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Lernen im Lichte <strong>de</strong>s Urheberrechts<br />
Urheberrecht<br />
Die Unterrichtseinheit ist zur Erörterung von Fragen <strong>de</strong>s Urheberrechts geeignet. Insbeson<strong>de</strong>re die Probleme,<br />
die durch kreativ-künstlerische Aneignung einer Fremdkomposition auf <strong>de</strong>r einen Seite und kommerziellen<br />
Interessen auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren entstehen, lassen sich an Person und Werk Bachs veranschaulichen.<br />
Aufgabe 1:<br />
Bei Bedarf können zur Bearbeitung dieser Aufgabe Originalzitate von J. Mattheson und J. D. Heinichen<br />
sowie <strong>de</strong>ren Übertragungen in ein heutiges Deutsch als Arbeitsbogen ausgegeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Arbeitsbogen (S. 23): Originalzitate von J. Mattheson und J. D. Heinichen<br />
Die von Mattheson erwähnte Orientierung am Vorbild war für die Kunst und Kompositionsdidaktik <strong>de</strong>s<br />
frühen 18. Jahrhun<strong>de</strong>rts ein Normalfall. Sie verliert im Rahmen <strong>de</strong>r aufkeimen<strong>de</strong>n Genieästhetik im ausgehen<strong>de</strong>n<br />
18. Jahrhun<strong>de</strong>rt an Be<strong>de</strong>utung. Das heutige Urhebergesetz lässt sich als Folge und Konsequenz<br />
einer Entwicklung sehen, die neue und beson<strong>de</strong>re Leistungen eines Künstlers vergütet. Hierdurch<br />
sollte Künstlern eine vom A<strong>de</strong>l und Klerus unabhängige materielle Grundlage in <strong>de</strong>r Gesellschaft gesichert<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Nachempfindung durch Übernahmen (zur Aneignung o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n künstlerischen Wettstreit) und Urhebergesetz<br />
sind nicht kompatibel. Das lässt sich aktuell an <strong>de</strong>r Musik <strong>de</strong>s HipHop veranschaulichen:<br />
Die <strong>musik</strong>alischen Wurzeln <strong>de</strong>s HipHop liegen in sogenannten Breakbeats, also in aus frem<strong>de</strong>n Songs entlehnten<br />
Schlagzeugrhythmen, die mit Hilfe <strong>de</strong>s alternieren<strong>de</strong>n Gebrauchs zweier Plattenspieler für einen<br />
neuen Song wie<strong>de</strong>rholt wer<strong>de</strong>n. Im digitalen Bereich entspricht <strong>de</strong>n Breakbeats das Loopen von Samples<br />
(also von kurzen Sounddateien). Eines <strong>de</strong>r bekanntesten Samples heute ist <strong>de</strong>r sogenannte Amen-Break<br />
aus <strong>de</strong>m Song Amen Brother (1969) <strong>de</strong>r Soulformation The Winstons ( http://<strong>de</strong>.wikipedia.org/wiki/<br />
Amen_Break ), <strong>de</strong>r Bestandteil einer Vielzahl von Kompositionen gewor<strong>de</strong>n ist. Das Verarbeiten kurzer<br />
Samples aus Songs an<strong>de</strong>rer Musiker ist für <strong>de</strong>n HipHop essentiell (im Sinne Matthesons: "Entlehnen ist<br />
eine erlaubte Sache"). Ein restriktives Urteil in einem Copyright-Prozess in <strong>de</strong>n USA verän<strong>de</strong>rte 1991 die<br />
Musik <strong>de</strong>s HipHop, weil entschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>, dass die gängige Praxis <strong>de</strong>s Samplens gegen gelten<strong>de</strong>s Urheberrecht<br />
verstößt. Beinahe 20 Jahre später scheiterten allerdings in Deutschland die Elektronikpioniere<br />
Kraftwerk aus Düsseldorf mit einer 2008 gegen <strong>de</strong>n Produzenten und Komponisten Moses Pelham eingereichten<br />
Klage ( http://www.spiegel.<strong>de</strong>/kultur/<strong>musik</strong>/0,1518,591598,00.html ), weil dieser eine zwei<br />
Sekun<strong>de</strong>n lange Sequenz <strong>de</strong>s 1977 aufgenommenen Stücks Metall auf Metall als Loop für <strong>de</strong>n 1997 mit<br />
Sabrina Setlur produzierten Song Nur mir verwen<strong>de</strong>t hatte. Die Richter stellten fest, dass in Deutschland<br />
ein Recht zur freien Benutzung von geschützter Musik (auch ohne Zustimmung eines Rechteinhabers)<br />
gegeben sei, wenn aus <strong>de</strong>n Samples ein eigenständiges und vom Original <strong>de</strong>utlich unterschie<strong>de</strong>nes Werk<br />
entstehen wür<strong>de</strong> (das wie<strong>de</strong>rum wäre im Sinne Matthesons). Zwei Einschränkungen – es dürfen keine<br />
Melodien gesampelt wer<strong>de</strong>n und eine Neuproduktion <strong>de</strong>s Samples muss unzumutbar sein – sorgen bis<br />
heute für eine durchgehen<strong>de</strong> Beschäftigung von Gutachtern, Richtern und Gerichten. Denn ab wann ist<br />
eine Tonhöhenfolge eine Melodie? Und wann ist eine Neuproduktion <strong>de</strong>s Samples unzumutbar?<br />
Wür<strong>de</strong> man Johann Sebastian Bachs Bearbeitungen – zum Beispiel <strong>de</strong>s Stabat Mater (Bearbeitung durch<br />
Bach 1746/47) von G. B. Pergolesi (gestorben 1736) o<strong>de</strong>r einiger Violinkonzerte (Bearbeitung durch Bach<br />
um 1714) von A. Vivaldi (gestorben 1741) – im Lichte <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Urheberrechts sehen, hätte er entwe<strong>de</strong>r<br />
Bearbeitungsgebühren zahlen müssen o<strong>de</strong>r sich strafbar gemacht. Denn <strong>de</strong>r Urheberschutz für<br />
das Stabat mater wäre 1806, <strong>de</strong>r für die Violinkonzerte erst 1811 abgelaufen.<br />
Anhand <strong>de</strong>s "Entlehnens" und Lernens durch Bearbeitung kann das Problemfeld <strong>de</strong>s Urheberschutzes<br />
thematisiert und vor <strong>de</strong>m Hintergrund aktueller Entwicklungen erörtert wer<strong>de</strong>n. Dabei ist zu unterschei<strong>de</strong>n,<br />
ob die Vorlage wie in <strong>de</strong>n oben genannten Fällen geschützt o<strong>de</strong>r wie das holländische Tanzlied Ik<br />
ben gegroet gemeinfrei ist. Zu beachten ist außer<strong>de</strong>m, dass es einen Unterschied zwischen <strong>de</strong>utschem<br />
Urheberrecht und amerikanischem Copyright gibt. "Während das <strong>de</strong>utsche Urheberrecht <strong>de</strong>n Urheber<br />
als Schöpfer und seine i<strong>de</strong>elle Beziehung zum Werk in <strong>de</strong>n Mittelpunkt stellt, betont das Copyright <strong>de</strong>n<br />
ökonomischen Aspekt. Es dient vor allem dazu, wirtschaftliche Investitionen zu schützen. " (Wikipedia,<br />
Ulrich Kaiser – Johann Sebastian Bach 21