2. Ãnderung des Bebauungsplans âJungs Wiesâ - Gemeinde ...
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Gem meinde Heusweiler,<br />
Gem meindebbezirk<br />
Heuswe H eiler<br />
<strong>2.</strong> Änderun Ä ng <strong>des</strong> Bebauu B ngsplans<br />
„Jungs<br />
Wiees“<br />
- Ent twurf -<br />
28.02 <strong>2.</strong>2012
<strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong><br />
„Jungs Wies“<br />
Bearbeitet im Auftrag der<br />
<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler<br />
Saarbrücker Straße 35<br />
66265 Heusweiler<br />
ARGUS concept GmbH – Das Stadtplanungsteam der incopa<br />
Am Homburg 3<br />
66123 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681 – 38 916 – 0<br />
Fax: 0681 – 38 916 – 50<br />
E-Mail: info@argusconcept.com<br />
Internet: www.argusconcept.com<br />
Projektbearbeitung:<br />
Dipl. – Ing. Jan Halberstadt<br />
Stand: 28.0<strong>2.</strong>2012
<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
Inhaltsverzeichnis Seite<br />
1 ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 4<br />
2 VERFAHRENSVERLAUF 5<br />
3 INFORMATIONEN ZUM PLANGEBIET 6<br />
3.1 Lage <strong>des</strong> Plangebiets/Geltungsbereich ........................................................................................... 6<br />
3.2 Bebauungsplan „Jungs Wies“ ......................................................................................................... 6<br />
3.3 Angrenzende Bebauungspläne ....................................................................................................... 7<br />
3.4 Derzeitige Situation und vorhandene Nutzungen ............................................................................ 8<br />
4 ÜBERGEORDNETE UND SONSTIGE RELEVANTE PLANUNGEN 8<br />
4.1 Vorgaben der Raumordnung ........................................................................................................... 8<br />
4.2 Flächennutzungsplan ...................................................................................................................... 9<br />
5 ERLÄUTERUNGEN DER PLANINHALTE 9<br />
5.1 Zusammenfassung der Änderungen ............................................................................................... 9<br />
5.2 Plankonzeption ............................................................................................................................. 10<br />
5.3 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB und BauNVO) .............................................. 10<br />
5.3.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................ 10<br />
5.3.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise ........................................................................ 12<br />
5.3.3 Überbaubare Grundstücksflächen ................................................................................ 13<br />
5.3.4 Stellplätze und Garagen ............................................................................................... 13<br />
5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft.................................................................................................................... 13<br />
5.3.6 Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen ........ 14<br />
5.3.7 Örtliche Bauvorschriften ............................................................................................... 14<br />
6 AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS / ABWÄGUNG 14<br />
6.1 Auswirkungen auf die Naturgüter/Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ............................................. 14<br />
6.2 Immissionsschutz .......................................................................................................................... 15<br />
6.3 Sonstige Auswirkungen ................................................................................................................. 15<br />
6.4 Gewichtung <strong>des</strong> Abwägungsmaterials .......................................................................................... 16<br />
7 FLÄCHENBILANZ 16<br />
8 REALISIERUNG 17<br />
ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
1 ANLASS, ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG<br />
Der Bebauungsplan „Jungs Wies“ ist rechtskräftig seit dem 19.07.2006. Mit diesem Plan<br />
werden ca. 8 ha Fläche im südlichen Zentrum von Heusweiler überplant. Der Plan steht<br />
im Zusammenhang mit der Sanierung der Ortsmitte, der Neustrukturierung <strong>des</strong> ehemals<br />
gewerblich genutzten Bahnhofsbereichs und insbesondere der Einführung der Saarbahn<br />
in Heusweiler. Er ermöglicht über eine neue Straßenverbindung zwischen Bahnhofsbereich<br />
und Saarbrücker Straße - neben der Anbindung <strong>des</strong> geplanten Park& Ride Platzes,<br />
der Wohngebiete an der Realschule und der Sondergebietsflächen am ehemaligen Bahnhof<br />
- die Erschließung neuer Baugebietsflächen. Weiterhin können auf Grundlage dieses<br />
<strong>Bebauungsplans</strong> die in den Geltungsbereich eingeschlossenen, bestehenden bebauten<br />
Bereiche verdichtet und neugeordnet und mit den für eine Neubebauung vorgesehenen<br />
Bereichen sowie dem geplanten ÖPNV-Verknüpfungspunkt verbunden werden. Der Plan<br />
steht damit in engem Zusammenhang mit der erwarteten Stärkung der zentralörtlichen<br />
Funktionen der <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler durch den Ausbau der Saarbahn.<br />
Mit einer ersten Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> „Jungs Wies“, rechtskräftig seit Juni<br />
2008, wurden geringfügige Veränderungen der Abgrenzung der Gebietsart und <strong>des</strong> Geltungsbereichs<br />
sowie eine Ausweisung von Stellplätzen in der Saarbrücker Straße vorgenommen.<br />
Im Zuge der Umsetzungsplanungen der im Bebauungsplan vorgesehenen Erschließungsstraßen<br />
ergab sich die Notwendigkeit einer zweiten Änderung für einen Teilbereich <strong>des</strong><br />
<strong>Bebauungsplans</strong>. Zur Erschließung weiterer Neubaubereiche ist im Bebauungsplan ausgehend<br />
von der neuen Verbindungsstraße eine Stichstraße festgesetzt. Diese wurde bis<br />
zu einem zusammenhängenden Grundstücksbereich geführt, der derzeit schon teilweise<br />
bebaut ist und bisher von der Friedrichsstraße aus erschlossen war, und dort mit einer<br />
Wendeanlage abgeschlossen. Nachdem sich die Umsetzungsplanungen von privater Seite<br />
für diesen Grundstücksbereich konkretisiert haben, wurde ersichtlich, dass die auf dem<br />
privaten Grundstück gelegene Wendeanlage die Nutzung <strong>des</strong> Grundstücks sehr einengt.<br />
Auch ohne Aufgabe der Zielsetzung, dass die bestehende Verkehrsanbindung <strong>des</strong> benannten<br />
Grundstücksbereichs über die Friedrichsstraße entlastet wird, ist es städtebaulich<br />
möglich, die Wendeanlage außerhalb der Grundstücksgrenzen zu verlagern und so die<br />
Nutzungsmöglichkeiten auf den privaten Grundstücken zu erweitern.<br />
Weiterhin hat sich gezeigt, dass in diesem sich aus mehreren Parzellen zusammensetzenden<br />
Grundstücksbereich sowohl die bestehenden Nutzungen, als auch die geplanten<br />
neuen Nutzungen mit der im Bebauungsplan festgesetzten Gebietsart nicht vereinbar<br />
sind. Schon derzeit bestehen hier Gebäude, die ausschließlich für freie Berufe und sonstige<br />
gewerbliche Nutzungen aus der Medizin- und Gesundheitsbranche genutzt werden.<br />
Für das Gebiet ist es geplant, die bestehenden Nutzungen aus dem Bereich <strong>des</strong> Gesundheitswesens<br />
auszubauen, neben der Einrichtung von Wohnnutzung und ergänzender Büronutzung.<br />
Um eine allgemeine Zulässigkeit der geplanten Gesundheitseinrichtungen vorzubereiten,<br />
soll die bisherige Festlegung eines Allgemeinen Wohngebiets nach Baunutzungsverordnung<br />
(BauNVO) in Mischgebiet geändert werden.<br />
Sowohl durch die Verlagerung der Wendeanlage, als auch durch die Änderung der Gebietsart<br />
werden die Grundzüge der rechtskräftigen Planung berührt. Zur Wahrung der<br />
ARGUSconcept GmbH - Das Stadtplanungsteam der incopa Am Homburg 3 66123 Saarbrücken<br />
Tel.: 0681 / 3 89 16 60 Fax: 0681 / 3 89 16 – 70 info@argusconcept.com www.argusconcept.com<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
städtebaulichen Ordnung im Planbereich ist daher die Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> erforderlich.<br />
Eine weitere konkrete Planung liegt für zwei benachbarte Parzellen (239, 240) im Nordwesten<br />
<strong>des</strong> Geltungsbereichs vor. Vor dem Hintergrund der immer stärker gefragten Nutzung<br />
von erneuerbaren Energien ist hier ein Pultdach in Verbindung mit einer effizienten<br />
Photovoltaik(PV)-Anlage geplant. Aus diesem Grund ist eine Lockerung der Festsetzungen<br />
hinsichtlich der Dachform und Neigung in diesem Mischgebietsbereich – bisher sind<br />
nur Sattel- und Walmdächer mit einer Neigung von 22° - 40° zulässig – anzustreben. Art<br />
und Maß der baulichen Nutzung werden in diesem Bereich aus den Festsetzungen <strong>des</strong><br />
bestehenden <strong>Bebauungsplans</strong> übernommen. Eine mögliche Überschreitung der Grundflächenzahl<br />
durch Stellplatzflächen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche soll zudem<br />
festgesetzt werden. Der Bauherr beabsichtigt in diesem Bereich die Schaffung von<br />
22 nicht überdachten Parkplätzen.<br />
Die vorliegende Bebauungsplanänderung steht unter dem Oberziel <strong>des</strong> § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch<br />
(BauGB), wonach die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung<br />
und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte Bodennutzung<br />
gewährleisten sollen. Er soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern<br />
und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.<br />
Negative Auswirkungen auf den Menschen, die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden,<br />
Wasser, Luft, Klima und deren Wirkungsgefüge sowie Auswirkungen auf die Landschaft,<br />
auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sollen so weit wie möglich vermieden und bei<br />
Nichtvermeidbarkeit auf ein verträgliches Maß reduziert bzw. ausgeglichen werden. Insbesondere<br />
sollen mit dem Bebauungsplan mögliche Beeinträchtigungen auf die umliegenden<br />
Baugebiete von vornherein vermieden werden.<br />
2 VERFAHRENSVERLAUF<br />
Bei dem zu überplanenden Gebiet handelt es sich um eine vollständig innerhalb der im<br />
Zusammenhang bebauten Ortslage von Heusweiler gelegene Fläche. Da durch die Bebauungsplanänderung<br />
die innerörtlichen Nutzungsmöglichkeiten verbessert werden sollen,<br />
handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung. Als Bebauungsplan der<br />
Innenentwicklung kann damit das Änderungsverfahren im „beschleunigten Verfahren“<br />
nach § 13 a BauGB (in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004<br />
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 <strong>des</strong> Gesetzes vom 2<strong>2.</strong>07.2011 (BGBl. I<br />
S. 1509), durchgeführt werden. Die vorliegende Bebauungsplanänderung erfüllt dazu die<br />
weiteren Voraussetzungen nach § 13 a Abs.1 BauGB, da:<br />
� in ihm eine zulässige Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird,<br />
� durch ihn nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur<br />
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und<br />
� keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von FFH- oder Vogelschutzgebieten<br />
bestehen.<br />
In Anwendung <strong>des</strong> „beschleunigten Verfahrens“ wird von der frühzeitigen Beteiligung der<br />
Öffentlichkeit (§ 3 Abs.1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs.1 BauGB)<br />
sowie von der Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs.4 BauGB) abgesehen.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
Der Rat der <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler hat in seiner Sitzung am 13.11.2008 bereits einen zustimmenden<br />
Grundsatzbeschluss zur geplanten Bebauungsplanänderung gefasst. Nach<br />
Annahme <strong>des</strong> vorliegenden Entwurfs der Bebauungsplanänderung wird dieser zur Beteiligung<br />
der Öffentlichkeit öffentlich ausgelegt (§ 3 Abs. 2 BauGB) und den Behörden und<br />
sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorleget (§ 4 Abs. 2 BauGB).<br />
3 INFORMATIONEN ZUM PLANGEBIET<br />
3.1 Lage <strong>des</strong> Plangebiets/Geltungsbereich<br />
Das ca. 8,0 ha große Gesamtgebiet <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> „Jungs Wies“ befindet sich inmitten<br />
<strong>des</strong> Siedlungsbereichs <strong>des</strong> <strong>Gemeinde</strong>teils Heusweiler, westlich der Saarbrücker<br />
Straße, bzw. südöstlich der ehemaligen Bahntrasse. Die darin beinhaltete neue Verbindungsstraße<br />
reicht von der Schillerstraße über die ehemaligen Gleisanlagen bis zur Saarbrücker<br />
Straße.<br />
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha und befindet sich zentral im<br />
rechtskräftigen Bebauungsplan, südlich der neuen Verkehrsfläche „Auf Jungs Wies“. Er<br />
betrifft die aus der Umlegung hervorgegangenen Parzellen 239, 240, 241, 242, 243, 244,<br />
245, 246, 253, 258, 257, 256, 255/1, 255/2 254/1, 255/2 (jeweils neue Baugrundstücke),<br />
252 (neu parzellierte Straße „In der Langwies“ sowie die neuen Fußwegparzellen 248<br />
(teilweise) und 251 (vollständig). Darüber hinaus liegen vollständig im Geltungsbereich die<br />
bisher bestehenden Parzellen 354/6, 354/4, 353/3, 353/7, 352/1 und 352/4 sowie teilweise<br />
die Parzellen 171/1, 171/2, 170/2, 169/5, soweit es sich dabei um Teile <strong>des</strong> bestehenden<br />
Zufahrtswegs von der Friedrichstraße aus handelt.<br />
Abb. 1 Lage <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> „Jungs Wies“ in der <strong>Gemeinde</strong><br />
3.2 Bebauungsplan „Jungs Wies“<br />
Der rechtskräftige Bebauungsplan „Jungs Wies“, Stand 1. Änderung sieht im Änderungsbereich<br />
die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete entlang der Friedrichstraße und Mischgebiete<br />
entlang der neuen Verbindungsstraße „Auf Jungs Wies“ vor. Innerhalb <strong>des</strong><br />
Grundstücksbereichs <strong>des</strong> derzeit vorgesehenen Wohngebietes im Süden ist eine Verkehrsfläche<br />
besonderer Zweckbestimmung - verkehrsberuhigter Bereich – mit einer Wen-<br />
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- 6 -
Gemeiinde<br />
Heusweiler:<br />
<strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> d Bebauungssplans<br />
´“Jungs Wies“ W<br />
deannlage<br />
vorgeesehen.<br />
Dur rch eine Veerkehrsfläch<br />
he besonde erer Zweckbbestimmung<br />
g – Fuß-<br />
weg – ist das GGebiet<br />
von den d nördlichh<br />
angrenze enden festgesetzten<br />
WWohngebiete<br />
enabgegrenzzt. Zwischeen<br />
Fußweg und Wohnggebiet<br />
ist da arüber hina aus ein ca. 1 m breiter Streifen<br />
als ööffentliche<br />
GGrünfläche<br />
festgesetztt.<br />
Entlang der d erschlie eßenden Frriedrichsstra<br />
aße und<br />
um dden<br />
geplantten<br />
Wendehammer<br />
heerum<br />
sind überbaubare<br />
ü e Grundstüücksflächen<br />
in einer<br />
Tiefee<br />
von überwwiegend<br />
ca. 12 m vorgesehen.<br />
Die<br />
Festsetzu ungen zum Maß der baulichen<br />
Nutzung<br />
der allggemeinen<br />
Wohnbauflä<br />
W ächen in Än nderungsbereich<br />
beinhalten<br />
maxim mal zwei<br />
Vollggeschosse,<br />
eine GRZ von v maximaal<br />
0,6, eine GFZ von maximal m 1,2,<br />
für die Neubaube<br />
reichhe<br />
eine Trauufhöhe<br />
von maximal 6,5<br />
m und eine<br />
Firsthöh he von maxximal<br />
12,5 m. m Es ist<br />
eine offene Bauuweise<br />
vorg gesehen. DDie<br />
Festsetz zungen zum m Maß der baulichen Nutzung<br />
der Mischgebieete<br />
im Änderungsbereeich<br />
beinha alten maxim mal zwei VVollgeschoss<br />
se, eine<br />
GRZZ<br />
von maximmal<br />
0,6, eine e GFZ von mmaximal<br />
1,2 2, für die Ne eubaubereicche<br />
eine Tr raufhöhe<br />
von mmaximal<br />
6,55<br />
m und ein ne Firsthöhee<br />
von maximal<br />
12,5 m. m Es ist einee<br />
offene Ba auweise,<br />
zulässsig<br />
sind nuur<br />
Sattel- od der Walmdäächer<br />
mit einer e Dachneigung<br />
vonn<br />
22 – 40° vorgese- v<br />
hen.<br />
Abb. 2 Lage <strong>des</strong> Ännderungsbereichs<br />
im Bebauuungsplan<br />
„Jungs<br />
Wies“<br />
33.3<br />
Angrrenzende<br />
Bebauunggspläne<br />
Südlich<br />
an denn<br />
Änderungsbereich<br />
grrenzt<br />
der Bebauungsp<br />
B plan „Auf ddem<br />
Mühlen nberg, I.<br />
Bauaabschnitt“<br />
aan.<br />
Der seit Juni 1969 rechtskräfti ige Bebauu ungsplan ummfasst<br />
das südliche<br />
Endee<br />
der heutiggen<br />
Friedric chsstraße ssowie<br />
die heute<br />
überw wiegend bebbauten<br />
Bere eiche an<br />
der SStraße<br />
Auf ddem<br />
Mühlenberg.<br />
Der Bebauungs splan setzt reine Wohnngebiete<br />
fes st mit ei-<br />
ARGUUSconcept<br />
GmbbH<br />
- Das Stadtp planungsteam dder<br />
incopa<br />
Am Homburg H 3<br />
Tel.: 06681<br />
/ 3 89 16 600<br />
Fa ax: 0681 / 3 89 116<br />
– 70 info@argusconc<br />
cept.com<br />
- 7 -<br />
Be egründung<br />
66123 Saa arbrücken<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
ner GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,4 bis 0, 7. Bei Baufenstern mit einer Tiefe zwischen<br />
15 m und 25 m sind nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig.<br />
Die Grundstücke, die unmittelbar an den Änderungsbereich angrenzen bzw. diesem direkt<br />
gegenüber liegen, sind derzeit entsprechend dem Bebauungsplan bebaut.<br />
3.4 Derzeitige Situation und vorhandene Nutzungen<br />
Innerhalb <strong>des</strong> Änderungsbereichs befinden sich im südöstlichen Teil bereits vier Gebäude,<br />
von denen drei in einer Hausgruppe aneinander gebaut sind. In einem Gebäude befindet<br />
sich ein Medizinisches Versorgungszentrum mit mehreren Arztpraxen und einer<br />
Praxis für rehabilitative Medizin; in den anderen Gebäuden ein Kosmetikstudio, ein diabetisches<br />
Schulungszentrum und ein Labor. Ein Gebäudetrakt wird zum Wohnen genutzt.<br />
Der noch unbebaute Grundstücksbereich im Bebauungsplan stellt sich als Garten- und<br />
Wiesenland da.<br />
Während im Norden die Straße „Auf Jungs Wies“ den Geltungsbereich begrenzt und im<br />
Süden bzw. Südosten die oben genannten Bebauungspläne mit reiner Wohnnutzung an<br />
den Änderungsbereich angrenzen, befinden sich nordöstlich weitere ein- bis zweigeschossige<br />
Wohngebäude. Westlich <strong>des</strong> Änderungsbereichs schließt sich offenes Grünland<br />
an.<br />
Bzgl. der grünordnerischen Bestandsaufnahme im Plangebiet wird auf die Erläuterungen<br />
in der Begründung zum Bebauungsplan „Jungs Wies“ verwiesen.<br />
4 ÜBERGEORDNETE UND SONSTIGE RELEVANTE<br />
PLANUNGEN<br />
4.1 Vorgaben der Raumordnung<br />
Die Ziele der Raumordnung, denen nach § 1 Abs.4 BauGB die Bauleitpläne anzupassen<br />
sind, werden im Saarland in den Lan<strong>des</strong>entwicklungsplänen „Siedlung“ und „Umwelt“<br />
festgelegt. Mit dem vorliegenden Änderungsbebauungsplan werden die Ziele und<br />
Grundsätze der Raumordnung nicht über den rechtskräftigen Bebauungsplan hinausgehend<br />
grundsätzlich berührt. Neue Wohneinheiten werden nicht geschaffen.<br />
Indirekt relevant ist die im LEP Siedlung vorgenommene Einordnung der Kommunen nach<br />
der Lage zu bestimmten Strukturräumen und zu bestimmten Siedlungsachsen sowie die<br />
Einordnung im System der ‚Zentralen Orte’.<br />
Nach dem derzeit wirksamen LEP-Siedlung vom 04.07.2006 liegt der <strong>Gemeinde</strong>bezirk<br />
Heusweiler innerhalb der Randzone <strong>des</strong> Verdichtungsraums. Diese Zone ist wie die Kernzone<br />
gekennzeichnet durch eine erheblich über dem Landsdurchschnitt liegende Konzentration<br />
von Wohn- und Arbeitstätten sowie eine hochwertige Infrastruktur. U.a. ist hier<br />
eine weitere Verdichtung von Wohn- und Arbeitstätten in der Kernzone anzustreben.<br />
Weiterhin fungiert der <strong>Gemeinde</strong>bezirk Heusweiler als Grundzentrum zur Versorgung der<br />
Gesamtgemeinde. Diese liegt wiederum im Verflechtungsbereich <strong>des</strong> Mittel- und Oberzentrums<br />
Saarbrücken. Darüber hinaus liegt die <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler innerhalb der<br />
Siedlungsachse <strong>2.</strong> Ordnung Saarbrücken-Riegelsberg-Heusweiler-Lebach. Durch eine<br />
Konzentration der Siedlungsentwicklung innerhalb dieser Achsen soll u.a. die Erreichbarkeitsverhältnisse<br />
verbessert werden und ein Anreiz zur verstärkten Inanspruchnahme <strong>des</strong><br />
öffentlichen Personennahverkehrs geschaffen werden.<br />
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- 8 -
<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
Insbesondere die mit der Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> verfolgte Zielsetzung einer Nutzungsmischung<br />
liegt damit grundsätzlich innerhalb dieses lan<strong>des</strong>planerisch vorgegebenen<br />
Rahmens.<br />
4.2 Flächennutzungsplan<br />
Nach § 8 Abs.2 BauGB ist ein Bebauungsplan grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan<br />
zu entwickeln.<br />
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan <strong>des</strong> Regionalverbands Saarbrücken stellt für<br />
den Änderungsbereich Wohnbaufläche sowie Fläche für die Landwirtschaft dar. Mit der<br />
notwendigen Änderung der Darstellung als gemischte Baufläche werden die Grundzüge<br />
der Flächennutzungsplanung berührt.<br />
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- 9 -<br />
Nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein<br />
Bebauungsplan, der von den Darstellungen<br />
<strong>des</strong> Flächennutzungsplans abweicht,<br />
auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan<br />
geändert oder ergänzt<br />
ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung<br />
wird durch den vorliegenden<br />
Bebauungsplan nicht beeinträchtigt. Daher<br />
kann der Flächennutzungsplan im<br />
Wege der Berichtigung angepasst werden.<br />
Die Anpassung erfolgt im Rahmen<br />
der regelmäßigen Gesamtanpassungen<br />
<strong>des</strong> Flächen- nutzungsplans an die innerörtlichen<br />
Entwicklungen der <strong>Gemeinde</strong>n<br />
durch den Regionalverband Saarbrücken.<br />
Abb. 3 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan <strong>des</strong> Regionalverbands Saarbrücken.<br />
5 ERLÄUTERUNGEN DER PLANINHALTE<br />
5.1 Zusammenfassung der Änderungen<br />
Die vorliegende Bebauungsplanänderung beinhaltet:<br />
� Die Verkürzung der geplanten Straße In der Langwies und entsprechende Verlegung<br />
der Wendeanlage,<br />
� Die Änderung der Baugebietsarten von allgemeinem Wohngebiet in Mischgebiet,<br />
� Die Ausweitung und teilweise Anpassung der überbaubaren Grundstücksfläche,<br />
� Die Änderung der zulässigen Dachformen und Höhen,<br />
� Die Änderung der Zweckbestimmung eines Teils der als Fußweg festgesetzten<br />
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung in verkehrsberuhigter Bereich.<br />
Ansonsten werden die bisherigen Festsetzungen aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan<br />
„Jungs Wies“ übernommen, insbesondere diese zum Maß der baulichen Nutzung.
<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
5.2 Plankonzeption<br />
Durch die Verkehrsfläche „Auf Jungs Wies“ wird das Gebiet im Norden begrenzt. Südlich<br />
der Verkehrsfläche sind zwei Mischgebietsflächen (MI1 und MI2) entlang der Straße vorgesehen,<br />
zwischen denen die Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung (Verkehrsberuhigter<br />
Bereich) „In der Langwies“ verläuft. Östlich und westlich der Verkehrsfläche<br />
sind in diesem Bereich zwei allgemeine Wohngebietsflächen (WA) vorgesehen. Der<br />
verkehrsberuhigte Bereich endet nördlich <strong>des</strong> Mischgebietes MI3 mit einem Wendehammer<br />
und grenzt an zwei kurze Fußgängerwege in westlicher und östlicher Richtung. Südlich<br />
der Fußwege ist jeweils eine ca. 1m breite öffentliche Grünfläche geplant. Am südlichen<br />
Ende <strong>des</strong> Geltungsbereiches ist hier das oben genannte Mischgebiet (MI3) vorgesehen.<br />
Die Grundstücke im Änderungsbereich, außer den Grün- und Verkehrsflächen, befinden<br />
sich in einer Eigentümerhand (????). Daher wird es möglich die interne Erschließung<br />
über privatrechtliche Regelungen zu gestalten. Das Gebiet ist über die Friedrichstraße<br />
und den neuen Straßen „In der Langwies“ und „Auf Jungs Wies“ an den öffentlichen Verkehr<br />
angeschlossen. Ver- und Entsorgung sind ebenfalls über diese Straßen gesichert.<br />
Insbesondere durch die neue Anbindung an die Straße „In der Langwies“ kann eine Verkehrsentlastung<br />
der Friedrichstraße erreicht werden.<br />
Bzgl. der Nutzungen ist vorgesehenen, sowohl die bestehenden gewerblichen Nutzungen,<br />
als auch die bestehende Wohnnutzung auszubauen. Die gewerblichen Nutzungen sollen<br />
dabei auf den Bereich Medizin/Gesundheit beschränkt bleiben, einschließlich Büronutzungen.<br />
5.3 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen (§ 9 BauGB und BauNVO)<br />
5.3.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Festsetzung: Als Art der baulichen Nutzung wird im räumlichen Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong><br />
(siehe Planzeichnung) festgesetzt:<br />
gemäß § 6 BauNVO: Allgemeines Wohngebiet (WA):<br />
Zulässige Arten von Nutzungen<br />
gem. § 4 Abs. 2 BauNVO sind die allgemein zulässigen Arten von Nutzungen<br />
� Wohngebäude,<br />
� die der Versorgung <strong>des</strong> Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften<br />
sowie nicht störenden<br />
� Handwerksbetriebe<br />
� Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche<br />
Zwecke<br />
zulässig.<br />
Ausnahmsweise zulässige Arten von Nutzungen<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
Begründung: ….<br />
gem. §4 Abs. 3 BauNVO sind die ausnahmsweise zulässigen Arten von Nutzungen<br />
� Betriebe <strong>des</strong> Beherbergungsgewerbes<br />
� sonstige nicht störende Gewerbebetriebe<br />
zulässig.<br />
Nicht zulässige Arten von Nutzungen<br />
gem. §1 Abs. 5 BauNVO sind die sonst nach § 4 Abs. 3 BauNVO zulässigen<br />
Arten von Nutzungen<br />
� Anlagen für Verwaltungen<br />
� Gartenbaubetriebe<br />
� Tankstelle<br />
nicht zulässig<br />
gemäß § 6 BauNVO: Mischgebiet (MI):<br />
Zulässige Arten von Nutzungen<br />
gem. § 6 Abs. 2 BauNVO sind die allgemein zulässigen Arten von Nutzungen<br />
� Wohngebäude<br />
� Geschäfts- und Bürogebäude<br />
� Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe<br />
<strong>des</strong> Beherbergungsgewerbes<br />
� sonstige Gewerbebetriebe<br />
� Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche<br />
und sportliche Zwecke<br />
zulässig.<br />
Nicht zulässige Arten von Nutzungen<br />
gem. §1 Abs. 5 BauNVO sind die sonst nach § 6 Abs. 2 und 3 BauNVO zulässigen<br />
Arten von Nutzungen<br />
� Gartenbaubetriebe<br />
� Tankstellen<br />
� Vergnügungsstätten im Sinne <strong>des</strong> § 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen <strong>des</strong> Gebiets,<br />
die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind<br />
nicht zulässig.<br />
gem. § 1 Abs. 9 BauNVO in Anwendung von § 1 Abs.5 BauNVO sind von den<br />
sonst allgemein zulässigen sonstigen Gewerbebetrieben<br />
� Gewerbebetriebe <strong>des</strong> Verkehrsgewerbes,<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
� Handwerksbetriebe wie Kfz-Reparaturwerkstätten, Schlossereien, Tischlereien,<br />
Steinmetzbetrieben,<br />
� Bordelle und bordellähnliche Betriebe<br />
nicht zulässig.<br />
Begründung: Die Festsetzung eines Mischgebiets entspricht der angestrebten städtebaulichen<br />
Entwicklung in diesem Grundstücksbereich. Ausgehend von den bestehenden<br />
Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Gesundheitspflege, gepaart mit<br />
Wohnnutzung, soll diese Mischung aus Wohnen und mit dem Wohnen verträglichem Gewerbe<br />
ausgebaut werden. Um auch die Verträglichkeit der angestrebten Mischnutzung mit<br />
den angrenzenden reinen Wohngebieten gewährleisten zu können, werden die Betriebe<br />
und Einrichtungen von der Zulässigkeit ausgeschlossen, bei denen ein gewisses Störpotential<br />
für die Umgebung besteht. Für Anlagen wie Tankstellen oder Gartenbaubetriebe ist<br />
der Standort neben dieser Störwirkung auch aufgrund <strong>des</strong> begrenzten Flächenangebots<br />
ungeeignet. Vergnügungsstätten würden dem angestrebten Gebietscharakter widersprechen.<br />
Dadurch, dass diese in der Regel auch in den späteren Abend- und Nachtstunden<br />
betrieben werden, verbunden mit einem erheblichen Verkehrsaufkommen, wäre auch<br />
hierbei mit unverträglichen Beeinträchtigungen der Wohnnutzungen zu rechnen.<br />
Neben der Schaffung von neuem Wohnraum in Nähe zur geplanten Saarbahnhaltestelle,<br />
kann mit den sonstigen zulässigen Nutzungen die Versorgungsinfrastruktur sowie das Arbeitsplatzangebot<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> Heusweiler verbessert werden.<br />
5.3.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise<br />
Festsetzung: Das Maß der baulichen Nutzung wird entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 1<br />
BauGB und § 16 BauNVO durch die Angabe der Zahl der Vollgeschosse, der maximalen<br />
Traufhöhe, der maximalen Firsthöhe, der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl<br />
in der Planzeichnung (Nutzungsschablone) festgesetzt. Als Bezugspunkt für die Höhenentwicklung<br />
gilt das mittlere Straßenniveau der dem Gebäude zugeordneten Verkehrsfläche<br />
als Nulllinie.<br />
Die Bauweise ist entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB und § 22 BauNVO als offene<br />
Bauweise festgesetzt.<br />
Begründung: Die Maßfestsetzungen entsprechen, bis auf die Übernahme der Trauf- und<br />
Firsthöhen auch für die Bestandsbereiche, im vollen Umfang den bisherigen Festsetzungen<br />
im Bebauungsplan „Jungs Wies“. Die Übernahme der bisher auf ein allgemeines<br />
Wohngebiet abgestimmten Maßfestsetzungen für die Mischgebiete (GRZ: 0,6, GFZ: 1,2,<br />
zwei Vollgeschosse, Satteldach/Walmdach mit 22°-40°, Trauhöhe: 6,5 m, Firsthöhe: 12,5<br />
m) tragen mit dazu bei, die Verträglichkeit von Wohnen und sonstigem Gewerbe auch unterhalb<br />
der Schwelle von „nicht wesentlich störend“ zu gewährleisten. Lediglich im Bereich<br />
der Parzellen 239, 40, 241, 242, 243 wird aufgrund von konkreten Planvorhaben auf die<br />
Festsetzungen der Traufhöhen und der Firsthöhen verzichtet. Die Errichtung eines Pultdaches<br />
wurde zudem ermöglicht Darüber hinaus wird die Einpassung der zulässigen Gebäude<br />
in die vorhandenen Baustrukturen unterstützt. Da die Bestandsgebäude innerhalb<br />
<strong>des</strong> in anderen Teilgebieten festgelegten Rahmens bzgl. Trauf- und Firsthöhe liegen,<br />
werden diese maximalen Angaben zur Wahrung einer einheitlichen Höhenentwicklung<br />
auch für diesen Bereich übernommen.<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
5.3.3 Überbaubare Grundstücksflächen<br />
Festsetzung: Bei den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen ist ein Vortreten von<br />
Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen.<br />
Begründung: Auch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen entspricht<br />
weitestgehend der bisherigen Festlegung. Aufgrund <strong>des</strong> Wegfalls der Erschließungsstraße<br />
auf dem Grundstück, wurde der Zuschnitt der Baufenster in den Randbereichen den<br />
neuen maßgebenden Orientierungslinien angepasst. Um räumlich mehr Flexibilität zuzulassen,<br />
wurde bei Beibehaltung der maximal zulässigen Grundfläche die mögliche Bebauungstiefe<br />
im Bereich <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> ausgeweitet, um hier z.B. Verbindungsbauten<br />
oder Überdachungen zu ermöglichen.<br />
Durch die Beibehaltung der bisherigen Bebauungstiefen von 12 m für die Neubaubereiche<br />
wird wiederum zusätzlich zu den sonstigen Festsetzungen die Möglichkeit der Ansiedlung<br />
von sonstigen Gewerbebetrieben auch von den möglichen Gebäudeausdehnungen her<br />
eingeschränkt.<br />
5.3.4 Stellplätze und Garagen<br />
Festsetzung: Garagen und überdachte Stellplätze (Carports) sind nur innerhalb der<br />
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig und auf den hierfür ausdrücklich festgesetzten<br />
Flächen. Nichtüberdachte Stellplätze innerhalb und außerhalb der überbaubaren<br />
Grundstücksflächen und auf den hierfür ausdrücklich festgesetzten Flächen zulässig; <strong>des</strong><br />
Weiteren sind nicht- überdachte Stellplätze auch zwischen der zuständigen Erschließungsstraße<br />
(Verkehrsflächen) und der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig<br />
Begründung: Die textliche Festsetzung an sich entspricht der bisherigen Regelung im<br />
Bebauungsplan „Jungs Wies“. In der Planzeichnung wurde zusätzlich eine Fläche für<br />
Stellplätze im neu entstehenden „Innenhofbereich“ festgelegt. In diesem Bereich soll der<br />
überwiegende Teil der notwendigen Stellplätze, auch für die zulässigen gewerblichen<br />
Nutzungen untergebracht werden, die wiederum von der Straße „In der Langwies“ aus<br />
angefahren werden können. Mit dieser Festlegung können die rückwärtigen Grundstücksbereiche<br />
nach Westen und insbesondere nach Süden zur angrenzenden Wohnbebauung<br />
hin von Stellplätzen und Zufahrten freigehalten werden. Die Anlegung unüberdachte<br />
Stellplätze sind außerhalb der Bebauung möglich. Die vorgesehenen Bebauungen bilden<br />
darüber hinaus eine Abschirmung der Stellplatznutzung zur umliegenden Wohnbebauung<br />
hin.<br />
5.3.5 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
Festsetzung: Im räumlichen Geltungsbereich <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> sind Grundstückszufahrten,<br />
Stellplätze und Fußwege so zu befestigen, dass das auf diesen Flächen anfallende<br />
Niederschlagswasser zumin<strong>des</strong>t teilweise versickern kann. Eine vollständige Versiegelung<br />
dieser Flächen ist untersagt.<br />
Begründung: Die Festsetzung entspricht der bisher im Bebauungsplan „Jungs Wies“ als<br />
bauordnungsrechtliche Festsetzung getroffenen Regelung, dass Stellplätze wasserdurchlässig<br />
zu gestalten sind, mit Ausdehnung auf die sonstigen internen Erschließungswege.<br />
Mit der getroffenen Festsetzung soll dazu beigetragen werden, den Versiegelungsgrad in-<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
nerhalb <strong>des</strong> überplanten Gebietes möglichst gering zu halten. Dies kommt sowohl dem<br />
Kleinklima im Ort als auch dem Wasserhaushalt zu gute, da zumin<strong>des</strong>t ein Teil der auf<br />
diesen Flächen anfallenden Niederschlagswässer verdunsten oder versickern kann.<br />
5.3.6 Flächen zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<br />
Festsetzung: Innerhalb der mit F1 gekennzeichneten Fläche sind die vorhandenen Gehölze<br />
auf Dauer zu erhalten. Ergänzende Anpflanzungen sind zulässig.<br />
Begründung: Die derzeit bestehenden Gehölze dienen der Eingrünung <strong>des</strong> Baugebiets<br />
und damit der Einpassung in das Orts- und Landschaftsbild. Neben der Aufrechterhaltung<br />
dieser Funktion dient die Festsetzung auch der Sicherung der optischen Abgrenzung <strong>des</strong><br />
Mischgebiets von den benachbarten Wohngebieten.<br />
5.3.7 Örtliche Bauvorschriften<br />
Festsetzung: Dachformen und Dachneigungen sind den entsprechenden Nutzungsschablonen<br />
zu entnehmen. Hier wurde sich größtenteils an die vorherigen Festsetzungen<br />
<strong>des</strong> bestehenden <strong>Bebauungsplans</strong> Jungs Wies gehalten. Bauliche Einheiten, die durch<br />
Privatvertrag in Einzeleigentum unterteilt werden, sind so zu gliedern, dass der Gesamteindruck<br />
als Einheit erhalten bleibt. Abweichende Gestaltungen oder bauliche Veränderungen<br />
innerhalb der einzelnen Einheiten sind zulässig.<br />
Die unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke sind gärtnerisch anzulegen und zu<br />
erhalten.<br />
Werbeanlagen sind im räumlichen Geltungsbereich nur an der Stätte der Leistung zulässig;<br />
sie sind an der Außenseite <strong>des</strong> Baublocks auf die Erdgeschosszone zu beschränken.<br />
Ausnahmen hiervon sind nur als punktförmige Einzelzeichen bis zu 1 qm Ausdehnung an<br />
jeweils einer Fassade in den Obergeschossen zulässig. Werbeanlagen sind in Farbe,<br />
Form und Schriftart der Fassade anzupassen, an der sie befestigt werden. Ausgenommen<br />
sind schützenswerte bzw. marktübliche Waren- oder Firmenzeichen.<br />
Müllbehälter sind so aufzustellen, dass sie in Verbindung mit den Grundstückszufahrten<br />
unmittelbar zu erreichen sind. Sie sind in die bauliche Gestaltung in geeigneter Form einzubeziehen.<br />
Stellplätze für Sammelcontainer sind mit einem Sichtschutz zu versehen<br />
und/oder zu begrünen.<br />
Begründung: Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen entsprechen denen <strong>des</strong> Bebauungsplan<br />
„Jungs Wies“ unter gleichbleibender Begründung.<br />
6 AUSWIRKUNGEN DES BEBAUUNGSPLANS / ABWÄGUNG<br />
6.1 Auswirkungen auf die Naturgüter/Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung<br />
Der durch den Bebauungsplan vorbereitete Eingriff in Natur und Landschaft sowie die<br />
damit zusammenhängenden Ausgleichserfordernisse wurden bereits im Bebauungsplan<br />
„Jungs Wies“ umfassend abgearbeitet. Durch die Bebauungsplanänderung ergeben sich<br />
keine neuen Anhaltspunkte für weitergehende Eingriffe.<br />
Da die bisher festgesetzte Grundflächenzahl für das Baugebiet beibehalten wird, einschließlich<br />
der nach Baunutzungsverordnung möglichen Überschreitung durch Nebenan-<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
lagen, Stellplätze und ähnliches, und die bisher festgesetzte Verkehrsfläche durch die<br />
Versetzung in der Fläche verkleinert wird, ergibt sich für den Änderungsbereich in der Bilanz<br />
eine um ca. 250 m² geringere zulässige Überbauung bzw. Versiegelung.<br />
Bzgl. der Auswirkungen auf Naturschutz und Landschaftspflege wird auf die Untersuchungen<br />
und Ausführungen zum Bebauungsplan „Jungs Wies“ verwiesen.<br />
6.2 Immissionsschutz<br />
Durch die Änderung der Baugebietsart in Mischgebiet werden Anlagen und Nutzungen<br />
zulässig, die potenziell mit höheren Immissionen verbunden sind, als dies bei zulässigen<br />
Anlagen in einem allgemeinen Wohngebiet der Fall ist. Mischgebiete dienen dem Wohnen<br />
und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören,<br />
so dass innerhalb <strong>des</strong> Mischgebiets erhebliche Immissionskonflikte zwischen Wohnen<br />
und Gewerbe durch die Definition der Zweckbestimmung bereits ausgeschlossen sind.<br />
Konflikte können sich aber durch das direkte Nebeneinander von Mischgebiet und reinem<br />
Wohngebiet ergeben. In der vorliegenden Bebauungsplanänderung tragen zur Vermeidung<br />
solcher Konflikte folgende Festsetzungen und Regelungen bei:<br />
� Einschränkung der zulässigen gewerblichen Nutzungen durch Ausschluss potentiell<br />
störender Nutzungen (siehe Kap. 5.3.1),<br />
� Vorgabe von überbaubaren Grundstücksflächen, die größere gewerbliche Anlagen<br />
nicht zulassen,<br />
� Abschirmung der Stellplätze durch die vorgesehene Bebauung nah Süden und Westen<br />
hin,<br />
� Abrücken der Baugrenzen um ca. 10 m von den benachbarten Grundstücken <strong>des</strong> reinen<br />
Wohngebiets; dadurch Orientierung der rückwärtigen, unbebauten Bereiche zum<br />
reinen Wohngebiet,<br />
� Festsetzung <strong>des</strong> Erhalts der vorhandenen Begrünung entlang der südlichen und westlichen<br />
Grundstücksgrenze als optische Abtrennung der beiden Gebiete,<br />
� Neue Verkehrsanbindung von Norden her; damit Entlastung der Friedrichstraße,<br />
� Neuordnung der Stellplatzsituation,<br />
� Beschränkung der Anlieferungszeiten auf tagsüber.<br />
Durch die genannten Festsetzungen wird gewährleistet, dass es zu keinen unzumutbaren<br />
Beeinträchtigungen der umliegenden Nutzungen durch die Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong><br />
kommen kann.<br />
6.3 Sonstige Auswirkungen<br />
Durch Verlegung der Wendeanlage wird bisher als allgemeines Wohngebiet festgesetztes<br />
Bauland als Verkehrsfläche in Anspruch genommen. Es handelt sich dabei um ca.<br />
130 m², die zusätzlich für die Verkehrsfläche benötigt werden. Da sich diese Fläche auf<br />
zwei vorgesehene Grundstücke verteilt, ist eine entsprechende Wohnnutzung weiterhin<br />
möglich. Eine Änderung der Baugrenzen in diesem Bereich ist nicht erforderlich.<br />
Hinweise<br />
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<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
Munitionsgefahren<br />
Im Planbereich sind Munitionsgefahren nicht auszuschließen. Eine vorsorgliche Überprüfung<br />
durch den Kampfmittelräumdienst wird empfohlen.<br />
Grenzabstände<br />
Bei der Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang von Grundstücksgrenzen sind<br />
die Grenzabstände gemäß dem Saarländischen Nachbarrechtsgesetz zu beachten.<br />
Denkmalschutz<br />
Die Anzeigepflicht und das befristete Veränderungsverbot bei Bodenfunden nach dem<br />
saarländischen Denkmalschutzgesetz sind zu beachten.<br />
Umweltfreundliche Energieträger<br />
Zum weiteren Ausbau der Solarenergienutzung wird die Errichtung von Photovoltaik-<br />
Anlagen und Solarkollektoren zur Brauchwassererwärmung empfohlen. Die Errichtung<br />
dieser Anlagen auf den Dächern ist zulässig.<br />
Immissionsschutz<br />
Während der Nachtzeit (2<strong>2.</strong>00 bis 6.00 Uhr) darf keine Anlieferung der Betriebe stattfinden.<br />
6.4 Gewichtung <strong>des</strong> Abwägungsmaterials<br />
Gemäß dem im Baugesetzbuch verankerten Abwägungsgebot (§ 1 Abs. 7 BauGB) werden<br />
die bei der Abwägung zu berücksichtigenden öffentlichen und privaten Belange, wie<br />
sie im Rahmen der Planerstellung und der Ermittlung der Auswirkungen erfasst wurden,<br />
gegeneinander und untereinander gerecht abgewägt und entsprechend ihrer Bedeutung<br />
in den Bebauungsplan eingestellt.<br />
Die vorliegende Plankonzeption beinhaltet die Abwägung der bisher bekannten öffentlichen<br />
und privaten Belange, wie sie als Planziele und Planauswirkungen in der Begründung<br />
beschrieben werden. Weitere Belange werden im Rahmen der Beteiligungsverfahren<br />
ermittelt und in die Planung eingestellt.<br />
7 FLÄCHENBILANZ<br />
Die Festsetzungen in der Bebauungsplanänderung haben folgende Flächenanteile:<br />
Flächenbezeichnung: m² %<br />
Fläche <strong>des</strong> Geltungsbereiches ca. 13200 100<br />
Mischgebiet<br />
ca. 8857<br />
Allgemeines Wohngebiet Ca. 3416<br />
Öffentliche Grünflächen ca. 30<br />
Verkehrsflächen besonderer Zweckbestim-<br />
mung<br />
Davon<br />
Straßenverkehrsfläche<br />
Fußweg<br />
Erschließungsweg<br />
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- 16 -<br />
ca. 520<br />
ca. 235<br />
ca. 95<br />
ca. 190
<strong>Gemeinde</strong> Heusweiler: <strong>2.</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplans</strong> ´“Jungs Wies“ Begründung<br />
8 REALISIERUNG<br />
Zur Umsetzung der Planungskonzeption ist in Teilbereichen <strong>des</strong> Plangebiets eine Grundstücksneuordnung<br />
erforderlich, die auf gemeindeeigenen Flächen von der <strong>Gemeinde</strong> und<br />
auf den übrigen Flächen über die Grundstückseigentümer durchgeführt wird. Die <strong>Gemeinde</strong><br />
übernimmt den Bau der Erschließungsstraße „In der Langwies“.<br />
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- 17 -<br />
Der Bürgermeister<br />
Heusweiler, den ______________ ________________