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Unterlagen NIBV - Gemeinde Heusweiler

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An die TK-Unternehmen<br />

«<strong>Gemeinde</strong>_<strong>Heusweiler</strong>»<br />

«F2»<br />

«F3»<br />

«F5» IV – Bauen u. Umwelt<br />

Breitbandversorgung im ländlichen Raum<br />

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren<br />

zur Beseitigung eines Versorgungsdefizits an Breitband-Internetzugängen<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

4.1<br />

Rei/-<br />

Frau Reimann<br />

2.12<br />

06806 / 911 – 105<br />

06806 / 911 – 165<br />

E-Mail: anika.reimann@heusweiler.de<br />

22.11.2012<br />

die im Regionalverband Saarbrücken gelegene <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> besteht aus sieben<br />

Ortsteilen. In diesen Ortsteilen leben insgesamt 18.341 Einwohnerinnen und Einwohner* 1 .<br />

Zur Beseitigung eines Versorgungsdefizits an Breitband-Internetzugängen führt die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch:<br />

ANSPRECHPARTNERIN:<br />

Fachbereich IV – Bauen und Umwelt<br />

Anika Reimann<br />

Tel 06806/911-105<br />

Fax 06806/911-165<br />

E-Mail anika.reimann@heusweiler.de<br />

-1/4-<br />

<strong>NIBV</strong>_Anschreiben


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />

Fachbereich IV<br />

Frau Reimann - Blatt 2 –<br />

1. GEGENSTAND DER DIENSTLEISTUNG<br />

1.1 BEZEICHNUNG DES AUFTRAGES DURCH DEN AUFTRAGGEBER:<br />

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, angelehnt an § 7 Abs. 2<br />

Bundeshaushaltsordnung – keine Vorinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG:<br />

Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer<br />

Interessenbekundung<br />

1.2 KURZE BESCHREIBUNG DER ART UND MENGE ODER DES WERTES DER<br />

DIENSTLEISTUNGEN:<br />

Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, nicht um eine<br />

Vorinformation im Sinne des Vergaberechts. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> behält sich<br />

eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens<br />

sowie den Abschluss eines Kooperationsvertrages vor.<br />

Derzeit prüft die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong>, ob unter den Marktteilnehmern bzw. den<br />

Telekommunikationsunternehmen das Interesse besteht,<br />

in den Ortsteilen:<br />

a.) Eiweiler, 2.221 Einwohner/innen* 1 , ca. 1.058 Haushalte* 2 ,<br />

b.) <strong>Heusweiler</strong>, Bereich Berschweiler, 499 Einwohner/innen* 1 , ca. 238 Haushalte* 2 ,<br />

c.) Holz, 3.621 Einwohner/innen* 1 , ca. 1.724 Haushalte *2 ,<br />

d.) Obersalbach-Kurhof, 606 Einwohner/innen* 1 , ca. 289 Haushalte* 2 ,<br />

* 1 Hauptwohnsitz Stand 19.11.2012, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />

* 2 Einwohner/Anzahl Personen je Haushalt 2011 (=2,1), Statistisches Amt des Saarlandes<br />

bzw. im Bereich folgender objektkonkreter Bedarfe:<br />

e.) Gewerbegebiet Lebacher Straße Eiweiler,<br />

f.) VeCon GmbH, Breitwiese 1, Eiweiler,<br />

g.) Großwaldbrauerei, Großwaldstraße 130, Eiweiler,<br />

h.) Baubetriebshof, Brückenstraße 27, <strong>Heusweiler</strong>/Berschweiler,<br />

i.) Handwerkerpark, Numborner Straße 15, <strong>Heusweiler</strong>/Berschweiler,<br />

j.) Gewerbegebiet Saarstraße Holz,<br />

k.) Hof Altmeyer/Brück, Hilgenbacher Höhe, Obersalbach-Kurhof<br />

Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit<br />

von mindestens 2.000 kBit/s (Download) anzubieten.<br />

-2/4-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />

Fachbereich IV<br />

Frau Reimann - Blatt 3 –<br />

Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit<br />

muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen<br />

Institution und jedem gewerblichen Nachfrager zur Verfügung stehen.<br />

Im Bereich der gewerblichen Nachfrager sollte die Mindestübertragungsgeschwindigkeit<br />

wenigstens 6.000 kBit/s (Download) betragen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten<br />

sind willkommen und können ggf. auch nur für einen Teil der<br />

Anschlussnehmer angeboten werden.<br />

Die bei der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> vorliegenden Daten zu möglichen Bedarfsprognosen<br />

(auf Basis einer durchgeführten Bedarfserhebung) werden von der o.a.<br />

Ansprechpartnerin auf Nachfrage mitgeteilt, sofern das Telekommunikationsunternehmen<br />

beabsichtigt, sich am weiteren Verfahren zu beteiligen.<br />

Eine Aufstellung mit näheren Informationen über möglicherweise zur Verfügung<br />

stehende Infrastruktureinrichtungen wie Leerrohre, mitzunutzende Masten, Grundstücke/Gebäude<br />

(mit Stromversorgung) oder ggf. geplante Bauvorhaben etc. auf dem<br />

Gebiet der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> oder sonstigen relevanten Informationen kann von<br />

der o.a. Ansprechpartnerin auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden, sofern das<br />

Telekommunikationsunternehmen beabsichtigt, sich am weiteren Verfahren zu<br />

beteiligen.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> erbittet sich eine schriftliche, aussagefähige Rückäußerung<br />

bis zum<br />

04.01.2013.<br />

Sollte bis zum 04.01.2013 keine hinreichende Rückäußerung des Telekommunikationsunternehmens<br />

vorliegen, so geht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> davon<br />

aus, dass das jeweilige Telekommunikationsunternehmen in den o. g. Ortsteilen/bei<br />

den o.g. Objekten absehbar kein Interesse an einem weiteren Breitbandnetzausbau<br />

hat und nicht an weiteren Verfahrensschritten zu beteiligen ist.<br />

Eine hinreichende Rückäußerung des Telekommunikationsunternehmens muss<br />

insbesondere enthalten:<br />

a.) Eine aussagefähige Beschreibung der zum Einsatz kommenden Telekommunikationstechnologien.<br />

Sofern mehrere Lösungsvarianten unter Einsatz<br />

verschiedener Telekommunikationstechnologien in Erwägung gezogen werden,<br />

sind diese darzustellen. Dabei ist insbesondere auch die Zukunftsfähigkeit der<br />

technischen Umsetzung zu erläutern.<br />

b.) Eine klare Angabe zu zeitlichen Realisierungsfristen des Telekommunikationsunternehmens,<br />

insbesondere bis zur möglichen Herstellung der Betriebsbereitschaft<br />

der neuen Breitbandinfrastruktur.<br />

c.) Sofern eine Wirtschaftlichkeitslücke bei der Beseitigung des Breitbandversorgungsdefizits<br />

in den o.g. Ortsteilen/bei den o.g. Objekten besteht, muss<br />

das Telekommunikationsunternehmen angeben, ob es und in welcher Form dem<br />

Mitbewerber einen offenen Zugang auf Vorleistungsebene einräumt. Ggf. ist<br />

nachvollziehbar anzugeben, in welcher Höhe ein offener Zugang auf<br />

Vorleistungsebene in den o.g. Ortsteilen/bei den o.g. Objekten die Beseitigung<br />

-3/4-


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong><br />

Fachbereich IV<br />

Frau Reimann - Blatt 4 –<br />

des Breitbandversorgungsdefizits verteuern würde. Sofern der offene Zugang auf<br />

Vorleistungsebene nicht eingeräumt wird, sind die Gründe dafür anzugeben.<br />

Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.<br />

Sollte nach einer Vorplanung des Telekommunikationsunternehmens ein mögliches<br />

Breitbanderschließungsvorhaben in den o.g. Ortsteilen (anhand der prognostizierten<br />

Zahl der ermittelten Nachfrager)/bei den o.g. Objekten nicht ohne eine<br />

Wirtschaftlichkeitslücke rentabel möglich sein, so ist unbedingt die Größenordnung<br />

eines finanziellen Zuschussbedarfs des Telekommunikationsunternehmens anzugeben<br />

(ggf. auch als Angabe einer Spanne von - bis, mindestens auf 10.000 € genau). Sollte<br />

das Telekommunikationsunternehmen hierzu keine hinreichende Rückäußerung<br />

vorlegen, so geht die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> davon aus, dass das jeweilige<br />

Telekommunikationsunternehmen in den o.g. Ortsteilen/bei den o.g. Objekten<br />

absehbar kein Interesse an einem weiteren Breitbandausbau hat und nicht an weiteren<br />

Verfahrensschritten zu beteiligen ist.<br />

1.3 SONSTIGE INFORMATIONEN:<br />

Der Telekommunikationsanbieter hat alle relevanten Informationen, die für die<br />

Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens<br />

maßgeblich sein können, mit anzugeben.<br />

2. WEITERES VERFAHREN (AUSWAHLVERFAHREN)<br />

Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der unter 1.2 genannten<br />

Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa:<br />

a.) ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben),<br />

b.) Angaben über Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit,<br />

c.) Angaben über die Mindestbandbreite am Netzknoten,<br />

d.) Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis (inkl. der einmaligen und<br />

der laufenden Entgeltbestandteile) und das Abrechnungsverfahren,<br />

e.) sowie der Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen<br />

gegen Dritte.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

gez.<br />

(Redelberger)<br />

Bürgermeister<br />

-4/4-

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