Unterlagen NIBV - Gemeinde Heusweiler
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An die TK-Unternehmen<br />
«<strong>Gemeinde</strong>_<strong>Heusweiler</strong>»<br />
«F2»<br />
«F3»<br />
«F5» IV – Bauen u. Umwelt<br />
Breitbandversorgung im ländlichen Raum<br />
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren<br />
zur Beseitigung eines Versorgungsdefizits an Breitband-Internetzugängen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
4.1<br />
Rei/-<br />
Frau Reimann<br />
2.12<br />
06806 / 911 – 105<br />
06806 / 911 – 165<br />
E-Mail: anika.reimann@heusweiler.de<br />
22.11.2012<br />
die im Regionalverband Saarbrücken gelegene <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> besteht aus sieben<br />
Ortsteilen. In diesen Ortsteilen leben insgesamt 18.341 Einwohnerinnen und Einwohner* 1 .<br />
Zur Beseitigung eines Versorgungsdefizits an Breitband-Internetzugängen führt die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch:<br />
ANSPRECHPARTNERIN:<br />
Fachbereich IV – Bauen und Umwelt<br />
Anika Reimann<br />
Tel 06806/911-105<br />
Fax 06806/911-165<br />
E-Mail anika.reimann@heusweiler.de<br />
-1/4-<br />
<strong>NIBV</strong>_Anschreiben
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />
Fachbereich IV<br />
Frau Reimann - Blatt 2 –<br />
1. GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG<br />
1.1 BEZEICHNUNG DES AUFTRAGES DURCH DEN AUFTRAGGEBER:<br />
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs. 2<br />
Bundeshaushaltsordnung – keine Vorinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG:<br />
Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer<br />
Interessenbekundung<br />
1.2 KURZE BESCHREIBUNG DER ART UND MENGE ODER DES WERTES DER<br />
DIENSTLEISTUNGEN:<br />
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, nicht um eine<br />
Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> behält sich<br />
eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens<br />
sowie den Abschluss eines Kooperationsvertrages vor.<br />
Derzeit prüft die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong>, ob unter den Marktteilnehmern bzw. den<br />
Telekommunikationsunternehmen das Interesse besteht,<br />
in den Ortsteilen:<br />
a.) Eiweiler, 2.221 Einwohner/innen* 1 , ca. 1.058 Haushalte* 2 ,<br />
b.) <strong>Heusweiler</strong>, Bereich Berschweiler, 499 Einwohner/innen* 1 , ca. 238 Haushalte* 2 ,<br />
c.) Holz, 3.621 Einwohner/innen* 1 , ca. 1.724 Haushalte *2 ,<br />
d.) Obersalbach-Kurhof, 606 Einwohner/innen* 1 , ca. 289 Haushalte* 2 ,<br />
* 1 Hauptwohnsitz Stand 19.11.2012, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />
* 2 Einwohner/Anzahl Personen je Haushalt 2011 (=2,1), Statistisches Amt des Saarlandes<br />
bzw. im Bereich folgender objektkonkreter Bedarfe:<br />
e.) Gewerbegebiet Lebacher Straße Eiweiler,<br />
f.) VeCon GmbH, Breitwiese 1, Eiweiler,<br />
g.) Großwaldbrauerei, Großwaldstraße 130, Eiweiler,<br />
h.) Baubetriebshof, Brückenstraße 27, <strong>Heusweiler</strong>/Berschweiler,<br />
i.) Handwerkerpark, Numborner Straße 15, <strong>Heusweiler</strong>/Berschweiler,<br />
j.) Gewerbegebiet Saarstraße Holz,<br />
k.) Hof Altmeyer/Brück, Hilgenbacher Höhe, Obersalbach-Kurhof<br />
Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit<br />
von mindestens 2.000 kBit/s (Download) anzubieten.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />
Fachbereich IV<br />
Frau Reimann - Blatt 3 –<br />
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit<br />
muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen<br />
Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur Verfügung stehen.<br />
Im Bereich der gewerblichen Nachfrager sollte die Mindestübertragungsgeschwindigkeit<br />
wenigstens 6.000 kBit/s (Download) betragen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten<br />
sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der<br />
Anschlussnehmer angeboten werden.<br />
Die bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> vorliegenden Daten zu möglichen Bedarfsprognosen<br />
(auf Basis einer durchgeführten Bedarfserhebung) werden von der o.a.<br />
Ansprechpartnerin auf Nachfrage mitgeteilt, sofern das Telekommunikationsunternehmen<br />
beabsichtigt, sich am weiteren Verfahren zu beteiligen.<br />
Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung<br />
stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mitzunutzende Masten, Grundstücke/Gebäude<br />
(mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem<br />
Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> oder sonstigen relevanten Informationen kann von<br />
der o.a. Ansprechpartnerin auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden, sofern das<br />
Telekommunikationsunternehmen beabsichtigt, sich am weiteren Verfahren zu<br />
beteiligen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> erbittet sich eine schriftliche, aussagefähige Rückäußerung<br />
bis zum<br />
04.01.2013.<br />
Sollte bis zum 04.01.2013 keine hinreichende Rückäußerung des Telekommunikationsunternehmens<br />
vorliegen, so geht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> davon<br />
aus, dass das jeweilige Telekommunikationsunternehmen in den o. g. Ortsteilen/bei<br />
den o.g. Objekten absehbar kein Interesse an einem weiteren Breitbandnetzausbau<br />
hat und nicht an weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen ist.<br />
Eine hinreichende Rückäußerung des Telekommunikationsunternehmens muss<br />
insbesondere enthalten:<br />
a.) Eine aussagefähige Beschreibung der zum Einsatz kommenden Telekommunikationstechnologien.<br />
Sofern mehrere Lösungsvarianten unter Einsatz<br />
verschiedener Telekommunikationstechnologien in Erwägung gezogen werden,<br />
sind diese darzustellen. Dabei ist insbesondere auch die Zukunftsfähigkeit der<br />
technischen Umsetzung zu erläutern.<br />
b.) Eine klare Angabe zu zeitlichen Realisierungsfristen des Telekommunikationsunternehmens,<br />
insbesondere bis zur möglichen Herstellung der Betriebsbereitschaft<br />
der neuen Breitbandinfrastruktur.<br />
c.) Sofern eine Wirtschaftlichkeitslücke bei der Beseitigung des Breitbandversorgungsdefizits<br />
in den o.g. Ortsteilen/bei den o.g. Objekten besteht, muss<br />
das Telekommunikationsunternehmen angeben, ob es und in welcher Form dem<br />
Mitbewerber einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene einräumt. Ggf. ist<br />
nachvollziehbar anzugeben, in welcher Höhe ein offener Zugang auf<br />
Vorleistungsebene in den o.g. Ortsteilen/bei den o.g. Objekten die Beseitigung<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />
Fachbereich IV<br />
Frau Reimann - Blatt 4 –<br />
des Breitbandversorgungsdefizits verteuern würde. Sofern der offene Zugang auf<br />
Vorleistungsebene nicht eingeräumt wird, sind die Gründe dafür anzugeben.<br />
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.<br />
Sollte nach einer Vorplanung des Telekommunikationsunternehmens ein mögliches<br />
Breitbanderschließungsvorhaben in den o.g. Ortsteilen (anhand der prognostizierten<br />
Zahl der ermittelten Nachfrager)/bei den o.g. Objekten nicht ohne eine<br />
Wirtschaftlichkeitslücke rentabel möglich sein, so ist unbedingt die Größenordnung<br />
eines finanziellen Zuschussbedarfs des Telekommunikationsunternehmens anzugeben<br />
(ggf. auch als Angabe einer Spanne von - bis, mindestens auf 10.000 € genau). Sollte<br />
das Telekommunikationsunternehmen hierzu keine hinreichende Rückäußerung<br />
vorlegen, so geht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> davon aus, dass das jeweilige<br />
Telekommunikationsunternehmen in den o.g. Ortsteilen/bei den o.g. Objekten<br />
absehbar kein Interesse an einem weiteren Breitbandausbau hat und nicht an weiteren<br />
Verfahrensschritten zu beteiligen ist.<br />
1.3 SONSTIGE INFORMATIONEN:<br />
Der Telekommunikationsanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die<br />
Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens<br />
maßgeblich sein können, mit anzugeben.<br />
2. WEITERES VERFAHREN (AUSWAHLVERFAHREN)<br />
Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der unter 1.2 genannten<br />
Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa:<br />
a.) ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben),<br />
b.) Angaben über Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit,<br />
c.) Angaben über die Mindestbandbreite am Netzknoten,<br />
d.) Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis (inkl. der einmaligen und<br />
der laufenden Entgeltbestandteile) und das Abrechnungsverfahren,<br />
e.) sowie der Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen<br />
gegen Dritte.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
gez.<br />
(Redelberger)<br />
Bürgermeister<br />
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