Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg
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Teilergebnisplan Produkt 3060 Brandschutz Limburg - Weilburg Nr. 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 Bezeichnung Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und -erstattungen Bestandsveränderungen und andere akt. Eigenleistg. Steuern steuerähnl. Ertr.einschl.Ertr.aus ges.Uml. Erträge aus Transferleistungen Ertr.a.Zuweisgn.u.Zusch.f.lfd.Zwecke u.allg.Uml. Ertr.a.Aufl.v.Sonderp.a.Inv.zuw.-zusch.u.- Beitr. Sonstige ordentliche Erträge Summe der ordentlichen Erträge (Pos. 1 - 9) Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufw.f. Zuweisungen und Zuschüsse s.bes.Finanzaufw Steueraufw.einschl.Aufw.a.ges.Uml.verpfl. Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe der ordentlichen Aufwendungen (Pos. - 18) Verwaltungsergebnis (Pos. 10 ./. Ps. 19) Finanzerträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis (Pos. 21 - Pos. 22) Ordentliches Ergebnis (Pos. 20 + Pos. 23) Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen Außerordentliches Ergebnis (Pos. 25 ./. Pos. 26) Erläuterungen Jahresergebnis vor intern.Leistungsbez. Erträge der internen Leistungsbeziehungen Aufwendungen der internen Leistungsbeziehungen Jahresergebnis nach internen Leistungsbeziehungen Ergebnis 2008 Ansatz 2009 0,00 20.520,00 406.881,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.556,00 25.774,00 454.731,00 753.465,00 48.605,00 118.903,00 10.435,00 37.300,00 0,00 0,00 242,00 968.950,00 -514.219,00 0,00 0,00 0,00 -514.219,00 0,00 0,00 0,00 -514.219,00 304.123,00 41.114,00 -251.210,00 Ansatz 2010 0,00 30.520,00 322.095,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.556,00 28.789,00 382.960,00 842.091,00 68.760,00 127.664,00 24.574,00 37.900,00 0,00 0,00 242,00 1.101.231,00 -718.271,00 0,00 0,00 0,00 -718.271,00 0,00 0,00 0,00 -718.271,00 514.266,00 46.395,00 -250.400,00 Ansatz 2011 0,00 30.520,00 322.095,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.556,00 29.041,00 383.212,00 850.540,00 69.448,00 98.164,00 43.321,00 39.300,00 0,00 0,00 242,00 1.101.015,00 -717.803,00 0,00 0,00 0,00 -717.803,00 0,00 0,00 0,00 -717.803,00 507.186,00 47.515,00 -258.132,00 Plan 2012 0,00 30.520,00 322.095,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.556,00 29.314,00 383.485,00 859.077,00 70.143,00 98.664,00 45.051,00 40.950,00 0,00 0,00 242,00 1.114.127,00 -730.642,00 0,00 0,00 0,00 -730.642,00 0,00 0,00 0,00 -730.642,00 514.856,00 48.561,00 -264.347,00 Im Fachdienst "Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz" wurden die Produkte 3060 "Brandschutz" und 3061 "Zivil- und Katastrophenschutz" gebildet. Zum Produkt "Brandschutz" gehört auch die Kostenstelle 3060160 "Zentrale Leitstelle". Seite E 120 Plan 2013 0,00 30.520,00 322.095,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.556,00 29.548,00 383.719,00 867.697,00 70.844,00 98.664,00 42.778,00 42.800,00 0,00 0,00 242,00 1.123.025,00 -739.306,00 0,00 0,00 0,00 -739.306,00 0,00 0,00 0,00 -739.306,00 522.135,00 49.613,00 -266.784,00
Teilergebnisplan Produkt 3060 Brandschutz Limburg - Weilburg zu Nr. 02 Die Gefahrenverhütungsschauen werden auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz i. V. m. der Satzung des Landkreises Limburg-Weilburg vom 14.06.1999 durchgeführt. Aufgabe der Gefahrenverhütungsschau ist es, in Bauwerken, Anlagen, Einrichtungen und Lagerstätten, die im besonderen Maße brandgefährdet oder brandempfindlich sind, Mängel im Brandschutz festzustellen, ihre Behebung anzuordnen und zu überwachen. Gegenüber dem Vorjahr wurde der Ansatz erhöht (30.000 EUR), da ab dem Jahre 2010 voraussichtlich wieder zwei Gefahren- verhütungsbeauftragte beim Fachdienst "Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz tätig sind. Sofern bei Nachprüfungen festgestellt wird, dass Mängel nicht behoben worden sind, können Zwangsgelder festgesetzt werden (520 EUR). zu Nr. 03 Die frühere Hauptabteilung Allgemeine Landesverwaltung wurde zum 01.04.2005 kommunalisiert. Das Land Hessen erstattet seitdem für die am 31.12.2004 besetzten Stellen die Personalkosten nach den Dezemberbezügen 2004 sowie eine Beihilfepauschale von 1.700 EUR für die übernommenen Beamtinnen und Beamten in den jeweiligen Fachdiensten des Fachbereiches III. Das Land Hessen erstattet zudem die Personalkosten für 3,25 Stellen der Zentralen Leitstelle, wobei der Erstattungsbetrag allerdings seit Jahren konstant ist. Tatsächlich ist die Zentrale Leitstelle mit 11 Stellen ausgestattet. zu Nr. 08 Im Jahre 2008 wurde für die Anschaffung eines Kommandowagens 1 des Kreisbrandinspektors eine Zuwendung des Landes Hessen in Höhe von 14.000 EUR gewährt. Die Auflösung erfolgt über einen Zeitraum von 9 Jahren, da nach den derzeitigen Brandschutzförderrichtlinien des Landes Hessen Zuwendungen für einen Kommandowagen gewährt werden, wenn die Nutzungsdauer 9 Jahre beträgt. Der Auflösungsbetrag beläuft sich in den Haushaltsjahren 2009 bis 2016 auf 1.556 EUR jährlich. zu Nr. 09 Die Kosten für die Notrufanschlüsse der Zentralen Leitstelle belaufen sich auch weiterhin auf 14.000 EUR. Die Erstattung entspricht in der Höhe den Auf- wendungen, die zu den Sach- und Dienstleistungen gehören (siehe Nr. 13). Der Kreis hat der Fa. Siemens per Konzessionsvertrag vom 15.11.2005/16.03.2006 für eine Laufzeit von 10 Jahren das ausschließliche Recht eingeräumt, Brandmeldeempfangsanlagen zum Anschluss von Teilnehmern aus dem Kreis an die Zentrale Leitstelle einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben. Zum Aus- gleich erhält der Kreis eine Konzessionsabgabe je angeschlossenem Teilnehmer von monatlich 5,00 EURO im ersten Vertragsjahr (Beginn am 01.04.2006) und danach eine jährliche Steigerung von 0,10 EURO. Maßgebend ist die Zahl der zum Stichtag 01.07. eines jeden Jahres angeschlossenen Teilnehmer. Dadurch erhöhen sich die Ansätze in den Jahren 2010 bis 2013 entsprechend. Zudem können sich Änderungen ergeben, da die Fa. Siemens Abschaltungen und Neuauf- schaltungen von Brandmeldeempfangsanlagen je nach Bedarf der Teilnehmer vornimmt. zu Nr. 13 Aufwendungen des Fachdienstes einschl. Zentraler Leitstelle für Büromaterial, Drucksachen, Treibstoff für den Dienstwagen des Kreisbrandinspektors, Material für den Dienstwagen KBI, Dienst- und Schutzkleidung für KBI, Kreisbrandmeister und sonstige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, für die Gefahrenver- hütungsbeauftragten sowie für die neu zu besetzende Stelle im Brandschutz (daher eine Erhöhung des Ansatzes für 2010, ab 2011 wieder eine Reduzierung auf 2.000 EUR), kreiseinheitliche Zugangsschließungen der Brandmeldeanlagen (Kostenerstattung durch die Betreiber), Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige einschl. Verdienstausfall, Instandhaltung des Dienstwagens KBI, Zeitungen/Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Telefonkosten, Notrufanschlüsse (werden erstattet, siehe Nr. 09), Reisekosten, Fort- und Weiterbildung (wegen ständig steigender Lehrgangskosten wurde eine Erhöhung des Betra Übungen unterhalb der Katastrophenschwelle, Versicherungsbeiträge (Dienstwagen KBI und Fachausstattung Leitstelle) sowie Leasing- und Softwarepflegekosten für das Programm "COBRA" (Einsatzorganisation) in der Zentralen Leitstelle einschl. der zu berücksichtigenden Erweiterung durch verschiedene Module, darunter das Modul "Memplex" (Gefahrstoffprogramm) über eine Schnittstelle zur Datenübertragung (Leitstelle, TEL, KatS). zu Nr. 14 Die Abschreibungen wurden entsprechend der anteiligen Aufteilung und Nutzung der bereits angeschafften und voraussichtlich in 2010 anzuschaffenden Be- triebsausstattung, des Dienstwagens des KBI und geringwertigen Wirtschaftsgüter auf die Kostenstellen "Brandschutz", "Zentrale Leitstelle" und "Zivil- und Katastrophenschutz" ermittelt und veranschlagt. - Software "Memplex" (Gefahrstoffprogramm) einschl. Schnittstelle zur Datenübertragung (25% Brandschutz, 50% Leitstelle, 25% KatS) - Schnelleinsatzzelt mit Zubehör (Stromaggregat, Beleuchtung, Heizung etc.) und Ausstattung (Tische, Stühle, Tafel etc.), (50% Brandsch., 50% KatS) - Telekommunikationsausstattung ELW 2 (80% Brandschutz, 20% KatS) - Wärmebildkamera (100% Brandschutz) - Notfallausrüstung für Großschadenslagen (Anschaffung in 2009, 100% Brandschutz) - Abschreibung des Dienstwagens des KBI (Kommandowagen 1, 100% Brandschutz) - Videokonferenzsystem für den KatS-Stab (Anbindung an den beim Hess. Innenministerium eingerichteten Krisenstab bei extremen Schadenlagen, 100% KatS) - 7 Handscheinwerfer für die KatS-Einsatzzentrale (100% KatS) Seite E 121 - Software für die Abwicklung von Großschadenslagen in Katastrophenfällen, einschl. eines Servers sowie eines Notebookwagens
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Teilergebnisplan Produkt 3060 Brandschutz<br />
<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />
zu Nr. 02<br />
Die Gefahrenverhütungsschauen werden auf der Grundlage des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz<br />
i. V. m. der Satzung des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong> vom 14.06.1999 durchgeführt. Aufgabe der Gefahrenverhütungsschau ist es, in Bauwerken, Anlagen,<br />
Einrichtungen und Lagerstätten, die im besonderen Maße brandgefährdet oder brandempfindlich sind, Mängel im Brandschutz festzustellen, ihre Behebung<br />
anzuordnen und zu überwachen. Gegenüber dem Vorjahr wurde der Ansatz erhöht (30.000 EUR), da ab dem Jahre 2010 voraussichtlich wieder zwei Gefahren-<br />
verhütungsbeauftragte beim Fachdienst "Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz tätig sind. Sofern bei Nachprüfungen festgestellt wird, dass Mängel nicht<br />
behoben worden sind, können Zwangsgelder festgesetzt werden (520 EUR).<br />
zu Nr. 03<br />
Die frühere Hauptabteilung Allgemeine Landesverwaltung wurde zum 01.04.2005 kommunalisiert. Das Land Hessen erstattet seitdem für die am 31.12.2004<br />
besetzten Stellen die Personalkosten nach den Dezemberbezügen 2004 sowie eine Beihilfepauschale von 1.700 EUR für die übernommenen Beamtinnen und<br />
Beamten in den jeweiligen Fachdiensten des Fachbereiches III. Das Land Hessen erstattet zudem die Personalkosten für 3,25 Stellen der Zentralen Leitstelle,<br />
wobei der Erstattungsbetrag allerdings seit Jahren konstant ist. Tatsächlich ist die Zentrale Leitstelle mit 11 Stellen ausgestattet.<br />
zu Nr. 08<br />
Im Jahre 2008 wurde für die Anschaffung eines Kommandowagens 1 des Kreisbrandinspektors eine Zuwendung des Landes Hessen in Höhe von 14.000 EUR<br />
gewährt. Die Auflösung erfolgt über einen Zeitraum von 9 Jahren, da nach den derzeitigen Brandschutzförderrichtlinien des Landes Hessen Zuwendungen für<br />
einen Kommandowagen gewährt werden, wenn die Nutzungsdauer 9 Jahre beträgt. Der Auflösungsbetrag beläuft sich in den Haushaltsjahren 2009 bis 2016<br />
auf 1.556 EUR jährlich.<br />
zu Nr. 09<br />
Die Kosten für die Notrufanschlüsse der Zentralen Leitstelle belaufen sich auch weiterhin auf 14.000 EUR. Die Erstattung entspricht in der Höhe den Auf-<br />
wendungen, die zu den Sach- und Dienstleistungen gehören (siehe Nr. 13).<br />
Der Kreis hat der Fa. Siemens per Konzessionsvertrag vom 15.11.2005/16.03.2006 für eine Laufzeit von 10 Jahren das ausschließliche Recht eingeräumt,<br />
Brandmeldeempfangsanlagen zum Anschluss von Teilnehmern aus dem Kreis an die Zentrale Leitstelle einzubauen, zu unterhalten und zu betreiben. Zum Aus-<br />
gleich erhält der Kreis eine Konzessionsabgabe je angeschlossenem Teilnehmer von monatlich 5,00 EURO im ersten Vertragsjahr (Beginn am 01.04.2006) und<br />
danach eine jährliche Steigerung von 0,10 EURO. Maßgebend ist die Zahl der zum Stichtag 01.07. eines jeden Jahres angeschlossenen Teilnehmer. Dadurch<br />
erhöhen sich die Ansätze in den Jahren 2010 bis 2013 entsprechend. Zudem können sich Änderungen ergeben, da die Fa. Siemens Abschaltungen und Neuauf-<br />
schaltungen von Brandmeldeempfangsanlagen je nach Bedarf der Teilnehmer vornimmt.<br />
zu Nr. 13<br />
Aufwendungen des Fachdienstes einschl. Zentraler Leitstelle für Büromaterial, Drucksachen, Treibstoff für den Dienstwagen des Kreisbrandinspektors, Material<br />
für den Dienstwagen KBI, Dienst- und Schutzkleidung für KBI, Kreisbrandmeister und sonstige ehrenamtliche Feuerwehrangehörige, für die Gefahrenver-<br />
hütungsbeauftragten sowie für die neu zu besetzende Stelle im Brandschutz (daher eine Erhöhung des Ansatzes für 2010, ab 2011 wieder eine Reduzierung<br />
auf 2.000 EUR), kreiseinheitliche Zugangsschließungen der Brandmeldeanlagen (Kostenerstattung durch die Betreiber), Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich<br />
Tätige einschl. Verdienstausfall, Instandhaltung des Dienstwagens KBI, Zeitungen/Zeitschriften, Fachliteratur, Porto und Versandkosten, Telefonkosten,<br />
Notrufanschlüsse (werden erstattet, siehe Nr. 09), Reisekosten, Fort- und Weiterbildung (wegen ständig steigender Lehrgangskosten wurde eine Erhöhung des Betra<br />
Übungen unterhalb der Katastrophenschwelle, Versicherungsbeiträge (Dienstwagen KBI und Fachausstattung Leitstelle) sowie Leasing- und Softwarepflegekosten<br />
für das Programm "COBRA" (Einsatzorganisation) in der Zentralen Leitstelle einschl. der zu berücksichtigenden Erweiterung durch verschiedene Module,<br />
darunter das Modul "Memplex" (Gefahrstoffprogramm) über eine Schnittstelle zur Datenübertragung (Leitstelle, TEL, KatS).<br />
zu Nr. 14<br />
Die Abschreibungen wurden entsprechend der anteiligen Aufteilung und Nutzung der bereits angeschafften und voraussichtlich in 2010 anzuschaffenden Be-<br />
triebsausstattung, des Dienstwagens des KBI und geringwertigen Wirtschaftsgüter auf die Kostenstellen "Brandschutz", "Zentrale Leitstelle" und "Zivil- und<br />
Katastrophenschutz" ermittelt und veranschlagt.<br />
- Software "Memplex" (Gefahrstoffprogramm) einschl. Schnittstelle zur Datenübertragung (25% Brandschutz, 50% Leitstelle, 25% KatS)<br />
- Schnelleinsatzzelt mit Zubehör (Stromaggregat, Beleuchtung, Heizung etc.) und Ausstattung (Tische, Stühle, Tafel etc.), (50% Brandsch., 50% KatS)<br />
- Telekommunikationsausstattung ELW 2 (80% Brandschutz, 20% KatS)<br />
- Wärmebildkamera (100% Brandschutz)<br />
- Notfallausrüstung für Großschadenslagen (Anschaffung in 2009, 100% Brandschutz)<br />
- Abschreibung des Dienstwagens des KBI (Kommandowagen 1, 100% Brandschutz)<br />
- Videokonferenzsystem für den KatS-Stab (Anbindung an den beim Hess. Innenministerium eingerichteten Krisenstab bei extremen Schadenlagen, 100% KatS)<br />
- 7 Handscheinwerfer für die KatS-Einsatzzentrale (100% KatS)<br />
Seite E 121<br />
- Software für die Abwicklung von Großschadenslagen in Katastrophenfällen, einschl. eines Servers sowie eines Notebookwagens