erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
agstaUMWELT<br />
Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />
(Aufschüttung/ Abgrabung) notwendig<br />
Boden • Versiegelung durch Herstellung gewerblicher<br />
Bauflächen (max. ca.<br />
6.500 qm Neuversiegelung)<br />
Wasser • Verminderung der Versickerung<br />
durch zusätzliche Versiegelung von<br />
max. 6.500 qm<br />
Klima/ Lufthygiene<br />
Landschaftsbild/<br />
Ortsbild/ Erholung<br />
Biotisches Po-<br />
tential<br />
• Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />
Plangebiet relativ klein<br />
• Immissionen (Staub, Lärm, Abgase,<br />
Erschütterungen durch zulässige<br />
Nutzungen<br />
• Fernsichtwirksamkeit durch Geländeaufschüttung<br />
zur Herstellung<br />
ebener Gewerbeflächen<br />
• kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />
da lediglich artenarme<br />
Ackerflächen beansprucht<br />
werden<br />
• keine Betroffenheit von RL-Arten<br />
bzw. streng geschützten Arten gem.<br />
FFH-RL / VS-RL<br />
• keine Betroffenheit von Biotopen<br />
gem. § 30 BNatSchG<br />
...wird im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />
rung möglicher Böschungserosionen<br />
• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />
• umfängliche Grüngestaltung in den Randbereichen.<br />
• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />
einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />
• Neuanpflanzung auf Pflanzenflächen entlang<br />
des Gewerbegebietes<br />
• Festlegung von Immissionswerten gem. Gutachten<br />
• Störung des Landschaftsbildes wird durch<br />
Randbepflanzung minimiert.<br />
• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen<br />
• Erhaltung vorhandener Gehölze an bestehenden<br />
Böschungen<br />
• umfangreiche Neuanpflanzungen auf Pflanzenflächen<br />
entlang der Randbereiche<br />
... wird ggf. noch ergänzt ...<br />
7 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES<br />
BEBAUUNGSPLANES UND ABWÄGUNG<br />
Mit Realisierung des Bebauungsplanes sind Auswirkungen auf einzelne der in §<br />
1 Abs. 6 BauGB genannten Belange zu erwarten. Diese Auswirkungen werden<br />
im Folgenden erläutert und in die Abwägung mit eingestellt. Gemäß § 1 Abs. 7<br />
BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten<br />
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.<br />
Das Verkehrssystem betreffend sind aufgrund der beschränkten Größe des<br />
Plangebietes keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die geplante Nutzung<br />
als Gewerbegebiet induziert zwar Verkehr, dieser kann jedoch von der angrenzenden<br />
vorhandenen Erschließung im Gewerbegebiet Dilsburg ohne wesentliche<br />
negative Auswirkungen aufgenommen werden. Zu berücksichtigen ist<br />
dabei auch, dass es sich um eine bereits erschlossene Fläche handelt, die eine<br />
kurze Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ermöglicht. Lediglich die Zufahrt,<br />
die von dem vorhandenen Wendehammer im Gewerbegebiet abzweigt, ist<br />
neu herzurichten, dies geschieht jedoch auf privater Ebene.<br />
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