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BP Galgenheck Begründung - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Begründung</strong> zum Bebauungsplan „Hinter der <strong>Galgenheck</strong>“, <strong>Heusweiler</strong>-Eiweiler 23<br />

Hinsichtlich der Trassierung eines offenen Muldengrabens zwischen dem Drosselschacht<br />

des Regenrückhaltebeckens und dem Vorflutgraben bestehen zwei Möglichkeiten:<br />

Variante 1: Ableitung über eine Verrohrung im bestehenden Gewannweg<br />

am Südrand der Erschließungsfläche bzw. einen Muldengraben<br />

im Randbereich des Weges mit kaskadenförmigem Absturz in<br />

den Vorflutgraben.<br />

Variante 2: Ableitung über einen vorhandenen, ca. 30 m nördlich des Gewannweges<br />

gelegenen Muldengraben mit ebenfalls kaskadenförmigem<br />

Absturz in den Vorflutgraben.<br />

Nachteilig bei dieser Variante ist, dass zur Verlängerung des<br />

Muldengrabens Rodungsarbeiten durchgeführt werden müssten.<br />

Darüber hinaus genügt die bestehende Verrohrung im Bereich<br />

des Waldwirtschaftsweges nicht den hydraulischen Erfordernissen.<br />

Die Oberflächenwässer der Grün- und Retentionsflächen am Ortsrand der baulich genutzten<br />

Flächen sollen über Mulden entlang der Fußwege gefasst und unmittelbar<br />

oberhalb des vorhandenen Fußgänger-Holzsteges in den Vorflutgraben geleitet werden.<br />

Damit von nicht bebauten Grundstücksflächen kein Oberflächenwasser auf die<br />

Grundstücke von Unterliegern laufen kann, werden entlang der Grundstücksgrenzen<br />

zwischen den Wohnwegen 30 cm tiefe Mulden angeordnet. Hierbei liegt die Muldenmitte<br />

exakt auf der Grundstücksgrenze. Die Mulden werden entweder an die Regenwasserkanalisation<br />

oder offene Sammelmulden angeschlossen.<br />

3.3.5 Versorgung mit Strom und Wasser<br />

Die Versorgung des Baugebietes mit Strom und Wasser erfolgt über Erweiterungen<br />

der bestehenden Ortsnetze.

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