erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
5.5 Verkehrsflächen<br />
agstaUMWELT<br />
In Anwendung des § 12 Abs. 6 BauNVO sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />
Im Bebauungsplan wird eine Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung<br />
„private Erschließung“ festgesetzt.<br />
Diese Zufahrt wird nicht in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übergehen, d.h. die<br />
Räum- und Unterhaltungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer.<br />
Weiterhin wird der historische Bergmannspfad, der das Plangebiet derzeit am<br />
nördlichen Rand rangiert, umverlegt werden. Dieser verläuft nun rund um das<br />
geplante Gewerbegebiet herum (siehe Plan).<br />
5.6 Fläche für Aufschüttungen<br />
Im Bebauungsplan wird eine Fläche für Aufschüttungen festgesetzt. Diese dient<br />
der Hangsicherung bzw. fungiert als Böschung.<br />
5.7 Immissionsschutz<br />
Im Zuge des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde ein Lärmschutzgutachten<br />
erstellt. Dieses Gutachten sah für den unmittelbar angrenzenden gewerblichen<br />
Bereich folgende Lärmkontingente vor: tags 62 dB(A), nachts 49 dB(A). Diese<br />
Lärmwerte werden zunächst gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB in den nun vorliegenden<br />
Bebauungsplan übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird jedoch ein<br />
separates Lärmgutachten für die nun neu hinzu kommende Fläche erstellt, dessen<br />
Ergebnis bis zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ergänzt wird.<br />
6 GRÜNORDNUNG<br />
6.1 Grünordnerische Festsetzungen<br />
Der vorliegende Bebauungsplan soll mit Hilfe grün- und landschaftsplanerischer<br />
Festsetzungen den Belangen i.S. von § 1 Abs. 6 BauGB Rechnung tragen und<br />
etwaige nachteilige Auswirkungen so weit wie möglich minimieren bzw. unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen ausgleichen.<br />
Grünflächen Im Bebauungsplan werden private Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />
festgesetzt, die mit Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB überlagert<br />
werden.<br />
Anpflanzung Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB soll ein Feldgehölz entwickelt<br />
werden, das die gewerblichen Nutzungen zur freien Landschaft hin abgrenzt.<br />
Dieses bis zu ca. 8 m breite Gehölz ist mit naturraumtypischen und standortgerechten<br />
Laubgehölzarten anzupflanzen. Folgende Gehölze sind zu verwenden:<br />
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