erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Gehölzliste<br />
(nicht abschließend) Bäume (Heister: H. 150-200cm, Pflanzabstand zu Sträuchern: 2,0m):<br />
Vogelkirsche (Prunus avium), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides),<br />
Stieleiche (Quercus robur), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Gemeine<br />
Esche (Fraxinus excelsior); Hainbuche (Carpinus betulus)<br />
agstaUMWELT<br />
Sträucher (H. 60-100cm, Pflanzabstand: 1,5m x 1,5m)<br />
Feldahorn (Acer campestre), Hasel (Corylus avellana), Wasserschneeball (Viburnum opulus),<br />
Hundsrose (Rosa canina), Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Weißdorn<br />
(Crataegus monogyna), Rosa spec. (Rosen in Sorten)<br />
Durch einen stufigen Aufbau und eine abwechslungsreiche Artenzusammensetzung<br />
mit blütenreichen Gehölzarten werden einerseits neue Nischen in Form von<br />
Brut- und Nahrungshabitaten für die Fauna bereitgestellt, andererseits werden<br />
die gewerblichen Bauflächen und die damit verbundenen Nutzungen zur freien<br />
Landschaft hin bzw. zum neuen (umverlegten) Bergmannsweg kaschiert.<br />
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB wird des Weiteren festgesetzt, dass die nicht<br />
baulich genutzten Flächen des Gewerbegebietes zu begrünen sind. Die Verwendung<br />
von Ziergehölze und Stauden zur Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen<br />
ist zulässig.<br />
Rodungsmaßnahmen Rodungen sind nur im notwendigen Umfang durchzuführen.<br />
Grundsätzlich sind die Rodungen gem. § 39 BNatSchG nur in der Zeit vom 01.<br />
Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind geringfügige<br />
Rückschnittmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.<br />
Sollten Rodungen außerhalb der o.a. Zeit notwendig werden, so ist durch eine<br />
vorherige Kontrolle der Gehölzbestände sicherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen<br />
Belange (§ 44 BNatSchG) berührt sind (z.B. keine besetzten Fortpflanzungs-<br />
und/oder Ruhestätten / Nester vorhanden sind).<br />
Erhaltung Auf den festgesetzten Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB ist die vorhandene<br />
Böschungsbegrünung (Bäume und Sträucher), die im Zuge der Erschließung des<br />
bestehende Gewerbegebietes angelegt wurde, zu erhalten und dauerhaft zu sichern.<br />
6.2 Umweltverträglichkeit / Auswirkungen der zu erwartenden Eingriffe auf den Naturhaushalt<br />
- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes wird in die verschiedenen<br />
Umweltpotenziale eingegriffen, wie aus der folgenden verbal-argumentativen tabellarischen<br />
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung hervorgeht.<br />
Tabelle 1: Eingriffe in die Naturraumpotenziale und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />
Forstwirtschaft,<br />
Rohstoffe<br />
Nicht betroffen -<br />
Landwirtschaft Verlust von ca. 1 ha Ackerflächen • keine Existenzbedrohung von Landwirten<br />
Topographie/ Relief<br />
• Zur Herstellung ebener Gewerbeflächen<br />
ist eine Geländemodellierung<br />
• kein Ausgleich möglich<br />
• Böschungsbegrünung zur Vermeidung/ Minimie-<br />
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