erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Landschafts-/ Ortsbild Das Landschaftsbild im Süden des Plangebietes wird durch intensiv genutzte<br />
Landwirtschafts- bzw. Ackerflächen geprägt. Nördlich angrenzend dominieren<br />
die vorhandenen Gewerbebetriebe des Gewerbegebietes Dilsburg sowie der<br />
Schacht Dilsburg.<br />
Erholung Da das Plangebiet derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und sich<br />
die Flächen in Privatbesitz befinden, erfüllt das Gebiet keine direkte Erholungsfunktion.<br />
Lediglich ein alter Bergmannspfad quert derzeit das Plangebiet am<br />
nördlichen Rand, dieser wird im Zuge der Planungsarbeiten umverlegt werden<br />
müssen, wird aber auch künftig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.<br />
ABSP Im Gutachten „Daten zum Arten- und Biotopschutz - ABSP“ sind die Ackerflächen<br />
nicht erfasst.<br />
Natura 2000 Es sind keine gemeldeten Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-<br />
Fauna-Habitat- bzw. EU-Vogelschutz-Richtlinie) betroffen. Das Plangebiet liegt<br />
weder in einem SPA-Gebiet (Special Protection Area, im Rahmen Natura 2000)<br />
noch in einem IBA-Gebiet (International Bird Area).<br />
LSG / NSG Das Planungsgebiet liegt weder in einem Landschaftsschutzgebiet, noch im Bereich<br />
eines Naturschutzgebietes.<br />
2.3 Vorhandene Erschließung<br />
agstaUMWELT<br />
Wie bereits erwähnt, ist das Plangebiet über die Straße „Zum Schacht“, die<br />
durch das Gewerbegebiet Dilsburg verläuft, erschlossen. Die Zufahrt, die vom<br />
Wendehammer aus über das Privatgelände der Firma Jeras verläuft, wird in Privatbesitz<br />
bleiben, das heißt sämtliche damit verbundene Pflichten (z.B. Räumpflicht<br />
im Winter) sind von Privat durchzuführen.<br />
2.4 Städtebauliches Umfeld<br />
Das städtebauliche Umfeld des Plangebietes wird nördlich in erster Linie durch<br />
das vorhandene Gewerbegebiet bestimmt. Im südlichen Bereich befinden sich<br />
intensiv genutzte Ackerflächen.<br />
3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />
3.1 Landesentwicklungsplan<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />
anzupassen. Diese sind in den Landesentwicklungsplänen festgelegt. heranzuziehen.<br />
Für das Plangebiet weist der Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt vom<br />
13.07.2004 eine Siedlungsfläche überwiegend Wohnen im Übergangsbereich zu<br />
einer „weißen Fläche“ aus.<br />
Der LEP Siedlung steht dem Vorhaben nicht entgegen.<br />
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