erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler
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GEMEINDE HEUSWEILER<br />
ORTSTEIL HEUSWEILER<br />
BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />
„ERWEITERUNG GEWERBEGEBIET DILSBURG“<br />
Auszug aus FNP Regionalverband Saarbrücken, o.M.<br />
PLANGEBIET<br />
STAND:<br />
Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />
Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />
Bearbeitet für die<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong>, im Juni 2012
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
INHALT Seite<br />
1 VORBEMERKUNGEN ................................................................................................................. 3<br />
2 PLANGEBIET .............................................................................................................................. 3<br />
2.1 LAGE, ABGRENZUNG UND GRÖßE................................................................................................................ 3<br />
2.2 SITUATION IM PLANGEBIET ........................................................................................................................... 4<br />
2.3 VORHANDENE ERSCHLIEßUNG ..................................................................................................................... 5<br />
2.4 STÄDTEBAULICHES UMFELD......................................................................................................................... 5<br />
3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN............................................................................................. 5<br />
3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN ...................................................................................................................... 5<br />
3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN / LANDSCHAFTSPLAN ..................................................................................... 6<br />
4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES ...................................................... 6<br />
4.1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG ................................................................................................................ 6<br />
4.2 VER- UND ENTSORGUNG................................................................................................................................ 6<br />
5 FESTSETZUNGEN ...................................................................................................................... 7<br />
5.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ................................................................................................................... 7<br />
5.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG................................................................................................................... 8<br />
5.3 BAUWEISE - ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN ........................................................................... 8<br />
5.4 NEBENANLAGEN, GARAGEN UND STELLPLÄTZE ...................................................................................... 8<br />
5.5 VERKEHRSFLÄCHEN....................................................................................................................................... 9<br />
5.6 FLÄCHE FÜR AUFSCHÜTTUNGEN ................................................................................................................. 9<br />
5.7 IMMISSIONSSCHUTZ........................................................................................................................................ 9<br />
6 GRÜNORDNUNG ........................................................................................................................ 9<br />
6.1 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ...................................................................................................... 9<br />
6.2 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT / AUSWIRKUNGEN DER ZU ERWARTENDEN EINGRIFFE AUF DEN<br />
NATURHAUSHALT - EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBILANZIERUNG ............................................................ 10<br />
7 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES UND<br />
ABWÄGUNG.............................................................................................................................. 11<br />
9 UMWELTBERICHT.................................................................................................................... 12<br />
9.1 VORBEMERKUNG........................................................................................................................................... 12<br />
9.2 PROJEKTBESCHREIBUNG............................................................................................................................ 13<br />
9.3 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG / PRÜFUNG (SAP) UND UMWELTSCHÄDEN I.S. DES<br />
UMWELTSCHADENSGESETZES................................................................................................................... 13<br />
9.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN (UMWELTPRÜFUNG)............... 18<br />
DIE FESTSETZUNGEN HINSICHTLICH HÖHE, GRUNDFLÄCHENZAHL ETC. PASSEN<br />
SICH AN DEN BESTEHENDEN RECHTSKRÄFTIGEN BEBAUUNGSPLAN AN, SO<br />
DASS SICH DER BEBAUUNGSPLAN IN DIE UMGEBUNG EINFÜGT................................... 20<br />
9.5 ZUSAMMENFASSUNG.................................................................................................................................... 22<br />
agstaUMWELT<br />
2
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
1 VORBEMERKUNGEN<br />
Aufstellungsbeschluss Am __.__.2012 hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> den Beschluss zur Aufstellung<br />
des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“ im Ortsteil<br />
<strong>Heusweiler</strong> gefasst.<br />
agstaUMWELT<br />
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Voraussetzung<br />
für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes Dilsburg<br />
geschaffen.<br />
Die Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung GmbH, Saarbrücker Straße 178,<br />
66333 Völklingen, wurde mit der Ausarbeitung der Planentwürfe beauftragt.<br />
Anlass / Ziel und<br />
Zweck der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da ein bestehendes Gewerbegebiet,<br />
zu dem bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert („Gewerbegebiet<br />
Dilsburg“), erweitert werden soll. Hierzu ist die teilweise Änderung<br />
des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dilsburg“ erforderlich.<br />
Verfahren Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan im regulären Verfahren aufgestellt.<br />
Da er den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes<br />
widerspricht, muss dieser geändert werden. Dies geschieht im vorliegenden<br />
Fall im Parallelverfahren.<br />
In der Begründung werden gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die Ziele, Zwecke und wesentlichen<br />
Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt.<br />
Für die Verfahrensdurchführung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
gelten die in der Planzeichnung (Teil A) bzw. im Textteil (Teil B) genannten Gesetze<br />
und Verordnungen.<br />
Grünordnung Die grünordnerischen Belange (Landschaftspflege) werden als integrierter Bestandteil<br />
des Bebauungsplanes erarbeitet. Im Rahmen des betreffenden Kapitels<br />
werden die detaillierten Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der<br />
Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie sonstige umweltrelevante<br />
Aspekte (z.B. Boden, Klima, Luft, Arten- / Biotopschutz) detailliert erörtert.<br />
Die Grünordnung dient damit sowohl der Aufarbeitung abwägungsrelevanter Belange,<br />
als auch zur Vorbereitung grünordnerischer Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />
2 PLANGEBIET<br />
2.1 Lage, Abgrenzung und Größe<br />
Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im südlichen Bereich von Dilsburg. Die äußere<br />
Zufahrt erfolgt über die Holzer Straße (L136), weiterhin ist das Gebiet über die<br />
Straße „Zum Schacht“ erschlossen.<br />
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />
3
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
2.2 Situation im Plangebiet<br />
Nutzungsstruktur Ein Teil des Plangebietes (Zufahrt) befindet sich bereits auf dem jetzigen<br />
Firmengelände der Firma Jeras, der überwiegende Teil befindet sich jedoch auf<br />
den sich südlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen.<br />
Naturraum Das Plangebiet befindet sich im Naturraum „Prims-Blies-Hügelland“ (190.0). 1<br />
Topografie Das Plangebiet fällt in Richtung Süden ab. Zur Stabilisierung der Hanglage sind<br />
Aufschüttungen erforderlich.<br />
Geologie Die Geologie im Plangebiet besteht aus Braunerde, örtlich pseudovergleyt, aus<br />
Hauptlage über älteren Deckschichten aus vorwiegend feinklastischen Sedimentgesteinen<br />
(Silt- und Tonsteinen) des Rotliegenden und Karbon. 2<br />
Hydrologie Im Plangebiet und der näheren Umgebung existiert kein Wasserschutzgebiet. 3<br />
Gewässer Im Plangebiet selbst existieren keine Oberflächengewässer. In einer Entfernung<br />
von ca. 200m in westlicher Richtung des Plangebietes verläuft in einer Schlucht<br />
der Hilschbach, ein kleineres Stillgewässer existiert in einer Entfernung von ca.<br />
250m in nordwestlicher Richtung.<br />
Klima / Lufthygiene Das Plangebiet liegt weder in einem Kaltluftentstehungsgebiet, noch im Bereich<br />
einer Kaltluftabflussbahn. Das nächstgelegene Gebiet, welches für die Entstehung<br />
von Kaltluft relevant ist, beginnt ca. 500m nördlich des Plangebietes. 4<br />
Biotopstrukturen Das Plangebiet liegt auf einer aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche. Zwischen<br />
der bestehenden Bebauung und dem Plangebiet existiert ein ca. 3m breiter<br />
Grünstreifen. Auf diesem Streifen wurde vormals in einer Reihe, mit Abständen<br />
von ca. 3-5m, Jungwuchs verschiedener Baumarten gepflanzt. Unter anderem<br />
stehen hier Hainbuchen (Carpinus betulus), Eschen (Fraxinus excelsior),<br />
Apfel- (Malus spec.) und Kirschbäume (Prunus spec.). Die Krautschicht ist eher<br />
artenarm ausgeprägt, hier gibt es Vorkommen von Brennnessel (Urtica dioica),<br />
Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-<br />
Labkraut (Galium mollugo) und Wicken (Vicia spec.).<br />
agstaUMWELT<br />
In der nordwestlichen Ecke des Plangebietes fällt das Gelände um mehrere Meter<br />
ab und geht in eine Schlucht über, die sich weiter abfallend nach Nordwesten<br />
erstreckt. Der Bestand ist ungleichmäßig und augenscheinlich nicht autochthon<br />
entstanden. In einem kleinen Teilbereich stehen Nadelhölzer, in einem weiteren<br />
stockt eine Birkengruppe (Betula pendula). Des weiteren stehen in diesem Bereich<br />
einzelne Apfelbäume (Malus spec.), Weiden (Salix spec.), Kirschbäume<br />
(Prunus spec.), Ahorn (Acer spec.) und Schwarzer Holunder (Sambucus nigra).<br />
Am oberen, nördlichen, Rand steht eine einzelne ältere Eiche (Quercus spec.).<br />
In der Strauchschicht kommt Weißdorn (Crataegus spec.), Hasel (Corylus avellana),<br />
Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Jungwuchs des Ahorns (Acer<br />
spec.) vor. Im unteren Bereich der Schlucht, außerhalb des Plangebietes, liegen<br />
größere Mengen Totholz.<br />
1<br />
Quelle: H. SCHNEIDER; Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 159 Saarbrücken, Geographische Landesaufnahme M 1:<br />
200 000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Institut für Landeskunde der BfA für Landeskunde und Raumordnung,<br />
Bonn-Bad Godesberg 1972<br />
2<br />
www.geoportal.saarland.de<br />
3<br />
www.geoportal.saarland.de<br />
4<br />
http://gdzims.lkvk.saarland.de/website/LP_klima_boden/viewer.htm<br />
4
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Landschafts-/ Ortsbild Das Landschaftsbild im Süden des Plangebietes wird durch intensiv genutzte<br />
Landwirtschafts- bzw. Ackerflächen geprägt. Nördlich angrenzend dominieren<br />
die vorhandenen Gewerbebetriebe des Gewerbegebietes Dilsburg sowie der<br />
Schacht Dilsburg.<br />
Erholung Da das Plangebiet derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und sich<br />
die Flächen in Privatbesitz befinden, erfüllt das Gebiet keine direkte Erholungsfunktion.<br />
Lediglich ein alter Bergmannspfad quert derzeit das Plangebiet am<br />
nördlichen Rand, dieser wird im Zuge der Planungsarbeiten umverlegt werden<br />
müssen, wird aber auch künftig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.<br />
ABSP Im Gutachten „Daten zum Arten- und Biotopschutz - ABSP“ sind die Ackerflächen<br />
nicht erfasst.<br />
Natura 2000 Es sind keine gemeldeten Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-<br />
Fauna-Habitat- bzw. EU-Vogelschutz-Richtlinie) betroffen. Das Plangebiet liegt<br />
weder in einem SPA-Gebiet (Special Protection Area, im Rahmen Natura 2000)<br />
noch in einem IBA-Gebiet (International Bird Area).<br />
LSG / NSG Das Planungsgebiet liegt weder in einem Landschaftsschutzgebiet, noch im Bereich<br />
eines Naturschutzgebietes.<br />
2.3 Vorhandene Erschließung<br />
agstaUMWELT<br />
Wie bereits erwähnt, ist das Plangebiet über die Straße „Zum Schacht“, die<br />
durch das Gewerbegebiet Dilsburg verläuft, erschlossen. Die Zufahrt, die vom<br />
Wendehammer aus über das Privatgelände der Firma Jeras verläuft, wird in Privatbesitz<br />
bleiben, das heißt sämtliche damit verbundene Pflichten (z.B. Räumpflicht<br />
im Winter) sind von Privat durchzuführen.<br />
2.4 Städtebauliches Umfeld<br />
Das städtebauliche Umfeld des Plangebietes wird nördlich in erster Linie durch<br />
das vorhandene Gewerbegebiet bestimmt. Im südlichen Bereich befinden sich<br />
intensiv genutzte Ackerflächen.<br />
3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />
3.1 Landesentwicklungsplan<br />
Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />
anzupassen. Diese sind in den Landesentwicklungsplänen festgelegt. heranzuziehen.<br />
Für das Plangebiet weist der Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt vom<br />
13.07.2004 eine Siedlungsfläche überwiegend Wohnen im Übergangsbereich zu<br />
einer „weißen Fläche“ aus.<br />
Der LEP Siedlung steht dem Vorhaben nicht entgegen.<br />
5
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
3.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan<br />
FNP Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu<br />
entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrückenstellt<br />
stellt für das Plangebiet eine landwirtschaftliche Fläche dar.<br />
agstaUMWELT<br />
Da diese Darstellung dem geplanten Vorhaben widerspricht, muss der Flächennutzungsplan<br />
geändert werden. Diese Änderung soll im Parallelverfahren erfolgen.<br />
LP Der Landschaftsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Plangebiet<br />
ebenfalls eine landwirtschaftliche Fläche dar. Planerische Vorgaben aus<br />
Sicht der Landschaftsplanung gibt es nicht.<br />
4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES<br />
4.1 Anlass und Ziel der Planung<br />
4.2 Ver- und Entsorgung<br />
Maßgebliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung planungsrechtlicher<br />
Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes.<br />
Geplant ist die Festsetzung eines „Gewerbegebietes (GE)“ im Sinne des § 8<br />
BauNVO.<br />
Das Plangebiet kann an die bestehenden Anschlüsse im Wendehammer angebunden<br />
Das auf den Dachflächen und Lagerflächen anfallende Niederschlagswasser ist<br />
mittels Trennsystem dem nächst gelegenen Vorfluter zuzuführen.<br />
6
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
5 FESTSETZUNGEN<br />
5.1 Art der baulichen Nutzung<br />
agstaUMWELT<br />
Abb.: Kanalbestandsplan, Quelle: ZKE <strong>Heusweiler</strong><br />
Gewerbegebiet (GE)<br />
Festgesetzt wird gem. § 8 BauNVO ein Gewerbegebiet.<br />
A: Allgemein zulässig gem.<br />
1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />
2. Geschäfts-, Büro – und Verwaltungsgebäude.<br />
B: Nach § 8 Abs. 3 BauNVO sind im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig:<br />
1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber<br />
und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in<br />
Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,<br />
2. Anlagen für sportliche und gesundheitliche Zwecke,<br />
C: Unzulässig gem. § 1 Abs. 5 und § 1 Abs. 6 BauNVO sind:<br />
1. Tankstellen,<br />
2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />
Zwecke,<br />
3. Vergnügungsstätten<br />
D: Ebenfalls unzulässig sind sehr lärmintensive Nutzungen, wie z.B. das Betreiben<br />
eines Brechers.<br />
7
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
agstaUMWELT<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1<br />
BauGB i.V.m. §§ 18 und 19 BauNVO durch Festsetzung der Grundflächenzahl<br />
(GRZ) und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt (siehe Plan).<br />
Für das Gewerbegebiet (GE) wird eine maximale Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />
Bei der Ermittlung der Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO sind auch<br />
• Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten,<br />
• Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO,<br />
• bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück<br />
lediglich unterbaut wird,<br />
mitzurechnen.<br />
Die Höhe der baulichen Anlagen wird als Traufhöhe bzw. Firsthöhe festgelegt.<br />
Die Höhe wird bezogen auf das fertige Geländeniveau festgesetzt (siehe Plan).<br />
Geringfügige Überschreitungen durch technische Aufbauten (z.B. Klimatechnik<br />
u.ä.) sind zulässig.<br />
5.3 Bauweise - Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Für das Gewerbegebiet wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />
festgesetzt. Die abweichende Bauweise wird dadurch definiert, dass eine<br />
Gebäudelänge von 50 m überschritten werden darf.<br />
Die überbaubare Grundstücksfläche wird im vorliegenden Bebauungsplan durch<br />
Baugrenzen (gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO) festgesetzt. Ein Hervortreten von<br />
Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Die Baugrenze<br />
ist im Bebauungsplan bewusst so festgesetzt, dass sie dem Bauherrn<br />
noch einen relativ großen Nutzungs- bzw. Gestaltungsspielraum offen halten.<br />
5.4 Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze<br />
Untergeordnete Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO, die einen betriebstechnischen<br />
Zweck erfüllen und nicht den Charakter von selbständigen Hochbauten<br />
aufweisen, sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.<br />
Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Baugebietes<br />
mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser<br />
dienen, sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Fläche<br />
zulässig, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt<br />
sind. Dies gilt ebenso für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für<br />
Anlagen für erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 BauNVO Anwendung<br />
findet.<br />
8
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
5.5 Verkehrsflächen<br />
agstaUMWELT<br />
In Anwendung des § 12 Abs. 6 BauNVO sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb<br />
der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />
Im Bebauungsplan wird eine Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung<br />
„private Erschließung“ festgesetzt.<br />
Diese Zufahrt wird nicht in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übergehen, d.h. die<br />
Räum- und Unterhaltungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer.<br />
Weiterhin wird der historische Bergmannspfad, der das Plangebiet derzeit am<br />
nördlichen Rand rangiert, umverlegt werden. Dieser verläuft nun rund um das<br />
geplante Gewerbegebiet herum (siehe Plan).<br />
5.6 Fläche für Aufschüttungen<br />
Im Bebauungsplan wird eine Fläche für Aufschüttungen festgesetzt. Diese dient<br />
der Hangsicherung bzw. fungiert als Böschung.<br />
5.7 Immissionsschutz<br />
Im Zuge des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde ein Lärmschutzgutachten<br />
erstellt. Dieses Gutachten sah für den unmittelbar angrenzenden gewerblichen<br />
Bereich folgende Lärmkontingente vor: tags 62 dB(A), nachts 49 dB(A). Diese<br />
Lärmwerte werden zunächst gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB in den nun vorliegenden<br />
Bebauungsplan übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird jedoch ein<br />
separates Lärmgutachten für die nun neu hinzu kommende Fläche erstellt, dessen<br />
Ergebnis bis zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ergänzt wird.<br />
6 GRÜNORDNUNG<br />
6.1 Grünordnerische Festsetzungen<br />
Der vorliegende Bebauungsplan soll mit Hilfe grün- und landschaftsplanerischer<br />
Festsetzungen den Belangen i.S. von § 1 Abs. 6 BauGB Rechnung tragen und<br />
etwaige nachteilige Auswirkungen so weit wie möglich minimieren bzw. unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen ausgleichen.<br />
Grünflächen Im Bebauungsplan werden private Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />
festgesetzt, die mit Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB überlagert<br />
werden.<br />
Anpflanzung Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />
Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB soll ein Feldgehölz entwickelt<br />
werden, das die gewerblichen Nutzungen zur freien Landschaft hin abgrenzt.<br />
Dieses bis zu ca. 8 m breite Gehölz ist mit naturraumtypischen und standortgerechten<br />
Laubgehölzarten anzupflanzen. Folgende Gehölze sind zu verwenden:<br />
9
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Gehölzliste<br />
(nicht abschließend) Bäume (Heister: H. 150-200cm, Pflanzabstand zu Sträuchern: 2,0m):<br />
Vogelkirsche (Prunus avium), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides),<br />
Stieleiche (Quercus robur), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Gemeine<br />
Esche (Fraxinus excelsior); Hainbuche (Carpinus betulus)<br />
agstaUMWELT<br />
Sträucher (H. 60-100cm, Pflanzabstand: 1,5m x 1,5m)<br />
Feldahorn (Acer campestre), Hasel (Corylus avellana), Wasserschneeball (Viburnum opulus),<br />
Hundsrose (Rosa canina), Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Weißdorn<br />
(Crataegus monogyna), Rosa spec. (Rosen in Sorten)<br />
Durch einen stufigen Aufbau und eine abwechslungsreiche Artenzusammensetzung<br />
mit blütenreichen Gehölzarten werden einerseits neue Nischen in Form von<br />
Brut- und Nahrungshabitaten für die Fauna bereitgestellt, andererseits werden<br />
die gewerblichen Bauflächen und die damit verbundenen Nutzungen zur freien<br />
Landschaft hin bzw. zum neuen (umverlegten) Bergmannsweg kaschiert.<br />
Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB wird des Weiteren festgesetzt, dass die nicht<br />
baulich genutzten Flächen des Gewerbegebietes zu begrünen sind. Die Verwendung<br />
von Ziergehölze und Stauden zur Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen<br />
ist zulässig.<br />
Rodungsmaßnahmen Rodungen sind nur im notwendigen Umfang durchzuführen.<br />
Grundsätzlich sind die Rodungen gem. § 39 BNatSchG nur in der Zeit vom 01.<br />
Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind geringfügige<br />
Rückschnittmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.<br />
Sollten Rodungen außerhalb der o.a. Zeit notwendig werden, so ist durch eine<br />
vorherige Kontrolle der Gehölzbestände sicherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen<br />
Belange (§ 44 BNatSchG) berührt sind (z.B. keine besetzten Fortpflanzungs-<br />
und/oder Ruhestätten / Nester vorhanden sind).<br />
Erhaltung Auf den festgesetzten Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />
sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB ist die vorhandene<br />
Böschungsbegrünung (Bäume und Sträucher), die im Zuge der Erschließung des<br />
bestehende Gewerbegebietes angelegt wurde, zu erhalten und dauerhaft zu sichern.<br />
6.2 Umweltverträglichkeit / Auswirkungen der zu erwartenden Eingriffe auf den Naturhaushalt<br />
- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />
Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes wird in die verschiedenen<br />
Umweltpotenziale eingegriffen, wie aus der folgenden verbal-argumentativen tabellarischen<br />
Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung hervorgeht.<br />
Tabelle 1: Eingriffe in die Naturraumpotenziale und Ausgleichsmaßnahmen<br />
Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />
Forstwirtschaft,<br />
Rohstoffe<br />
Nicht betroffen -<br />
Landwirtschaft Verlust von ca. 1 ha Ackerflächen • keine Existenzbedrohung von Landwirten<br />
Topographie/ Relief<br />
• Zur Herstellung ebener Gewerbeflächen<br />
ist eine Geländemodellierung<br />
• kein Ausgleich möglich<br />
• Böschungsbegrünung zur Vermeidung/ Minimie-<br />
10
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
agstaUMWELT<br />
Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />
(Aufschüttung/ Abgrabung) notwendig<br />
Boden • Versiegelung durch Herstellung gewerblicher<br />
Bauflächen (max. ca.<br />
6.500 qm Neuversiegelung)<br />
Wasser • Verminderung der Versickerung<br />
durch zusätzliche Versiegelung von<br />
max. 6.500 qm<br />
Klima/ Lufthygiene<br />
Landschaftsbild/<br />
Ortsbild/ Erholung<br />
Biotisches Po-<br />
tential<br />
• Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />
Plangebiet relativ klein<br />
• Immissionen (Staub, Lärm, Abgase,<br />
Erschütterungen durch zulässige<br />
Nutzungen<br />
• Fernsichtwirksamkeit durch Geländeaufschüttung<br />
zur Herstellung<br />
ebener Gewerbeflächen<br />
• kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />
da lediglich artenarme<br />
Ackerflächen beansprucht<br />
werden<br />
• keine Betroffenheit von RL-Arten<br />
bzw. streng geschützten Arten gem.<br />
FFH-RL / VS-RL<br />
• keine Betroffenheit von Biotopen<br />
gem. § 30 BNatSchG<br />
...wird im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />
rung möglicher Böschungserosionen<br />
• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />
• umfängliche Grüngestaltung in den Randbereichen.<br />
• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />
einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />
• Neuanpflanzung auf Pflanzenflächen entlang<br />
des Gewerbegebietes<br />
• Festlegung von Immissionswerten gem. Gutachten<br />
• Störung des Landschaftsbildes wird durch<br />
Randbepflanzung minimiert.<br />
• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen<br />
• Erhaltung vorhandener Gehölze an bestehenden<br />
Böschungen<br />
• umfangreiche Neuanpflanzungen auf Pflanzenflächen<br />
entlang der Randbereiche<br />
... wird ggf. noch ergänzt ...<br />
7 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES<br />
BEBAUUNGSPLANES UND ABWÄGUNG<br />
Mit Realisierung des Bebauungsplanes sind Auswirkungen auf einzelne der in §<br />
1 Abs. 6 BauGB genannten Belange zu erwarten. Diese Auswirkungen werden<br />
im Folgenden erläutert und in die Abwägung mit eingestellt. Gemäß § 1 Abs. 7<br />
BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten<br />
Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.<br />
Das Verkehrssystem betreffend sind aufgrund der beschränkten Größe des<br />
Plangebietes keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die geplante Nutzung<br />
als Gewerbegebiet induziert zwar Verkehr, dieser kann jedoch von der angrenzenden<br />
vorhandenen Erschließung im Gewerbegebiet Dilsburg ohne wesentliche<br />
negative Auswirkungen aufgenommen werden. Zu berücksichtigen ist<br />
dabei auch, dass es sich um eine bereits erschlossene Fläche handelt, die eine<br />
kurze Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ermöglicht. Lediglich die Zufahrt,<br />
die von dem vorhandenen Wendehammer im Gewerbegebiet abzweigt, ist<br />
neu herzurichten, dies geschieht jedoch auf privater Ebene.<br />
11
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
9 UMWELTBERICHT<br />
agstaUMWELT<br />
Wesentliche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen auf das Klima sind aufgrund<br />
der geringen Plangebietsgröße nicht zu erwarten. Das Plangebiet wird<br />
eingegrünt.<br />
Aus Sicht des Immissionsschutzes sind aufgrund der geringen Plangebietsgröße<br />
und der dem Umfeld angepassten Nutzung keine erheblichen Auswirkungen<br />
zu erwarten. Im Bebauungsplan werden die maximalen Schallpegel des<br />
rechtskräftigen Bebauungsplanes übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird<br />
zusätzlich ein weiteres Gutachten erstellt, um die umliegenden Bewohner des in<br />
der Nähe befindlichen Wohngebietes zu schützen.<br />
Durch die Maßnahme wird Grund und Boden in Anspruch genommen. Die<br />
Festsetzung einer GRZ von 0,8 garantiert, dass mindestens 20 % des Gewerbegebietes<br />
zu begrünen sind. Zudem wird um das Gewerbegebiet herum eine<br />
Grünfläche festgesetzt, die eine bessere Einbindung des Vorhabens in die Landschaft<br />
zum Ziel hat.<br />
Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte gem. SNG bzw. BNatSchG sind nicht betroffen.<br />
Durch die Gewerbegebietserschließung werden nur artenarme Ackerflächen<br />
beansprucht. Als Ausgleich erfolgen umfangreiche Gehölzpflanzungen entlang<br />
des Gewerbegebietes, die sowohl dem Artenschutz als auch dem Landschaftsschutz<br />
dienen.<br />
Erhebliche negative Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion und des Landschafts-<br />
/ Ortsbildes sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />
Der vorhandene Bergmannspfad wird um das Plangebiet herum umverlegt werden,<br />
weitere Erholungsfunktionen erfüllt das Plangebiet nicht. Da sich der Bebauungsplan<br />
mit seinen Festsetzungen (z.B. hinsichtlich der Höhe) an dem<br />
rechtskräftigen Bebauungsplan orientiert, fügt er sich in die Umgebung ein.<br />
9.1 Vorbemerkung<br />
Gesetzgrundlagen Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, die in einem<br />
Umweltbericht gem. § 2a Abs. 1 Nr. 2BauGB die Belange des Umweltschutzes<br />
darlegt.<br />
Umweltbericht Im Folgenden wird gem. Anlage 1 des BauGB ein Umweltbericht (Ergebnisse der<br />
Umweltprüfung) gem. § 2a BauGB verfasst, der die „voraussichtlichen unmittelbaren<br />
und mittelbaren Umweltänderungen und Auswirkungen auf die Schutzgüter“<br />
durch das vorgesehene Projekt bzw. Planung beschreibt und bewertet.<br />
Spezielle Artenschutz-<br />
prüfung Gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG ist die artenschutzrechtliche Prüfung im Zuge der<br />
Bebauungsplanaufstellung bzw. -änderung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) auf<br />
streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie sowie auf europäische<br />
Vogelarten zu beschränken. Bei der Betroffenheit besonders geschützter<br />
Arten gem. BArtSchV liegt gem. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG kein Verstoß im<br />
Sinne des § 44 BNatSchG vor.<br />
Umwelthaftung Gem. § 19 BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />
um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />
12
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
9.2 Projektbeschreibung<br />
agstaUMWELT<br />
Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />
der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind. Detaillierte<br />
Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />
Projektbeschreibung / Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />
Die von der Planung betroffene, ca. 1 ha große Fläche liegt am südlichen Rand<br />
des Ortsteils <strong>Heusweiler</strong> (Gemarkung Dilsburg), unmittelbar angrenzend an vorhandene<br />
gewerblich genutzte Bauflächen.<br />
Die dem Umweltbericht zugrunde liegende Bebauungsplanung setzt für diesen<br />
Bereich ein Gewerbegebiet fest. Der wirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes<br />
Saarbrücken enthält für das Bebauungsplangebiet die Darstellung<br />
von Landwirtschaftsflächen, so dass die Planungen nicht aus dem FNP entwickelt<br />
werden können, sondern eine FNP-Teiländerung im Parallelverfahren erforderlich<br />
wird.<br />
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />
Entstehung eines Gewerbegebietes geschaffen werden.<br />
Durch die Planungen wird folgender Bedarf an Grund und Boden induziert:<br />
- Geltungsbereich rd. 10.850 qm<br />
- Verkehrsflächen (Erschließungsstraße) ca. 450 qm<br />
- Gewerbegebiet: ca. 7.870 qm => GRZ 0,8 => Versiegelung max. 6.300 qm<br />
gesamte maximal zulässige Versiegelung: 6.750 qm<br />
Die maximal zulässige Versiegelung entspricht einem Versiegelungsgrad von rd.<br />
62 % bezogen auf den gesamten Geltungsbereich. Der bereich der neuen Erschließungsstraße<br />
wird bereits gewerblich genutzt, so dass hier keine Neuversiegelung<br />
erforderlich wird. Somit liegt die zulässige Neuversiegelung bei max.<br />
68 % (rd. 6.300 qm).<br />
Relevante Fachgesetze und Fachpläne<br />
Die relevanten Fachgesetze sind in Teil B auf der Planzeichnung genannt.<br />
Schutzgebiete nach Naturschutz sind nicht betroffen. Die Belange der Schutzgebiete<br />
nach Wasserrecht und sonstigen Schutzgebiete und Objekte nach Naturschutzrecht<br />
(u.a. Natura2000, Artenschutz, Umwelthaftung) werden im betreffenden<br />
Absatz abgehandelt.<br />
9.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung / Prüfung (saP) und Umweltschäden i.S.<br />
des Umweltschadensgesetzes<br />
Es ist zu prüfen, ob Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) im Sinne des § 44 Abs.<br />
1 BNatSchG für streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie<br />
für alle wild lebenden europäischen Vogelarten durch die Planung hervorgerufen<br />
werden, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen<br />
Population einer Art führen können.<br />
13
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
agstaUMWELT<br />
Im Nachfolgenden wird im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />
(saP) untersucht, ob bau- bzw. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf<br />
die streng bzw. besonders geschützte Arten zu erwarten sind. Es werden artenschutzrechtliche<br />
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />
geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des<br />
Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt<br />
und dargestellt und ggf. die Vorraussetzung für die Erfordernis die Ausnahmegenehmigung<br />
gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG formuliert.<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte hinsichtlich der europarechtlich relevanten<br />
Arten (Anh. IV FFH-RL, Anh 1 VS-RL) sowie der streng geschützten Arten<br />
zusammengestellt.<br />
Wirkfaktoren Im Folgenden werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen<br />
und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und<br />
Pflanzenarten verursachen können:<br />
Baubedingte<br />
Wirkfaktoren /<br />
Wirkprozesse Die Nutzungsänderung in ein Gewerbegebiet geht mit einer neuen Flächeninanspruchnahme<br />
einher, so dass durch diese Änderung Offenlandlebensräume (Intensivackerflächen)<br />
verloren gehen.<br />
Im Gegensatz zu linienförmigen Eingriffen (Straßen/Schienenwege) ist die Barrierewirkung<br />
bzw. sind Zerschneidungseffekte nachrangig zu beurteilen, da die<br />
Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich von bebauten und versiegelten Flächen<br />
angeordnet sind.<br />
Lärm- und Stoffimmissionen, Erschütterungen sowie optische Störungen sind<br />
durch den Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Kfz-Verkehr, etc.) als wesentliche<br />
Wirkfaktoren aufzuführen. Da kein nächtlicher Baubetrieb vorgesehen ist, beschränken<br />
sich diese Wirkungen auf den Zeitraum zwischen 7 Uhr und 19 Uhr.<br />
Anlagen- und<br />
betriebsbedingte<br />
Wirkprozesse Von der Gewerbegebietsnutzung gehen anlagen- und betriebsbedingten Wirkfaktoren<br />
in Form von akustischen und optischen Störungen sowie Immissionen<br />
aus, da die Anlage dauerhaft betrieben wird. Auch sind Störungen durch die Anwesenheit<br />
und die Tätigkeiten der Menschen zu verzeichnen.<br />
Auswirkungen durch Verschattung, die grundsätzlich kleinklimatologische Veränderungen<br />
der Lebensbedingungen von Arten hervorrufen kann, können ebenfalls<br />
auftreten, sind in diesem Bereich wegen der vorherigen Nutzung als intensiv<br />
genutzte Ackerflächen jedoch weniger relevant.<br />
Verstärke Emissionen, die angrenzende Habitatstrukturen verändern könnten<br />
und somit Auswirkungen auf geschützte Arten haben könnten, wie z.B. stoffliche<br />
Depositionen, Stoffeinträge, Abgase sind nicht relevant, da keine stark emittierenden<br />
Industriebetriebe zulässig sind.<br />
Vorkehrungen zur<br />
Vermeidung Folgende allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um<br />
Gefährdungen von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Arten des<br />
Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie zu vermeiden oder zu mindern:<br />
14
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
agstaUMWELT<br />
- Ausführung von Rodungsarbeiten an den Böschungen zum bestehenden Gewerbegebiet<br />
nur zwischen 01. Oktober bis 28. Februar; bei unvermeidbaren<br />
Rodungsarbeiten (z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen) während der Brutzeit<br />
müssen die zu rodenden Gehölze zuvor auf Brut- bzw. Ruhestätten abgesucht<br />
werden.<br />
- Soweit möglich Erhaltung und Schonung von einzelnen Laubbäumen im<br />
Randbereich des Plangebiets.<br />
- Sicherung und Erhaltung angrenzender Grünstrukturen.<br />
- Aufstellen von Bauzäunen zum Schutz angrenzender Gehölzstrukturen.<br />
geschützte<br />
Pflanzen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind angesichts der gewerblichen<br />
Nutzungen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu erwarten.<br />
Auch sind im Umfeld des Vorhabens keine Pflanzenarten des Anhangs IV der<br />
FFH-Richtlinie bekannt 5 .<br />
geschützte Säugetiere Alle heimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt<br />
und damit streng geschützt. Für den Geltungsbereich sind keine Fledermausvorkommen<br />
bzw. Wochenstuben bekannt. 6 Die Beeinträchtigung bzw. Reduzierung<br />
der Jagdreviere stellen keinen Verbotstatbestand gem. § 44<br />
BNatSchG dar.<br />
Weitere Nachweise von Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die<br />
potenziell im Saarland vorkommen (Biber, Wildkatze, Haselmaus) sind nicht bekannt<br />
7 .<br />
Amphibien / Reptilien Zur naturschutzfachlichen Beurteilung wurden die Daten der Verbreitungskarten 8<br />
der Delattinia ausgewertet, die darüber Aufschluss geben, ob die entsprechenden<br />
Arten grundsätzlich zu erwarten sind. Im weiteren Umfeld des Plangebietes<br />
ist demnach mit einem Vorkommen von Lacerta agilis (Zauneidechse) zu rechnen.<br />
Die derzeitigen Biotopstrukturen und die intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />
angrenzenden Bereiche bieten jedoch keine idealen Habitatverhältnisse für<br />
diese Wärme liebende Eidechsenart, so dass ein Vorkommen ausgeschlossen<br />
wird.<br />
Laichgewässer und geeignete Habitatstrukturen fehlen sowohl im Plangebiet als<br />
auch im unmittelbar angrenzenden Bereich, so dass ein Vorkommen von Amphibienarten<br />
ebenfalls ausgeschlossen werden kann.<br />
Libellen Wegen fehlender Habitateignung (keine geeigneten strukturreichen und vor allem<br />
sauberen Gewässer als potenzielle Lebensräume und Reproduktionsgewässer)<br />
kann das Vorkommen der Libellen-Arten des Anhangs II und IV FFH-<br />
Richtlinie ausgeschlossen werden 9 .<br />
5<br />
SAUER, E. (1993): Die Gefäßpflanzen des Saarlandes (mit Verbreitungskarten), Schriftenreihe „Aus Natur und Landschaft<br />
im Saarland“, Sonderband 5, MfU Saarland / DELATTINIA e.V. (Hrsg.)<br />
http://www.delattinia.de/SAAR_FLORA_ONLINE/ (...)<br />
http://www.floraweb.de/MAP/ (...)<br />
http://www.moose-deutschland.de/ (...)<br />
6<br />
www.geoportal.saarland.de<br />
7<br />
HERRMANN, M. (1991): Säugetiere im Saarland - Verbreitung, Gefährdung, Schutz, NABU Saar (Hrsg).<br />
8<br />
http://www.delattinia.de/Verbreitungskarten.htm<br />
9<br />
aus: Didion, A., Trockur, B. und Schorr, M. (1997): Roten Liste der im Saarland gefährdeten Libellenarten (2.Fassung:<br />
1997); in: Bestand und Gefährdung der Libellen, Tagfalter, Moose und Armleuchteralgen des Saarlandes; Aus Natur und<br />
Landschaft im Saarland - Sonderband 7; 9-35 - überarbeitet, Juni 1999 bzw. Dezember 2001<br />
15
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Schmetterlinge Die aktuelle Fassung des Schmetterlingsatlas des Saarlandes weist keine Fundorte<br />
streng geschützter Tag- und Nachtfalterarten des Anh. II und IV der FFH-RL<br />
für den Bereich des Plangebietes auf. 10 Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen<br />
(Intensivacker) sind keine streng geschützten Arten zu erwarten.<br />
Fische, Rundmäuler,<br />
Weichtiere: keine Betroffenheit<br />
Käfer Die streng geschützten Käferarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie sind<br />
an Waldlebensräume bzw. Mulm-/ Totholzbäume gebunden, die im Geltungsbereich<br />
nicht vorhanden sind. Ein Vorkommen ist damit auszuschließen.<br />
geschützte Vogelarten<br />
des Anh. 1 VSRL Laut Brutvogelatlas des Saarlandes 11 existieren im Plangebiet keine Vorkommen<br />
geschützter Vogelarten des Anhangs 1 der VS-RL 12 .<br />
agstaUMWELT<br />
Im weiteren Umfeld finden sich Brutzeitbeobachtungen der Arten Dryocopus<br />
martius (Schwarzspecht) und Pernis apivorus (Wespenbussard). Des Weiteren<br />
existiert ein Brutnachweis für die Art Lanius collurio (Neuntöter). Die genannten<br />
Arten benötigen Wälder, Waldränder bzw. zumindest gebüschreiche Strukturen<br />
als Lebensraum.<br />
Aufgrund der vorhandenen Strukturen im Plangebiet ist eine Betroffenheit genannter<br />
Arten und damit eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszuschließen.<br />
Rastvögel Fundnachweise für Rastvogelarten existieren im Planungsbereich nicht. Laut<br />
Brutvogelatlas des Saarlandes gibt es im weiteren Umfeld des Plangebietes eine<br />
Brutzeitbeobachtung von Anas platyrhynchos (Stockente). Aufgrund der Habitatansprüche<br />
der Stockente und der vorhandenen Strukturen im Plangebiet kann<br />
jedoch eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Art ausgeschlossen<br />
werden<br />
Sonst. europäische<br />
Vogelarten Für Vorkommen wild lebender europäischer Vogelarten, die an Gehölzstrukturen<br />
bzw. Offenland als (Teil-) Lebensraum angewiesen sind, bleibt im Umfeld des<br />
Plangebiets auch weiterhin genügend Lebensraum erhalten, so dass eine Betroffenheit<br />
nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden kann.<br />
Die Erschließung des Gewerbegebietes geht mit der Beseitigung von geringfügigen<br />
Gehölzbeständen (Neuanpflanzungen) an den bestehenden Böschungen<br />
einher. Da dies jedoch außerhalb der Brutsaison erfolgen wird, ist sichergestellt,<br />
dass aktuell besetzte Nester und Eier im Sinne von Art. 5 b VSR nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
Damit sind keine Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG und des Art.<br />
5 VSRL zu erwarten. Eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht er-<br />
vgl. auch Verbreitungskarten in: Trockur, B. et al. 2010, Atlas der Libellen, Fauna und Flora der Großregion, Bd. 1,<br />
Hrsg.: Zentrum f. Biodokumentation, Landsweiler-Reden<br />
10<br />
Werno, A. (2012): Lepidoptera-Atlas 2011. Verbreitungskarten Schmetterlinge (Lepidoptera) im Saarland und Randgebieten.<br />
[Internet: http://www.Delattinia.de/saar-lepi-online/index.htm]<br />
11<br />
BOS, J.; BUCHHEIT, M.; AUSTGEN, M.; MARKUS AUSTGEN; ELLE, O. (2005): Atlas der Brutvögel des Saarlandes.<br />
Ornithologischer Beobachterring Saar (Hrsg.), Atlantenreihe Bd. 3<br />
12<br />
RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. L 103<br />
vom 25.4.1979, S. 1)<br />
16
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
agstaUMWELT<br />
forderlich.<br />
...wird im Zuge des Verfahrens ggf. ergänzt...<br />
Nationale<br />
Verantwortung Seit Inkrafttreten der Neufassung des BNatSchG am 01.03.2010 ist zu prüfen, ob<br />
Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG für natürlich vorkommende<br />
Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die<br />
Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist (§ 54 Abs. 1 Nr. 2<br />
BNatSchG) einschlägig sind (sog. „nationale Verantwortungsarten“). Derzeit existiert<br />
allerdings noch keine Rechtsverordnung gem. § 54 Abs. 1 BNatSchG zu<br />
diesen Arten mit nationaler Verantwortlichkeit, so dass eine Prüfung anhand der<br />
Literatur zu dieser Thematik durchgeführt wird.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Arten betroffen, für die eine hohe nationale<br />
Verantwortlichkeit besteht.<br />
USchadG Gem. § 19 BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />
um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />
Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />
der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind.<br />
Erheblichkeit Die Beurteilung einer Schädigung, die erheblich nachteilige Auswirkungen auf<br />
den Erhaltungszustand des betreffenden Lebensraumtyps haben kann, richtet<br />
sich nach den Kriterien des Anhangs 1 der Umwelthaftungsrichtlinie 13 :<br />
„- Anzahl der Exemplare, ihre Bestandsdichte oder ihr Vorkommensgebiet;<br />
- Rolle der einzelnen Exemplare oder des geschädigten Gebiets in Bezug auf die Erhaltung der<br />
Art oder des Lebensraums, Seltenheit der Art oder des Lebensraums (auf örtlicher, regionaler<br />
und höherer Ebene einschließlich der Gemeinschaftsebene);<br />
- die Fortpflanzungsfähigkeit der Art (entsprechend der Dynamik der betreffenden Art oder Population),<br />
ihre Lebensfähigkeit oder die natürliche Regenerationsfähigkeit des Lebensraums (entsprechend<br />
der Dynamik der für ihn charakteristischen Arten oder seiner Populationen);<br />
- die Fähigkeit der Art bzw. des Lebensraums, sich nach einer Schädigung ohne äußere Einwirkung<br />
lediglich mit Hilfe verstärkter Schutzmaßnahmen in kurzer Zeit so weit zu regenerieren,<br />
dass allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums ein<br />
Zustand erreicht wird, der im Vergleich zum Ausgangszustand als gleichwertig oder besser zu<br />
bewerten ist.<br />
Eine Schädigung, die sich nachweislich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, ist als erhebliche<br />
Schädigung einzustufen.<br />
Folgende Schädigungen müssen nicht als erheblich eingestuft werden:<br />
- nachteilige Abweichungen, die geringer sind als die natürlichen Fluktuationen, die für den betreffenden<br />
Lebensraum oder die betreffende Art als normal gelten;<br />
- nachteilige Abweichungen, die auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder aber auf äußere<br />
Einwirkung im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den<br />
Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele zufolge<br />
als normal anzusehen ist oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer<br />
oder Betreiber entspricht;<br />
13<br />
Richtlinie 2004/35/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung<br />
und Sanierung von Umweltschäden (UH-RL)<br />
17
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
agstaUMWELT<br />
- eine Schädigung von Arten bzw. Lebensräumen, die sich nachweislich ohne äußere Einwirkung<br />
in kurzer Zeit so weit regenerieren werden, dass entweder der Ausgangzustand erreicht wird<br />
oder aber allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums<br />
ein Zustand erreicht wird, der im Vergleich zum Ausgangszustand als gleichwertig oder<br />
besser zu bewerten ist.“<br />
Pflanzen der Anh. II<br />
und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Pflanzenarten der Anhänge II und<br />
IV der FFH-Richtlinie bekannt und aufgrund der bestehenden intensiven Nutzung<br />
als Ackerfläche auch nicht zu erwarten.<br />
Tierarten der Anh. II<br />
und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Tierarten der Anhänge II und IV<br />
der FFH-Richtlinie bekannt bzw. aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen zu<br />
erwarten.<br />
Zugvögel (Raststätten)<br />
i.S. Art. 4 (2) VS-RL Im Planungsgebiet sind keine Raststätten von Zugvogelarten vorhanden.<br />
Feuchtgebiete im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 2 VS-RL sind nicht vorhanden.<br />
Vogelarten des Anh. 1<br />
der VS-RL Es sind keine Vogelarten des Anhangs 1 der VS-RL im Plangebiet zu erwarten<br />
(s.o.).<br />
Lebensraumtypen (LRT)<br />
des Anh. I der FFH-RL Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und dem hohen Versiegelungsgrad<br />
innerhalb des nördlichen Geltungsbereiches sind keine Lebensraumtypen<br />
des Anh. I der FFH-RL festzustellen.<br />
Im näheren Umfeld des Plangebietes sind ebenfalls aufgrund der intensiven Ackernutzung<br />
keine Lebensraumtypen des Anh. 1 der FFH-RL vorzufinden.<br />
Haftungsfreistellung Einer Haftungsfreistellung steht nach derzeitigem Kenntnisstand nichts entgegen.<br />
9.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltprüfung)<br />
Schutzgüter<br />
Flora /<br />
Fauna /<br />
biologische<br />
Bestandsaufnahme und Maßnahmen zum Ausgleich<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Die von der Planung betroffene Fläche stellt sich derzeit als Ackerfläche dar.<br />
VÖkologisch<br />
hochwertige Strukturen sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />
ivorhanden<br />
(vgl. Kap. 3).<br />
e<br />
l<br />
f...wird<br />
im Zuge des Verfahrens ggf. ergänzt...<br />
a<br />
lBeschreibung<br />
umweltrelevanter Maßnahmen<br />
t<br />
Die GRZ von 0,8 garantiert, dass 20 % der Grundstücksfläche unversiegelt bleiben<br />
und gärtnerisch gestaltet werden.<br />
Es werden umfangreiche grünordnerische Festsetzungen zur Anpflanzung von<br />
Bäumen und Sträuchern getroffen, die der Fauna neue Habitatgelegenheiten<br />
(Brutplätze, Nahrungshabitate, Versteckmöglichkeiten) bieten, so dass keine er-<br />
18
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Schutzgut<br />
Boden<br />
Schutzgut<br />
Wasser<br />
agstaUMWELT<br />
heblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Der Geltungsbereich wird derzeit intensiv als Ackerfläche genutzt, so dass die<br />
Bodeneigenschaften stark anthropogen überformt sind. Der nördliche Geltungsbereich<br />
wird bereits gewerblich genutzt, so dass dort keine natürlichen Böden<br />
vorhanden sind.<br />
Die natürlichen Bodenfunktionen, wie Puffer-, Filtereigenschaften, natürliche<br />
Fruchtbarkeit, werden durch die Untergrundverhältnisse vorbestimmt und sind<br />
bereits stark verändert.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 begrenzt die Versiegelung<br />
und stellt einen Grünanteil (Grünflächen) von mindestens 20 % innerhalb<br />
des Gewerbegebietes bereit.<br />
Auf Grund der Festsetzungen des Bebauungsplans wird davon ausgegangen,<br />
dass zwar im Bereich der Baumaßnahmen umfängliche Bodenveränderungen,<br />
u.a. auch durch die erforderlichen Modellierungen, erfolgen, aber dennoch keine<br />
erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.<br />
Im Bebauungsplan werden entsprechende Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />
BauGB in den Randbereichen festgesetzt, so dass vom Gesamtgeltungsbereich<br />
lediglich max. 58 % neu versiegelt werden.<br />
...wird ggf. im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Der geologische Untergrund wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt.<br />
Die Hydrologie und damit der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />
der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />
mit vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />
Durch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung und den hohen Versiegelungsgrad<br />
im nördlichen Plangebiet sowie durch die intensive Ackernutzung im<br />
Erweiterungsgebiet sind bereits Auswirkungen und Vorbelastungen auf das<br />
Wasserpotenzial vorhanden.<br />
Im Plangebiet existieren keine Oberflächengewässer.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Die Festsetzung der GRZ von 0,8 stellt einen Flächenanteil von mindestens 20<br />
% (unversiegelte Freiflächen) im festgesetzten Gewerbegebiet bereit, auf dem<br />
eine natürliche Regenwasserversickerung erfolgt. Außerdem sind im Randbereich<br />
weitere private Grünflächen festgesetzt, so dass vom Gesamtgeltungsbereich<br />
lediglich max. 58 % neu versiegelt werden.<br />
Aussagen zur Behandlung des Niederschlagswassers sowie zur Schmutzwas-<br />
19
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Schutzgut<br />
Landschaft<br />
Schutzgüter<br />
Klima / Luft<br />
agstaUMWELT<br />
serbeseitigung werden im Zuge des Verfahrens ergänzt.<br />
Nach derzeitigem Kenntnistand sind erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Wasser nicht zu erwarten.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Das / Landschaftsbild wird, aus Richtung Hilschbach und Riegelsberg gesehen, in<br />
erster Linie durch die intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen (Äcker Wiesen),<br />
die O durch vereinzelte Feldgehölze gegliedert werden, gekennzeichnet.<br />
r<br />
t<br />
Die s vorhandene gewerbliche Nutzung im bestehenden Gewerbegebiet stellt eine<br />
visuelle b Vorbelastung der Landschaft dar.<br />
i<br />
l<br />
Aufgrund seiner Größe und der gewerblichen Nutzung nimmt das Gebiet keine<br />
d<br />
Erholungsfunktion ein. Lediglich der vorhandene Bergmannspfad, der das Plangebiet<br />
derzeit am nördlichen Rand tangiert, wird hin und wieder von Spaziergängern<br />
genutzt.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Um Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren, werden<br />
Festsetzungen zur Grundflächenzahl und zur Höhe baulicher Anlagen getroffen.<br />
Die Festsetzungen hinsichtlich Höhe, Grundflächenzahl etc. passen sich an den<br />
bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan an, so dass sich der Bebauungsplan<br />
in die Umgebung einfügt.<br />
Die umfangreichen Gehölanpflanzungen entlang der äußeren Gewerbegebietsgrenzen<br />
(Böschungen) binden das Plangebiet in die Landschaft ein und kaschieren<br />
die gewerblichen Nutzungen weitgehend.<br />
Der Bergmannspfad wird im Zuge der Bauarbeiten umverlegt werden.<br />
Nach derzeitigem Kenntnistand sind erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />
Landschaft / Erholung nicht zu erwarten.<br />
...wird ggf. im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Plangebietes sind als<br />
Kaltluft produzierende Flächen einzustufen. Die dort entstehende Kalt-/Frischluft<br />
fließt der Topografie folgende in Richtung Hilschbachtal nach Süden ab. Sie trägt<br />
damit zum Frischluftaustausch zwischen Freiland und Siedlungen bei.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Es ist nicht zu erwarten, dass durch die geplante Nutzung erheblicher zusätzlicher<br />
Verkehr induziert wird, da es sich lediglich um eine Erweiterung eines bereits<br />
bestehenden Gewerbegebietes handelt.<br />
Nach derzeitigem Kenntnistand sind keine erheblichen Auswirkungen auf das<br />
Schutzgut Klima / Luft zu erwarten.<br />
20
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
Schutzgüter<br />
Bevölkerung,<br />
Gesundheit<br />
des Menschen<br />
Schutzgut<br />
Kulturgüter /<br />
Sachgüter<br />
Wirkungsgefüge<br />
/<br />
Wechselwirkungen<br />
agstaUMWELT<br />
...wird ggf. im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Erholungsfunktionen für die Allgemeinheit erfüllt das Gebiet nicht, abgesehen<br />
vom historischen Bergmannspfad, der das Plangebiet am nördlichen Rand tangiert.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Die Lärmkontingente des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden zunächst<br />
übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird für das Vorhaben ein zusätzliches<br />
Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse für die nächsten Beteiligungsschritte<br />
eingestellt werden.<br />
Durch die Umverlegung des Bergmannspfads ist eine Erholungsnutzung weiterhin<br />
möglich.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass durch Festsetzung maximaler Schallleistungspegel<br />
keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten<br />
sind.<br />
Bestandsbeschreibung<br />
Im Plangebiet selbst liegen nach bisherigem Erkenntnisstand keine schutzwürdigen<br />
Kultur- oder Sachgüter vor. Lediglich der historische Bergmannspfad tangiert<br />
derzeit das Plangebiet am nördlichen Rand. Bodendenkmäler sind nicht bekannt.<br />
Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />
Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Falle eines Bodenfundes ist<br />
das Landesdenkmalamt zu informieren. Der Bergmannspfad wird im Zuge der<br />
Realisierung des Vorhabens umverlegt werden, d.h. er bleibt erhalten.<br />
Wechselwirkungen bestehen im Wirkungsgefüge der Schutzgüter Pflanzen, Tiere,<br />
Boden, Wasser und Klima/Luft.<br />
Die Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltpotenzialen werden sich, bedingt<br />
durch die Inanspruchnahme von Lebensraum sowie Grund und Boden verändern.<br />
Erhebliche Veränderungen und Einschränkungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />
sind auf Grund der geringen Plangebietsgröße und der umfangreichen<br />
Freiflächen im Umfeld des Plangebietes sowie der umfangreichen Neupflanzungen<br />
nicht zu erwarten.<br />
Auch ist eine nachhaltige Beeinträchtigung der Landschafts- und Erholungsfunktionen<br />
nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />
Prognose und Alternativen<br />
21
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
9.5 Zusammenfassung<br />
agstaUMWELT<br />
Der Umweltzustand innerhalb des Plangebiets wird sich durch die Umsetzung<br />
der Planung gegenüber dem Bestand bzw. dem bereits zulässigen Eingriff zwar<br />
verändert, erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nach<br />
derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht zu erwarten.<br />
Eine Nichtdurchführung der Planung (0-Variante) würde bedeuten, dass das<br />
nördliche Plangebiet weiterhin gewerblich und die Erweiterungsflächen landwirtschaftlich<br />
genutzt werden könnten, jedoch wegen des fehlenden Planungsrechtes<br />
keine baulichen Erweiterungs- / Modernisierungsmöglichkeiten bestehen.<br />
Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des Datenmaterials ergeben sich<br />
daraus, dass die Beschreibungen nicht auf umfänglichen Gutachten / Modelle /<br />
Prognosen zurückgreifen, die im Rahmen einer vollständigen UVP u.U. erforderlich<br />
wären.<br />
Viele Aussagen basieren auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und entsprechen<br />
somit im Detaillierungsgrad einer Wirkungsanalyse, die für den vorliegenden<br />
Bebauungsplan jedoch ausreichend ist.<br />
Die in den vorgenannten Kapiteln erarbeiteten Aussagen sind für eine Umweltprüfung<br />
im Sinne des § 2 Abs. 4 und 2a BauGB und § 17 UVPG ausreichend.<br />
Monitoring (Maßnahmen zur Überwachung)<br />
Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />
Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />
- ggf. weitere Ergänzung im Zuge des Verfahren<br />
Nichttechnische Zusammenfassung<br />
Das Plangebiet weist aufgrund der bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung<br />
im nördlichen Geltungsbereich und der intensiven Ackernutzung im Erweiterungsbereich<br />
keine ökologisch hochwertigen Strukturen auf. Das nördliche Gebiet<br />
ist nahezu vollständig versiegelt, lediglich ein schmaler Laubgehölzstreifen<br />
(Neuanpflanzung) entlang der Böschungen des bestehenden Gewerbegebiets ist<br />
vorhanden. Ein ökologischer Ausgleich erfolgt für Eingriffe, die durch die Entstehung<br />
der Gewerbegebiets<strong>erweiterung</strong> hervorgerufen werden. Sie umfassen umfangreiche<br />
Gehölzpflanzungen entlang der neuen Gewerbegebietsflächen.<br />
Schutzobjekte und geschützte Strukturen sind nicht betroffen.<br />
Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt sich für das festgesetzte<br />
Gewerbegebiet ein Versiegelungsgrad von maximal 80 % bei einer Grundflächenzahl<br />
von 0,8. berücksichtigt man, dass weitere umfassende Grünflächen<br />
festgesetzt sind, so wird lediglich ein Versiegelungsgrad von 62 % für den Gesamtgeltungsbereich<br />
erreicht.<br />
Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die Festsetzungen nicht erheblich<br />
beeinträchtigt.<br />
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-<br />
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />
Scoping, Juni 2012<br />
agstaUMWELT<br />
stände zu erwarten. Schutzgebiete und Schutzobjekte nach EU-Recht sind nicht<br />
betroffen. Biodiversitätsschäden im Sinne des § 19 BNatSchG sind ebenfalls<br />
nicht zu befürchten, so dass eine Haftungsfreistellung erfolgen kann.<br />
Erhebliche nachteilige Auswirkungen und Wechselwirkungen auf die Wirkungsgefüge<br />
der untersuchten Schutzgüter sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu<br />
erwarten.<br />
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