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Ergebnis - Landkreis Limburg-Weilburg

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Teilergebnisplan Produkt 3040 Zulassungswesen und allgemeine Verkehrsangelegenheiten<br />

<strong>Limburg</strong> - <strong>Weilburg</strong><br />

auf die Produkte 3010 "Aufsicht und Allgemeine Ordnung", 3030 "Aufenthaltsregelung", 3040 "Zulassungswesen und Allgemeine Verkehrsangelegenheiten" sowie<br />

3050 "Fahrerlaubniswesen" aufgeteilt.<br />

Bei den Zwangs- und Bußgeldern wurde analog verfahren. Auch hier wurde der Ansatz der ehemaligen Haushaltsstelle 110000.2600 auf die Kostenträger Aufsicht<br />

und Allgemeine Ordnung, Aufenthaltsregelung sowie Zulassungswesen und Allgemeine Verkehrsangelegenheiten aufgeteilt.<br />

Die Verwaltungsgebühren für die zwangsweise Stillegung von Fahrzeugen, welche von den Städten und Gemeinden vorgenommen werden, belaufen sich auf<br />

45.000 EUR jährlich (siehe hierzu auch Erläuterung zu Nr. 15). Die Erstattungsbeträge werden von den Fahrzeughaltern gezahlt bzw. zwangsweise beigetrieben.<br />

zu Nr. 03<br />

Die frühere Hauptabteilung Allgemeine Landesverwaltung wurde zum 01.04.2005 kommunalisiert. Das Land Hessen erstattet seitdem für die am 31.12.2004<br />

besetzten Stellen die Personalkosten nach den Dezemberbezügen 2004 sowie eine Beihilfepauschale von 1.700 EUR für die übernommenen Beamtinnen und<br />

Beamten in den jeweiligen Fachdiensten des Fachbereiches III.<br />

Die Erhebung der Kfz.-Steuer wurde zum 01.01.2004 vom Land Hessen umgestellt. Bei Kfz.-Zulassungen sind der Zulassungsstelle Einzugsermächtigungen für<br />

die Abbuchung der Kfz.-Steuer zu erteilen. Ferner ist zu prüfen, ob Kfz.-Steuerrückstände bestehen. Dei daraus resultierenden Mehrkosten bei den Zulassungs-<br />

stellen werden vom Land Hessen rückwirkend auf der Grundlage der Zulassungszahlen des Vorjahres erstattet (0,25 EUR/Transaktion).<br />

zu Nr. 09<br />

Voraussichtliche Erstattung der Portokosten (Einschreiben) für die Versendung von Kfz.-Briefen und sonstigen Unterlagen. Die Kosten werden auf die Kosten-<br />

stellen 3040000 Zulassungswesen und 3050000 Fahrerlaubniswesen aufgeteilt.<br />

zu Nr. 13<br />

Aufwendungen für Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Fachliteratur, Porto- und Versandkosten, Telefonkosten sowie Reisekosten, Fort- und Weiterbildung.<br />

Für die im Jahr 2009 neu angeschaffte EDV-Anwendung "OK.VORFAHRT" des Fachdienst Zulassungswesen und Allgemeine Verkehrsangelegenheiten entstehen in<br />

den Jahren 2010 und 2011 nach dem Softwarepflegevertrag Kosten in Höhe von jeweils rd. 21.500 EUR.<br />

zu Nr. 14<br />

Abschreibung der im Jahr 2009 zum Preis von rd. 52.000 EUR neu angeschafften Anwendungssoftware "OK.VORFAHRT" für den Fachdienst Zulassungswesen und<br />

Allgemeine Verkehrsangelegenheiten. Die Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von sieben Jahren.<br />

zu Nr. 15<br />

Für die zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen durch die Städte und Gemeinden wegen fehlendem Versicherungsschutz oder Kfz.-Steuerrückständen hat der<br />

Kreis in den Jahren 2010 und 2011 einen Betrag von jährlich 45.000 EUR zu erstatten (siehe hierzu auch Erläuterung zu Nr. 02).<br />

zu Nr. 30<br />

Seite E 115<br />

Zur Dokumentation von bestimmten Querschnittsleistungen, die für die gesamte Verwaltung erbracht werden, werden bei dem jeweiligen Produkt die in Anspruch<br />

genommenen Personal- und Sachleistungen als Aufwendungen für interne Leistungsbeziehungen (ILV) veranschlagt. Hierzu gehören die Inanspruchnahme von<br />

zentralen Serviceleistungen der Verwaltung (z.B. Telefonzentrale, Druckerei, Poststelle), die Kosten für die Beschaffung der Büroausstattung, die Nutzung<br />

von Räumlichkeiten des Verwaltungsgebäudes (fiktive Miete, Nebenkosten) sowie die Inanspruchnahme des Fachdienstes IuK-Management für EDV-Dienst-<br />

leistungen einschließlich der zur Verfügungstellung der Hard- und Software. Siehe hierzu auch Erläuterungen bei den Produkten 2040 und 2060.

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