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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Gehölzliste<br />

(nicht abschließend) Bäume (Heister: H. 150-200cm, Pflanzabstand zu Sträuchern: 2,0m):<br />

Vogelkirsche (Prunus avium), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides),<br />

Stieleiche (Quercus robur), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Gemeine<br />

Esche (Fraxinus excelsior); Hainbuche (Carpinus betulus)<br />

agstaUMWELT<br />

Sträucher (H. 60-100cm, Pflanzabstand: 1,5m x 1,5m)<br />

Feldahorn (Acer campestre), Hasel (Corylus avellana), Wasserschneeball (Viburnum opulus),<br />

Hundsrose (Rosa canina), Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Weißdorn<br />

(Crataegus monogyna), Rosa spec. (Rosen in Sorten)<br />

Durch einen stufigen Aufbau und eine abwechslungsreiche Artenzusammensetzung<br />

mit blütenreichen Gehölzarten werden einerseits neue Nischen in Form von<br />

Brut- und Nahrungshabitaten für die Fauna bereitgestellt, andererseits werden<br />

die gewerblichen Bauflächen und die damit verbundenen Nutzungen zur freien<br />

Landschaft hin bzw. zum neuen (umverlegten) Bergmannsweg kaschiert.<br />

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB wird des Weiteren festgesetzt, dass die nicht<br />

baulich genutzten Flächen des Gewerbegebietes zu begrünen sind. Die Verwendung<br />

von Ziergehölze und Stauden zur Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen<br />

ist zulässig.<br />

Rodungsmaßnahmen Rodungen sind nur im notwendigen Umfang durchzuführen.<br />

Grundsätzlich sind die Rodungen gem. § 39 BNatSchG nur in der Zeit vom 01.<br />

Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind geringfügige<br />

Rückschnittmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.<br />

Sollten Rodungen außerhalb der o.a. Zeit notwendig werden, so ist durch eine<br />

vorherige Kontrolle der Gehölzbestände sicherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen<br />

Belange (§ 44 BNatSchG) berührt sind (z.B. keine besetzten Fortpflanzungs-<br />

und/oder Ruhestätten / Nester vorhanden sind).<br />

Erhaltung Auf den festgesetzten Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB ist die vorhandene<br />

Böschungsbegrünung (Bäume und Sträucher), die im Zuge der Erschließung des<br />

bestehende Gewerbegebietes angelegt wurde, zu erhalten und dauerhaft zu sichern.<br />

6.2 Umweltverträglichkeit / Auswirkungen der zu erwartenden Eingriffe auf den Naturhaushalt<br />

- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />

Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes wird in die verschiedenen<br />

Umweltpotenziale eingegriffen, wie aus der folgenden verbal-argumentativen tabellarischen<br />

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung hervorgeht.<br />

Tabelle 1: Eingriffe in die Naturraumpotenziale und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />

Forstwirtschaft,<br />

Rohstoffe<br />

Nicht betroffen -<br />

Landwirtschaft Verlust von ca. 1 ha Ackerflächen • keine Existenzbedrohung von Landwirten<br />

Topographie/ Relief<br />

• Zur Herstellung ebener Gewerbeflächen<br />

ist eine Geländemodellierung<br />

• kein Ausgleich möglich<br />

• Böschungsbegrünung zur Vermeidung/ Minimie-<br />

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