26.09.2012 Aufrufe

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über ... - brego

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über ... - brego

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften über ... - brego

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4 Zulassung von Elektro-Motorfahrrä<strong>der</strong>n<br />

Serienmässig hergestellte Motorfahrrä<strong>der</strong> (auch Elektro-Mofas) unterstehen <strong>der</strong><br />

Typengenehmigung.<br />

Anmeldungen sind zu richten an: Bundesamt für Strassen (ASTRA)<br />

Bereich Fahrzeugtypisierung (FT)<br />

3003 Bern<br />

031 323`42`46 (Servicetelefon)<br />

Das Typengenehmigungsverfahren regelt die Verordnung vom 19. Juni 1995 <strong>über</strong><br />

die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV).<br />

Die Zulassung richtet sich nach Artikel 90 und ff. <strong>der</strong> VZV.<br />

Än<strong>der</strong>ungen an Motorfahrrä<strong>der</strong>n sind grundsätzlich untersagt. Der nachträgliche<br />

Umbau von Benzin- auf Elektroantrieb an im Verkehr stehenden Motorfahrrä<strong>der</strong>n ist<br />

jedoch zulässig, wenn anlässlich einer Einzelprüfung bei einer Zulassungsbehörde<br />

(Motorfahrzeugkontrolle, Strassenverkehrsamt) nachgewiesen wird, dass die geltenden<br />

Bestimmungen für Motorfahrrä<strong>der</strong> weiterhin eingehalten sind (Art. 181 Abs. 4<br />

und 5 VTS).<br />

Wird an ein Fahrrad nachträglich ein Hilfsmotor angebaut, so gibt die Zulassungsbehörde<br />

den Fahrzeugausweis ab, wenn sie aufgrund einer Prüfung festgestellt hat,<br />

dass das Fahrzeug den Anfor<strong>der</strong>ungen an Motorfahrrä<strong>der</strong> entspricht (Art. 93 Abs. 3<br />

VZV).<br />

Für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb bleiben die Bestimmungen <strong>der</strong> Verordnung<br />

vom 9. April 1997 <strong>über</strong> elektrische Nie<strong>der</strong>spannungserzeugnisse (NEV)<br />

vorbehalten (Art. 51 Abs. 4 VTS).<br />

→ Beachten Sie dazu bitte das Merkblatt 1/2004 vom 25. Mai 2004 “Prüfung von<br />

Elektro-Strassenfahrzeugen nach NEV”, herausgegeben von <strong>der</strong> Vereinigung<br />

<strong>der</strong> Strassenverkehrsämter (asa), Thunstrasse 9, Postfach, 3000 Bern 7.<br />

12. Oktober 2007 ASTRA / Thomas Gasser<br />

Anhang:<br />

- Gesetze und Verordnungen des Strassenverkehrsrechts<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!