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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

9.5 Zusammenfassung<br />

agstaUMWELT<br />

Der Umweltzustand innerhalb des Plangebiets wird sich durch die Umsetzung<br />

der Planung gegenüber dem Bestand bzw. dem bereits zulässigen Eingriff zwar<br />

verändert, erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht zu erwarten.<br />

Eine Nichtdurchführung der Planung (0-Variante) würde bedeuten, dass das<br />

nördliche Plangebiet weiterhin gewerblich und die Erweiterungsflächen landwirtschaftlich<br />

genutzt werden könnten, jedoch wegen des fehlenden Planungsrechtes<br />

keine baulichen Erweiterungs- / Modernisierungsmöglichkeiten bestehen.<br />

Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des Datenmaterials ergeben sich<br />

daraus, dass die Beschreibungen nicht auf umfänglichen Gutachten / Modelle /<br />

Prognosen zurückgreifen, die im Rahmen einer vollständigen UVP u.U. erforderlich<br />

wären.<br />

Viele Aussagen basieren auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und entsprechen<br />

somit im Detaillierungsgrad einer Wirkungsanalyse, die für den vorliegenden<br />

Bebauungsplan jedoch ausreichend ist.<br />

Die in den vorgenannten Kapiteln erarbeiteten Aussagen sind für eine Umweltprüfung<br />

im Sinne des § 2 Abs. 4 und 2a BauGB und § 17 UVPG ausreichend.<br />

Monitoring (Maßnahmen zur Überwachung)<br />

Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />

- ggf. weitere Ergänzung im Zuge des Verfahren<br />

Nichttechnische Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund der bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung<br />

im nördlichen Geltungsbereich und der intensiven Ackernutzung im Erweiterungsbereich<br />

keine ökologisch hochwertigen Strukturen auf. Das nördliche Gebiet<br />

ist nahezu vollständig versiegelt, lediglich ein schmaler Laubgehölzstreifen<br />

(Neuanpflanzung) entlang der Böschungen des bestehenden Gewerbegebiets ist<br />

vorhanden. Ein ökologischer Ausgleich erfolgt für Eingriffe, die durch die Entstehung<br />

der Gewerbegebiets<strong>erweiterung</strong> hervorgerufen werden. Sie umfassen umfangreiche<br />

Gehölzpflanzungen entlang der neuen Gewerbegebietsflächen.<br />

Schutzobjekte und geschützte Strukturen sind nicht betroffen.<br />

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt sich für das festgesetzte<br />

Gewerbegebiet ein Versiegelungsgrad von maximal 80 % bei einer Grundflächenzahl<br />

von 0,8. berücksichtigt man, dass weitere umfassende Grünflächen<br />

festgesetzt sind, so wird lediglich ein Versiegelungsgrad von 62 % für den Gesamtgeltungsbereich<br />

erreicht.<br />

Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die Festsetzungen nicht erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-<br />

22

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