01.02.2013 Aufrufe

erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

9 UMWELTBERICHT<br />

agstaUMWELT<br />

Wesentliche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen auf das Klima sind aufgrund<br />

der geringen Plangebietsgröße nicht zu erwarten. Das Plangebiet wird<br />

eingegrünt.<br />

Aus Sicht des Immissionsschutzes sind aufgrund der geringen Plangebietsgröße<br />

und der dem Umfeld angepassten Nutzung keine erheblichen Auswirkungen<br />

zu erwarten. Im Bebauungsplan werden die maximalen Schallpegel des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplanes übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird<br />

zusätzlich ein weiteres Gutachten erstellt, um die umliegenden Bewohner des in<br />

der Nähe befindlichen Wohngebietes zu schützen.<br />

Durch die Maßnahme wird Grund und Boden in Anspruch genommen. Die<br />

Festsetzung einer GRZ von 0,8 garantiert, dass mindestens 20 % des Gewerbegebietes<br />

zu begrünen sind. Zudem wird um das Gewerbegebiet herum eine<br />

Grünfläche festgesetzt, die eine bessere Einbindung des Vorhabens in die Landschaft<br />

zum Ziel hat.<br />

Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte gem. SNG bzw. BNatSchG sind nicht betroffen.<br />

Durch die Gewerbegebietserschließung werden nur artenarme Ackerflächen<br />

beansprucht. Als Ausgleich erfolgen umfangreiche Gehölzpflanzungen entlang<br />

des Gewerbegebietes, die sowohl dem Artenschutz als auch dem Landschaftsschutz<br />

dienen.<br />

Erhebliche negative Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion und des Landschafts-<br />

/ Ortsbildes sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

Der vorhandene Bergmannspfad wird um das Plangebiet herum umverlegt werden,<br />

weitere Erholungsfunktionen erfüllt das Plangebiet nicht. Da sich der Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen (z.B. hinsichtlich der Höhe) an dem<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan orientiert, fügt er sich in die Umgebung ein.<br />

9.1 Vorbemerkung<br />

Gesetzgrundlagen Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, die in einem<br />

Umweltbericht gem. § 2a Abs. 1 Nr. 2BauGB die Belange des Umweltschutzes<br />

darlegt.<br />

Umweltbericht Im Folgenden wird gem. Anlage 1 des BauGB ein Umweltbericht (Ergebnisse der<br />

Umweltprüfung) gem. § 2a BauGB verfasst, der die „voraussichtlichen unmittelbaren<br />

und mittelbaren Umweltänderungen und Auswirkungen auf die Schutzgüter“<br />

durch das vorgesehene Projekt bzw. Planung beschreibt und bewertet.<br />

Spezielle Artenschutz-<br />

prüfung Gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG ist die artenschutzrechtliche Prüfung im Zuge der<br />

Bebauungsplanaufstellung bzw. -änderung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) auf<br />

streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie sowie auf europäische<br />

Vogelarten zu beschränken. Bei der Betroffenheit besonders geschützter<br />

Arten gem. BArtSchV liegt gem. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG kein Verstoß im<br />

Sinne des § 44 BNatSchG vor.<br />

Umwelthaftung Gem. § 19 BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />

um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />

12

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!