01.02.2013 Aufrufe

2. Änderung des Bebauungsplans „Jungs Wies“ - Gemeinde ...

2. Änderung des Bebauungsplans „Jungs Wies“ - Gemeinde ...

2. Änderung des Bebauungsplans „Jungs Wies“ - Gemeinde ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Gem meinde Heusweiler,<br />

Gem meindebbezirk<br />

Heuswe H eiler<br />

<strong>2.</strong> Änderun Ä ng <strong>des</strong> Bebauu B ngsplans<br />

„Jungs<br />

Wiees“<br />

- Ent twurf -<br />

28.02 <strong>2.</strong>2012


<strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong><br />

„Jungs Wies“<br />

Bearbeitet im Auftrag der<br />

<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler<br />

Saarbrücker Straße 35<br />

66265 Heusweiler<br />

ARGUS concept GmbH – Das Stadtplanungsteam der incopa<br />

Am Homburg 3<br />

66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 – 38 916 – 0<br />

Fax: 0681 – 38 916 – 50<br />

E-Mail: info@argusconcept.com<br />

Internet: www.argusconcept.com<br />

Projektbearbeitung:<br />

Dipl. – Ing. Jan Halberstadt<br />

Stand: 28.0<strong>2.</strong>2012


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

Inhaltsverzeichnis Seite<br />

1 ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 4<br />

2 VERFAHRENSVERLAUF 5<br />

3 INFORMATIONEN ZUM PLANGEBIET 6<br />

3.1 Lage <strong>des</strong> Plangebiets/Geltungsbereich ........................................................................................... 6<br />

3.2 Bebauungsplan „Jungs Wies“ ......................................................................................................... 6<br />

3.3 Angrenzende Bebauungspläne ....................................................................................................... 7<br />

3.4 Derzeitige Situation und vorhandene Nutzungen ............................................................................ 8<br />

4 ÜBERGEORDNETE UND SONSTIGE RELEVANTE PLANUNGEN 8<br />

4.1 Vorgaben der Raumordnung ........................................................................................................... 8<br />

4.2 Flächennutzungsplan ...................................................................................................................... 9<br />

5 ERLÄUTERUNGEN DER PLANINHALTE 9<br />

5.1 Zusammenfassung der Änderungen ............................................................................................... 9<br />

5.2 Plankonzeption ............................................................................................................................. 10<br />

5.3 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB und BauNVO) .............................................. 10<br />

5.3.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................ 10<br />

5.3.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ........................................................................ 12<br />

5.3.3 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................................ 13<br />

5.3.4 Stellplätze und Garagen ............................................................................................... 13<br />

5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft.................................................................................................................... 13<br />

5.3.6 Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ........ 14<br />

5.3.7 Örtliche Bauvorschriften ............................................................................................... 14<br />

6 AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS / ABWÄGUNG 14<br />

6.1 Auswirkungen auf die Naturgüter/Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ............................................. 14<br />

6.2 Immissionsschutz .......................................................................................................................... 15<br />

6.3 Sonstige Auswirkungen ................................................................................................................. 15<br />

6.4 Gewichtung <strong>des</strong> Abwägungsmaterials .......................................................................................... 16<br />

7 FLÄCHENBILANZ 16<br />

8 REALISIERUNG 17<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 3 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

1 ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG<br />

Der Bebauungsplan „Jungs Wies“ ist rechtskräftig seit dem 19.07.2006. Mit diesem Plan<br />

werden ca. 8 ha Fläche im südlichen Zentrum von Heusweiler überplant. Der Plan steht<br />

im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsmitte, der Neustrukturierung <strong>des</strong> ehemals<br />

gewerblich genutzten Bahnhofsbereichs und insbesondere der Einführung der Saarbahn<br />

in Heusweiler. Er ermöglicht über eine neue Straßenverbindung zwischen Bahnhofsbereich<br />

und Saarbrücker Straße - neben der Anbindung <strong>des</strong> geplanten Park& Ride Platzes,<br />

der Wohngebiete an der Realschule und der Sondergebietsflächen am ehemaligen Bahnhof<br />

- die Erschließung neuer Baugebietsflächen. Weiterhin können auf Grundlage dieses<br />

<strong>Bebauungsplans</strong> die in den Geltungsbereich eingeschlossenen, bestehenden bebauten<br />

Bereiche verdichtet und neugeordnet und mit den für eine Neubebauung vorgesehenen<br />

Bereichen sowie dem geplanten ÖPNV-Verknüpfungspunkt verbunden werden. Der Plan<br />

steht damit in engem Zusammenhang mit der erwarteten Stärkung der zentralörtlichen<br />

Funktionen der <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler durch den Ausbau der Saarbahn.<br />

Mit einer ersten Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> „Jungs Wies“, rechtskräftig seit Juni<br />

2008, wurden geringfügige Veränderungen der Abgrenzung der Gebietsart und <strong>des</strong> Geltungsbereichs<br />

sowie eine Ausweisung von Stellplätzen in der Saarbrücker Straße vorgenommen.<br />

Im Zuge der Umsetzungsplanungen der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraßen<br />

ergab sich die Notwendigkeit einer zweiten Änderung für einen Teilbereich <strong>des</strong><br />

<strong>Bebauungsplans</strong>. Zur Erschließung weiterer Neubaubereiche ist im Bebauungsplan ausgehend<br />

von der neuen Verbindungsstraße eine Stichstraße festgesetzt. Diese wurde bis<br />

zu einem zusammenhängenden Grundstücksbereich geführt, der derzeit schon teilweise<br />

bebaut ist und bisher von der Friedrichsstraße aus erschlossen war, und dort mit einer<br />

Wendeanlage abgeschlossen. Nachdem sich die Umsetzungsplanungen von privater Seite<br />

für diesen Grundstücksbereich konkretisiert haben, wurde ersichtlich, dass die auf dem<br />

privaten Grundstück gelegene Wendeanlage die Nutzung <strong>des</strong> Grundstücks sehr einengt.<br />

Auch ohne Aufgabe der Zielsetzung, dass die bestehende Verkehrsanbindung <strong>des</strong> benannten<br />

Grundstücksbereichs über die Friedrichsstraße entlastet wird, ist es städtebaulich<br />

möglich, die Wendeanlage außerhalb der Grundstücksgrenzen zu verlagern und so die<br />

Nutzungsmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu erweitern.<br />

Weiterhin hat sich gezeigt, dass in diesem sich aus mehreren Parzellen zusammensetzenden<br />

Grundstücksbereich sowohl die bestehenden Nutzungen, als auch die geplanten<br />

neuen Nutzungen mit der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart nicht vereinbar<br />

sind. Schon derzeit bestehen hier Gebäude, die ausschließlich für freie Berufe und sonstige<br />

gewerbliche Nutzungen aus der Medizin- und Gesundheitsbranche genutzt werden.<br />

Für das Gebiet ist es geplant, die bestehenden Nutzungen aus dem Bereich <strong>des</strong> Gesundheitswesens<br />

auszubauen, neben der Einrichtung von Wohnnutzung und ergänzender Büronutzung.<br />

Um eine allgemeine Zulässigkeit der geplanten Gesundheitseinrichtungen vorzubereiten,<br />

soll die bisherige Festlegung eines Allgemeinen Wohngebiets nach Baunutzungsverordnung<br />

(BauNVO) in Mischgebiet geändert werden.<br />

Sowohl durch die Verlagerung der Wendeanlage, als auch durch die Änderung der Gebietsart<br />

werden die Grundzüge der rechtskräftigen Planung berührt. Zur Wahrung der<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 4 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

städtebaulichen Ordnung im Planbereich ist daher die Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> erforderlich.<br />

Eine weitere konkrete Planung liegt für zwei benachbarte Parzellen (239, 240) im Nordwesten<br />

<strong>des</strong> Geltungsbereichs vor. Vor dem Hintergrund der immer stärker gefragten Nutzung<br />

von erneuerbaren Energien ist hier ein Pultdach in Verbindung mit einer effizienten<br />

Photovoltaik(PV)-Anlage geplant. Aus diesem Grund ist eine Lockerung der Festsetzungen<br />

hinsichtlich der Dachform und Neigung in diesem Mischgebietsbereich – bisher sind<br />

nur Sattel- und Walmdächer mit einer Neigung von 22° - 40° zulässig – anzustreben. Art<br />

und Maß der baulichen Nutzung werden in diesem Bereich aus den Festsetzungen <strong>des</strong><br />

bestehenden <strong>Bebauungsplans</strong> übernommen. Eine mögliche Überschreitung der Grundflächenzahl<br />

durch Stellplatzflächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche soll zudem<br />

festgesetzt werden. Der Bauherr beabsichtigt in diesem Bereich die Schaffung von<br />

22 nicht überdachten Parkplätzen.<br />

Die vorliegende Bebauungsplanänderung steht unter dem Oberziel <strong>des</strong> § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch<br />

(BauGB), wonach die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung<br />

und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />

gewährleisten sollen. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern<br />

und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />

Negative Auswirkungen auf den Menschen, die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden,<br />

Wasser, Luft, Klima und deren Wirkungsgefüge sowie Auswirkungen auf die Landschaft,<br />

auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sollen so weit wie möglich vermieden und bei<br />

Nichtvermeidbarkeit auf ein verträgliches Maß reduziert bzw. ausgeglichen werden. Insbesondere<br />

sollen mit dem Bebauungsplan mögliche Beeinträchtigungen auf die umliegenden<br />

Baugebiete von vornherein vermieden werden.<br />

2 VERFAHRENSVERLAUF<br />

Bei dem zu überplanenden Gebiet handelt es sich um eine vollständig innerhalb der im<br />

Zusammenhang bebauten Ortslage von Heusweiler gelegene Fläche. Da durch die Bebauungsplanänderung<br />

die innerörtlichen Nutzungsmöglichkeiten verbessert werden sollen,<br />

handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Als Bebauungsplan der<br />

Innenentwicklung kann damit das Änderungsverfahren im „beschleunigten Verfahren“<br />

nach § 13 a BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />

(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 2<strong>2.</strong>07.2011 (BGBl. I<br />

S. 1509), durchgeführt werden. Die vorliegende Bebauungsplanänderung erfüllt dazu die<br />

weiteren Voraussetzungen nach § 13 a Abs.1 BauGB, da:<br />

� in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird,<br />

� durch ihn nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur<br />

Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und<br />

� keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten<br />

bestehen.<br />

In Anwendung <strong>des</strong> „beschleunigten Verfahrens“ wird von der frühzeitigen Beteiligung der<br />

Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB)<br />

sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs.4 BauGB) abgesehen.<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 5 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 bereits einen zustimmenden<br />

Grundsatzbeschluss zur geplanten Bebauungsplanänderung gefasst. Nach<br />

Annahme <strong>des</strong> vorliegenden Entwurfs der Bebauungsplanänderung wird dieser zur Beteiligung<br />

der Öffentlichkeit öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB) und den Behörden und<br />

sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorleget (§ 4 Abs. 2 BauGB).<br />

3 INFORMATIONEN ZUM PLANGEBIET<br />

3.1 Lage <strong>des</strong> Plangebiets/Geltungsbereich<br />

Das ca. 8,0 ha große Gesamtgebiet <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> „Jungs Wies“ befindet sich inmitten<br />

<strong>des</strong> Siedlungsbereichs <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>teils Heusweiler, westlich der Saarbrücker<br />

Straße, bzw. südöstlich der ehemaligen Bahntrasse. Die darin beinhaltete neue Verbindungsstraße<br />

reicht von der Schillerstraße über die ehemaligen Gleisanlagen bis zur Saarbrücker<br />

Straße.<br />

Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha und befindet sich zentral im<br />

rechtskräftigen Bebauungsplan, südlich der neuen Verkehrsfläche „Auf Jungs Wies“. Er<br />

betrifft die aus der Umlegung hervorgegangenen Parzellen 239, 240, 241, 242, 243, 244,<br />

245, 246, 253, 258, 257, 256, 255/1, 255/2 254/1, 255/2 (jeweils neue Baugrundstücke),<br />

252 (neu parzellierte Straße „In der Langwies“ sowie die neuen Fußwegparzellen 248<br />

(teilweise) und 251 (vollständig). Darüber hinaus liegen vollständig im Geltungsbereich die<br />

bisher bestehenden Parzellen 354/6, 354/4, 353/3, 353/7, 352/1 und 352/4 sowie teilweise<br />

die Parzellen 171/1, 171/2, 170/2, 169/5, soweit es sich dabei um Teile <strong>des</strong> bestehenden<br />

Zufahrtswegs von der Friedrichstraße aus handelt.<br />

Abb. 1 Lage <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> „Jungs Wies“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />

3.2 Bebauungsplan „Jungs Wies“<br />

Der rechtskräftige Bebauungsplan „Jungs Wies“, Stand 1. Änderung sieht im Änderungsbereich<br />

die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete entlang der Friedrichstraße und Mischgebiete<br />

entlang der neuen Verbindungsstraße „Auf Jungs Wies“ vor. Innerhalb <strong>des</strong><br />

Grundstücksbereichs <strong>des</strong> derzeit vorgesehenen Wohngebietes im Süden ist eine Verkehrsfläche<br />

besonderer Zweckbestimmung - verkehrsberuhigter Bereich – mit einer Wen-<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 6 -


Gemeiinde<br />

Heusweiler:<br />

<strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> d Bebauungssplans<br />

´“Jungs Wies“ W<br />

deannlage<br />

vorgeesehen.<br />

Dur rch eine Veerkehrsfläch<br />

he besonde erer Zweckbbestimmung<br />

g – Fuß-<br />

weg – ist das GGebiet<br />

von den d nördlichh<br />

angrenze enden festgesetzten<br />

WWohngebiete<br />

enabgegrenzzt. Zwischeen<br />

Fußweg und Wohnggebiet<br />

ist da arüber hina aus ein ca. 1 m breiter Streifen<br />

als ööffentliche<br />

GGrünfläche<br />

festgesetztt.<br />

Entlang der d erschlie eßenden Frriedrichsstra<br />

aße und<br />

um dden<br />

geplantten<br />

Wendehammer<br />

heerum<br />

sind überbaubare<br />

ü e Grundstüücksflächen<br />

in einer<br />

Tiefee<br />

von überwwiegend<br />

ca. 12 m vorgesehen.<br />

Die<br />

Festsetzu ungen zum Maß der baulichen<br />

Nutzung<br />

der allggemeinen<br />

Wohnbauflä<br />

W ächen in Än nderungsbereich<br />

beinhalten<br />

maxim mal zwei<br />

Vollggeschosse,<br />

eine GRZ von v maximaal<br />

0,6, eine GFZ von maximal m 1,2,<br />

für die Neubaube<br />

reichhe<br />

eine Trauufhöhe<br />

von maximal 6,5<br />

m und eine<br />

Firsthöh he von maxximal<br />

12,5 m. m Es ist<br />

eine offene Bauuweise<br />

vorg gesehen. DDie<br />

Festsetz zungen zum m Maß der baulichen Nutzung<br />

der Mischgebieete<br />

im Änderungsbereeich<br />

beinha alten maxim mal zwei VVollgeschoss<br />

se, eine<br />

GRZZ<br />

von maximmal<br />

0,6, eine e GFZ von mmaximal<br />

1,2 2, für die Ne eubaubereicche<br />

eine Tr raufhöhe<br />

von mmaximal<br />

6,55<br />

m und ein ne Firsthöhee<br />

von maximal<br />

12,5 m. m Es ist einee<br />

offene Ba auweise,<br />

zulässsig<br />

sind nuur<br />

Sattel- od der Walmdäächer<br />

mit einer e Dachneigung<br />

vonn<br />

22 – 40° vorgese- v<br />

hen.<br />

Abb. 2 Lage <strong>des</strong> Ännderungsbereichs<br />

im Bebauuungsplan<br />

„Jungs<br />

Wies“<br />

33.3<br />

Angrrenzende<br />

Bebauunggspläne<br />

Südlich<br />

an denn<br />

Änderungsbereich<br />

grrenzt<br />

der Bebauungsp<br />

B plan „Auf ddem<br />

Mühlen nberg, I.<br />

Bauaabschnitt“<br />

aan.<br />

Der seit Juni 1969 rechtskräfti ige Bebauu ungsplan ummfasst<br />

das südliche<br />

Endee<br />

der heutiggen<br />

Friedric chsstraße ssowie<br />

die heute<br />

überw wiegend bebbauten<br />

Bere eiche an<br />

der SStraße<br />

Auf ddem<br />

Mühlenberg.<br />

Der Bebauungs splan setzt reine Wohnngebiete<br />

fes st mit ei-<br />

ARGUUSconcept<br />

GmbbH<br />

- Das Stadtp planungsteam dder<br />

incopa<br />

Am Homburg H 3<br />

Tel.: 06681<br />

/ 3 89 16 600<br />

Fa ax: 0681 / 3 89 116<br />

– 70 info@argusconc<br />

cept.com<br />

- 7 -<br />

Be egründung<br />

66123 Saa arbrücken<br />

www.argusconcept.com


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

ner GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,4 bis 0, 7. Bei Baufenstern mit einer Tiefe zwischen<br />

15 m und 25 m sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.<br />

Die Grundstücke, die unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzen bzw. diesem direkt<br />

gegenüber liegen, sind derzeit entsprechend dem Bebauungsplan bebaut.<br />

3.4 Derzeitige Situation und vorhandene Nutzungen<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Änderungsbereichs befinden sich im südöstlichen Teil bereits vier Gebäude,<br />

von denen drei in einer Hausgruppe aneinander gebaut sind. In einem Gebäude befindet<br />

sich ein Medizinisches Versorgungszentrum mit mehreren Arztpraxen und einer<br />

Praxis für rehabilitative Medizin; in den anderen Gebäuden ein Kosmetikstudio, ein diabetisches<br />

Schulungszentrum und ein Labor. Ein Gebäudetrakt wird zum Wohnen genutzt.<br />

Der noch unbebaute Grundstücksbereich im Bebauungsplan stellt sich als Garten- und<br />

Wiesenland da.<br />

Während im Norden die Straße „Auf Jungs Wies“ den Geltungsbereich begrenzt und im<br />

Süden bzw. Südosten die oben genannten Bebauungspläne mit reiner Wohnnutzung an<br />

den Änderungsbereich angrenzen, befinden sich nordöstlich weitere ein- bis zweigeschossige<br />

Wohngebäude. Westlich <strong>des</strong> Änderungsbereichs schließt sich offenes Grünland<br />

an.<br />

Bzgl. der grünordnerischen Bestandsaufnahme im Plangebiet wird auf die Erläuterungen<br />

in der Begründung zum Bebauungsplan „Jungs Wies“ verwiesen.<br />

4 ÜBERGEORDNETE UND SONSTIGE RELEVANTE<br />

PLANUNGEN<br />

4.1 Vorgaben der Raumordnung<br />

Die Ziele der Raumordnung, denen nach § 1 Abs.4 BauGB die Bauleitpläne anzupassen<br />

sind, werden im Saarland in den Lan<strong>des</strong>entwicklungsplänen „Siedlung“ und „Umwelt“<br />

festgelegt. Mit dem vorliegenden Änderungsbebauungsplan werden die Ziele und<br />

Grundsätze der Raumordnung nicht über den rechtskräftigen Bebauungsplan hinausgehend<br />

grundsätzlich berührt. Neue Wohneinheiten werden nicht geschaffen.<br />

Indirekt relevant ist die im LEP Siedlung vorgenommene Einordnung der Kommunen nach<br />

der Lage zu bestimmten Strukturräumen und zu bestimmten Siedlungsachsen sowie die<br />

Einordnung im System der ‚Zentralen Orte’.<br />

Nach dem derzeit wirksamen LEP-Siedlung vom 04.07.2006 liegt der <strong>Gemeinde</strong>bezirk<br />

Heusweiler innerhalb der Randzone <strong>des</strong> Verdichtungsraums. Diese Zone ist wie die Kernzone<br />

gekennzeichnet durch eine erheblich über dem Landsdurchschnitt liegende Konzentration<br />

von Wohn- und Arbeitstätten sowie eine hochwertige Infrastruktur. U.a. ist hier<br />

eine weitere Verdichtung von Wohn- und Arbeitstätten in der Kernzone anzustreben.<br />

Weiterhin fungiert der <strong>Gemeinde</strong>bezirk Heusweiler als Grundzentrum zur Versorgung der<br />

Gesamtgemeinde. Diese liegt wiederum im Verflechtungsbereich <strong>des</strong> Mittel- und Oberzentrums<br />

Saarbrücken. Darüber hinaus liegt die <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler innerhalb der<br />

Siedlungsachse <strong>2.</strong> Ordnung Saarbrücken-Riegelsberg-Heusweiler-Lebach. Durch eine<br />

Konzentration der Siedlungsentwicklung innerhalb dieser Achsen soll u.a. die Erreichbarkeitsverhältnisse<br />

verbessert werden und ein Anreiz zur verstärkten Inanspruchnahme <strong>des</strong><br />

öffentlichen Personennahverkehrs geschaffen werden.<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 8 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

Insbesondere die mit der Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> verfolgte Zielsetzung einer Nutzungsmischung<br />

liegt damit grundsätzlich innerhalb dieses lan<strong>des</strong>planerisch vorgegebenen<br />

Rahmens.<br />

4.2 Flächennutzungsplan<br />

Nach § 8 Abs.2 BauGB ist ein Bebauungsplan grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan<br />

zu entwickeln.<br />

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan <strong>des</strong> Regionalverbands Saarbrücken stellt für<br />

den Änderungsbereich Wohnbaufläche sowie Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der<br />

notwendigen Änderung der Darstellung als gemischte Baufläche werden die Grundzüge<br />

der Flächennutzungsplanung berührt.<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 9 -<br />

Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein<br />

Bebauungsplan, der von den Darstellungen<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplans abweicht,<br />

auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan<br />

geändert oder ergänzt<br />

ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung<br />

wird durch den vorliegenden<br />

Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. Daher<br />

kann der Flächennutzungsplan im<br />

Wege der Berichtigung angepasst werden.<br />

Die Anpassung erfolgt im Rahmen<br />

der regelmäßigen Gesamtanpassungen<br />

<strong>des</strong> Flächen- nutzungsplans an die innerörtlichen<br />

Entwicklungen der <strong>Gemeinde</strong>n<br />

durch den Regionalverband Saarbrücken.<br />

Abb. 3 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan <strong>des</strong> Regionalverbands Saarbrücken.<br />

5 ERLÄUTERUNGEN DER PLANINHALTE<br />

5.1 Zusammenfassung der Änderungen<br />

Die vorliegende Bebauungsplanänderung beinhaltet:<br />

� Die Verkürzung der geplanten Straße In der Langwies und entsprechende Verlegung<br />

der Wendeanlage,<br />

� Die Änderung der Baugebietsarten von allgemeinem Wohngebiet in Mischgebiet,<br />

� Die Ausweitung und teilweise Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche,<br />

� Die Änderung der zulässigen Dachformen und Höhen,<br />

� Die Änderung der Zweckbestimmung eines Teils der als Fußweg festgesetzten<br />

Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in verkehrsberuhigter Bereich.<br />

Ansonsten werden die bisherigen Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan<br />

„Jungs Wies“ übernommen, insbesondere diese zum Maß der baulichen Nutzung.


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

5.2 Plankonzeption<br />

Durch die Verkehrsfläche „Auf Jungs Wies“ wird das Gebiet im Norden begrenzt. Südlich<br />

der Verkehrsfläche sind zwei Mischgebietsflächen (MI1 und MI2) entlang der Straße vorgesehen,<br />

zwischen denen die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter<br />

Bereich) „In der Langwies“ verläuft. Östlich und westlich der Verkehrsfläche<br />

sind in diesem Bereich zwei allgemeine Wohngebietsflächen (WA) vorgesehen. Der<br />

verkehrsberuhigte Bereich endet nördlich <strong>des</strong> Mischgebietes MI3 mit einem Wendehammer<br />

und grenzt an zwei kurze Fußgängerwege in westlicher und östlicher Richtung. Südlich<br />

der Fußwege ist jeweils eine ca. 1m breite öffentliche Grünfläche geplant. Am südlichen<br />

Ende <strong>des</strong> Geltungsbereiches ist hier das oben genannte Mischgebiet (MI3) vorgesehen.<br />

Die Grundstücke im Änderungsbereich, außer den Grün- und Verkehrsflächen, befinden<br />

sich in einer Eigentümerhand (????). Daher wird es möglich die interne Erschließung<br />

über privatrechtliche Regelungen zu gestalten. Das Gebiet ist über die Friedrichstraße<br />

und den neuen Straßen „In der Langwies“ und „Auf Jungs Wies“ an den öffentlichen Verkehr<br />

angeschlossen. Ver- und Entsorgung sind ebenfalls über diese Straßen gesichert.<br />

Insbesondere durch die neue Anbindung an die Straße „In der Langwies“ kann eine Verkehrsentlastung<br />

der Friedrichstraße erreicht werden.<br />

Bzgl. der Nutzungen ist vorgesehenen, sowohl die bestehenden gewerblichen Nutzungen,<br />

als auch die bestehende Wohnnutzung auszubauen. Die gewerblichen Nutzungen sollen<br />

dabei auf den Bereich Medizin/Gesundheit beschränkt bleiben, einschließlich Büronutzungen.<br />

5.3 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB und BauNVO)<br />

5.3.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Festsetzung: Als Art der baulichen Nutzung wird im räumlichen Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong><br />

(siehe Planzeichnung) festgesetzt:<br />

gemäß § 6 BauNVO: Allgemeines Wohngebiet (WA):<br />

Zulässige Arten von Nutzungen<br />

gem. § 4 Abs. 2 BauNVO sind die allgemein zulässigen Arten von Nutzungen<br />

� Wohngebäude,<br />

� die der Versorgung <strong>des</strong> Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />

sowie nicht störenden<br />

� Handwerksbetriebe<br />

� Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />

Zwecke<br />

zulässig.<br />

Ausnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 10 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

Begründung: ….<br />

gem. §4 Abs. 3 BauNVO sind die ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen<br />

� Betriebe <strong>des</strong> Beherbergungsgewerbes<br />

� sonstige nicht störende Gewerbebetriebe<br />

zulässig.<br />

Nicht zulässige Arten von Nutzungen<br />

gem. §1 Abs. 5 BauNVO sind die sonst nach § 4 Abs. 3 BauNVO zulässigen<br />

Arten von Nutzungen<br />

� Anlagen für Verwaltungen<br />

� Gartenbaubetriebe<br />

� Tankstelle<br />

nicht zulässig<br />

gemäß § 6 BauNVO: Mischgebiet (MI):<br />

Zulässige Arten von Nutzungen<br />

gem. § 6 Abs. 2 BauNVO sind die allgemein zulässigen Arten von Nutzungen<br />

� Wohngebäude<br />

� Geschäfts- und Bürogebäude<br />

� Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe<br />

<strong>des</strong> Beherbergungsgewerbes<br />

� sonstige Gewerbebetriebe<br />

� Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche<br />

und sportliche Zwecke<br />

zulässig.<br />

Nicht zulässige Arten von Nutzungen<br />

gem. §1 Abs. 5 BauNVO sind die sonst nach § 6 Abs. 2 und 3 BauNVO zulässigen<br />

Arten von Nutzungen<br />

� Gartenbaubetriebe<br />

� Tankstellen<br />

� Vergnügungsstätten im Sinne <strong>des</strong> § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen <strong>des</strong> Gebiets,<br />

die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind<br />

nicht zulässig.<br />

gem. § 1 Abs. 9 BauNVO in Anwendung von § 1 Abs.5 BauNVO sind von den<br />

sonst allgemein zulässigen sonstigen Gewerbebetrieben<br />

� Gewerbebetriebe <strong>des</strong> Verkehrsgewerbes,<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 11 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

� Handwerksbetriebe wie Kfz-Reparaturwerkstätten, Schlossereien, Tischlereien,<br />

Steinmetzbetrieben,<br />

� Bordelle und bordellähnliche Betriebe<br />

nicht zulässig.<br />

Begründung: Die Festsetzung eines Mischgebiets entspricht der angestrebten städtebaulichen<br />

Entwicklung in diesem Grundstücksbereich. Ausgehend von den bestehenden<br />

Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Gesundheitspflege, gepaart mit<br />

Wohnnutzung, soll diese Mischung aus Wohnen und mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe<br />

ausgebaut werden. Um auch die Verträglichkeit der angestrebten Mischnutzung mit<br />

den angrenzenden reinen Wohngebieten gewährleisten zu können, werden die Betriebe<br />

und Einrichtungen von der Zulässigkeit ausgeschlossen, bei denen ein gewisses Störpotential<br />

für die Umgebung besteht. Für Anlagen wie Tankstellen oder Gartenbaubetriebe ist<br />

der Standort neben dieser Störwirkung auch aufgrund <strong>des</strong> begrenzten Flächenangebots<br />

ungeeignet. Vergnügungsstätten würden dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen.<br />

Dadurch, dass diese in der Regel auch in den späteren Abend- und Nachtstunden<br />

betrieben werden, verbunden mit einem erheblichen Verkehrsaufkommen, wäre auch<br />

hierbei mit unverträglichen Beeinträchtigungen der Wohnnutzungen zu rechnen.<br />

Neben der Schaffung von neuem Wohnraum in Nähe zur geplanten Saarbahnhaltestelle,<br />

kann mit den sonstigen zulässigen Nutzungen die Versorgungsinfrastruktur sowie das Arbeitsplatzangebot<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler verbessert werden.<br />

5.3.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise<br />

Festsetzung: Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 1<br />

BauGB und § 16 BauNVO durch die Angabe der Zahl der Vollgeschosse, der maximalen<br />

Traufhöhe, der maximalen Firsthöhe, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl<br />

in der Planzeichnung (Nutzungsschablone) festgesetzt. Als Bezugspunkt für die Höhenentwicklung<br />

gilt das mittlere Straßenniveau der dem Gebäude zugeordneten Verkehrsfläche<br />

als Nulllinie.<br />

Die Bauweise ist entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO als offene<br />

Bauweise festgesetzt.<br />

Begründung: Die Maßfestsetzungen entsprechen, bis auf die Übernahme der Trauf- und<br />

Firsthöhen auch für die Bestandsbereiche, im vollen Umfang den bisherigen Festsetzungen<br />

im Bebauungsplan „Jungs Wies“. Die Übernahme der bisher auf ein allgemeines<br />

Wohngebiet abgestimmten Maßfestsetzungen für die Mischgebiete (GRZ: 0,6, GFZ: 1,2,<br />

zwei Vollgeschosse, Satteldach/Walmdach mit 22°-40°, Trauhöhe: 6,5 m, Firsthöhe: 12,5<br />

m) tragen mit dazu bei, die Verträglichkeit von Wohnen und sonstigem Gewerbe auch unterhalb<br />

der Schwelle von „nicht wesentlich störend“ zu gewährleisten. Lediglich im Bereich<br />

der Parzellen 239, 40, 241, 242, 243 wird aufgrund von konkreten Planvorhaben auf die<br />

Festsetzungen der Traufhöhen und der Firsthöhen verzichtet. Die Errichtung eines Pultdaches<br />

wurde zudem ermöglicht Darüber hinaus wird die Einpassung der zulässigen Gebäude<br />

in die vorhandenen Baustrukturen unterstützt. Da die Bestandsgebäude innerhalb<br />

<strong>des</strong> in anderen Teilgebieten festgelegten Rahmens bzgl. Trauf- und Firsthöhe liegen,<br />

werden diese maximalen Angaben zur Wahrung einer einheitlichen Höhenentwicklung<br />

auch für diesen Bereich übernommen.<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 12 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

5.3.3 Überbaubare Grundstücksflächen<br />

Festsetzung: Bei den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen ist ein Vortreten von<br />

Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen.<br />

Begründung: Auch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen entspricht<br />

weitestgehend der bisherigen Festlegung. Aufgrund <strong>des</strong> Wegfalls der Erschließungsstraße<br />

auf dem Grundstück, wurde der Zuschnitt der Baufenster in den Randbereichen den<br />

neuen maßgebenden Orientierungslinien angepasst. Um räumlich mehr Flexibilität zuzulassen,<br />

wurde bei Beibehaltung der maximal zulässigen Grundfläche die mögliche Bebauungstiefe<br />

im Bereich <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> ausgeweitet, um hier z.B. Verbindungsbauten<br />

oder Überdachungen zu ermöglichen.<br />

Durch die Beibehaltung der bisherigen Bebauungstiefen von 12 m für die Neubaubereiche<br />

wird wiederum zusätzlich zu den sonstigen Festsetzungen die Möglichkeit der Ansiedlung<br />

von sonstigen Gewerbebetrieben auch von den möglichen Gebäudeausdehnungen her<br />

eingeschränkt.<br />

5.3.4 Stellplätze und Garagen<br />

Festsetzung: Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der<br />

überbaubaren Grundstücksflächen zulässig und auf den hierfür ausdrücklich festgesetzten<br />

Flächen. Nichtüberdachte Stellplätze innerhalb und außerhalb der überbaubaren<br />

Grundstücksflächen und auf den hierfür ausdrücklich festgesetzten Flächen zulässig; <strong>des</strong><br />

Weiteren sind nicht- überdachte Stellplätze auch zwischen der zuständigen Erschließungsstraße<br />

(Verkehrsflächen) und der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig<br />

Begründung: Die textliche Festsetzung an sich entspricht der bisherigen Regelung im<br />

Bebauungsplan „Jungs Wies“. In der Planzeichnung wurde zusätzlich eine Fläche für<br />

Stellplätze im neu entstehenden „Innenhofbereich“ festgelegt. In diesem Bereich soll der<br />

überwiegende Teil der notwendigen Stellplätze, auch für die zulässigen gewerblichen<br />

Nutzungen untergebracht werden, die wiederum von der Straße „In der Langwies“ aus<br />

angefahren werden können. Mit dieser Festlegung können die rückwärtigen Grundstücksbereiche<br />

nach Westen und insbesondere nach Süden zur angrenzenden Wohnbebauung<br />

hin von Stellplätzen und Zufahrten freigehalten werden. Die Anlegung unüberdachte<br />

Stellplätze sind außerhalb der Bebauung möglich. Die vorgesehenen Bebauungen bilden<br />

darüber hinaus eine Abschirmung der Stellplatznutzung zur umliegenden Wohnbebauung<br />

hin.<br />

5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

Festsetzung: Im räumlichen Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> sind Grundstückszufahrten,<br />

Stellplätze und Fußwege so zu befestigen, dass das auf diesen Flächen anfallende<br />

Niederschlagswasser zumin<strong>des</strong>t teilweise versickern kann. Eine vollständige Versiegelung<br />

dieser Flächen ist untersagt.<br />

Begründung: Die Festsetzung entspricht der bisher im Bebauungsplan „Jungs Wies“ als<br />

bauordnungsrechtliche Festsetzung getroffenen Regelung, dass Stellplätze wasserdurchlässig<br />

zu gestalten sind, mit Ausdehnung auf die sonstigen internen Erschließungswege.<br />

Mit der getroffenen Festsetzung soll dazu beigetragen werden, den Versiegelungsgrad in-<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 13 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

nerhalb <strong>des</strong> überplanten Gebietes möglichst gering zu halten. Dies kommt sowohl dem<br />

Kleinklima im Ort als auch dem Wasserhaushalt zu gute, da zumin<strong>des</strong>t ein Teil der auf<br />

diesen Flächen anfallenden Niederschlagswässer verdunsten oder versickern kann.<br />

5.3.6 Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />

Festsetzung: Innerhalb der mit F1 gekennzeichneten Fläche sind die vorhandenen Gehölze<br />

auf Dauer zu erhalten. Ergänzende Anpflanzungen sind zulässig.<br />

Begründung: Die derzeit bestehenden Gehölze dienen der Eingrünung <strong>des</strong> Baugebiets<br />

und damit der Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild. Neben der Aufrechterhaltung<br />

dieser Funktion dient die Festsetzung auch der Sicherung der optischen Abgrenzung <strong>des</strong><br />

Mischgebiets von den benachbarten Wohngebieten.<br />

5.3.7 Örtliche Bauvorschriften<br />

Festsetzung: Dachformen und Dachneigungen sind den entsprechenden Nutzungsschablonen<br />

zu entnehmen. Hier wurde sich größtenteils an die vorherigen Festsetzungen<br />

<strong>des</strong> bestehenden <strong>Bebauungsplans</strong> Jungs Wies gehalten. Bauliche Einheiten, die durch<br />

Privatvertrag in Einzeleigentum unterteilt werden, sind so zu gliedern, dass der Gesamteindruck<br />

als Einheit erhalten bleibt. Abweichende Gestaltungen oder bauliche Veränderungen<br />

innerhalb der einzelnen Einheiten sind zulässig.<br />

Die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu<br />

erhalten.<br />

Werbeanlagen sind im räumlichen Geltungsbereich nur an der Stätte der Leistung zulässig;<br />

sie sind an der Außenseite <strong>des</strong> Baublocks auf die Erdgeschosszone zu beschränken.<br />

Ausnahmen hiervon sind nur als punktförmige Einzelzeichen bis zu 1 qm Ausdehnung an<br />

jeweils einer Fassade in den Obergeschossen zulässig. Werbeanlagen sind in Farbe,<br />

Form und Schriftart der Fassade anzupassen, an der sie befestigt werden. Ausgenommen<br />

sind schützenswerte bzw. marktübliche Waren- oder Firmenzeichen.<br />

Müllbehälter sind so aufzustellen, dass sie in Verbindung mit den Grundstückszufahrten<br />

unmittelbar zu erreichen sind. Sie sind in die bauliche Gestaltung in geeigneter Form einzubeziehen.<br />

Stellplätze für Sammelcontainer sind mit einem Sichtschutz zu versehen<br />

und/oder zu begrünen.<br />

Begründung: Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen entsprechen denen <strong>des</strong> Bebauungsplan<br />

„Jungs Wies“ unter gleichbleibender Begründung.<br />

6 AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS / ABWÄGUNG<br />

6.1 Auswirkungen auf die Naturgüter/Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung<br />

Der durch den Bebauungsplan vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft sowie die<br />

damit zusammenhängenden Ausgleichserfordernisse wurden bereits im Bebauungsplan<br />

„Jungs Wies“ umfassend abgearbeitet. Durch die Bebauungsplanänderung ergeben sich<br />

keine neuen Anhaltspunkte für weitergehende Eingriffe.<br />

Da die bisher festgesetzte Grundflächenzahl für das Baugebiet beibehalten wird, einschließlich<br />

der nach Baunutzungsverordnung möglichen Überschreitung durch Nebenan-<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 14 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

lagen, Stellplätze und ähnliches, und die bisher festgesetzte Verkehrsfläche durch die<br />

Versetzung in der Fläche verkleinert wird, ergibt sich für den Änderungsbereich in der Bilanz<br />

eine um ca. 250 m² geringere zulässige Überbauung bzw. Versiegelung.<br />

Bzgl. der Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftspflege wird auf die Untersuchungen<br />

und Ausführungen zum Bebauungsplan „Jungs Wies“ verwiesen.<br />

6.2 Immissionsschutz<br />

Durch die Änderung der Baugebietsart in Mischgebiet werden Anlagen und Nutzungen<br />

zulässig, die potenziell mit höheren Immissionen verbunden sind, als dies bei zulässigen<br />

Anlagen in einem allgemeinen Wohngebiet der Fall ist. Mischgebiete dienen dem Wohnen<br />

und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören,<br />

so dass innerhalb <strong>des</strong> Mischgebiets erhebliche Immissionskonflikte zwischen Wohnen<br />

und Gewerbe durch die Definition der Zweckbestimmung bereits ausgeschlossen sind.<br />

Konflikte können sich aber durch das direkte Nebeneinander von Mischgebiet und reinem<br />

Wohngebiet ergeben. In der vorliegenden Bebauungsplanänderung tragen zur Vermeidung<br />

solcher Konflikte folgende Festsetzungen und Regelungen bei:<br />

� Einschränkung der zulässigen gewerblichen Nutzungen durch Ausschluss potentiell<br />

störender Nutzungen (siehe Kap. 5.3.1),<br />

� Vorgabe von überbaubaren Grundstücksflächen, die größere gewerbliche Anlagen<br />

nicht zulassen,<br />

� Abschirmung der Stellplätze durch die vorgesehene Bebauung nah Süden und Westen<br />

hin,<br />

� Abrücken der Baugrenzen um ca. 10 m von den benachbarten Grundstücken <strong>des</strong> reinen<br />

Wohngebiets; dadurch Orientierung der rückwärtigen, unbebauten Bereiche zum<br />

reinen Wohngebiet,<br />

� Festsetzung <strong>des</strong> Erhalts der vorhandenen Begrünung entlang der südlichen und westlichen<br />

Grundstücksgrenze als optische Abtrennung der beiden Gebiete,<br />

� Neue Verkehrsanbindung von Norden her; damit Entlastung der Friedrichstraße,<br />

� Neuordnung der Stellplatzsituation,<br />

� Beschränkung der Anlieferungszeiten auf tagsüber.<br />

Durch die genannten Festsetzungen wird gewährleistet, dass es zu keinen unzumutbaren<br />

Beeinträchtigungen der umliegenden Nutzungen durch die Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong><br />

kommen kann.<br />

6.3 Sonstige Auswirkungen<br />

Durch Verlegung der Wendeanlage wird bisher als allgemeines Wohngebiet festgesetztes<br />

Bauland als Verkehrsfläche in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei um ca.<br />

130 m², die zusätzlich für die Verkehrsfläche benötigt werden. Da sich diese Fläche auf<br />

zwei vorgesehene Grundstücke verteilt, ist eine entsprechende Wohnnutzung weiterhin<br />

möglich. Eine Änderung der Baugrenzen in diesem Bereich ist nicht erforderlich.<br />

Hinweise<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 15 -


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

Munitionsgefahren<br />

Im Planbereich sind Munitionsgefahren nicht auszuschließen. Eine vorsorgliche Überprüfung<br />

durch den Kampfmittelräumdienst wird empfohlen.<br />

Grenzabstände<br />

Bei der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang von Grundstücksgrenzen sind<br />

die Grenzabstände gemäß dem Saarländischen Nachbarrechtsgesetz zu beachten.<br />

Denkmalschutz<br />

Die Anzeigepflicht und das befristete Veränderungsverbot bei Bodenfunden nach dem<br />

saarländischen Denkmalschutzgesetz sind zu beachten.<br />

Umweltfreundliche Energieträger<br />

Zum weiteren Ausbau der Solarenergienutzung wird die Errichtung von Photovoltaik-<br />

Anlagen und Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung empfohlen. Die Errichtung<br />

dieser Anlagen auf den Dächern ist zulässig.<br />

Immissionsschutz<br />

Während der Nachtzeit (2<strong>2.</strong>00 bis 6.00 Uhr) darf keine Anlieferung der Betriebe stattfinden.<br />

6.4 Gewichtung <strong>des</strong> Abwägungsmaterials<br />

Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) werden<br />

die bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange, wie<br />

sie im Rahmen der Planerstellung und der Ermittlung der Auswirkungen erfasst wurden,<br />

gegeneinander und untereinander gerecht abgewägt und entsprechend ihrer Bedeutung<br />

in den Bebauungsplan eingestellt.<br />

Die vorliegende Plankonzeption beinhaltet die Abwägung der bisher bekannten öffentlichen<br />

und privaten Belange, wie sie als Planziele und Planauswirkungen in der Begründung<br />

beschrieben werden. Weitere Belange werden im Rahmen der Beteiligungsverfahren<br />

ermittelt und in die Planung eingestellt.<br />

7 FLÄCHENBILANZ<br />

Die Festsetzungen in der Bebauungsplanänderung haben folgende Flächenanteile:<br />

Flächenbezeichnung: m² %<br />

Fläche <strong>des</strong> Geltungsbereiches ca. 13200 100<br />

Mischgebiet<br />

ca. 8857<br />

Allgemeines Wohngebiet Ca. 3416<br />

Öffentliche Grünflächen ca. 30<br />

Verkehrsflächen besonderer Zweckbestim-<br />

mung<br />

Davon<br />

Straßenverkehrsfläche<br />

Fußweg<br />

Erschließungsweg<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 16 -<br />

ca. 520<br />

ca. 235<br />

ca. 95<br />

ca. 190


<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />

8 REALISIERUNG<br />

Zur Umsetzung der Planungskonzeption ist in Teilbereichen <strong>des</strong> Plangebiets eine Grundstücksneuordnung<br />

erforderlich, die auf gemeindeeigenen Flächen von der <strong>Gemeinde</strong> und<br />

auf den übrigen Flächen über die Grundstückseigentümer durchgeführt wird. Die <strong>Gemeinde</strong><br />

übernimmt den Bau der Erschließungsstraße „In der Langwies“.<br />

ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />

- 17 -<br />

Der Bürgermeister<br />

Heusweiler, den ______________ ________________

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!