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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Landschafts-/ Ortsbild Das Landschaftsbild im Süden des Plangebietes wird durch intensiv genutzte<br />

Landwirtschafts- bzw. Ackerflächen geprägt. Nördlich angrenzend dominieren<br />

die vorhandenen Gewerbebetriebe des Gewerbegebietes Dilsburg sowie der<br />

Schacht Dilsburg.<br />

Erholung Da das Plangebiet derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und sich<br />

die Flächen in Privatbesitz befinden, erfüllt das Gebiet keine direkte Erholungsfunktion.<br />

Lediglich ein alter Bergmannspfad quert derzeit das Plangebiet am<br />

nördlichen Rand, dieser wird im Zuge der Planungsarbeiten umverlegt werden<br />

müssen, wird aber auch künftig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.<br />

ABSP Im Gutachten „Daten zum Arten- und Biotopschutz - ABSP“ sind die Ackerflächen<br />

nicht erfasst.<br />

Natura 2000 Es sind keine gemeldeten Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-<br />

Fauna-Habitat- bzw. EU-Vogelschutz-Richtlinie) betroffen. Das Plangebiet liegt<br />

weder in einem SPA-Gebiet (Special Protection Area, im Rahmen Natura 2000)<br />

noch in einem IBA-Gebiet (International Bird Area).<br />

LSG / NSG Das Planungsgebiet liegt weder in einem Landschaftsschutzgebiet, noch im Bereich<br />

eines Naturschutzgebietes.<br />

2.3 Vorhandene Erschließung<br />

agstaUMWELT<br />

Wie bereits erwähnt, ist das Plangebiet über die Straße „Zum Schacht“, die<br />

durch das Gewerbegebiet Dilsburg verläuft, erschlossen. Die Zufahrt, die vom<br />

Wendehammer aus über das Privatgelände der Firma Jeras verläuft, wird in Privatbesitz<br />

bleiben, das heißt sämtliche damit verbundene Pflichten (z.B. Räumpflicht<br />

im Winter) sind von Privat durchzuführen.<br />

2.4 Städtebauliches Umfeld<br />

Das städtebauliche Umfeld des Plangebietes wird nördlich in erster Linie durch<br />

das vorhandene Gewerbegebiet bestimmt. Im südlichen Bereich befinden sich<br />

intensiv genutzte Ackerflächen.<br />

3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />

3.1 Landesentwicklungsplan<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />

anzupassen. Diese sind in den Landesentwicklungsplänen festgelegt. heranzuziehen.<br />

Für das Plangebiet weist der Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt vom<br />

13.07.2004 eine Siedlungsfläche überwiegend Wohnen im Übergangsbereich zu<br />

einer „weißen Fläche“ aus.<br />

Der LEP Siedlung steht dem Vorhaben nicht entgegen.<br />

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