erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
9.5 Zusammenfassung<br />
agstaUMWELT<br />
Der Umweltzustand innerhalb des Plangebiets wird sich durch die Umsetzung<br />
der Planung gegenüber dem Bestand bzw. dem bereits zulässigen Eingriff zwar<br />
verändert, erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht zu erwarten.<br />
Eine Nichtdurchführung der Planung (0-Variante) würde bedeuten, dass das<br />
nördliche Plangebiet weiterhin gewerblich und die Erweiterungsflächen landwirtschaftlich<br />
genutzt werden könnten, jedoch wegen des fehlenden Planungsrechtes<br />
keine baulichen Erweiterungs- / Modernisierungsmöglichkeiten bestehen.<br />
Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des Datenmaterials ergeben sich<br />
daraus, dass die Beschreibungen nicht auf umfänglichen Gutachten / Modelle /<br />
Prognosen zurückgreifen, die im Rahmen einer vollständigen UVP u.U. erforderlich<br />
wären.<br />
Viele Aussagen basieren auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und entsprechen<br />
somit im Detaillierungsgrad einer Wirkungsanalyse, die für den vorliegenden<br />
Bebauungsplan jedoch ausreichend ist.<br />
Die in den vorgenannten Kapiteln erarbeiteten Aussagen sind für eine Umweltprüfung<br />
im Sinne des § 2 Abs. 4 und 2a BauGB und § 17 UVPG ausreichend.<br />
Monitoring (Maßnahmen zur Überwachung)<br />
Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />
- ggf. weitere Ergänzung im Zuge des Verfahren<br />
Nichttechnische Zusammenfassung<br />
Das Plangebiet weist aufgrund der bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung<br />
im nördlichen Geltungsbereich und der intensiven Ackernutzung im Erweiterungsbereich<br />
keine ökologisch hochwertigen Strukturen auf. Das nördliche Gebiet<br />
ist nahezu vollständig versiegelt, lediglich ein schmaler Laubgehölzstreifen<br />
(Neuanpflanzung) entlang der Böschungen des bestehenden Gewerbegebiets ist<br />
vorhanden. Ein ökologischer Ausgleich erfolgt für Eingriffe, die durch die Entstehung<br />
der Gewerbegebiets<strong>erweiterung</strong> hervorgerufen werden. Sie umfassen umfangreiche<br />
Gehölzpflanzungen entlang der neuen Gewerbegebietsflächen.<br />
Schutzobjekte und geschützte Strukturen sind nicht betroffen.<br />
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt sich für das festgesetzte<br />
Gewerbegebiet ein Versiegelungsgrad von maximal 80 % bei einer Grundflächenzahl<br />
von 0,8. berücksichtigt man, dass weitere umfassende Grünflächen<br />
festgesetzt sind, so wird lediglich ein Versiegelungsgrad von 62 % für den Gesamtgeltungsbereich<br />
erreicht.<br />
Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die Festsetzungen nicht erheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-<br />
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