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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />

(Aufschüttung/ Abgrabung) notwendig<br />

Boden • Versiegelung durch Herstellung gewerblicher<br />

Bauflächen (max. ca.<br />

6.500 qm Neuversiegelung)<br />

Wasser • Verminderung der Versickerung<br />

durch zusätzliche Versiegelung von<br />

max. 6.500 qm<br />

Klima/ Lufthygiene<br />

Landschaftsbild/<br />

Ortsbild/ Erholung<br />

Biotisches Po-<br />

tential<br />

• Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />

Plangebiet relativ klein<br />

• Immissionen (Staub, Lärm, Abgase,<br />

Erschütterungen durch zulässige<br />

Nutzungen<br />

• Fernsichtwirksamkeit durch Geländeaufschüttung<br />

zur Herstellung<br />

ebener Gewerbeflächen<br />

• kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />

da lediglich artenarme<br />

Ackerflächen beansprucht<br />

werden<br />

• keine Betroffenheit von RL-Arten<br />

bzw. streng geschützten Arten gem.<br />

FFH-RL / VS-RL<br />

• keine Betroffenheit von Biotopen<br />

gem. § 30 BNatSchG<br />

...wird im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />

rung möglicher Böschungserosionen<br />

• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />

• umfängliche Grüngestaltung in den Randbereichen.<br />

• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />

einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />

• Neuanpflanzung auf Pflanzenflächen entlang<br />

des Gewerbegebietes<br />

• Festlegung von Immissionswerten gem. Gutachten<br />

• Störung des Landschaftsbildes wird durch<br />

Randbepflanzung minimiert.<br />

• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen<br />

• Erhaltung vorhandener Gehölze an bestehenden<br />

Böschungen<br />

• umfangreiche Neuanpflanzungen auf Pflanzenflächen<br />

entlang der Randbereiche<br />

... wird ggf. noch ergänzt ...<br />

7 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES<br />

BEBAUUNGSPLANES UND ABWÄGUNG<br />

Mit Realisierung des Bebauungsplanes sind Auswirkungen auf einzelne der in §<br />

1 Abs. 6 BauGB genannten Belange zu erwarten. Diese Auswirkungen werden<br />

im Folgenden erläutert und in die Abwägung mit eingestellt. Gemäß § 1 Abs. 7<br />

BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten<br />

Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.<br />

Das Verkehrssystem betreffend sind aufgrund der beschränkten Größe des<br />

Plangebietes keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die geplante Nutzung<br />

als Gewerbegebiet induziert zwar Verkehr, dieser kann jedoch von der angrenzenden<br />

vorhandenen Erschließung im Gewerbegebiet Dilsburg ohne wesentliche<br />

negative Auswirkungen aufgenommen werden. Zu berücksichtigen ist<br />

dabei auch, dass es sich um eine bereits erschlossene Fläche handelt, die eine<br />

kurze Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ermöglicht. Lediglich die Zufahrt,<br />

die von dem vorhandenen Wendehammer im Gewerbegebiet abzweigt, ist<br />

neu herzurichten, dies geschieht jedoch auf privater Ebene.<br />

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