Bericht zur Amtsausschußsitzung am 20.9.2010 ... - Amt Röbel-Müritz
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Stuer:<br />
Baumpflege und Sturmschadenbeseitigung an der Straße nach Stuer Winkel<br />
4 Fällungen, 5 Kroneneinkürzungen, 27 x Baumpflege (Eschen, Eichen)<br />
Kosten: 4.100 €<br />
Maßnahme im August/September realisiert<br />
Sietow:<br />
Fällen von 21 Säulenpappeln <strong>am</strong> Sportplatz<br />
Kosten: 800 €<br />
Maßnahme im Februar realisiert<br />
Wredenhagen:<br />
Baumpflege in der Diekstrat und in Neukrug<br />
Kosten: 1.000 €<br />
Auftrag im Juli realisiert<br />
Einführung des neuen Personalausweises<br />
Am 1. November 2010 wird der neue Personalausweis eingeführt. Dieser hat die<br />
Größe einer Scheckkarte.<br />
Der neue Personalausweis ermöglicht drei völlig neue Funktionen:<br />
- elektronisches Ausweisen mit der elD-Funktion (elektronische Ausweisfunktion für<br />
Transaktionen im Internet und an Automaten),<br />
- digitales Unterschreiben mit der Qualifizierten Elektronischen Signatur –<br />
QES (vorbereitet<br />
für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler<br />
Dokumente),<br />
- hoheitliches Ausweisen mit der Biometriefunktion (Schutz gegen Missbrauch durch<br />
digitales Lichtbild und (freiwillig) Fingerabdrücke <strong>zur</strong> eindeutigen Zuordnung von<br />
Ausweis und Besitzer).<br />
Mit der Einführung des neuen Personalausweises kommen neue Aufgaben auf die<br />
Verwaltung zu. So sind viele technische und datenschutzrechtliche Voraussetzungen<br />
<strong>zur</strong> Beantragung des Personalausweises zu realisieren und zu beachten.<br />
Für die Arbeit im Einwohnermelde<strong>am</strong>t werden zusätzliche Geräte, wie<br />
Änderungsterminal und Signaturpad je Arbeitsplatz, benötigt. Ferner bedarf es<br />
Progr<strong>am</strong>manpassungen der Einwohnermelde<strong>am</strong>tssoftware an die neuen<br />
gesetzlichen Bestimmungen sowie erhöhten Schulungsbedarf.<br />
Auch für die Bürger wird die Beantragung des neuen Personalausweises nicht<br />
einfacher. Sie müssen verschiedenen Erklärungspflichten in schriftlicher Form<br />
nachkommen. Auf Grund der Abgabe der betreffenden Erklärungen wird die<br />
Beantragung des neuen Personalausweises ca. 15 – 20 Minuten pro Person<br />
beanspruchen, statt der bisher benötigten 5 Minuten.<br />
Gebühren für den/Gültigkeit des neuen Personalausweises:<br />
- ab Vollendung des 24. Lebensjahrs 28,80 € (bisher: 8,00 €) 10 Jahre gültig<br />
- bis Vollendung des 24. Lebensjahrs 22,80 € (bisher: 8,00 € bzw. 6 Jahre gültig<br />
0,00 € siehe unten)<br />
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