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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

5.5 Verkehrsflächen<br />

agstaUMWELT<br />

In Anwendung des § 12 Abs. 6 BauNVO sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

Im Bebauungsplan wird eine Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung<br />

„private Erschließung“ festgesetzt.<br />

Diese Zufahrt wird nicht in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übergehen, d.h. die<br />

Räum- und Unterhaltungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer.<br />

Weiterhin wird der historische Bergmannspfad, der das Plangebiet derzeit am<br />

nördlichen Rand rangiert, umverlegt werden. Dieser verläuft nun rund um das<br />

geplante Gewerbegebiet herum (siehe Plan).<br />

5.6 Fläche für Aufschüttungen<br />

Im Bebauungsplan wird eine Fläche für Aufschüttungen festgesetzt. Diese dient<br />

der Hangsicherung bzw. fungiert als Böschung.<br />

5.7 Immissionsschutz<br />

Im Zuge des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde ein Lärmschutzgutachten<br />

erstellt. Dieses Gutachten sah für den unmittelbar angrenzenden gewerblichen<br />

Bereich folgende Lärmkontingente vor: tags 62 dB(A), nachts 49 dB(A). Diese<br />

Lärmwerte werden zunächst gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB in den nun vorliegenden<br />

Bebauungsplan übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird jedoch ein<br />

separates Lärmgutachten für die nun neu hinzu kommende Fläche erstellt, dessen<br />

Ergebnis bis zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ergänzt wird.<br />

6 GRÜNORDNUNG<br />

6.1 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Der vorliegende Bebauungsplan soll mit Hilfe grün- und landschaftsplanerischer<br />

Festsetzungen den Belangen i.S. von § 1 Abs. 6 BauGB Rechnung tragen und<br />

etwaige nachteilige Auswirkungen so weit wie möglich minimieren bzw. unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen ausgleichen.<br />

Grünflächen Im Bebauungsplan werden private Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />

festgesetzt, die mit Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB überlagert<br />

werden.<br />

Anpflanzung Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB soll ein Feldgehölz entwickelt<br />

werden, das die gewerblichen Nutzungen zur freien Landschaft hin abgrenzt.<br />

Dieses bis zu ca. 8 m breite Gehölz ist mit naturraumtypischen und standortgerechten<br />

Laubgehölzarten anzupflanzen. Folgende Gehölze sind zu verwenden:<br />

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