinnen und Beamten in den Fachdiensten "Landwirtschaft" und "Landentwicklung" des Fachbereiches IVa. Darüber<br />

hinaus zahlt das Land noch eine Sachkostenpauschale für die beiden Fachdienste, die früher Bestandteil der Landesverwaltung waren.<br />

zu Nr. 09<br />

Für die Erstellung von Bescheiden im Rahmen der verschiedenen Agrarfachprogramme werden Gebühren und Auslagen von den Antragstellern vereinnahmt.<br />

Hinzu kommen noch Teilnehmergebühren aus der Durchführung von Fachlehrgängen für Landwirte.<br />

zu Nr. 13<br />

Aufwendungen des Fachdienstes für Büromaterial, Drucksachen, Treibstoff, Material, Instandhaltung Kfz., Leasingraten, sonstige Kfz.-Kosten und Kfz.-Ver-<br />

sicherung für die Dienstfahrzeuge des Fachbereiches (Anteil von 25% für FD Landwirtschaft), Entschädigungszahlungen an die Mitglieder des Gebietsagrar-<br />

ausschusses sowie an die Kreis- und Ortslandwirte, Zeitungen/Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Telefonkosten, Reisekosten, Fort-<br />

und Weiterbildung sowie Gästebewirtung (Lenkungsgruppe Regionalentwicklung, Regionales Agrarumweltforum, Initiative Geopark, Besprechungen mit Planungs-<br />

büros und Betreuungsunternehmen, Aufteilung 25% FD Landwirtschaft, 50% FD Landentwicklung, 25% FD Wasser-, Boden- und Immissionsschutz).<br />

zu Nr. 18<br />

Kfz.-Steuer für die Dienstfahrzeuge des Fachbereiches IVa (Anteil von 25% für FD Landwirtschaft).<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 134<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in Anspruch<br />

genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruchnahme von<br />

zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung<br />

von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-Dienst-<br />

leistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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