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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

- Ausführung von Rodungsarbeiten an den Böschungen zum bestehenden Gewerbegebiet<br />

nur zwischen 01. Oktober bis 28. Februar; bei unvermeidbaren<br />

Rodungsarbeiten (z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen) während der Brutzeit<br />

müssen die zu rodenden Gehölze zuvor auf Brut- bzw. Ruhestätten abgesucht<br />

werden.<br />

- Soweit möglich Erhaltung und Schonung von einzelnen Laubbäumen im<br />

Randbereich des Plangebiets.<br />

- Sicherung und Erhaltung angrenzender Grünstrukturen.<br />

- Aufstellen von Bauzäunen zum Schutz angrenzender Gehölzstrukturen.<br />

geschützte<br />

Pflanzen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind angesichts der gewerblichen<br />

Nutzungen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu erwarten.<br />

Auch sind im Umfeld des Vorhabens keine Pflanzenarten des Anhangs IV der<br />

FFH-Richtlinie bekannt 5 .<br />

geschützte Säugetiere Alle heimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt<br />

und damit streng geschützt. Für den Geltungsbereich sind keine Fledermausvorkommen<br />

bzw. Wochenstuben bekannt. 6 Die Beeinträchtigung bzw. Reduzierung<br />

der Jagdreviere stellen keinen Verbotstatbestand gem. § 44<br />

BNatSchG dar.<br />

Weitere Nachweise von Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die<br />

potenziell im Saarland vorkommen (Biber, Wildkatze, Haselmaus) sind nicht bekannt<br />

7 .<br />

Amphibien / Reptilien Zur naturschutzfachlichen Beurteilung wurden die Daten der Verbreitungskarten 8<br />

der Delattinia ausgewertet, die darüber Aufschluss geben, ob die entsprechenden<br />

Arten grundsätzlich zu erwarten sind. Im weiteren Umfeld des Plangebietes<br />

ist demnach mit einem Vorkommen von Lacerta agilis (Zauneidechse) zu rechnen.<br />

Die derzeitigen Biotopstrukturen und die intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />

angrenzenden Bereiche bieten jedoch keine idealen Habitatverhältnisse für<br />

diese Wärme liebende Eidechsenart, so dass ein Vorkommen ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Laichgewässer und geeignete Habitatstrukturen fehlen sowohl im Plangebiet als<br />

auch im unmittelbar angrenzenden Bereich, so dass ein Vorkommen von Amphibienarten<br />

ebenfalls ausgeschlossen werden kann.<br />

Libellen Wegen fehlender Habitateignung (keine geeigneten strukturreichen und vor allem<br />

sauberen Gewässer als potenzielle Lebensräume und Reproduktionsgewässer)<br />

kann das Vorkommen der Libellen-Arten des Anhangs II und IV FFH-<br />

Richtlinie ausgeschlossen werden 9 .<br />

5<br />

SAUER, E. (1993): Die Gefäßpflanzen des Saarlandes (mit Verbreitungskarten), Schriftenreihe „Aus Natur und Landschaft<br />

im Saarland“, Sonderband 5, MfU Saarland / DELATTINIA e.V. (Hrsg.)<br />

http://www.delattinia.de/SAAR_FLORA_ONLINE/ (...)<br />

http://www.floraweb.de/MAP/ (...)<br />

http://www.moose-deutschland.de/ (...)<br />

6<br />

www.geoportal.saarland.de<br />

7<br />

HERRMANN, M. (1991): Säugetiere im Saarland - Verbreitung, Gefährdung, Schutz, NABU Saar (Hrsg).<br />

8<br />

http://www.delattinia.de/Verbreitungskarten.htm<br />

9<br />

aus: Didion, A., Trockur, B. und Schorr, M. (1997): Roten Liste der im Saarland gefährdeten Libellenarten (2.Fassung:<br />

1997); in: Bestand und Gefährdung der Libellen, Tagfalter, Moose und Armleuchteralgen des Saarlandes; Aus Natur und<br />

Landschaft im Saarland - Sonderband 7; 9-35 - überarbeitet, Juni 1999 bzw. Dezember 2001<br />

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