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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Schmetterlinge Die aktuelle Fassung des Schmetterlingsatlas des Saarlandes weist keine Fundorte<br />

streng geschützter Tag- und Nachtfalterarten des Anh. II und IV der FFH-RL<br />

für den Bereich des Plangebietes auf. 10 Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen<br />

(Intensivacker) sind keine streng geschützten Arten zu erwarten.<br />

Fische, Rundmäuler,<br />

Weichtiere: keine Betroffenheit<br />

Käfer Die streng geschützten Käferarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie sind<br />

an Waldlebensräume bzw. Mulm-/ Totholzbäume gebunden, die im Geltungsbereich<br />

nicht vorhanden sind. Ein Vorkommen ist damit auszuschließen.<br />

geschützte Vogelarten<br />

des Anh. 1 VSRL Laut Brutvogelatlas des Saarlandes 11 existieren im Plangebiet keine Vorkommen<br />

geschützter Vogelarten des Anhangs 1 der VS-RL 12 .<br />

agstaUMWELT<br />

Im weiteren Umfeld finden sich Brutzeitbeobachtungen der Arten Dryocopus<br />

martius (Schwarzspecht) und Pernis apivorus (Wespenbussard). Des Weiteren<br />

existiert ein Brutnachweis für die Art Lanius collurio (Neuntöter). Die genannten<br />

Arten benötigen Wälder, Waldränder bzw. zumindest gebüschreiche Strukturen<br />

als Lebensraum.<br />

Aufgrund der vorhandenen Strukturen im Plangebiet ist eine Betroffenheit genannter<br />

Arten und damit eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszuschließen.<br />

Rastvögel Fundnachweise für Rastvogelarten existieren im Planungsbereich nicht. Laut<br />

Brutvogelatlas des Saarlandes gibt es im weiteren Umfeld des Plangebietes eine<br />

Brutzeitbeobachtung von Anas platyrhynchos (Stockente). Aufgrund der Habitatansprüche<br />

der Stockente und der vorhandenen Strukturen im Plangebiet kann<br />

jedoch eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Art ausgeschlossen<br />

werden<br />

Sonst. europäische<br />

Vogelarten Für Vorkommen wild lebender europäischer Vogelarten, die an Gehölzstrukturen<br />

bzw. Offenland als (Teil-) Lebensraum angewiesen sind, bleibt im Umfeld des<br />

Plangebiets auch weiterhin genügend Lebensraum erhalten, so dass eine Betroffenheit<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden kann.<br />

Die Erschließung des Gewerbegebietes geht mit der Beseitigung von geringfügigen<br />

Gehölzbeständen (Neuanpflanzungen) an den bestehenden Böschungen<br />

einher. Da dies jedoch außerhalb der Brutsaison erfolgen wird, ist sichergestellt,<br />

dass aktuell besetzte Nester und Eier im Sinne von Art. 5 b VSR nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Damit sind keine Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG und des Art.<br />

5 VSRL zu erwarten. Eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht er-<br />

vgl. auch Verbreitungskarten in: Trockur, B. et al. 2010, Atlas der Libellen, Fauna und Flora der Großregion, Bd. 1,<br />

Hrsg.: Zentrum f. Biodokumentation, Landsweiler-Reden<br />

10<br />

Werno, A. (2012): Lepidoptera-Atlas 2011. Verbreitungskarten Schmetterlinge (Lepidoptera) im Saarland und Randgebieten.<br />

[Internet: http://www.Delattinia.de/saar-lepi-online/index.htm]<br />

11<br />

BOS, J.; BUCHHEIT, M.; AUSTGEN, M.; MARKUS AUSTGEN; ELLE, O. (2005): Atlas der Brutvögel des Saarlandes.<br />

Ornithologischer Beobachterring Saar (Hrsg.), Atlantenreihe Bd. 3<br />

12<br />

RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. L 103<br />

vom 25.4.1979, S. 1)<br />

16

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