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erweiterung gewerbegebiet dilsburg - Gemeinde Heusweiler

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GEMEINDE HEUSWEILER<br />

ORTSTEIL HEUSWEILER<br />

BEGRÜNDUNG ZUM BEBAUUNGSPLAN<br />

„ERWEITERUNG GEWERBEGEBIET DILSBURG“<br />

Auszug aus FNP Regionalverband Saarbrücken, o.M.<br />

PLANGEBIET<br />

STAND:<br />

Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB<br />

Beteiligung der Behörden und sonstigen TÖB (Scoping) gem. § 4 Abs. 1 BauGB<br />

Bearbeitet für die<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong>, im Juni 2012


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

INHALT Seite<br />

1 VORBEMERKUNGEN ................................................................................................................. 3<br />

2 PLANGEBIET .............................................................................................................................. 3<br />

2.1 LAGE, ABGRENZUNG UND GRÖßE................................................................................................................ 3<br />

2.2 SITUATION IM PLANGEBIET ........................................................................................................................... 4<br />

2.3 VORHANDENE ERSCHLIEßUNG ..................................................................................................................... 5<br />

2.4 STÄDTEBAULICHES UMFELD......................................................................................................................... 5<br />

3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN............................................................................................. 5<br />

3.1 LANDESENTWICKLUNGSPLAN ...................................................................................................................... 5<br />

3.2 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN / LANDSCHAFTSPLAN ..................................................................................... 6<br />

4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES ...................................................... 6<br />

4.1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG ................................................................................................................ 6<br />

4.2 VER- UND ENTSORGUNG................................................................................................................................ 6<br />

5 FESTSETZUNGEN ...................................................................................................................... 7<br />

5.1 ART DER BAULICHEN NUTZUNG ................................................................................................................... 7<br />

5.2 MAß DER BAULICHEN NUTZUNG................................................................................................................... 8<br />

5.3 BAUWEISE - ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN ........................................................................... 8<br />

5.4 NEBENANLAGEN, GARAGEN UND STELLPLÄTZE ...................................................................................... 8<br />

5.5 VERKEHRSFLÄCHEN....................................................................................................................................... 9<br />

5.6 FLÄCHE FÜR AUFSCHÜTTUNGEN ................................................................................................................. 9<br />

5.7 IMMISSIONSSCHUTZ........................................................................................................................................ 9<br />

6 GRÜNORDNUNG ........................................................................................................................ 9<br />

6.1 GRÜNORDNERISCHE FESTSETZUNGEN ...................................................................................................... 9<br />

6.2 UMWELTVERTRÄGLICHKEIT / AUSWIRKUNGEN DER ZU ERWARTENDEN EINGRIFFE AUF DEN<br />

NATURHAUSHALT - EINGRIFFS- / AUSGLEICHSBILANZIERUNG ............................................................ 10<br />

7 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES UND<br />

ABWÄGUNG.............................................................................................................................. 11<br />

9 UMWELTBERICHT.................................................................................................................... 12<br />

9.1 VORBEMERKUNG........................................................................................................................................... 12<br />

9.2 PROJEKTBESCHREIBUNG............................................................................................................................ 13<br />

9.3 ARTENSCHUTZRECHTLICHE BETRACHTUNG / PRÜFUNG (SAP) UND UMWELTSCHÄDEN I.S. DES<br />

UMWELTSCHADENSGESETZES................................................................................................................... 13<br />

9.4 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN (UMWELTPRÜFUNG)............... 18<br />

DIE FESTSETZUNGEN HINSICHTLICH HÖHE, GRUNDFLÄCHENZAHL ETC. PASSEN<br />

SICH AN DEN BESTEHENDEN RECHTSKRÄFTIGEN BEBAUUNGSPLAN AN, SO<br />

DASS SICH DER BEBAUUNGSPLAN IN DIE UMGEBUNG EINFÜGT................................... 20<br />

9.5 ZUSAMMENFASSUNG.................................................................................................................................... 22<br />

agstaUMWELT<br />

2


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

1 VORBEMERKUNGEN<br />

Aufstellungsbeschluss Am __.__.2012 hat der Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> den Beschluss zur Aufstellung<br />

des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“ im Ortsteil<br />

<strong>Heusweiler</strong> gefasst.<br />

agstaUMWELT<br />

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die planungsrechtliche Voraussetzung<br />

für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes Dilsburg<br />

geschaffen.<br />

Die Arbeitsgruppe Stadt- und Umweltplanung GmbH, Saarbrücker Straße 178,<br />

66333 Völklingen, wurde mit der Ausarbeitung der Planentwürfe beauftragt.<br />

Anlass / Ziel und<br />

Zweck der Planung Die Aufstellung des Bebauungsplanes wird erforderlich, da ein bestehendes Gewerbegebiet,<br />

zu dem bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert („Gewerbegebiet<br />

Dilsburg“), erweitert werden soll. Hierzu ist die teilweise Änderung<br />

des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Dilsburg“ erforderlich.<br />

Verfahren Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan im regulären Verfahren aufgestellt.<br />

Da er den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes des Regionalverbandes<br />

widerspricht, muss dieser geändert werden. Dies geschieht im vorliegenden<br />

Fall im Parallelverfahren.<br />

In der Begründung werden gemäß § 9 Abs. 8 BauGB die Ziele, Zwecke und wesentlichen<br />

Auswirkungen des Bebauungsplanes dargelegt.<br />

Für die Verfahrensdurchführung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

gelten die in der Planzeichnung (Teil A) bzw. im Textteil (Teil B) genannten Gesetze<br />

und Verordnungen.<br />

Grünordnung Die grünordnerischen Belange (Landschaftspflege) werden als integrierter Bestandteil<br />

des Bebauungsplanes erarbeitet. Im Rahmen des betreffenden Kapitels<br />

werden die detaillierten Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der<br />

Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie sonstige umweltrelevante<br />

Aspekte (z.B. Boden, Klima, Luft, Arten- / Biotopschutz) detailliert erörtert.<br />

Die Grünordnung dient damit sowohl der Aufarbeitung abwägungsrelevanter Belange,<br />

als auch zur Vorbereitung grünordnerischer Festsetzungen des Bebauungsplanes.<br />

2 PLANGEBIET<br />

2.1 Lage, Abgrenzung und Größe<br />

Das ca. 1 ha große Plangebiet liegt im südlichen Bereich von Dilsburg. Die äußere<br />

Zufahrt erfolgt über die Holzer Straße (L136), weiterhin ist das Gebiet über die<br />

Straße „Zum Schacht“ erschlossen.<br />

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung zu entnehmen.<br />

3


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

2.2 Situation im Plangebiet<br />

Nutzungsstruktur Ein Teil des Plangebietes (Zufahrt) befindet sich bereits auf dem jetzigen<br />

Firmengelände der Firma Jeras, der überwiegende Teil befindet sich jedoch auf<br />

den sich südlich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen.<br />

Naturraum Das Plangebiet befindet sich im Naturraum „Prims-Blies-Hügelland“ (190.0). 1<br />

Topografie Das Plangebiet fällt in Richtung Süden ab. Zur Stabilisierung der Hanglage sind<br />

Aufschüttungen erforderlich.<br />

Geologie Die Geologie im Plangebiet besteht aus Braunerde, örtlich pseudovergleyt, aus<br />

Hauptlage über älteren Deckschichten aus vorwiegend feinklastischen Sedimentgesteinen<br />

(Silt- und Tonsteinen) des Rotliegenden und Karbon. 2<br />

Hydrologie Im Plangebiet und der näheren Umgebung existiert kein Wasserschutzgebiet. 3<br />

Gewässer Im Plangebiet selbst existieren keine Oberflächengewässer. In einer Entfernung<br />

von ca. 200m in westlicher Richtung des Plangebietes verläuft in einer Schlucht<br />

der Hilschbach, ein kleineres Stillgewässer existiert in einer Entfernung von ca.<br />

250m in nordwestlicher Richtung.<br />

Klima / Lufthygiene Das Plangebiet liegt weder in einem Kaltluftentstehungsgebiet, noch im Bereich<br />

einer Kaltluftabflussbahn. Das nächstgelegene Gebiet, welches für die Entstehung<br />

von Kaltluft relevant ist, beginnt ca. 500m nördlich des Plangebietes. 4<br />

Biotopstrukturen Das Plangebiet liegt auf einer aktuell landwirtschaftlich genutzten Fläche. Zwischen<br />

der bestehenden Bebauung und dem Plangebiet existiert ein ca. 3m breiter<br />

Grünstreifen. Auf diesem Streifen wurde vormals in einer Reihe, mit Abständen<br />

von ca. 3-5m, Jungwuchs verschiedener Baumarten gepflanzt. Unter anderem<br />

stehen hier Hainbuchen (Carpinus betulus), Eschen (Fraxinus excelsior),<br />

Apfel- (Malus spec.) und Kirschbäume (Prunus spec.). Die Krautschicht ist eher<br />

artenarm ausgeprägt, hier gibt es Vorkommen von Brennnessel (Urtica dioica),<br />

Knoblauchsrauke (Alliaria petiolata), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Wiesen-<br />

Labkraut (Galium mollugo) und Wicken (Vicia spec.).<br />

agstaUMWELT<br />

In der nordwestlichen Ecke des Plangebietes fällt das Gelände um mehrere Meter<br />

ab und geht in eine Schlucht über, die sich weiter abfallend nach Nordwesten<br />

erstreckt. Der Bestand ist ungleichmäßig und augenscheinlich nicht autochthon<br />

entstanden. In einem kleinen Teilbereich stehen Nadelhölzer, in einem weiteren<br />

stockt eine Birkengruppe (Betula pendula). Des weiteren stehen in diesem Bereich<br />

einzelne Apfelbäume (Malus spec.), Weiden (Salix spec.), Kirschbäume<br />

(Prunus spec.), Ahorn (Acer spec.) und Schwarzer Holunder (Sambucus nigra).<br />

Am oberen, nördlichen, Rand steht eine einzelne ältere Eiche (Quercus spec.).<br />

In der Strauchschicht kommt Weißdorn (Crataegus spec.), Hasel (Corylus avellana),<br />

Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) und Jungwuchs des Ahorns (Acer<br />

spec.) vor. Im unteren Bereich der Schlucht, außerhalb des Plangebietes, liegen<br />

größere Mengen Totholz.<br />

1<br />

Quelle: H. SCHNEIDER; Naturräumlichen Einheiten auf Blatt 159 Saarbrücken, Geographische Landesaufnahme M 1:<br />

200 000, Naturräumliche Gliederung Deutschlands, Institut für Landeskunde der BfA für Landeskunde und Raumordnung,<br />

Bonn-Bad Godesberg 1972<br />

2<br />

www.geoportal.saarland.de<br />

3<br />

www.geoportal.saarland.de<br />

4<br />

http://gdzims.lkvk.saarland.de/website/LP_klima_boden/viewer.htm<br />

4


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Landschafts-/ Ortsbild Das Landschaftsbild im Süden des Plangebietes wird durch intensiv genutzte<br />

Landwirtschafts- bzw. Ackerflächen geprägt. Nördlich angrenzend dominieren<br />

die vorhandenen Gewerbebetriebe des Gewerbegebietes Dilsburg sowie der<br />

Schacht Dilsburg.<br />

Erholung Da das Plangebiet derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird und sich<br />

die Flächen in Privatbesitz befinden, erfüllt das Gebiet keine direkte Erholungsfunktion.<br />

Lediglich ein alter Bergmannspfad quert derzeit das Plangebiet am<br />

nördlichen Rand, dieser wird im Zuge der Planungsarbeiten umverlegt werden<br />

müssen, wird aber auch künftig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.<br />

ABSP Im Gutachten „Daten zum Arten- und Biotopschutz - ABSP“ sind die Ackerflächen<br />

nicht erfasst.<br />

Natura 2000 Es sind keine gemeldeten Gebiete mit gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-<br />

Fauna-Habitat- bzw. EU-Vogelschutz-Richtlinie) betroffen. Das Plangebiet liegt<br />

weder in einem SPA-Gebiet (Special Protection Area, im Rahmen Natura 2000)<br />

noch in einem IBA-Gebiet (International Bird Area).<br />

LSG / NSG Das Planungsgebiet liegt weder in einem Landschaftsschutzgebiet, noch im Bereich<br />

eines Naturschutzgebietes.<br />

2.3 Vorhandene Erschließung<br />

agstaUMWELT<br />

Wie bereits erwähnt, ist das Plangebiet über die Straße „Zum Schacht“, die<br />

durch das Gewerbegebiet Dilsburg verläuft, erschlossen. Die Zufahrt, die vom<br />

Wendehammer aus über das Privatgelände der Firma Jeras verläuft, wird in Privatbesitz<br />

bleiben, das heißt sämtliche damit verbundene Pflichten (z.B. Räumpflicht<br />

im Winter) sind von Privat durchzuführen.<br />

2.4 Städtebauliches Umfeld<br />

Das städtebauliche Umfeld des Plangebietes wird nördlich in erster Linie durch<br />

das vorhandene Gewerbegebiet bestimmt. Im südlichen Bereich befinden sich<br />

intensiv genutzte Ackerflächen.<br />

3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN<br />

3.1 Landesentwicklungsplan<br />

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung<br />

anzupassen. Diese sind in den Landesentwicklungsplänen festgelegt. heranzuziehen.<br />

Für das Plangebiet weist der Landesentwicklungsplan (LEP) Umwelt vom<br />

13.07.2004 eine Siedlungsfläche überwiegend Wohnen im Übergangsbereich zu<br />

einer „weißen Fläche“ aus.<br />

Der LEP Siedlung steht dem Vorhaben nicht entgegen.<br />

5


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

3.2 Flächennutzungsplan / Landschaftsplan<br />

FNP Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu<br />

entwickeln. Der wirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrückenstellt<br />

stellt für das Plangebiet eine landwirtschaftliche Fläche dar.<br />

agstaUMWELT<br />

Da diese Darstellung dem geplanten Vorhaben widerspricht, muss der Flächennutzungsplan<br />

geändert werden. Diese Änderung soll im Parallelverfahren erfolgen.<br />

LP Der Landschaftsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Plangebiet<br />

ebenfalls eine landwirtschaftliche Fläche dar. Planerische Vorgaben aus<br />

Sicht der Landschaftsplanung gibt es nicht.<br />

4 PLANUNGSKONZEPT / ZIEL DES BEBAUUNGSPLANES<br />

4.1 Anlass und Ziel der Planung<br />

4.2 Ver- und Entsorgung<br />

Maßgebliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung planungsrechtlicher<br />

Voraussetzungen zur Erweiterung eines bestehenden Gewerbegebietes.<br />

Geplant ist die Festsetzung eines „Gewerbegebietes (GE)“ im Sinne des § 8<br />

BauNVO.<br />

Das Plangebiet kann an die bestehenden Anschlüsse im Wendehammer angebunden<br />

Das auf den Dachflächen und Lagerflächen anfallende Niederschlagswasser ist<br />

mittels Trennsystem dem nächst gelegenen Vorfluter zuzuführen.<br />

6


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

5 FESTSETZUNGEN<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung<br />

agstaUMWELT<br />

Abb.: Kanalbestandsplan, Quelle: ZKE <strong>Heusweiler</strong><br />

Gewerbegebiet (GE)<br />

Festgesetzt wird gem. § 8 BauNVO ein Gewerbegebiet.<br />

A: Allgemein zulässig gem.<br />

1. Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe,<br />

2. Geschäfts-, Büro – und Verwaltungsgebäude.<br />

B: Nach § 8 Abs. 3 BauNVO sind im Gewerbegebiet ausnahmsweise zulässig:<br />

1. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber<br />

und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in<br />

Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind,<br />

2. Anlagen für sportliche und gesundheitliche Zwecke,<br />

C: Unzulässig gem. § 1 Abs. 5 und § 1 Abs. 6 BauNVO sind:<br />

1. Tankstellen,<br />

2. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />

Zwecke,<br />

3. Vergnügungsstätten<br />

D: Ebenfalls unzulässig sind sehr lärmintensive Nutzungen, wie z.B. das Betreiben<br />

eines Brechers.<br />

7


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

agstaUMWELT<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1<br />

BauGB i.V.m. §§ 18 und 19 BauNVO durch Festsetzung der Grundflächenzahl<br />

(GRZ) und die Höhe der baulichen Anlagen bestimmt (siehe Plan).<br />

Für das Gewerbegebiet (GE) wird eine maximale Grundflächenzahl von 0,8 festgesetzt.<br />

Bei der Ermittlung der Grundfläche gem. § 19 Abs. 4 BauNVO sind auch<br />

• Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten,<br />

• Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO,<br />

• bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück<br />

lediglich unterbaut wird,<br />

mitzurechnen.<br />

Die Höhe der baulichen Anlagen wird als Traufhöhe bzw. Firsthöhe festgelegt.<br />

Die Höhe wird bezogen auf das fertige Geländeniveau festgesetzt (siehe Plan).<br />

Geringfügige Überschreitungen durch technische Aufbauten (z.B. Klimatechnik<br />

u.ä.) sind zulässig.<br />

5.3 Bauweise - Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Für das Gewerbegebiet wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise<br />

festgesetzt. Die abweichende Bauweise wird dadurch definiert, dass eine<br />

Gebäudelänge von 50 m überschritten werden darf.<br />

Die überbaubare Grundstücksfläche wird im vorliegenden Bebauungsplan durch<br />

Baugrenzen (gemäß § 23 Abs. 3 BauNVO) festgesetzt. Ein Hervortreten von<br />

Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. Die Baugrenze<br />

ist im Bebauungsplan bewusst so festgesetzt, dass sie dem Bauherrn<br />

noch einen relativ großen Nutzungs- bzw. Gestaltungsspielraum offen halten.<br />

5.4 Nebenanlagen, Garagen und Stellplätze<br />

Untergeordnete Nebenanlagen gem. § 14 Abs. 1 BauNVO, die einen betriebstechnischen<br />

Zweck erfüllen und nicht den Charakter von selbständigen Hochbauten<br />

aufweisen, sind nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.<br />

Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Baugebietes<br />

mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser<br />

dienen, sind ausnahmsweise auch außerhalb der überbaubaren Fläche<br />

zulässig, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt<br />

sind. Dies gilt ebenso für fernmeldetechnische Nebenanlagen sowie für<br />

Anlagen für erneuerbare Energien, soweit nicht § 14 Abs. 1 BauNVO Anwendung<br />

findet.<br />

8


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

5.5 Verkehrsflächen<br />

agstaUMWELT<br />

In Anwendung des § 12 Abs. 6 BauNVO sind Garagen und Stellplätze nur innerhalb<br />

der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.<br />

Im Bebauungsplan wird eine Verkehrsfläche der besonderen Zweckbestimmung<br />

„private Erschließung“ festgesetzt.<br />

Diese Zufahrt wird nicht in das Eigentum der <strong>Gemeinde</strong> übergehen, d.h. die<br />

Räum- und Unterhaltungspflicht obliegt dem Grundstückseigentümer.<br />

Weiterhin wird der historische Bergmannspfad, der das Plangebiet derzeit am<br />

nördlichen Rand rangiert, umverlegt werden. Dieser verläuft nun rund um das<br />

geplante Gewerbegebiet herum (siehe Plan).<br />

5.6 Fläche für Aufschüttungen<br />

Im Bebauungsplan wird eine Fläche für Aufschüttungen festgesetzt. Diese dient<br />

der Hangsicherung bzw. fungiert als Böschung.<br />

5.7 Immissionsschutz<br />

Im Zuge des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde ein Lärmschutzgutachten<br />

erstellt. Dieses Gutachten sah für den unmittelbar angrenzenden gewerblichen<br />

Bereich folgende Lärmkontingente vor: tags 62 dB(A), nachts 49 dB(A). Diese<br />

Lärmwerte werden zunächst gem. § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB in den nun vorliegenden<br />

Bebauungsplan übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird jedoch ein<br />

separates Lärmgutachten für die nun neu hinzu kommende Fläche erstellt, dessen<br />

Ergebnis bis zum Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung ergänzt wird.<br />

6 GRÜNORDNUNG<br />

6.1 Grünordnerische Festsetzungen<br />

Der vorliegende Bebauungsplan soll mit Hilfe grün- und landschaftsplanerischer<br />

Festsetzungen den Belangen i.S. von § 1 Abs. 6 BauGB Rechnung tragen und<br />

etwaige nachteilige Auswirkungen so weit wie möglich minimieren bzw. unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen ausgleichen.<br />

Grünflächen Im Bebauungsplan werden private Grünflächen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB<br />

festgesetzt, die mit Festsetzungen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a und 25b BauGB überlagert<br />

werden.<br />

Anpflanzung Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen<br />

Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB soll ein Feldgehölz entwickelt<br />

werden, das die gewerblichen Nutzungen zur freien Landschaft hin abgrenzt.<br />

Dieses bis zu ca. 8 m breite Gehölz ist mit naturraumtypischen und standortgerechten<br />

Laubgehölzarten anzupflanzen. Folgende Gehölze sind zu verwenden:<br />

9


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Gehölzliste<br />

(nicht abschließend) Bäume (Heister: H. 150-200cm, Pflanzabstand zu Sträuchern: 2,0m):<br />

Vogelkirsche (Prunus avium), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Spitzahorn (Acer platanoides),<br />

Stieleiche (Quercus robur), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Gemeine<br />

Esche (Fraxinus excelsior); Hainbuche (Carpinus betulus)<br />

agstaUMWELT<br />

Sträucher (H. 60-100cm, Pflanzabstand: 1,5m x 1,5m)<br />

Feldahorn (Acer campestre), Hasel (Corylus avellana), Wasserschneeball (Viburnum opulus),<br />

Hundsrose (Rosa canina), Hartriegel (Cornus sanguinea), Liguster (Ligustrum vulgare), Weißdorn<br />

(Crataegus monogyna), Rosa spec. (Rosen in Sorten)<br />

Durch einen stufigen Aufbau und eine abwechslungsreiche Artenzusammensetzung<br />

mit blütenreichen Gehölzarten werden einerseits neue Nischen in Form von<br />

Brut- und Nahrungshabitaten für die Fauna bereitgestellt, andererseits werden<br />

die gewerblichen Bauflächen und die damit verbundenen Nutzungen zur freien<br />

Landschaft hin bzw. zum neuen (umverlegten) Bergmannsweg kaschiert.<br />

Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB wird des Weiteren festgesetzt, dass die nicht<br />

baulich genutzten Flächen des Gewerbegebietes zu begrünen sind. Die Verwendung<br />

von Ziergehölze und Stauden zur Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen<br />

ist zulässig.<br />

Rodungsmaßnahmen Rodungen sind nur im notwendigen Umfang durchzuführen.<br />

Grundsätzlich sind die Rodungen gem. § 39 BNatSchG nur in der Zeit vom 01.<br />

Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind geringfügige<br />

Rückschnittmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherung.<br />

Sollten Rodungen außerhalb der o.a. Zeit notwendig werden, so ist durch eine<br />

vorherige Kontrolle der Gehölzbestände sicherzustellen, dass keine artenschutzrechtlichen<br />

Belange (§ 44 BNatSchG) berührt sind (z.B. keine besetzten Fortpflanzungs-<br />

und/oder Ruhestätten / Nester vorhanden sind).<br />

Erhaltung Auf den festgesetzten Flächen zur Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und<br />

sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB ist die vorhandene<br />

Böschungsbegrünung (Bäume und Sträucher), die im Zuge der Erschließung des<br />

bestehende Gewerbegebietes angelegt wurde, zu erhalten und dauerhaft zu sichern.<br />

6.2 Umweltverträglichkeit / Auswirkungen der zu erwartenden Eingriffe auf den Naturhaushalt<br />

- Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung<br />

Im Rahmen der Erschließung des Gewerbegebietes wird in die verschiedenen<br />

Umweltpotenziale eingegriffen, wie aus der folgenden verbal-argumentativen tabellarischen<br />

Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung hervorgeht.<br />

Tabelle 1: Eingriffe in die Naturraumpotenziale und Ausgleichsmaßnahmen<br />

Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />

Forstwirtschaft,<br />

Rohstoffe<br />

Nicht betroffen -<br />

Landwirtschaft Verlust von ca. 1 ha Ackerflächen • keine Existenzbedrohung von Landwirten<br />

Topographie/ Relief<br />

• Zur Herstellung ebener Gewerbeflächen<br />

ist eine Geländemodellierung<br />

• kein Ausgleich möglich<br />

• Böschungsbegrünung zur Vermeidung/ Minimie-<br />

10


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

Potential Eingriff Vermeidung / Ausgleich / Ersatz<br />

(Aufschüttung/ Abgrabung) notwendig<br />

Boden • Versiegelung durch Herstellung gewerblicher<br />

Bauflächen (max. ca.<br />

6.500 qm Neuversiegelung)<br />

Wasser • Verminderung der Versickerung<br />

durch zusätzliche Versiegelung von<br />

max. 6.500 qm<br />

Klima/ Lufthygiene<br />

Landschaftsbild/<br />

Ortsbild/ Erholung<br />

Biotisches Po-<br />

tential<br />

• Kleinklimabeeinträchtigung gering,<br />

Plangebiet relativ klein<br />

• Immissionen (Staub, Lärm, Abgase,<br />

Erschütterungen durch zulässige<br />

Nutzungen<br />

• Fernsichtwirksamkeit durch Geländeaufschüttung<br />

zur Herstellung<br />

ebener Gewerbeflächen<br />

• kein Verlust von höherwertigern Vegetationsbeständen,<br />

da lediglich artenarme<br />

Ackerflächen beansprucht<br />

werden<br />

• keine Betroffenheit von RL-Arten<br />

bzw. streng geschützten Arten gem.<br />

FFH-RL / VS-RL<br />

• keine Betroffenheit von Biotopen<br />

gem. § 30 BNatSchG<br />

...wird im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />

rung möglicher Böschungserosionen<br />

• Vermeidung durch Schutz intakter Randbereiche<br />

• umfängliche Grüngestaltung in den Randbereichen.<br />

• Schaffung einer ordnungsgemäßen Abwasserbeseitigung,<br />

einschl. Regenwasserbewirtschaftung<br />

• Neuanpflanzung auf Pflanzenflächen entlang<br />

des Gewerbegebietes<br />

• Festlegung von Immissionswerten gem. Gutachten<br />

• Störung des Landschaftsbildes wird durch<br />

Randbepflanzung minimiert.<br />

• gestalterische Vorgaben und Festsetzungen<br />

• Erhaltung vorhandener Gehölze an bestehenden<br />

Böschungen<br />

• umfangreiche Neuanpflanzungen auf Pflanzenflächen<br />

entlang der Randbereiche<br />

... wird ggf. noch ergänzt ...<br />

7 AUSWIRKUNGEN DER FESTSETZUNGEN DES<br />

BEBAUUNGSPLANES UND ABWÄGUNG<br />

Mit Realisierung des Bebauungsplanes sind Auswirkungen auf einzelne der in §<br />

1 Abs. 6 BauGB genannten Belange zu erwarten. Diese Auswirkungen werden<br />

im Folgenden erläutert und in die Abwägung mit eingestellt. Gemäß § 1 Abs. 7<br />

BauGB sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne die öffentlichen und privaten<br />

Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.<br />

Das Verkehrssystem betreffend sind aufgrund der beschränkten Größe des<br />

Plangebietes keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. Die geplante Nutzung<br />

als Gewerbegebiet induziert zwar Verkehr, dieser kann jedoch von der angrenzenden<br />

vorhandenen Erschließung im Gewerbegebiet Dilsburg ohne wesentliche<br />

negative Auswirkungen aufgenommen werden. Zu berücksichtigen ist<br />

dabei auch, dass es sich um eine bereits erschlossene Fläche handelt, die eine<br />

kurze Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz ermöglicht. Lediglich die Zufahrt,<br />

die von dem vorhandenen Wendehammer im Gewerbegebiet abzweigt, ist<br />

neu herzurichten, dies geschieht jedoch auf privater Ebene.<br />

11


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

9 UMWELTBERICHT<br />

agstaUMWELT<br />

Wesentliche Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen auf das Klima sind aufgrund<br />

der geringen Plangebietsgröße nicht zu erwarten. Das Plangebiet wird<br />

eingegrünt.<br />

Aus Sicht des Immissionsschutzes sind aufgrund der geringen Plangebietsgröße<br />

und der dem Umfeld angepassten Nutzung keine erheblichen Auswirkungen<br />

zu erwarten. Im Bebauungsplan werden die maximalen Schallpegel des<br />

rechtskräftigen Bebauungsplanes übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird<br />

zusätzlich ein weiteres Gutachten erstellt, um die umliegenden Bewohner des in<br />

der Nähe befindlichen Wohngebietes zu schützen.<br />

Durch die Maßnahme wird Grund und Boden in Anspruch genommen. Die<br />

Festsetzung einer GRZ von 0,8 garantiert, dass mindestens 20 % des Gewerbegebietes<br />

zu begrünen sind. Zudem wird um das Gewerbegebiet herum eine<br />

Grünfläche festgesetzt, die eine bessere Einbindung des Vorhabens in die Landschaft<br />

zum Ziel hat.<br />

Schutzgebiete bzw. Schutzobjekte gem. SNG bzw. BNatSchG sind nicht betroffen.<br />

Durch die Gewerbegebietserschließung werden nur artenarme Ackerflächen<br />

beansprucht. Als Ausgleich erfolgen umfangreiche Gehölzpflanzungen entlang<br />

des Gewerbegebietes, die sowohl dem Artenschutz als auch dem Landschaftsschutz<br />

dienen.<br />

Erhebliche negative Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion und des Landschafts-<br />

/ Ortsbildes sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

Der vorhandene Bergmannspfad wird um das Plangebiet herum umverlegt werden,<br />

weitere Erholungsfunktionen erfüllt das Plangebiet nicht. Da sich der Bebauungsplan<br />

mit seinen Festsetzungen (z.B. hinsichtlich der Höhe) an dem<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan orientiert, fügt er sich in die Umgebung ein.<br />

9.1 Vorbemerkung<br />

Gesetzgrundlagen Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, die in einem<br />

Umweltbericht gem. § 2a Abs. 1 Nr. 2BauGB die Belange des Umweltschutzes<br />

darlegt.<br />

Umweltbericht Im Folgenden wird gem. Anlage 1 des BauGB ein Umweltbericht (Ergebnisse der<br />

Umweltprüfung) gem. § 2a BauGB verfasst, der die „voraussichtlichen unmittelbaren<br />

und mittelbaren Umweltänderungen und Auswirkungen auf die Schutzgüter“<br />

durch das vorgesehene Projekt bzw. Planung beschreibt und bewertet.<br />

Spezielle Artenschutz-<br />

prüfung Gem. § 44 Abs. 5 BNatSchG ist die artenschutzrechtliche Prüfung im Zuge der<br />

Bebauungsplanaufstellung bzw. -änderung (§ 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG) auf<br />

streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH- Richtlinie sowie auf europäische<br />

Vogelarten zu beschränken. Bei der Betroffenheit besonders geschützter<br />

Arten gem. BArtSchV liegt gem. § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG kein Verstoß im<br />

Sinne des § 44 BNatSchG vor.<br />

Umwelthaftung Gem. § 19 BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />

um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />

12


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

9.2 Projektbeschreibung<br />

agstaUMWELT<br />

Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />

der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind. Detaillierte<br />

Aussagen hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.<br />

Projektbeschreibung / Ziele und Festsetzungen des Bebauungsplanes<br />

Die von der Planung betroffene, ca. 1 ha große Fläche liegt am südlichen Rand<br />

des Ortsteils <strong>Heusweiler</strong> (Gemarkung Dilsburg), unmittelbar angrenzend an vorhandene<br />

gewerblich genutzte Bauflächen.<br />

Die dem Umweltbericht zugrunde liegende Bebauungsplanung setzt für diesen<br />

Bereich ein Gewerbegebiet fest. Der wirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes<br />

Saarbrücken enthält für das Bebauungsplangebiet die Darstellung<br />

von Landwirtschaftsflächen, so dass die Planungen nicht aus dem FNP entwickelt<br />

werden können, sondern eine FNP-Teiländerung im Parallelverfahren erforderlich<br />

wird.<br />

Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die<br />

Entstehung eines Gewerbegebietes geschaffen werden.<br />

Durch die Planungen wird folgender Bedarf an Grund und Boden induziert:<br />

- Geltungsbereich rd. 10.850 qm<br />

- Verkehrsflächen (Erschließungsstraße) ca. 450 qm<br />

- Gewerbegebiet: ca. 7.870 qm => GRZ 0,8 => Versiegelung max. 6.300 qm<br />

gesamte maximal zulässige Versiegelung: 6.750 qm<br />

Die maximal zulässige Versiegelung entspricht einem Versiegelungsgrad von rd.<br />

62 % bezogen auf den gesamten Geltungsbereich. Der bereich der neuen Erschließungsstraße<br />

wird bereits gewerblich genutzt, so dass hier keine Neuversiegelung<br />

erforderlich wird. Somit liegt die zulässige Neuversiegelung bei max.<br />

68 % (rd. 6.300 qm).<br />

Relevante Fachgesetze und Fachpläne<br />

Die relevanten Fachgesetze sind in Teil B auf der Planzeichnung genannt.<br />

Schutzgebiete nach Naturschutz sind nicht betroffen. Die Belange der Schutzgebiete<br />

nach Wasserrecht und sonstigen Schutzgebiete und Objekte nach Naturschutzrecht<br />

(u.a. Natura2000, Artenschutz, Umwelthaftung) werden im betreffenden<br />

Absatz abgehandelt.<br />

9.3 Artenschutzrechtliche Betrachtung / Prüfung (saP) und Umweltschäden i.S.<br />

des Umweltschadensgesetzes<br />

Es ist zu prüfen, ob Verbotstatbestände (Zugriffsverbote) im Sinne des § 44 Abs.<br />

1 BNatSchG für streng geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie<br />

für alle wild lebenden europäischen Vogelarten durch die Planung hervorgerufen<br />

werden, die zu einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen<br />

Population einer Art führen können.<br />

13


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

Im Nachfolgenden wird im Zuge der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

(saP) untersucht, ob bau- bzw. anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf<br />

die streng bzw. besonders geschützte Arten zu erwarten sind. Es werden artenschutzrechtliche<br />

Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich<br />

geschützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des<br />

Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt<br />

und dargestellt und ggf. die Vorraussetzung für die Erfordernis die Ausnahmegenehmigung<br />

gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG formuliert.<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen Inhalte hinsichtlich der europarechtlich relevanten<br />

Arten (Anh. IV FFH-RL, Anh 1 VS-RL) sowie der streng geschützten Arten<br />

zusammengestellt.<br />

Wirkfaktoren Im Folgenden werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die in der Regel Beeinträchtigungen<br />

und Störungen der streng und europarechtlich geschützten Tier- und<br />

Pflanzenarten verursachen können:<br />

Baubedingte<br />

Wirkfaktoren /<br />

Wirkprozesse Die Nutzungsänderung in ein Gewerbegebiet geht mit einer neuen Flächeninanspruchnahme<br />

einher, so dass durch diese Änderung Offenlandlebensräume (Intensivackerflächen)<br />

verloren gehen.<br />

Im Gegensatz zu linienförmigen Eingriffen (Straßen/Schienenwege) ist die Barrierewirkung<br />

bzw. sind Zerschneidungseffekte nachrangig zu beurteilen, da die<br />

Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich von bebauten und versiegelten Flächen<br />

angeordnet sind.<br />

Lärm- und Stoffimmissionen, Erschütterungen sowie optische Störungen sind<br />

durch den Baustellenbetrieb (Bauarbeiten, Kfz-Verkehr, etc.) als wesentliche<br />

Wirkfaktoren aufzuführen. Da kein nächtlicher Baubetrieb vorgesehen ist, beschränken<br />

sich diese Wirkungen auf den Zeitraum zwischen 7 Uhr und 19 Uhr.<br />

Anlagen- und<br />

betriebsbedingte<br />

Wirkprozesse Von der Gewerbegebietsnutzung gehen anlagen- und betriebsbedingten Wirkfaktoren<br />

in Form von akustischen und optischen Störungen sowie Immissionen<br />

aus, da die Anlage dauerhaft betrieben wird. Auch sind Störungen durch die Anwesenheit<br />

und die Tätigkeiten der Menschen zu verzeichnen.<br />

Auswirkungen durch Verschattung, die grundsätzlich kleinklimatologische Veränderungen<br />

der Lebensbedingungen von Arten hervorrufen kann, können ebenfalls<br />

auftreten, sind in diesem Bereich wegen der vorherigen Nutzung als intensiv<br />

genutzte Ackerflächen jedoch weniger relevant.<br />

Verstärke Emissionen, die angrenzende Habitatstrukturen verändern könnten<br />

und somit Auswirkungen auf geschützte Arten haben könnten, wie z.B. stoffliche<br />

Depositionen, Stoffeinträge, Abgase sind nicht relevant, da keine stark emittierenden<br />

Industriebetriebe zulässig sind.<br />

Vorkehrungen zur<br />

Vermeidung Folgende allgemeinen Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um<br />

Gefährdungen von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie bzw. Arten des<br />

Anhangs I der Vogelschutz-Richtlinie zu vermeiden oder zu mindern:<br />

14


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

- Ausführung von Rodungsarbeiten an den Böschungen zum bestehenden Gewerbegebiet<br />

nur zwischen 01. Oktober bis 28. Februar; bei unvermeidbaren<br />

Rodungsarbeiten (z.B. Verkehrssicherungsmaßnahmen) während der Brutzeit<br />

müssen die zu rodenden Gehölze zuvor auf Brut- bzw. Ruhestätten abgesucht<br />

werden.<br />

- Soweit möglich Erhaltung und Schonung von einzelnen Laubbäumen im<br />

Randbereich des Plangebiets.<br />

- Sicherung und Erhaltung angrenzender Grünstrukturen.<br />

- Aufstellen von Bauzäunen zum Schutz angrenzender Gehölzstrukturen.<br />

geschützte<br />

Pflanzen Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind angesichts der gewerblichen<br />

Nutzungen keine Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie zu erwarten.<br />

Auch sind im Umfeld des Vorhabens keine Pflanzenarten des Anhangs IV der<br />

FFH-Richtlinie bekannt 5 .<br />

geschützte Säugetiere Alle heimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt<br />

und damit streng geschützt. Für den Geltungsbereich sind keine Fledermausvorkommen<br />

bzw. Wochenstuben bekannt. 6 Die Beeinträchtigung bzw. Reduzierung<br />

der Jagdreviere stellen keinen Verbotstatbestand gem. § 44<br />

BNatSchG dar.<br />

Weitere Nachweise von Säugetierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, die<br />

potenziell im Saarland vorkommen (Biber, Wildkatze, Haselmaus) sind nicht bekannt<br />

7 .<br />

Amphibien / Reptilien Zur naturschutzfachlichen Beurteilung wurden die Daten der Verbreitungskarten 8<br />

der Delattinia ausgewertet, die darüber Aufschluss geben, ob die entsprechenden<br />

Arten grundsätzlich zu erwarten sind. Im weiteren Umfeld des Plangebietes<br />

ist demnach mit einem Vorkommen von Lacerta agilis (Zauneidechse) zu rechnen.<br />

Die derzeitigen Biotopstrukturen und die intensiv landwirtschaftlich genutzten<br />

angrenzenden Bereiche bieten jedoch keine idealen Habitatverhältnisse für<br />

diese Wärme liebende Eidechsenart, so dass ein Vorkommen ausgeschlossen<br />

wird.<br />

Laichgewässer und geeignete Habitatstrukturen fehlen sowohl im Plangebiet als<br />

auch im unmittelbar angrenzenden Bereich, so dass ein Vorkommen von Amphibienarten<br />

ebenfalls ausgeschlossen werden kann.<br />

Libellen Wegen fehlender Habitateignung (keine geeigneten strukturreichen und vor allem<br />

sauberen Gewässer als potenzielle Lebensräume und Reproduktionsgewässer)<br />

kann das Vorkommen der Libellen-Arten des Anhangs II und IV FFH-<br />

Richtlinie ausgeschlossen werden 9 .<br />

5<br />

SAUER, E. (1993): Die Gefäßpflanzen des Saarlandes (mit Verbreitungskarten), Schriftenreihe „Aus Natur und Landschaft<br />

im Saarland“, Sonderband 5, MfU Saarland / DELATTINIA e.V. (Hrsg.)<br />

http://www.delattinia.de/SAAR_FLORA_ONLINE/ (...)<br />

http://www.floraweb.de/MAP/ (...)<br />

http://www.moose-deutschland.de/ (...)<br />

6<br />

www.geoportal.saarland.de<br />

7<br />

HERRMANN, M. (1991): Säugetiere im Saarland - Verbreitung, Gefährdung, Schutz, NABU Saar (Hrsg).<br />

8<br />

http://www.delattinia.de/Verbreitungskarten.htm<br />

9<br />

aus: Didion, A., Trockur, B. und Schorr, M. (1997): Roten Liste der im Saarland gefährdeten Libellenarten (2.Fassung:<br />

1997); in: Bestand und Gefährdung der Libellen, Tagfalter, Moose und Armleuchteralgen des Saarlandes; Aus Natur und<br />

Landschaft im Saarland - Sonderband 7; 9-35 - überarbeitet, Juni 1999 bzw. Dezember 2001<br />

15


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Schmetterlinge Die aktuelle Fassung des Schmetterlingsatlas des Saarlandes weist keine Fundorte<br />

streng geschützter Tag- und Nachtfalterarten des Anh. II und IV der FFH-RL<br />

für den Bereich des Plangebietes auf. 10 Aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen<br />

(Intensivacker) sind keine streng geschützten Arten zu erwarten.<br />

Fische, Rundmäuler,<br />

Weichtiere: keine Betroffenheit<br />

Käfer Die streng geschützten Käferarten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie sind<br />

an Waldlebensräume bzw. Mulm-/ Totholzbäume gebunden, die im Geltungsbereich<br />

nicht vorhanden sind. Ein Vorkommen ist damit auszuschließen.<br />

geschützte Vogelarten<br />

des Anh. 1 VSRL Laut Brutvogelatlas des Saarlandes 11 existieren im Plangebiet keine Vorkommen<br />

geschützter Vogelarten des Anhangs 1 der VS-RL 12 .<br />

agstaUMWELT<br />

Im weiteren Umfeld finden sich Brutzeitbeobachtungen der Arten Dryocopus<br />

martius (Schwarzspecht) und Pernis apivorus (Wespenbussard). Des Weiteren<br />

existiert ein Brutnachweis für die Art Lanius collurio (Neuntöter). Die genannten<br />

Arten benötigen Wälder, Waldränder bzw. zumindest gebüschreiche Strukturen<br />

als Lebensraum.<br />

Aufgrund der vorhandenen Strukturen im Plangebiet ist eine Betroffenheit genannter<br />

Arten und damit eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes auszuschließen.<br />

Rastvögel Fundnachweise für Rastvogelarten existieren im Planungsbereich nicht. Laut<br />

Brutvogelatlas des Saarlandes gibt es im weiteren Umfeld des Plangebietes eine<br />

Brutzeitbeobachtung von Anas platyrhynchos (Stockente). Aufgrund der Habitatansprüche<br />

der Stockente und der vorhandenen Strukturen im Plangebiet kann<br />

jedoch eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Art ausgeschlossen<br />

werden<br />

Sonst. europäische<br />

Vogelarten Für Vorkommen wild lebender europäischer Vogelarten, die an Gehölzstrukturen<br />

bzw. Offenland als (Teil-) Lebensraum angewiesen sind, bleibt im Umfeld des<br />

Plangebiets auch weiterhin genügend Lebensraum erhalten, so dass eine Betroffenheit<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand ausgeschlossen werden kann.<br />

Die Erschließung des Gewerbegebietes geht mit der Beseitigung von geringfügigen<br />

Gehölzbeständen (Neuanpflanzungen) an den bestehenden Böschungen<br />

einher. Da dies jedoch außerhalb der Brutsaison erfolgen wird, ist sichergestellt,<br />

dass aktuell besetzte Nester und Eier im Sinne von Art. 5 b VSR nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

Damit sind keine Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG und des Art.<br />

5 VSRL zu erwarten. Eine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG ist nicht er-<br />

vgl. auch Verbreitungskarten in: Trockur, B. et al. 2010, Atlas der Libellen, Fauna und Flora der Großregion, Bd. 1,<br />

Hrsg.: Zentrum f. Biodokumentation, Landsweiler-Reden<br />

10<br />

Werno, A. (2012): Lepidoptera-Atlas 2011. Verbreitungskarten Schmetterlinge (Lepidoptera) im Saarland und Randgebieten.<br />

[Internet: http://www.Delattinia.de/saar-lepi-online/index.htm]<br />

11<br />

BOS, J.; BUCHHEIT, M.; AUSTGEN, M.; MARKUS AUSTGEN; ELLE, O. (2005): Atlas der Brutvögel des Saarlandes.<br />

Ornithologischer Beobachterring Saar (Hrsg.), Atlantenreihe Bd. 3<br />

12<br />

RICHTLINIE DES RATES vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG), (ABl. L 103<br />

vom 25.4.1979, S. 1)<br />

16


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

forderlich.<br />

...wird im Zuge des Verfahrens ggf. ergänzt...<br />

Nationale<br />

Verantwortung Seit Inkrafttreten der Neufassung des BNatSchG am 01.03.2010 ist zu prüfen, ob<br />

Verbotstatbestände im Sinne des § 44 BNatSchG für natürlich vorkommende<br />

Tier- und Pflanzenarten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die<br />

Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist (§ 54 Abs. 1 Nr. 2<br />

BNatSchG) einschlägig sind (sog. „nationale Verantwortungsarten“). Derzeit existiert<br />

allerdings noch keine Rechtsverordnung gem. § 54 Abs. 1 BNatSchG zu<br />

diesen Arten mit nationaler Verantwortlichkeit, so dass eine Prüfung anhand der<br />

Literatur zu dieser Thematik durchgeführt wird.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Arten betroffen, für die eine hohe nationale<br />

Verantwortlichkeit besteht.<br />

USchadG Gem. § 19 BNatSchG wird eine Prüfung im Sinne des USchadG durchgeführt,<br />

um zu prüfen, ob erhebliche Auswirkungen auf Arten (Zugvögel, Vogelarten des<br />

Anh. 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie, Tier- und Pflanzenarten der Anh. II und IV<br />

der FFH-Richtlinie) und natürliche Lebensräume (Lebensräume der o.a. Tierarten,<br />

Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie) zu erwarten sind.<br />

Erheblichkeit Die Beurteilung einer Schädigung, die erheblich nachteilige Auswirkungen auf<br />

den Erhaltungszustand des betreffenden Lebensraumtyps haben kann, richtet<br />

sich nach den Kriterien des Anhangs 1 der Umwelthaftungsrichtlinie 13 :<br />

„- Anzahl der Exemplare, ihre Bestandsdichte oder ihr Vorkommensgebiet;<br />

- Rolle der einzelnen Exemplare oder des geschädigten Gebiets in Bezug auf die Erhaltung der<br />

Art oder des Lebensraums, Seltenheit der Art oder des Lebensraums (auf örtlicher, regionaler<br />

und höherer Ebene einschließlich der Gemeinschaftsebene);<br />

- die Fortpflanzungsfähigkeit der Art (entsprechend der Dynamik der betreffenden Art oder Population),<br />

ihre Lebensfähigkeit oder die natürliche Regenerationsfähigkeit des Lebensraums (entsprechend<br />

der Dynamik der für ihn charakteristischen Arten oder seiner Populationen);<br />

- die Fähigkeit der Art bzw. des Lebensraums, sich nach einer Schädigung ohne äußere Einwirkung<br />

lediglich mit Hilfe verstärkter Schutzmaßnahmen in kurzer Zeit so weit zu regenerieren,<br />

dass allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums ein<br />

Zustand erreicht wird, der im Vergleich zum Ausgangszustand als gleichwertig oder besser zu<br />

bewerten ist.<br />

Eine Schädigung, die sich nachweislich auf die menschliche Gesundheit auswirkt, ist als erhebliche<br />

Schädigung einzustufen.<br />

Folgende Schädigungen müssen nicht als erheblich eingestuft werden:<br />

- nachteilige Abweichungen, die geringer sind als die natürlichen Fluktuationen, die für den betreffenden<br />

Lebensraum oder die betreffende Art als normal gelten;<br />

- nachteilige Abweichungen, die auf natürliche Ursachen zurückzuführen sind oder aber auf äußere<br />

Einwirkung im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der betreffenden Gebiete, die den<br />

Aufzeichnungen über den Lebensraum oder den Dokumenten über die Erhaltungsziele zufolge<br />

als normal anzusehen ist oder der früheren Bewirtschaftungsweise der jeweiligen Eigentümer<br />

oder Betreiber entspricht;<br />

13<br />

Richtlinie 2004/35/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 über die Umwelthaftung zur Vermeidung<br />

und Sanierung von Umweltschäden (UH-RL)<br />

17


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

- eine Schädigung von Arten bzw. Lebensräumen, die sich nachweislich ohne äußere Einwirkung<br />

in kurzer Zeit so weit regenerieren werden, dass entweder der Ausgangzustand erreicht wird<br />

oder aber allein aufgrund der Dynamik der betreffenden Art oder des betreffenden Lebensraums<br />

ein Zustand erreicht wird, der im Vergleich zum Ausgangszustand als gleichwertig oder<br />

besser zu bewerten ist.“<br />

Pflanzen der Anh. II<br />

und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Pflanzenarten der Anhänge II und<br />

IV der FFH-Richtlinie bekannt und aufgrund der bestehenden intensiven Nutzung<br />

als Ackerfläche auch nicht zu erwarten.<br />

Tierarten der Anh. II<br />

und IV FFH-RL Im Planungsgebiet sind keine Vorkommen von Tierarten der Anhänge II und IV<br />

der FFH-Richtlinie bekannt bzw. aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen zu<br />

erwarten.<br />

Zugvögel (Raststätten)<br />

i.S. Art. 4 (2) VS-RL Im Planungsgebiet sind keine Raststätten von Zugvogelarten vorhanden.<br />

Feuchtgebiete im Sinne des Art. 4 Abs. 2 Satz 2 VS-RL sind nicht vorhanden.<br />

Vogelarten des Anh. 1<br />

der VS-RL Es sind keine Vogelarten des Anhangs 1 der VS-RL im Plangebiet zu erwarten<br />

(s.o.).<br />

Lebensraumtypen (LRT)<br />

des Anh. I der FFH-RL Aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und dem hohen Versiegelungsgrad<br />

innerhalb des nördlichen Geltungsbereiches sind keine Lebensraumtypen<br />

des Anh. I der FFH-RL festzustellen.<br />

Im näheren Umfeld des Plangebietes sind ebenfalls aufgrund der intensiven Ackernutzung<br />

keine Lebensraumtypen des Anh. 1 der FFH-RL vorzufinden.<br />

Haftungsfreistellung Einer Haftungsfreistellung steht nach derzeitigem Kenntnisstand nichts entgegen.<br />

9.4 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen (Umweltprüfung)<br />

Schutzgüter<br />

Flora /<br />

Fauna /<br />

biologische<br />

Bestandsaufnahme und Maßnahmen zum Ausgleich<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Die von der Planung betroffene Fläche stellt sich derzeit als Ackerfläche dar.<br />

VÖkologisch<br />

hochwertige Strukturen sind innerhalb des Geltungsbereiches nicht<br />

ivorhanden<br />

(vgl. Kap. 3).<br />

e<br />

l<br />

f...wird<br />

im Zuge des Verfahrens ggf. ergänzt...<br />

a<br />

lBeschreibung<br />

umweltrelevanter Maßnahmen<br />

t<br />

Die GRZ von 0,8 garantiert, dass 20 % der Grundstücksfläche unversiegelt bleiben<br />

und gärtnerisch gestaltet werden.<br />

Es werden umfangreiche grünordnerische Festsetzungen zur Anpflanzung von<br />

Bäumen und Sträuchern getroffen, die der Fauna neue Habitatgelegenheiten<br />

(Brutplätze, Nahrungshabitate, Versteckmöglichkeiten) bieten, so dass keine er-<br />

18


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Schutzgut<br />

Boden<br />

Schutzgut<br />

Wasser<br />

agstaUMWELT<br />

heblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu erwarten sind.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Der Geltungsbereich wird derzeit intensiv als Ackerfläche genutzt, so dass die<br />

Bodeneigenschaften stark anthropogen überformt sind. Der nördliche Geltungsbereich<br />

wird bereits gewerblich genutzt, so dass dort keine natürlichen Böden<br />

vorhanden sind.<br />

Die natürlichen Bodenfunktionen, wie Puffer-, Filtereigenschaften, natürliche<br />

Fruchtbarkeit, werden durch die Untergrundverhältnisse vorbestimmt und sind<br />

bereits stark verändert.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Die Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 begrenzt die Versiegelung<br />

und stellt einen Grünanteil (Grünflächen) von mindestens 20 % innerhalb<br />

des Gewerbegebietes bereit.<br />

Auf Grund der Festsetzungen des Bebauungsplans wird davon ausgegangen,<br />

dass zwar im Bereich der Baumaßnahmen umfängliche Bodenveränderungen,<br />

u.a. auch durch die erforderlichen Modellierungen, erfolgen, aber dennoch keine<br />

erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden zu erwarten sind.<br />

Im Bebauungsplan werden entsprechende Maßnahmen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25<br />

BauGB in den Randbereichen festgesetzt, so dass vom Gesamtgeltungsbereich<br />

lediglich max. 58 % neu versiegelt werden.<br />

...wird ggf. im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Der geologische Untergrund wird im Plangebiet durch Karbon bestimmt.<br />

Die Hydrologie und damit der Grundwasserhaushalt hängen von der Versickerungsrate<br />

der Niederschläge ab. Das Plangebiet liegt im Bereich von Festgesteinen<br />

mit vernachlässigbarem Wasserleitvermögen.<br />

Durch die bereits bestehende gewerbliche Nutzung und den hohen Versiegelungsgrad<br />

im nördlichen Plangebiet sowie durch die intensive Ackernutzung im<br />

Erweiterungsgebiet sind bereits Auswirkungen und Vorbelastungen auf das<br />

Wasserpotenzial vorhanden.<br />

Im Plangebiet existieren keine Oberflächengewässer.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Die Festsetzung der GRZ von 0,8 stellt einen Flächenanteil von mindestens 20<br />

% (unversiegelte Freiflächen) im festgesetzten Gewerbegebiet bereit, auf dem<br />

eine natürliche Regenwasserversickerung erfolgt. Außerdem sind im Randbereich<br />

weitere private Grünflächen festgesetzt, so dass vom Gesamtgeltungsbereich<br />

lediglich max. 58 % neu versiegelt werden.<br />

Aussagen zur Behandlung des Niederschlagswassers sowie zur Schmutzwas-<br />

19


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Schutzgut<br />

Landschaft<br />

Schutzgüter<br />

Klima / Luft<br />

agstaUMWELT<br />

serbeseitigung werden im Zuge des Verfahrens ergänzt.<br />

Nach derzeitigem Kenntnistand sind erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Wasser nicht zu erwarten.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Das / Landschaftsbild wird, aus Richtung Hilschbach und Riegelsberg gesehen, in<br />

erster Linie durch die intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen (Äcker Wiesen),<br />

die O durch vereinzelte Feldgehölze gegliedert werden, gekennzeichnet.<br />

r<br />

t<br />

Die s vorhandene gewerbliche Nutzung im bestehenden Gewerbegebiet stellt eine<br />

visuelle b Vorbelastung der Landschaft dar.<br />

i<br />

l<br />

Aufgrund seiner Größe und der gewerblichen Nutzung nimmt das Gebiet keine<br />

d<br />

Erholungsfunktion ein. Lediglich der vorhandene Bergmannspfad, der das Plangebiet<br />

derzeit am nördlichen Rand tangiert, wird hin und wieder von Spaziergängern<br />

genutzt.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Um Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren, werden<br />

Festsetzungen zur Grundflächenzahl und zur Höhe baulicher Anlagen getroffen.<br />

Die Festsetzungen hinsichtlich Höhe, Grundflächenzahl etc. passen sich an den<br />

bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan an, so dass sich der Bebauungsplan<br />

in die Umgebung einfügt.<br />

Die umfangreichen Gehölanpflanzungen entlang der äußeren Gewerbegebietsgrenzen<br />

(Böschungen) binden das Plangebiet in die Landschaft ein und kaschieren<br />

die gewerblichen Nutzungen weitgehend.<br />

Der Bergmannspfad wird im Zuge der Bauarbeiten umverlegt werden.<br />

Nach derzeitigem Kenntnistand sind erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut<br />

Landschaft / Erholung nicht zu erwarten.<br />

...wird ggf. im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im Umfeld des Plangebietes sind als<br />

Kaltluft produzierende Flächen einzustufen. Die dort entstehende Kalt-/Frischluft<br />

fließt der Topografie folgende in Richtung Hilschbachtal nach Süden ab. Sie trägt<br />

damit zum Frischluftaustausch zwischen Freiland und Siedlungen bei.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Es ist nicht zu erwarten, dass durch die geplante Nutzung erheblicher zusätzlicher<br />

Verkehr induziert wird, da es sich lediglich um eine Erweiterung eines bereits<br />

bestehenden Gewerbegebietes handelt.<br />

Nach derzeitigem Kenntnistand sind keine erheblichen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Klima / Luft zu erwarten.<br />

20


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

Schutzgüter<br />

Bevölkerung,<br />

Gesundheit<br />

des Menschen<br />

Schutzgut<br />

Kulturgüter /<br />

Sachgüter<br />

Wirkungsgefüge<br />

/<br />

Wechselwirkungen<br />

agstaUMWELT<br />

...wird ggf. im Zuge des Verfahrens ergänzt...<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Erholungsfunktionen für die Allgemeinheit erfüllt das Gebiet nicht, abgesehen<br />

vom historischen Bergmannspfad, der das Plangebiet am nördlichen Rand tangiert.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Die Lärmkontingente des rechtskräftigen Bebauungsplanes werden zunächst<br />

übernommen. Im Zuge des Verfahrens wird für das Vorhaben ein zusätzliches<br />

Lärmgutachten erstellt, dessen Ergebnisse für die nächsten Beteiligungsschritte<br />

eingestellt werden.<br />

Durch die Umverlegung des Bergmannspfads ist eine Erholungsnutzung weiterhin<br />

möglich.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass durch Festsetzung maximaler Schallleistungspegel<br />

keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten<br />

sind.<br />

Bestandsbeschreibung<br />

Im Plangebiet selbst liegen nach bisherigem Erkenntnisstand keine schutzwürdigen<br />

Kultur- oder Sachgüter vor. Lediglich der historische Bergmannspfad tangiert<br />

derzeit das Plangebiet am nördlichen Rand. Bodendenkmäler sind nicht bekannt.<br />

Beschreibung umweltrelevanter Maßnahmen<br />

Nachteilige Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Im Falle eines Bodenfundes ist<br />

das Landesdenkmalamt zu informieren. Der Bergmannspfad wird im Zuge der<br />

Realisierung des Vorhabens umverlegt werden, d.h. er bleibt erhalten.<br />

Wechselwirkungen bestehen im Wirkungsgefüge der Schutzgüter Pflanzen, Tiere,<br />

Boden, Wasser und Klima/Luft.<br />

Die Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltpotenzialen werden sich, bedingt<br />

durch die Inanspruchnahme von Lebensraum sowie Grund und Boden verändern.<br />

Erhebliche Veränderungen und Einschränkungen der Leistungs- und Funktionsfähigkeit<br />

sind auf Grund der geringen Plangebietsgröße und der umfangreichen<br />

Freiflächen im Umfeld des Plangebietes sowie der umfangreichen Neupflanzungen<br />

nicht zu erwarten.<br />

Auch ist eine nachhaltige Beeinträchtigung der Landschafts- und Erholungsfunktionen<br />

nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

Prognose und Alternativen<br />

21


<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

9.5 Zusammenfassung<br />

agstaUMWELT<br />

Der Umweltzustand innerhalb des Plangebiets wird sich durch die Umsetzung<br />

der Planung gegenüber dem Bestand bzw. dem bereits zulässigen Eingriff zwar<br />

verändert, erheblich nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter sind nach<br />

derzeitigem Kenntnisstand jedoch nicht zu erwarten.<br />

Eine Nichtdurchführung der Planung (0-Variante) würde bedeuten, dass das<br />

nördliche Plangebiet weiterhin gewerblich und die Erweiterungsflächen landwirtschaftlich<br />

genutzt werden könnten, jedoch wegen des fehlenden Planungsrechtes<br />

keine baulichen Erweiterungs- / Modernisierungsmöglichkeiten bestehen.<br />

Darstellung der Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben<br />

Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung des Datenmaterials ergeben sich<br />

daraus, dass die Beschreibungen nicht auf umfänglichen Gutachten / Modelle /<br />

Prognosen zurückgreifen, die im Rahmen einer vollständigen UVP u.U. erforderlich<br />

wären.<br />

Viele Aussagen basieren auf Erfahrungswerten und Abschätzungen und entsprechen<br />

somit im Detaillierungsgrad einer Wirkungsanalyse, die für den vorliegenden<br />

Bebauungsplan jedoch ausreichend ist.<br />

Die in den vorgenannten Kapiteln erarbeiteten Aussagen sind für eine Umweltprüfung<br />

im Sinne des § 2 Abs. 4 und 2a BauGB und § 17 UVPG ausreichend.<br />

Monitoring (Maßnahmen zur Überwachung)<br />

Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine erheblichen Auswirkungen auf die<br />

Umwelt zu erwarten sind, entfällt ein Monitoring.<br />

- ggf. weitere Ergänzung im Zuge des Verfahren<br />

Nichttechnische Zusammenfassung<br />

Das Plangebiet weist aufgrund der bereits vorhandenen gewerblichen Nutzung<br />

im nördlichen Geltungsbereich und der intensiven Ackernutzung im Erweiterungsbereich<br />

keine ökologisch hochwertigen Strukturen auf. Das nördliche Gebiet<br />

ist nahezu vollständig versiegelt, lediglich ein schmaler Laubgehölzstreifen<br />

(Neuanpflanzung) entlang der Böschungen des bestehenden Gewerbegebiets ist<br />

vorhanden. Ein ökologischer Ausgleich erfolgt für Eingriffe, die durch die Entstehung<br />

der Gewerbegebiets<strong>erweiterung</strong> hervorgerufen werden. Sie umfassen umfangreiche<br />

Gehölzpflanzungen entlang der neuen Gewerbegebietsflächen.<br />

Schutzobjekte und geschützte Strukturen sind nicht betroffen.<br />

Durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergibt sich für das festgesetzte<br />

Gewerbegebiet ein Versiegelungsgrad von maximal 80 % bei einer Grundflächenzahl<br />

von 0,8. berücksichtigt man, dass weitere umfassende Grünflächen<br />

festgesetzt sind, so wird lediglich ein Versiegelungsgrad von 62 % für den Gesamtgeltungsbereich<br />

erreicht.<br />

Die Schutzgüter Boden und Wasser werden durch die Festsetzungen nicht erheblich<br />

beeinträchtigt.<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbe-<br />

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Heusweiler</strong> Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbegebiet Dilsburg“<br />

Scoping, Juni 2012<br />

agstaUMWELT<br />

stände zu erwarten. Schutzgebiete und Schutzobjekte nach EU-Recht sind nicht<br />

betroffen. Biodiversitätsschäden im Sinne des § 19 BNatSchG sind ebenfalls<br />

nicht zu befürchten, so dass eine Haftungsfreistellung erfolgen kann.<br />

Erhebliche nachteilige Auswirkungen und Wechselwirkungen auf die Wirkungsgefüge<br />

der untersuchten Schutzgüter sind nach jetzigem Kenntnisstand nicht zu<br />

erwarten.<br />

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