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BP Galgenheck Begründung - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Hinter der <strong>Galgenheck</strong>“, <strong>Heusweiler</strong>-Eiweiler 31<br />

Die Bepflanzungen innerhalb der Erschließungsstraßen sind erst sinnvoll, wenn die<br />

Erschließungsmaßnahmen weitgehend abgeschlossen sind.<br />

Die Gestaltung des Spielplatzes kann ebenfalls in einer zweiten Realisierungsphase erfolgen.<br />

Maßnahmen auf den privaten Freiflächen, einschließlich der gliedernden Gehölzzonen<br />

entlang der Grundstücksgrenzen können sukzessive erfolgen, sollten allerdings 3 - 5<br />

Jahre nach Baubeginn der einzelnen Wohngebäude abgeschlossen sein.<br />

Die Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches (Umwandlung einer<br />

Ackerfläche/Brache im Bereich des ehemaligen Steinbruches im Ortsteil Kirschhof in<br />

einen naturnahen Laubmischwald) werden zeitgleich mit den Erschließungsmaßnahmen<br />

realisiert, um eine möglichst frühzeitige Ausgleichswirkung zu erzielen.

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