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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

3.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan<br />

FNP Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu<br />

entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrückenstellt<br />

stellt für das Plangebiet eine landwirtschaftliche Fläche dar.<br />

agstaUMWELT<br />

Da diese Darstellung dem geplanten Vorhaben widerspricht, muss der Flächennutzungsplan<br />

geändert werden. Diese Änderung soll im Parallelverfahren erfolgen.<br />

LP Der Landschaftsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Plangebiet<br />

ebenfalls eine landwirtschaftliche Fläche dar. Planerische Vorgaben aus<br />

Sicht der Landschaftsplanung gibt es nicht.<br />

4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES<br />

4.1 Anlass und Ziel der Planung<br />

4.2 Ver- und Entsorgung<br />

Maßgebliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung planungsrechtlicher<br />

Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes.<br />

Geplant ist die Festsetzung eines „Gewerbegebietes (GE)“ im Sinne des § 8<br />

BauNVO.<br />

Das Plangebiet kann an die bestehenden Anschlüsse im Wendehammer angebunden<br />

Das auf den Dachflächen und Lagerflächen anfallende Niederschlagswasser ist<br />

mittels Trennsystem dem nächst gelegenen Vorfluter zuzuführen.<br />

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